Urkundenbuch des Benedictiner Stiftes Seitenstetten, Nr. CCXLVI. , S. 288
Urkundenbuch des Benedictiner Stiftes Seitenstetten, Nr. CCXLVI. , S. 288


CCXLVI.
Wir Albrecht von gots gnaden Herczog cze Oesterreich .... Graf cze Tyrol etc. Tun kund vmb die Achczig phunt wienner phen . . . Conuent dacz Seittensteten gelten solten Hainreich dem alten . . . seiner Hausfrawn Hansen vnd Agnesen seinen kinden vnd Hansen . . . weiset den derselb Hainreich darumb hat gehabt vnd der verlo . . . nd diselben gelt schuld geuallen ist an vnsern getrewn Hansen den . . . n, Annen nach des egen. Hainreichs tode czu der egenomen hat . . . . d der Conuentt mit demselben kyenberger vnd mit den egen. erbe . . . alz der brief sagt, den Si von dem kyenberger vnd von den eg . . . men vnd welln ernstlich ob der egen. brif indert for- keme von we . . . nd. absey vnd chain chraft mer habe noch dem egen. Gotzhaus ze S . . . . schaden komen weder von dem kyenberger noch von der egen. seiner Б . . . den egen. erben noch von allen ir n erben an allz geuerde mit vrkunt
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diez brifs . . . cze wienn am Samcztag vor sand Peternellen tag. Nach krists gepuerd Tausent drew h . . . jar darnach in dem Syben vnd Sybenczigistem jar.
Original auf Pergament; aber sehr schadhaft mit Siegel von rothem Wachse.
Urkunden des Benedictiner Stiftes Seitenstetten, ed. Raab, 1870 (Google data) CCXLVI. , in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/BenedictinerStiftesSeitenstetten/8c9ad466-ca70-4e4a-8bc3-0fb2d34e2dce/charter>, accessed 2025-04-08+02:00
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