Charter: Klaus, Pfarrarchiv 7447
Signature: 7447
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2. Mai 1633
Christoph Moritz von Altmannshausen, Vogteiverwalter, Hauptmann Ludwig Wietz, Hubmeister, und Johann Wilhelm Marius, Hofschreiber der Herrschaft Feldkirch, entscheiden in Streitigkeiten zwischen den Geschworenen und Nachbarn des Kirchspiels an der Klaus (Beistand Hans Kaspar Jonas zu Buch, Vogteiverwalter zu Neuburg) und den Geschworenen zu Sulz, Röthis und Weiler wegen Einschlagung ihrer Güter und des Viehaustriebs im Frühling auf die Maien- und St. Georgengüter. Die von Sulz, Röthis, Weiler und andere, die zu ihnen gehören, samt "denen von Khalcheren ain jezo Clausser genannt" sollen Trieb und Tratt, Wunn und Weid miteinander haben von Sulz herab bis an der von Weiler und Klaus Treien und dann diese Treien hinab durch des Herzogs Ried und weiter bis auf den Ratzengraben und die Frutz hinauf bis zu einem Markstein. Die Klauser sollen weiden bis an Weilerfeld und der Landstraße nach außen bis an Kastgans, jetzt Missinen genannt, dann unter Kastgans oder Missinen bis an Suldner Treien und die Treien hinab in Kolbengraben. Der vom Rankweiler Landammann Mathias Hundertpfund 1609 besiegelte Brief wird dahin erläutert, dass sich die Winterung von eingeschlagenen Gütern nur auf Berggüter beziehe. Das Einschlagen von Gütern darf nur mit Wissen der Obrigkeit erfolgen. Über das Einschlagen von St. Georgen- und Maiengütern zu Äckern und Weingärten wird eine besondere Bestimmung erlassen. Viehaustrieb ist nur in dem Maße des Überwinterns auf eigenem Gut oder Lehengut gestattet. Arme dürfen etwas Heu zur Überwinterung einer Kuh kaufen und die Kuh auf die Gemeindeweide treiben. In St. Georgengütern darf man bis zur Türschwelle etzen und weiden lassen. Es wird auch eine Bestimmung über die Berechtigung zur Verwertung von Windwurfholz getroffen. Das Holz Orsanken oder Fronwälder dürfen nicht ausgereutet werden. Die von Sulz müssen die Zäune unterhalten, daß Geißen und Schweine keinen Schaden anrichten können. Denen von Sulz soll Zwing und Bann in allen genannten Stücken vorbehalten und unpräjudizierlich sein. Current repository:
PfA Klaus
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Hängesiegel Material: Pergament
Vorarlberger Landesarchiv, Klaus, Pfarrarchiv 7447, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-VLA/KlausPfA/7447/charter>, accessed at 2024-11-25+01:00
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