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Charter: Mehrerau, Kloster 1162
Signature: 1162
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20. Juli 1463
Spruchbrief: Jakob Grapp, Vogt in beiden Teilen der Herrschaft Bregenz, entscheidet zwischen Abt Johannes und dem Konvent des Gotteshauses in der Au zu Bregenz einerseits und dem Müller Lenz Brändli zu "Clus" (Klause) andererseits. Letzterer hat ein neues Haus und zwei neue Mühlen auf des Klosters Eigengut zu "Clus" ohne dessen Erlaubnis gebaut und dem Kloster gehöriges Holz gehauen. Es kommt zu einem Vergleich, nachdem der Beklagte jährlich ein Pfund Pfennig Landswährung nebst den zwei Pfund Pfennig Zins für die alten Mühlen, die er von Abt und Konvent zu Lehen habe, zahlte. Dagegen sollte er für das Holz nichts schuldig sein, aber in Zukunft nichts mehr daraus nehmen dürfen, außer alle sechs Jahre drei Kenner (Leitungen). Anderenfalls sollten er und seine Nachkommen für jeden Stumpen ein Pfund Pfennig Buße leisten müssen. Desgleichen sollte der Beklagte bei seinem Neubau für die Hintersässen und Weinzürn des Gotteshauses zwecks Viehdurchtriebs den Weg offen lassen. Es durfte auch der Säge und dem Wasserrad des Mathias Kläfner keine Benachteiligung erwachsen.  

orig.Original
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Kl Mehrerau

Hängesiegel
Material: Pergament
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