Charter: Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6214a
Signature: 6214a
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1520 VI 26, Augsburg
Matheus2 des titeis Sancti Angeli briester cardinal, erzbischof zu Saltzburg, legat des stuels zu Rome, Bernnhart bischof zu Triendt, Peter bischove zu Triesst, Maximilian von Bergen herr zu Sibennbergen3 obriste potschaft in Deutschlannden, Michel freiherr zu Wolckenstain, Sigmundt von Dietrichstain freiherr zu Holenburg und Vinckenstain, Wilhelm4 freiherr zu Rogenndorff und Molenburg, Jorg herr zu Firmian, Zyprian5 von Serentein, Jacob von Banissis tumbdechant zu Trienndt, Jacob Villinger, Johann Renner, Niclas Ziegler und Jheronimus Bruner, des Königs Karl6stathalter und regenten seines öbristen regiments aller österreichischen landen, 1 haben vom König für sich und seinen Bruder Ferdinand2 Vollmacht erhalten, samentlich odersonderlich selbst oder durch die so sie an ihrer stat darzu verordnen . . . von allen stenden und underthanen aller ierer . . . Nyder und oberösterreichischen furstenthumb lande und gebiete ... die erbhuldigung entgegenzunehmen und dafür alles das zu thun . . . dasierenkünigclichen undfurstlichen gnaden als rechten angeenden erbherren und landsfürstenausbillichaitgeburtund zue steetzugleicherweiß als ob sy persöndlich entgegen weren, alles inhalt ir baider gewalts brieff.3 Da Aussteller aber solher sachen anderer der kunigclichen mayestat rnergklichen geschäfthalben selbß4 nit auswarten mugen, haben sie, in kraft . . . kunigklichen . . . bevelchundgewalts, . . . herren Casimieren marggraven zu Branndenburg . . . kunigclicher mayestat öbristen veldhaubtman aller . . . Nydern und oberösterreichischen landeauch . . . graf Carel Wolfgangen gravenzuOttingen, herrnBalthassaren Mercklibrobst zu Waldkirchund Thoman Fuchsen haubtman zu Regennspurg ierer Mayestatreteverördntund bevollmächtigt, in kraft dits brieff, also das sy all oder der merertail ausinen an der Aussteller stat, in namen des Königs und Erzherzogs Ferdinanden von allen stenden und underthanen des erzherzogtumbs Österreichunderder Enns die erbhuldigung, wie sich gepurt und desselben erzherzogtumbs . . . geprauch und gewonhait ist. aufnemen und emphahen und dagegen . . . das thun zusagen und bewilligen sollen . . . das sich dagegen aus pillichait geburt. Dafür übernehmen Aussteller die Verantwortung und wöllen das von Römischer und Hyspanischer kunigclicher mayestat und erzherzog Ferdinanden wegen stett und vest halten, zugleicherweise als ob sie das selbst1 gehandlet und gethan hetten, auch Erweiterung der Vollmacht ist gewährt.Source Regest: Quellen zur Geschichte der Stadt Wien, Bd. II/4, Nr. 6214 a
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Wiener Stadt- und Landesarchiv
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Siegler: Von den eingangs Genannten nur:
- notes extra sigillum:
- Transsumpt in n° 6219 an erster Stelle.
Original dating clause: Geben zu Augspurg, am sechsundzwainzigisten tag des monats junij, anno etc. funfzehundert5 und im zwainzigisten jaren.
Notes:
2 Vorangehen in Fraktur am Zeilenanfange die Worte: wir von gots gnaden. Vergl, unten S. 460, Anm.3 zu n° 6218,
3 Vergl. die Schreibung in n° 6196 a.
4Wilhelm, vielleicht auch das folgende freyherr, scheint auf Rasur zu stehen; in n° 6196 a heißt es: Wilhelmen von Rogendorff freiherrn zu Mollenburg, während der Name in n° 6219 ganz fehlt, wie allerdings auch in der nachfolgenden Reihe der Unterschriften; vergl. S. 461, Anm. 6 zu n° 6219.
5 Dieses und die folgenden Worte bis tumb (Zeilenende) teilweise nachgezogen, weil diese Worte durch Rasur in der unteren Zeile gelitten hatten.
6 Von den auf des folgenden Worten: Allerdurchleichtigisten großmechtigisten fursten und herrn herrn Carolen erweiten, steht nur das erste nicht auf Rasur; die übrigen allerdings, und zwar in gedrängter Schrift.
1Von dem folgenden Bekennen steht das Anlautzeichen auf Rasur und ist behufs Füllung einer Lücke stark in die Breite gezogen und kommt annähernd über das herrn herrn der vorigen Anmerkung und über das anschließende, nicht radierte Ferdinandus zu stehen.
2fürsten und herrn herrn auf Rasur.
3 n° 6196 und 6195 a.
4selbsts.
1daselbst.
2 Vergl. die zweite Anmerkung zu dieser Nummer.
3 Nur diese erscheinen denn auch in der Inhaltsangabe n° 6219 unter a). Die große Divergenz ist durch das große räumliche und zeitliche, fast elf monatige Intervall zwischen der in n° 6196 a erfolgten Ernennung durch König Karl V. und der erst jetzt erfolgten Bestellung der Vertretung der Regentschafter zu erklären; allerdings mußten in der Einleitung auch zu diesem Stücke alle vom Kaiser ernannten Regentschaftsräte genannt sein.
4selbsts.
5 So.
Places
- Augsburg
Wiener Stadt- und Landesarchiv, Hauptarchiv - Urkunden (1177 -1526) 6214a, in: Monasterium.net, URL </mom/AT-WStLA/HAUrk/6214a/charter>, accessed at 2024-11-27+01:00
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