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Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 5812
Fonds > AT-WStLA > HAUrk > 5812
Signature: 5812
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1505 VII 11, Wien
Vor Sigmund Pernfues [diezeit statrichter zu Wienn] kam heut, da er in der burgerschrann [......] Wiennzugericht sas, . . . Cristof MemingerzuNustorf und clagt durch seinen vorsprechen [auf des.......] Georgen Gu/ondloch, weilent mu/onssmaister in Österreich und burger zu/o Wienn, seligen hauß, gelegen in der Mu/onsserstraß, zu nagst Sannd Margarethen hoff mit ainem tail, so [vormalen drew hewser]1 gewesen sein, wegen 670 lb dn gu/oter landeswerung in Österreich, die im . . . Gundloch . . . schuldig worden und darumb die übertewrung . . . seins hauß (uber die 109 lb 80 dn, so gemainer stat, auch uber die 100 lb dn, so ... n dem techant und capitel zu Sannd Steffan hie, und uber die 200 lb dn, so dem capplan Maximilian Panhaimers stift vormals darauf verschriben seind) in der . . . stat gruntbuch, die 670 lb dn inner dreien quottembern, den nechsten nach sand Bertlmestag 1503 zu bezallen, phentlichen . . . verschriben, nach laut der stat hie zu Wienn saczgru/ontbu/och und aines satzgeltbriefs, mit derselben stat zu Wienn gruntinnsigil gefertigt, dem Kläger vor Gericht verlesen läßt. Folgt das Transsumpt der Urkunde von 1503, August 21, Wien2 - Nach verhör dises geltbriefs erklärt Memminger dabei, wie er diesen satzgeltbrief nach der stat und schrannen rechtn hie zu Wienn aufgehalten; nun hätten sich aber Anndree Meichsner, diezeit ainer3 des radts, und Cu/ontz Mann, burger zu Wienn, anstat und als gerhaben Paulen, Steffan und junckfrauen Lucien, . . . Gorgen Gundlochs . . . und frauen Feronica, seiner gelassen wittiben ungevogten kinder, dann eben diese Feronica Gundlochin und Hanns Gundloch, ein Sohn Jorgen Gundlochs aus erster Ehe, dessen gelaßn gu/ot1 ze erben in ainem ersamen rat gewssert2 und entslagen, und hofft sonach Kläger des gemelten hauß mit ainn gerichtsbrief . . . geweitig gemacht zu werden, und so damit als der stat statrechten we/are ze handeln und zu seinem Gelde und auf die Gerichtskosten zu kommen. Tatsächlich sind auch fur . . . offens gericht die egenanten gerhaben gekommen, haben den Verzicht bestätigt und wolten dem Memminger noch andern geltern (d. i. Gläubigern) an irer clag und bezallung irer schuld dhain irrung nicht thun und nur einen allfälligen Überschuß beim Verkauf des Hauses zugunsten ihrer Mündel vorbehalten haben. Nun ersucht Cristof Memminger neuerdings, die Rechtsfrage zu stellen; der Richter, der diesem Ansuchen nachkommt, erwirkt von den. beisitzern, so heut bei ihm am rechten gesessen sein, ainheliglich folgendes Erkenntnis: Nachdem sich die . . . gerhaben der . . . ungevogten kinder, auch Hanns Gundloch und fraw Feronica, . . . Gundlochs . . . wittib, fur sich selbs des Erbes nach diesem entschlagen haben, davon so sol Aussteller dem3 . . . clager . . . des vorgenannten hauß mit . . . gerichtsbrief genzlich geweitig machen, also das er nun furbaser dasselb hauß nach der statrechten handeln . . . mag, soferr das er der egenannten 670 lb dn und was er auf das recht gelegt und ausgeben hab, ganz davon entricht und gewert werde. Kläger ersucht um diesen Gerichtsbrief, den ihm Richter ausstellt, unter Wahrung gemeiner stat . . . camergu/ot, ob des darauf icht ausstee, und der schon oben aufgezählten Vorbehalte (109 lb 80dn + 100 lb dn + 200 lb dn =409lb 80 dn) - die allen sollen vorgeen.
Source Regest: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 5812
 


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Wiener Stadt- und Landesarchiv

mit sehr gut erhaltenem Siegel in grünem Wachs an Pergamentpressel = n° 5810.Siegler: Der Aussteller.
  • notes extra sigillum
    • Keine ältere Rückaufschrift.
Graphics: 
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Comment

 KapitelKaplan Dechant

Original dating clauseGeben zu Wienn, an freitag sand Margarethen der heiligen junckfrauen abent. . . .



Notes
1Ist nur mit Hilfe der inserierten Urkunde zu lesen. Vergl. Anhang: Nachtrag zu Bd. IV, S. 142 nach n° 5765.
2 Vgl. Nachtrag zu Bd. IV, S. 142, nach n° 5765.
3aines.1gu/ot über der Zeile.
2 D. i. entäußert.
3 So, Zeilenende.
Places
  • Wien
     
    Keywords
    • General: 
      • Kapitel
      • Kaplan
      • Dechant
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