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Charter: Bürgerspital - Urkunden (1264-1843) 809
Fonds > AT-WStLA > HABsp > 809
Signature: 809
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1508 VII 12, --
Anton Kadinger (»Antoni Kadinger«), Mauter in Schärding, berurkundet, daß er seine Schwägerin »Affra«, die Tochter des verstorbenen »Wibold Venediger«, des Siedherrn von Reichenhall (»Reichenhall«), dem Hans Mandl »(»Hanns Manndl«), dem Sohn des Münchner Bürgers Urban Mandl (»Urban Mandl«), zur Frau gegeben hat. Das Heiratsgut der Braut beträgt 350 rheinische Gulden. Bekommt der Bräutigam dies nicht, soll er pro 100 Gulden jährlich 5 Gulden erhalten, also insgesamt 17,5 Gulden pro Jahr. Der Bräutigam bringt eine dem Heiratsgut äquivalente Summe in die Ehe ein und gibt zusätzlich eine Morgengabe von 100 Gulden. Derjenige Ehepartner, der den anderen überlebt, soll diesen beerben, solange bis die Kinder mündig sind. Falls der überlebende Ehepartner die Kinder nicht bei sich behalten will, bekommen die Kinder (bzw. deren Vormünder) das Erbe des verstorbenen Elternteiles. Von dem durch gemeinsame Arbeit erworbenen Besitz bekommt »Affra« ein Drittel. Nachdem Tod des genannten Ehepaares und seiner Kinder soll der Besitz auf die beiden Familien »Venediger« und »Mandl« in dem gleichen Verhältnis aufgeteilt werden, wie er eingebracht worden ist. Ihr Heiratsgut und die Morgenagabe kann »Affra« nach ihrem Gutdünken vererben. Vererbt sie die Morgengabe nicht vor ihrem Tod, so fällt diese ihrem Mann zu. Der Vertrag wurde von Anton Kadinger und Wolfgang Baumgartner (»Wolfgang Paumgartner«), Edler zu »Fraunstein«, Rentmeister in Burghausen (»Burckhausen«), ausgehandelt. Siegler: Anton Kadinger (beschädigt); Gregor Hofstetter (»Gregorig Hofsteter«), Arzt in München, Schwager der »Affra Venediger« (Zeuge), fehlt.
Source Regest: 
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Regesten Bürgerspital
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

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