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Charter: Hohenems, Reichsgrafschaft 8628
Signature: 8628
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5. Juli 1578
Schiedspruch zwischen der gräflichen hohenemsischen Nachbarschaft Lustenau einerseits und den österreichischen Nachbarschaften zu St. Johann-Höchst und Fußach sowie auch St. Margrethen andererseits über Weide und Holzrecht in der Brunnenau. Spruchleute waren Wolfgang Wegeli, österreichischer Amtmann zu Bregenz und Hohenegg als Obmann; Junker Hans Rudolf Ruck von Tannegg; Valentin Schmied, Stadtammann in Bregenz; Joachim Kunz st. gallischer Vogt zu Rosenburg; Jakob Häle, alter Stadtammann zu Bregenz. Nach an Ort und Stelle genommenem Augenschein fällten dieselben folgenden Spruch: 1) Aller Unfriede hört auf. 2) Alle früheren Verträge und Briefe über diese Issle oder Aue werden außer Kraft gesetzt mit Ausnahme eines Vertrages vom Jahr 1515, welcher durch den damaligen Vogt von Bregenz Merk Sittich von Ems und Hans Vogler, Ammann zu Altstätten, über den Grenzpunkt geschlossen wurde, der bei dem Landgatter gerade gegen das Schlösslein Rieden oder den Stein, auf dem es steht, weiset. 3) Bezüglich der Grenzen der Brunnenau, die jetzt zwischen den Armen des Rheins liegt, soll gleich heute diesseits bei den jungen Bäumen ein Markstein gesetzt werden, und dann sollen noch 4 Marksteine durch die Au in der Richtung gegen das Schloss Rosenburg oder Monstein gesetzt werden. Auch müssen die Beteiligten binnen 14 Tagen einen 5' tiefen und 7'' breiten Grenzgraben ziehen. 4) Der gegenwärtige Vertrag soll die Rechte des Erzherzogs, des Fürstabtes von St. Gallen und des Grafen von Hohenems in keiner Weise beeinträchtigen, da sich derselbe nur ausdrücklich auf Weide und Holznutzung bezieht. Schließlich wird bestimmt, dass jede Partei ihre bisherigen Kosten für sich trägt, während die Kosten des heutigen Termins gemeinschaftlich zu tragen sind. Die Abgeordneten der Nachbarschaften nehmen diesen Spruch mit Dank an und geloben dessen ewige Befolgung in die Hände des Obmannes.  



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    Nach dem Wortlaut des Regestes 442 (08348?) könnte man meinen, die Grenze gehe bis zum Häuschen in Rieden(!) oder zum Steine, auf dem es gestanden; dies ist aber nicht der Fall, sondern es ist gemeint, dass die Richtung der Grenze zwischen Lustenau und Högründ
     
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