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Charter: Bürgerspital - Urkunden (1264-1843) 542
Fonds > AT-WStLA > HABsp > 542
Signature: 542
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1435 IV 09, Wien
Hans »Steger«, Bürgermeister und Kellermeister von Wien, und die Ratsgemeinde der Stadt Wien beurkunden, daß im öffentlichen Rat Frau »Dorothe«, zweite Frau und Witwe des Georg (»Jorgen«) von »Newnburg«, für ihre Kinder Anna und Helene (»Helen«) Ansprüche auf sechs Weingärten gestellt hat, die ihr verstorbener Gatte unbelastet und unverpfändet (»unverkumert«) hinterlassen hat: einen in Meidling (oder Mayerling?) (»Meurling«), ein Viertel beim »Ameisbach«, zwei Weingärten hinter Ruprechtsdorf, ein Viertel »im Scheiblinger Hord« und einen Weingarten, genannt »Staineintorseul«. Diese aber haben Stephan »Newnburger« und Katharina, Frau des Wilhelm von Amstetten (»Ambsteten«), seine Kinder aus seiner ersten Ehe mit Agnes, inne und beweisen mit vorgelegten Schriftstücken (»zedeln«) aus den Grundbüchern, daß ihre Eltern diese Weingärten zu gesamter Hand besaßen und nach deren Tod sie als deren Kinder Nutzen und Besitz erben. Nach Klage und Antwort beider Parteien entschied der Rat folgendermaßen: Das Viertel Weingarten im »Scheiblinger Hord« bekommen die Kinder aus erster und zweiter Ehe gemeinsam zu gleichen Teilen, die übrigen fünf bleiben im Besitz von Stephan und Katharina, denen aus erster Ehe. Siegel von Hans Steger (fehlt).
Source Regest: Wiener Stadt- und Landesarchiv, Regesten Bürgerspital
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

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    Original dating clauseSambstag vor dem heiligen Palmtag

    Places
    • Wien
       
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