Fond: Schwarzenberg, Pfarrarchiv
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Charter: 111
Date: 5. Januar 1639
Abstract: Herr Jakob Metzler, ehemaliger Pfarrherr in der Weitenau, stiftet zu seinem und seiner Verwandten Seelenheil einen ewigen Jahrtag mit 80 Gulden. Für 40 Gulden geben Unterpfand Michael Metzler, Wirt am Schwarzenberg, seine eigenen zwei Rinderrechte im Vorsäß, zur Weißtannen gelegen, "durchgendtig", und die Schwestern Margaretha und Katharina die Mohrinnen auch für 40 Gulden ihre eigenen zwei Rinderrechte zu Klausberg im Vorsäß, "durchgendtig".
Charter: 112
Date: 5. Januar 1639
Abstract: Frau Anna Mohrin von Schwarzenberg, Witwe des Ritters Dr. Georg Mohr von Schwarzenberg, Kammerrat, stiftet für ihren Mann, ihre Kinder und Verwandten einen Jahrtag mit einer Brot- und Geldspende für die armen Leute mit einem Kapital von 170 Gulden (100 Gulden Jahrtag, 70 Gulden Spendstiftung). Um 120 Gulden und fallende Zinsen geben die beiden Schwestern Margaretha und Katharina die Mörinen am Schwarzenberg genannte Unterpfänder und für die übrigen 50 Gulden Sebastian Zünd zu Andelsbuch.
Charter: 113
Date: 7. Januar 1639
Abstract: Frater Gregorius von Herbenstein, Predigerordens, Provinzial der oberdeutschen Provinz, bestätigt auf Bitten des Pfarrers Jakob Feurstein und der Gläubigen von Schwarzenberg die durch Frater Johannes Ahlenhorst, Predigerordens, Prior des Konstanzer Dominikanerklosters, am 3. Mai 1637 kanonisch errichtete Rosenkranzbruderschaft.
Charter: 114
Date: 8. März 1639
Abstract: Der verstorbene Thomas Schwarz, Bürger zu Lindau, hat 10 Pfund Kapital, davon für 10 Schilling Pfennig Zins zu einer Brot- und Almosenspende, armen Leuten gestiftet, auszuteilen am Jahrtag seiner Eltern am Schwarzenberg. Die Hauptsumme hat Heinrich Braun am Schwarzenberg inne, der seine eigenen drei Fuß Gut zur Weißtannen im Vorsäß, "durchgendtig", zum Unterpfand setzt.
Charter: 115
Date: 8. November 1640
Abstract: Jos Greber entscheidet mit fünf genannten Beisitzern zwischen Balthus Gutensohn und seinen Söhnen einerseits und Kaspar Feurstein, Ulrichs Sohn, Elsa Feurstein und des verstorbenen Kaspar Kohlers Kinder andererseits in Streitigkeiten wegen Weg und Steg aus beiden Reutinen zu und von dem Vorsäß in das Unter Gschwend mit Ross und Vieh zu fahren und dann auch aus genannten Reutinen gegen dem Kaltenbrunnen auch mit dem Werk zu den Rossen zu fahren.
Charter: 117
Date: 12. Februar 1642
Abstract: Kaspar Felder, Obmann, und genannte Spruchleute entscheiden zwischen denen, die bei und unter der Kirchen am Schwarzenberg wohnen, Holz und Heu ab der Losen und anderen Orten führen und durch Hans Weißhaupts Bünt zu Freyen herabfahren wollen, als Kläger und Hans Weißhaupt und Jörg Schneider, sein Schwager, als Beklagte dahin, dass es Obgenannten gestattet sei, von Martini bis zu Mitte März durch die Bünt Hans Weißhaupts zu fahren; bei Schnee auch vor und nach diesem Zeitpunkt. Es wird noch angegeben, was Hans Weißhaupt zu machen hat, um den Weg offen zu halten.
Charter: 116
Date: 6. November 1642
Abstract: Jakob Metzler, Landammann, entscheidet auf dem Herbstgericht zu Schwarzenberg in Streitigkeiten zwischen der Nachbarschaft zu Bilgerin am Schwarzenberg einerseits und den Vorsäßgenossen auf dem Berg andererseits wegen Hagens dahin, dass diejenigen, welche Güter zu Bilgerin haben, die an das genannte Vorsäß stoßen, den Hag selber machen sollen; jedoch sollen die Vorsäßgenossen auf dem Berg sechs Schritt weit vom Hag nicht schwenden, so dass die von Bilgerin Hagholz hätten.
Charter: 118
Date: 7. August 1644
Abstract: Nachdem etliche Genannte aus der Gemeinde Schwarzenberg für die Kirche daselbst eine Orgel zu stiften beschlossen hatten, wollte die Gemeinde dies verhindern, weil weder sie noch die Stifter einen Organisten beistellen wollten. Landammann Jakob Metzler und Alt-Landammann Jos Greber vergleichen nun die beiden Parteien dahin, dass es den Stiftern freistehen würde, einen Organisten beizustellen oder die Orgel leerstehen zu lassen und die Orgel, wenn sie baufällig würde, entweder zu verbessern oder abzubrechen. Als Unterpfand für ihre Stiftung verschreiben die Stifter ihre angegebenen Haus- und Hofstätten.
Charter: 119
Date: 28. Mai 1652
Abstract: Jörg Sieber und Galle Reutinger, beide in der Steingenach gesessen, vergleichen sich in Streitigkeiten wegen Fahrens und Hagens. Den Hag in der Kellen sollen Jörg Sieber und seine Schwäger machen, ob dem Weg hinauf bis auf die Schneeschleife gegen der Braidten; Galle Reutinger soll gegen die Egg hin den Hag machen. Des Weiteren werden die Streitpunkte bezüglich des Weg- und Fahrrechts bereinigt.
Charter: 120
Date: 5. Januar 1655
Abstract: Joseph Metzler, Schlosser am Schwarzenberg, verkauft dem Stiftspfleger des metzlerischen Jahrtags um 40 Gulden Landswährung einen ablösbaren Zins von 2 Gulden auf Dreikönig von seinem eigenen Haus und Hofstatt zum Freyen, stößt oben an Margaretha Sieberin, unten an den Bauweg, drittens an Christian Greber, viertens an Christa Ritter.
Charter: 121
Date: 18. November 1666
Abstract: Joseph von Ach, Generalvikar des Bischofs von Konstanz, konfirmiert die Gründung und Errichtung der Kaplanei in Schwarzenberg. Enthält die Verpflichtungen der Bittsteller und des Kaplans.
Charter: 122
Date: 11. August 1667
Abstract: Kaspar Berlinger, Obmann des Kundschaftsgerichtes, und fünf genannte Spruchleute entscheiden zwischen der Nachbarschaft im Loch als Kläger einerseits und der ganzen Gemeinde außerhalb des Lochs am Schwarzenberg als Beklagte andererseits in Streitigkeiten wegen Steg und Weg gegen und von Bersbuch durch die Glunen Wiss oder den Stainruesslochsbach und andere nachbarliche Stöße. (Entscheidungspunkte angegeben)
Charter: 123
Date: 26. Oktober 1667
Abstract: Johannes Waldner, Landammann, entscheidet auf dem Herbstgericht zu Schwarzenberg auf Klagen Hans Witwers von Schwarzenberg, - dass er mit Wädelins Maidtlen wegen Schuldsachen in Streit geraten und sie von der Obrigkeit verglichen worden seien, nun aber die Maidtlen den Vergleich nicht halten wolle - dahin, dass der Vergleich in Kraft bleiben solle. Dieser Vergleich wird durch einzelne Bestimmungen ergänzt.
Charter: 124
Date: 9. Februar 1668
Abstract: Joseph Metzler, Landammann, bestätigt auf dem Fasnachtgericht zu Schwarzenberg den Beschluss der Gemeindsleute am Schwarzenberg wegen Atzen und Besatzung der Güter und Alpen, wenn dieser Beschluss einstimmig ist. Ist dies nicht der Fall, treten angeführte Bestimmungen in Kraft.
Charter: 692
Date: 18. Oktober 1668
Abstract: Die Alpgenossen der drei Alpen Argen und Argerwald setzen vor ehehaftem Herbstgericht am Schwarzenberg fest, dass keiner von ihnen ohne Wissen der anderen einen Alpteil verkaufen darf. Wollte einer seine Alprechte verkaufen, soll er dies dem "Bergmeister" anzeigen. Erst wenn keiner der Alpgenossen die verkäuflichen Alpteile zu kaufen wünsche, kann ein anderweitiger Verkauf stattfinden. Bezüglich des "Bergmeisteramts" soll es beim Alten bleiben. Landammann und Gericht bestätigen dieses Übereinkommen.
Charter: 95
Date: 29. Oktober 1671
Abstract: Martin von Stock, Landammann im Hinteren Bregenzerwald, entscheidet mit genannten Spruchleuten in Streitigkeiten zwischen den zwei Huben zu Freyen und Payen am Schwarzenberg einerseits und den Säumern "allhie im Land", so die Straße über die Losen fahren und brauchen, andererseits wegen Offenhaltung von Landstraßen und Wegen etc.Johannes Waldner stellt auf dem Herbstgericht zu Schwarzenberg ein Vidimus aus über die Urkunde von 1546 April 20 betreffend die zwei Huben Freyen und Payen am Schwarzenberg und die Säumer im Land wegen Steg und Weg.
Charter: 125
Date: 21. Juli 1672
Abstract: Johannes Waldner, Landammann, und genannte Spruchleute entscheiden in Streitigkeiten zwischen einer Nachbarschaft zu Freyen einerseits und Bartholomä (Mayer...?) zu Kalberg, Christian Greber und Michael Bildstein aufm Brand, Meister Hans Fechtig und Hans Bechtel zum Bächler und ihren Mitinteressenten andererseits wegen Benützung des Brunnens, genannt der Jägerbrunnen.
Charter: 126
Date: 23. Oktober 1674
Abstract: Franz Ignaz Feurstein, Pfalzgraf, stellt Nikolaus Schwarz von Schwarzenberg einen Wappenbrief aus.
Charter: 693
Date: 5. November 1686
Abstract: Vor Hans Jakob Fink, dieser Zeit Landammann im hinteren Bregenzerwald, der zu Schwarzenberg offenes verbannes ehehaft Herbstgericht hält, erscheint Mathäus Wachter, Wirt zum Hof, und lässt durch seinen erlaubten Fürsprech Klaus Schwarz des Rats vermelden, dass er mit seinem Nachbarn Jos Metzler Müller wegen Steg und Weg hinter ihren beiden Häusern eine Vereinbarung getroffen habe. Vom Gericht wird dieses Übereinkommen genehmigt.
Charter: 127
Date: 27. Mai 1707
Abstract: Johann Jakob Rüf, Landammann, entscheidet mit genannten Spruchleuten in den Streitigkeiten wegen Steg und Weg und wegen Alpfahrens zwischen der Nachbarschaft zu Britenberg als Klägern einerseits und Jakob Kaufmann, Franz Kleber samt ihren Mithaften in den unteren Dörfern zu Schneider, Stadler, Stangenach und zum Ratzen als Beklagten andererseits. Die Vorsäßgenossen auf dem Berg, zur Tannen, auf Flatz, Geißkopf und zu Blattach dürfen nicht an den Halden gegen Briterberg hinauffahren. Ausnahmen und der andere Weg (Straße) genannt.
Charter: 128
Date: 31. Januar 1708
Abstract: Johann Jakob Rüf, Landammann, entscheidet auf dem Fasnachtgericht zu Schwarzenberg in Streitigkeiten zwischen Jos Witwer, Georg Metzler, Schlosser, und Mithaften ob der Kirchen einerseits und Georg Metzler, Georg Schmidt, Michael Fink und Mithaften unter der Kirchen (Hof, Buchen und Loch) andererseits. Die ob der Kirchen beklagen sich, dass die unter der Kirchen sie mit ihren Geißen nicht mehr fahren lassen wollen. Die unter der Kirchen beklagen sich, es seien jetzt zuviel Geißen, 50 bis 60 Stück gegenüber 6 bis 7 Stück früher. Das Urteil lautet auf Einhaltung der alten Briefe.
Charter: 129
Date: 27. März 1731
Abstract: Josef Gehrer, Pfalzgraf und Syndikus der Stadt Ravensburg etc., setzt Johannes Koller, unehelichen Sohn des Jodok Koller und der Maria Baderin, in den Stand der ehelich Geborenen.
Charter: 105a
Date: 28. April 1733
Abstract: Landammann Kaspar Fink stellt auf dem Maiengericht zu Schwarzenberg ein Vidimus aus über die Urkunde von 1599 November 11, wonach die von Brittenberg nur zur angegebenen Zeit über die Güter derer vom Bilgerin fahren und riesen dürfen.
Charter: 131
Date: 15. Juni 1756
Abstract: Papst Benedikt XIV. verleiht allen Gläubigen, die am Feste der hl. Anna die Kirche der hl. Anna in Schwarzenberg besuchen und die vorgeschriebenen Gebete verrichten, einen vollkommenen Ablass. Die Verleihung gilt auf sieben Jahre.
Charter: 130
Date: 15. Juni 1756
Abstract: Papst Benedikt XIV. verleiht der Pfarrkirche in Schwarzenberg auf das Fest der hl. Katharina einen vollkommenen Ablass. Die Verleihung gilt auf sieben Jahre.
Charter: 132
Date: 24. Juli 1777
Abstract: Papst Pius VI. erteilt für den Hochaltar der Kirche St. Anna "loci de Stanginoch" das Altar-Privileg auf Allerseelen mit Oktav sowie auf drei Tage in der Woche.
Charter: 133
Date: 22. März 1803
Abstract: Papst Pius VII. verleiht der Pfarrkirche in Schwarzenberg, "vallis di Bregenz", einen vollkommenen Ablass (unter angegebenen Bedingungen) auf das Fest der hl. Dreifaltigkeit.
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