Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8538
Signature: 8538
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10. Juni 1560, Dornbirn
Spruchbrief zwischen Hans Stockhorner als Verwalter der Erbschaftsmasse nach Hans von Ems zu der Hohenems einerseits und Hans Steurer genannt Visser nebst Hans Bertel und ihren Gemahlinnen Ottilia Franz und Anna Steurer andererseits. Letztere hatten ein neues Haus zunächst an die Hofmauer am Garten des Turmes in Dornbirn erbaut und die Fenster in den Hofgarten gerichtet. Dagegen protestierte Hans Stockhorner, teils weil es überhaupt rechtlich unzulässig sei, die Fenster in anderer Leute Güter zu richten, teils weil die Nähe des Hauses den Freiheiten und Herrlichkeiten, womit das Haus Österreich diesen Turm begabt habe, "zu einer Verkleinerung und endlicher Verachtung gedeien möchte". Der als Schiedsrichter erwählte Eitel Hans Gienger, Vogt der Herrschaft Feldkirch, mit seinen beiden Beisitzern Jakob Keufel, Ammann des Gerichts zu Dornbirn, und Alexander Ginzinger, genannt Waghals, Ammann zu Lingenau, entschied: der Wohnraum mit den Fenstern dürfe nicht gegen den Garten gerichtet werden, dagegen sei der Stadel auf diese Seite zu bauen, jedoch nicht näher als gute acht Mannsschuh von der Mauer entfernt. Auf diesen Zwischenraum dürfe der Erbauer wohl Holz aufschlichten und dergleichen, jedoch nur so, dass das "junge Volk" keinen Einblick in den Garten nehmen könne. Zur Rückung der Gebäude solle aber Stockhorner acht Gulden und einen Eimer Wein geben. Places
- Dornbirn
Vorarlberger Landesarchiv, Hohenems, Reichsgrafschaft 8538, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-VLA/HohenemsRgft/8538/charter>, accessed at 2024-12-22+01:00
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