Fond: Hohenems, Reichsgrafschaft
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Charter: 8609
Date: 22. Januar 1574
Abstract: Zinsbrief über 11 Schilling Pfennig aus erhaltenen 11 Pfund Pfennig in Landeswährung Hauptgut für die St. Sebastians-Kapelle in Dornbirn. Aussteller ist Hans Thurnher im Oberdorf zu Dornbirn. Verpfändete Güter sind ein Acker im Salachfeld; stößt oben an Hans Wehinger, an des Grafen von Ems Drittel- oder Lehenacker, unten an das Hubhofgut, viertens an Jakob Fußenegger. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.
Charter: 8610
Date: 11. November 1574
Abstract: Zinsbrief über 15 Schilling Pfennig aus 15 Pfund Pfennig Hauptgut für die St. Sebastians-Kapelle in Dornbirn. Aussteller ist Christian Schmied im Oberdorf zu Dornbirn. Verpfändete Güter sind ein Stück Heuwachs im Wissacher; stößt oben an Ammann Schutzers Erben, dann an Wald Annas Erben, unten an den Bauweg, viertens an Jörg Franz; ferner eine Kammer Reben im Wissacher; stößt an den Bauweg, dann an Markus Wehinger und an Ulrich Eberlins Erben. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.
Charter: 8611
Date: 3. Januar 1575
Abstract: Kaufbrief: Der Verkäufer ist Hugo von Sommerau zu Prassberg, im Schedler bei Bregenz wohnhaft. Der Käufer ist Jakob Hannibal Graf zu der Hohenems zu Dornbirn. Gegenstand des Verkaufes sind drei Mannsmahd Wieswachs zu Dornbirn, welche der Verkäufer von Wilhelm von Willenbach inhalt eines Kaufbriefes (vergleiche Urkunde Nr. 08608) erkauft hat; ferner ein Haus mit Hofstatt und Baumgarten in Dornbirn im Gechelbach, welche auf allen Seiten an die Gemeinde grenzen und er von den Vögten der Kinder des verstorbenen Jakob Spiegels erkauft hat. Der Kaufschilling von 300 Gulden rheinisch wurde bereits bar bezahlt.
Charter: 8612
Date: 3. Januar 1575
Abstract: Kaufbrief: Verkäufer sind Hans Jakob von Sommerau zu Prassberg und Wilhelm von Willenbach, wohnhaft zu Bregenz, als Vormünder und Gerhaben des unmündigen Hans Ulrich von Schlandersberg, Sohn des gleichnamigen Vaters. Käufer ist Jakob Hannibal, Graf von Hohenems.Gegenstand des Kaufes ist der Turm zu Dornbirn mit allen Eigenleuten, Gütern, Gefällen und Rechten, die zu demselben gehören, wie sie das alles für ihren Vogtsohn von Alexander von Zinzendorf zu Pottendorf erkauft haben und wie ihm dies bei der Erbteilung mit seinen Brüdern Hannibal und Julius aus dem Nachlass ihres Ahnherrn Hans von Ems zu der Hohenems zugeteilt worden war laut Kaufbrief und Urbar. Der Kaufschilling beläuft sich auf 21.200 Gulden rheinisch in Münze, 15 Konstanzer Batzen oder 60 Kreuzer auf einen Gulden gerechnet. Hievon wurden bar bezahlt 4.096 Gulden. Unabgelöste Hauptgüter sind 17.104 Gulden. Der bare Restbetrag wurde bereits erlegt und wird in bester Form rechtens quittiert; die Zinsbriefe übernimmt der Käufer zur ferneren Verzinsung und beliebigen Ablösung. Unterschrieben und besiegelt von den Verkäufern.
Charter: 8613
Date: 10. Januar 1575
Abstract: Zinsbrief über 15 Schilling Pfennig aus 15 Pfund Pfennig Hauptgut für die Kirche zu St. Jakob in Widnau, vertreten durch ihre Pfleger Jakob Hell, Hans Klein und Rudolf Huter in der Hell. Aussteller ist Friedrich Schawalder zu Windau zur Ach im Hof Lustenau. Verpfändete Güter sind ein Acker und Gut in Wältisbünt zu Widnau; stößt an Jakob Hell, dann an Heinrich Schawalder, seinen Bruder, an Konrad Fehr und nochmals an Heinrich Schawalder. Sonstige Belastung: ein Pfund Pfennig Jahreszins an die Kirche zu St Jakob auf dem hinteren Teil und 11 Pfund Pfennig Hauptgut für die Kinder des Jakob Bösch auf dem Teil gegen den Acker des Jakob Hell. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vobehalten.
Charter: 8614
Date: 9. Januar 1576
Abstract: Zinsbrief über ein Pfund Pfennig aus 20 Pfund Pfennig Hauptgut für das Gotteshaus St. Jakob in Widnau, vertreten durch dessen Pfleger Hans Guger und Hans Thurnher von Widnau und Rudolf Huter in der Hell. Aussteller ist Barttlin Spiring, genannt Bumzer, Hofmann im freien Reichshof Lustenau zu Widnau. Verpfändete Güter sind ein Acker und Heuwachs in der Bünt zu Windau; stößt an den Augießen, dann an Mathäus Hug, ferner an seine und seines Bruders Uli Spirings Hofstatt und viertens an Uli Spiring. Zinszeit ist zu Martini. Rückkauf und Ablösung werden vorbehalten.
Charter: 8615
Date: 31. Mai 1576
Abstract: Kaufbrief: Der Verkäufer ist Gallin Huchler, als Vogt und Vormünder des Valentin Waibel genannt Kutz zu Ems. Der Käufer ist Hans Peter in der Reute. Gegenstand des Kaufes ist ein Acker in der Reute; stößt an ein Gut des Vogtsohns, ferner an Güter des Käufers, drittens an die Heueten der Gemeinde, viertens an der Herren Gut. Belastung: 4 Pfennig Jahreszins an die Pfründe zu Ems. Der Kaufschilling beläuft sich auf 20 Gulden 12 Batzen 8 Pfennig guter Münze und Landeswährung, welche richtig bezahlt sind.
Charter: 8616
Date: 13. Juni 1576
Abstract: Einweisungsbrief für Jos Feurstein, Bürger zu Isni, in Güter und Vermögen des Joachim Roschacher durch das Gericht in Lustenau. Der Kläger legte durch seinen Fürsprech Mathäus Fitz dem Gericht "Anleitungs-, Schirm- und Erfolgungsbrief" des freien kaiserlichen Landgerichtes zu Isni vor, worin über das Vermögen des Joachim Roschacher, gewesenen Bürgers von Lindau, als eines offenen Aber- Ächters verfügt wurde. Das Gericht erkannte das Urteil an und setzte den Kläger in des Beklagten Mühle zu Lustenau und alle seine Güter und bewegliche Habe ein, jedoch ohne Präjudiz für vorangehende Gläubiger, namentlich für das zu Gunsten des Landkomturs zu Alshausen gefällte Lindauische Urteil.
Charter: 8617
Date: 26. Juni 1576
Abstract: Graf Jakob Hannibal von Hohenems verschreibt seiner ledigen Tochter Klara Emserin im Gotteshaus Valduna ein lebenslängliches, jährliches Leibgeding von 20 Gulden und sezt hiefür als Pfand seinen Weinberg am Sattelberg in der Herrschaft Feldkirch. Das Leibgeding ist jährlich zu Johanni oder 8 Tage vorher oder nachher zu zahlen.
Charter: 8618
Date: 17. August 1576
Abstract: Kaufbrief: Der Verkäufer ist Hans von Summerau zu Prassberg, zum Schedler bei Bregenz wohnhaft. Der Käufer ist Graf Jakob Hannibal von Hohenems. Gegenstand des Kaufes sind Haus und Hofstatt im Gechelbach im Gericht Dornbirn; stößt oben an die Gemeinde, dann an Jos Wehingers Erben und wieder an die Gemeinde. Diesen Besitz hatte er von Hans Wehinger und Michael Spiegel als Vögten der Tochter Jakob Spiegels aus der Gant ausgelöst. Der Kaufschilling beläuft sich auf 73 Gulden 20 Kreuzer in Münze in Landeswährung, die bereits gezahlt sind.
Charter: 8619
Date: 20. August 1576
Abstract: Kaufbrief: Verkäufer sind Gallus Huchler, und Anna Büsel, seine Ehefrau, ferner Paul Huchler als Vogt der nachgelassenen Kinder des Blasi Khüeni und seiner Ehewirthin Christina Huchler in Ems. Der Käufer ist Jakob Hannibal, Graf von Hohenems. Gegenstand des Kaufes ist ein Grundstück, genannt "im Feld", beim gräflichen großen Marstall gelegen; stößt an Konrad Waibel, an die Landstraße, an das gräfliche Lehengut des Ulrich Rusch und an Merk Khüenis Krautgarten. Der Kaufschilling beläuft sich auf 110 Gulden rheinisch, die bereits bezahlt sind.
Charter: 8621
Date: 10. September 1576
Abstract: Quittung des Siegfried Voland am Volandsegg und des Martin Haidenhofer, beide des Rates und Pfleger des Seelhauses zu Ravensburg, über drei Posten Hauptgut, welche auf die Herrschaft Dornbirn versichert waren, laut: 1) Verschreibung des Hans von Ems vom Mittwoch nach St. Jakob (30. Juli) 1516 über 400 Gulden; 2) Verschreibung des Hans von Ems gegen Anna Goldschmied, Witwe des Apothekers Clemens Bonita zu Ravensburg, später (17. Oktober 1556) durch Jörg Sturzels Erben genanntem Seelhaus übergeben, gegeben in Bregenz am 8. Mai 1519 (vergleiche Urkunde Nr. 08375) über 700 Gulden; 3) Verschreibung der Vormünder des Hans Ulrich von Schlandersberg vom 28. Juli 1570 (vergleiche Urkunde Nr. 08593) über 1500 Gulden; welche drei Posten Graf Jakob Hannibal von Hohenems samt fallenden Zinsen bar heimgezahlt hat.
Charter: 8620
Date: 10. September 1576
Abstract: Quittung des Hans Beutler, Bürger von Ravensburg, über 500 Gulden Hauptgut, womit Graf Jakob Hannibal von Hohenems einen zu Jakobi fälligen auf die Herrschaft Dornbirn versicherten Jahreszins von 25 Gulden (vergleiche Urkunde Nr. 08596) abgelöst hat.
Charter: 5198
Date: 14. September 1576
Abstract: Magnus Hagen und seine Ehefrau Anna Hollensteinin zu Lustenau stiften 5 Pfund gutes Schmalz als jährlichen Zins für das ewige Licht in der Pfarrkirche zu Lustenau, jährlich auf Heilig-Kreuz-Erhöhungstag zu reichen. Als Unterpfand bestellten sie ihren Acker, im Unterfeld zu Lustenau gelegen; stößt an Magnus Gesers und an Magnus Böschs Gut, an der Pfründe Gut und an Leonhard Vetters Erben Gut. Das Zinsgut ist jährlich auf den genannten Tag den Heiligen-Pflegern des Gotteshauses und des ewigen Lichts abzuliefern.
Charter: 8623
Date: 16. Januar 1577
Abstract: Landammann, Rat und ganze Gemeinde des hinteren Bregenzerwaldes befreien zu Gunsten des Grafen Jakob Hannibal von Hohenems für seine Lebenszeit gegen Revers die Jagd auf das Federwild im Restnerberge, soweit er in ihrem Land liegt. Die Jagd auf Federwild ist im Bregenzerwald ist frei; aus Rücksicht auf die Verdienste des Grafen und seiner Vorfahren um das Land, und um ihn zu ehren, wird nun beschlossen, dass, so lange er lebt, niemand außer demselben im Restnerberg auf Federwild jagen darf. Die Grenzen des befreiten Gebietes gehen bis an den Kalten Brunnen, an die Herrschaft Bregenz stoßend, von da bis an die Lorena und um den ganzen Bezirk des Restnerbergs.
Charter: 5199
Date: 20. März 1577
Abstract: Dimissorialschreiben des Abts Joachim von St. Gallen an den Bischof von Konstanz, Kardinal Merk Sittich von Hohenems, für Ulrich Ösch aus Rebstein, Jakob Mürgel aus Bregenz behufs Empfang der Priesterweihe und Erasmus von Altmannshausen aus Feldkirch betreffend den Empfang der Diakonatsweihe.
Charter: 8624
Date: 26. Juli 1577
Abstract: Quittung des Konrad Mock, Stadtammann zu Ravensburg, über 1.000 Gulden Hauptgut nebst Zinsen, womit Graf Jakob Hannibal von Hohenems einen auf die Herrschaft Dornbirn versicherten Jahreszins von 50 Gulden (vergleiche Urkunde Nr. 08594) abgelöst hat.
Charter: 8627
Date: 2. April 1578
Abstract: Kaiser Rudolf belehnt den Grafen Jakob Hannibal von Hohenems als dem Ältesten des Geschlechtes mit den Reichslehen (vergleiche Urkunde Nr. 08576). Der Graf leistete den Lehenseid durch seinen Bevollmächtigten Sebastian von Herbstheim, kardinalisch-konstanzischen Vogt zu Böllingen. Taxe 18 Goldgulden und Kanzlei Jura 4 Goldgulden.
Charter: 8626
Date: 2. April 1578
Abstract: Kaiser Rudolf erteilt dem Grafen Jakob Hannibal von Hohenems als dem Ältesten des Geschlechtes Generalkonfirmation über alle Privilegien, Rechte (vergleiche Urkunde Nr. 08575). Taxe 12 Goldgulden und Kanzlei Jura 4 Goldgulden.
Charter: 8625
Date: 2. April 1578
Abstract: Kaiser Rudolf bestätigt dem Grafen Jakob Hannibal von Hohenems auf sein Ansuchen das Privilegium exempter Gerichtsbarkeit, das Kaiser Karl V. dem Merk Sittich von Ems verliehen hat (vergleiche Urkunde Nr. 08574). Das Diplom ist inseriert (vergleiche Urkunde Nr. 08390). Ausgenommen sind, was die Freiheit von fremden Gerichten betrifft, die Sachen und Fälle, welche in Kaiser Maximilians II. erneuerter Hofgerichtsordnung zu Rottweil unter dem fünften Titel des zweiten Teiles ausdrücklich begriffen sind. Taxe 12 Goldgulden und für Kanzlei Jura 5 Goldgulden.
Charter: 5200
Date: 11. April 1578
Abstract: Philipp II. von Spanien verleiht dem Grafen Jakob Hannibal von Hohenems die Grafschaft Gallarate zu einem Erblehen.
Charter: 5201
Date: 14. Mai 1578
Abstract: Kardinal Marcus Sittich von Hohenems verzichtet zu Gunsten seines Bruders Jakob Hannibal auf seinen Anteil an der auf den Staat von Mailand versicherten königlichen Pension von 400 Scudi, die von ihrem Oheim Johann Jakob von Medici herrührt.
Charter: 8628
Date: 5. Juli 1578
Abstract: Schiedspruch zwischen der gräflichen hohenemsischen Nachbarschaft Lustenau einerseits und den österreichischen Nachbarschaften zu St. Johann-Höchst und Fußach sowie auch St. Margrethen andererseits über Weide und Holzrecht in der Brunnenau. Spruchleute waren Wolfgang Wegeli, österreichischer Amtmann zu Bregenz und Hohenegg als Obmann; Junker Hans Rudolf Ruck von Tannegg; Valentin Schmied, Stadtammann in Bregenz; Joachim Kunz st. gallischer Vogt zu Rosenburg; Jakob Häle, alter Stadtammann zu Bregenz. Nach an Ort und Stelle genommenem Augenschein fällten dieselben folgenden Spruch: 1) Aller Unfriede hört auf. 2) Alle früheren Verträge und Briefe über diese Issle oder Aue werden außer Kraft gesetzt mit Ausnahme eines Vertrages vom Jahr 1515, welcher durch den damaligen Vogt von Bregenz Merk Sittich von Ems und Hans Vogler, Ammann zu Altstätten, über den Grenzpunkt geschlossen wurde, der bei dem Landgatter gerade gegen das Schlösslein Rieden oder den Stein, auf dem es steht, weiset. 3) Bezüglich der Grenzen der Brunnenau, die jetzt zwischen den Armen des Rheins liegt, soll gleich heute diesseits bei den jungen Bäumen ein Markstein gesetzt werden, und dann sollen noch 4 Marksteine durch die Au in der Richtung gegen das Schloss Rosenburg oder Monstein gesetzt werden. Auch müssen die Beteiligten binnen 14 Tagen einen 5' tiefen und 7'' breiten Grenzgraben ziehen. 4) Der gegenwärtige Vertrag soll die Rechte des Erzherzogs, des Fürstabtes von St. Gallen und des Grafen von Hohenems in keiner Weise beeinträchtigen, da sich derselbe nur ausdrücklich auf Weide und Holznutzung bezieht. Schließlich wird bestimmt, dass jede Partei ihre bisherigen Kosten für sich trägt, während die Kosten des heutigen Termins gemeinschaftlich zu tragen sind. Die Abgeordneten der Nachbarschaften nehmen diesen Spruch mit Dank an und geloben dessen ewige Befolgung in die Hände des Obmannes.
Charter: 8629
Date: 23. November 1579
Abstract: Kundschaftsbrief des Kaspar Westermaier, Pflegers und Richters zu Hägneberg (in Oberbayern), des Herrn Georg von und zu Hägneberg, Wiesenfelden und Oberhaunstadt, Goldritters, des Landsbergischen Schirmvereins General-Obristleutnants, fürstlich bayerischen Rats und Statthalters der Festung Ingolstadt, für die Mitglieder der Familie Müller über ihre Verwandtschaft mit dem vor Maastrich in den Niederlanden verstorbenen (Hauptmann) Balthasar Fischer (Sohn des Peter Fischer, Wirts zu Hägneberg, und der Anna Müller) behufs Geltendmachung ihrer Erbansprüche.
Charter: 8630
Date: 20. Dezember 1579
Abstract: Kaufbrief: Verkäufer ist Michael Witweiler, erzherzoglicher Landschreiber zu Bregenz und Amtsverwalter der Herrschaften Bregenz und Hohenegg. Käufer ist Graf Jakob Hannibal von Hohenems. Gegenstand des Kaufes ist 1) des Verkäufers Hälfte des Gutes zu Sattelberg, Haus, Hofstatt, Gärten, Weinberg, Heuwachs, Eichholz und der Bach mit Fischrecht und so weiter. Grenzen sind gegen Klaus zu der Weingarten des Käufers und der Weingarten Leonhard Sattelbergers, Bürgers zu Feldkirch, "der Rauenstein" genannt; ferner abwärts der Weingarten des Hans Längle ob der Klaus, genannt "die Pux"; auswärts das Gut der Erben nach Hans Walser, das Ried, Jakob Rueberg, wieder das Ried und dem Ried nach bis an die große Wiese, die zur Vogtei Neuburg gehört; ferner die große Wiese, Fuchsschwanz genannt, und dem langen Ries nach, neben dem Rainlin Holz hinauf bis an die Felsen am Tschütsch und so weiter bis an ein Gut des Leonhard Sattelberger. 2) Die Hälfte an zwei Mannsmahden, im Ried am Sattelberg gelegen; stoßen auf drei Seiten an die Gemeinde und auf der vierten an das Gut der Witwe und der Kinder des Konrad Sattelberger. Das Gut Sattelberg hat folgende Zinsbezüge: 5 Pfund 18 Schilling Pfennig; ferner 3 Zentner 7 Pfund Käsegült St. Galler Gewicht, und 31 Pfund Flachs oder Werg, welcher Wergzins mit 62 Gulden Hauptgut ablösbar ist. 3) Die Hälfte von einer Wiese, an obgenannten Gütern gelegen. Der Kaufschilling beträgt 2.000 Gulden in Münze, die bereits bezahlt sind und hiermit quittiert werden. Unterschrift des Michael Witweiler.
Charter: 8631
Date: 17. Juni 1580
Abstract: Kundschaftsbrief über eine Schneeflucht im Zürser Tal. Es hatten sich Streitigkeiten über die Grenzen der Alpen und Schneefluchten im Zürser Tal in der Herrschaft Sonnenberg zwischen dem Abt "bei Bregenz" (Mehrerau), dem Grafen von Hohenems und ihren Alpgenossen im hinteren Bregenzerwald einesteils und den Alpgenossen von Zürsch (Zürs) andererseits erhoben. Es erschienen dahier die Alpmeister von Zürsch mit Namen Salomon Schneider, Christian Fritz und Jakob Wüstner vor Martin Schuler, Gerichtsammann auf dem Tannberg, als er "uff Hüttadung" (!) - das heißt heutigen Datums - auf dem Rathaus zu Tannberg zu Gericht saß, und begehrten, dass über diese Angelegenheit nachfolgende Zeugen verhört würden, nämlich der obgenannte Martin Schuler, Moritz Zindel, der alte Hans Fluor, Christian Fluor, Peter Wackernell, der junge Hans Fluor, Enderle Wolf, Kaspar Wolf und Bartle Kessler. Dieselben wurden vernommen und sagten aus, der Streit sei erst in neuerer Zeit entstanden; von jeher habe der Seebach die Grenze gebildet und die "Bregenzer 'Bärenfalle'" von der Zürser Bärenfalle geschieden; unterhalb der Ersteren liege die Bregenzer Schneeflucht, "im Glow" geheißen. Das "Wiesle" liege vor der Zürser Bärenfalle, und das dort befindliche Brückchen hätten die Zürser immer allein unterhalten. Auch wurde bezeugt, dass der Verwalter des Herrn Grafen von Hohenems noch voriges Jahr an Ort und Stelle erklärt habe, wenn die Zürser durch Briefe und Zeugen dartun könnten, dass der Seebach die Grenze bilde, so wolle man es dabei lassen. Auf ihr Verlangen wurde den Alpmeistern über dieses Verhör ein Kundschaftsbrief auf ihre Kosten erteilt, besiegelt von dem Gerichtsammann.
Charter: 8632
Date: 3. Oktober 1580
Abstract: Bauurkunde, welche vom Grafen Jakob Hannibal von Hohenems, zugleich mit einer goldenen Medaille mit seinem Konterfei am 3. Oktober 1580 in den Knopf des Turms der Pfarrkirche zu Hohenems niedergelegt wurde. Dieselbe besagt, dass der Graf aus Dankbarkeit gegen die Himmelskönigin, die Jungfrau Maria, ihr zu Ehren dieses Gotteshaus "Zu Unser Lieben Frowen Kirchen" genannt, am Montag nach Judica (21. März) 1578 zu bauen begann und samt dem Turm bis Martini 1580 den Bau zu Ende führte. Eigenhändige Unterschrift des Grafen.
Charter: 5202
Date: 11. November 1580
Abstract: Revers des Martin Straub und des Bastian Brunner zum Ruhlands im Gericht Simmerberg der Herrschaft Bregenz gegenüber dem Grafen Jakob Hannibal von Hohenems, dem sie bisher von einem Hauptgut von 21 Pfund Pfennig einen jährlich ablösbaren Martinizins von einem Malter Hafer ab ihrem eigenen Hof von 9 Winterfuhren, genannt Andreas Küenbachs Gut zum Ruhlands - die Anstößer sind genannt - gezinst haben vermöge eines Zinsbriefs des Hans Brunner zum Ruolanz in der Opfenbacher Pfarre vom Montag nach dem Sonntag Oculi in der hl. Fasten, also vom 1. März 1529, welchen Zinsbrief der Graf nun abgelöst hat. Die Ablösung dieses Haferzinses soll der Lehenbarkeit und Todfälligkeit von 10 Schilling Pfennig des vom Grafen zu Lehen rührenden genannten Gutes keinen Eintrag tun.
Charter: 8633
Date: 11. November 1580
Abstract: Revers gegen Graf Jacob Hannibal von Hohenems von Jakob Soller und Hans Brunner zu Rulands im Gericht Simmerberg der Herrschaft Bregenz. Dieselben haben einen ablöslichen Haferzins von einem Malter Wangener Maß, aus 20 Pfund Pfennig Hauptgut, gegen Erlag des Hauptguts an den Grafen abgelöst. Sie stellen nun einen Revers aus, dass hierdurch die Eigenschaft als Lehengut ihres Hofes und Gutes "die zwölf Winterfuhren" zu Ruhlands - grenzend an Beuren, Opfenbach, an das Mundangs und an das Heimen - keineswegs präjudiziert werden soll; vielmehr bleibt der Hof nach wie vor dem Grafen lehenbar und mit 10 Schilling Pfennig todfällig und hat jährlich zwei Hühner als Lehenszins zu reichen. Auch wird die Rückgabe des früheren Zinsbriefes vom 15. November 1530 bestätigt, welchen Anna Witwerin, Witwe nach Kunz Kuenberger, genannt Braun, zu Ruhlands gesessen, mit ihren Kindern Melchior und Lucia seiner Zeit ausgestellt hatte.
Charter: 5203
Date: 11. November 1580
Abstract: Revers des Martin Straub zum Ruelanz im Gericht Simmerberg der Herrschaft Bregenz gegenüber Graf Jakob Hannibal von Hohenems, dem er bisher von 20 Pfund Pfennig Hauptgut einen Malter Hafer jährlich ablösbaren Haberzins von seinem Gut, genannt Hillers oder Mueßlis Gut zum Ruhlands - die Anstößer sind genannt -, von 12 Winterfuhren gezinst hat, vermög eines Zinsbriefs Urban Pfanners vom Samstag nach St. Ursula Tag, dem 23. Oktober 1529. Der Graf hat nun mit den 20 Pfund Pfennig diesen Zinsbrief abgelöst. Da aber die 12 Winterfuhren vom Grafen zu Lehen rühren und das Gut todfällig ist und davon jährlich 13 Schilling Pfennig ewiger Zins und ein Schilling Pfennig Notzins zu verzinsen sind, erklärt Martin Straub, dass diese Lehensverpflichtungen durch die Ablösung des Hauptgutes nicht berührt werden und weiterhin geleistet werden sollen.
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