Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 662, S. 480
Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 662, S. 480
XXVII
dafür zu sorgen, dass die Herzoginn Sophie, Gemahlinn des Herzogs Magnus des älteren, auch Verzicht darauf leistete. Mit Vollziehung dieses Vertrages waren noch nicht alle Beziehungen zu dem abgetretenen Gebiete aufgehoben oder vergessen. Noch drei Wochen darnach beschenkte der Herzog einen Altar in der Kirche zu Delitzsch mit einigen Höfen und Hufen Landes. In Berücksichtigung dessen, dass es dem Markgrafen nicht so leicht fiel, die Kaufsumme zu entrichten, war der Verkauf als ein Tausch anzusehen, durch welchen der Herzog für die entlegensten, durch das angrenzende magdeburgische Gebiet sehr gefährdeten Schlösser andere ganz unangefochtene in der Nähe der ihm verbleibenden Gebietstheile der Pfalz Sachsen erwarb. Grade zur rechten Zeit hatte er den Verkauf vollzogen, denn der einzige, der ihn hätte rechtlich schützen können, der Kaiser Ludwig, starb ganz unerwartet etwa vier Monate nachher am 11. October 1347 und der Markgraf Friedrich von Meissen, der sich sicher dem Erzbischofe überlegen hielt, unterlag noch im selben Jahre der Uebermacht desselben. Weil die Kaufsumme für die Mark Landsberg später nur zu 7000 Schock Groschen angegeben ist, wird das Schloss Reideburg noch vor dem neunten Tage nach obigem Vertrage von dem Erzbischofe erobert worden sein. Der Markgraf bemächtigte sich des Schlosses und liées daraus der erzbischöflichen Stadt Halle vielen Schaden zufügen. Der Erzbischof zog vor das Schloss und belagerte es. Zwischen ihm und dem Markgrafen, der, um das Schloss zu entsetzen, mit grossem Heere herbeieilte, kam es zur Schlacht. Der Markgraf verlor sie, musste fliehen und eine sehr grosse Anzahl seiner Leute in der Gefangen schaft zurücklassen. Das Schloss wurde erobert und zerstört. Der Erzbischof hatte also zwei der in der Markgraf schaft gelegenen Schlösser, die er als die seinen beanspruchte, Schkopau und Reideburg, mit gewaftneter Hand genommen.
Während der Erzbischof dort siegte, bereitete der Herzog sich vor, ihn, wenn derselbe das Herzogthum Braun schweig angriffe, gerüstet zu empfangen. Er hatte sich jetzt der Hülfe seines Bruders, des Bischofs Heinrich von Hildesheim, der am 10. November des vorigen Jahres die Ruhe in seinem Bisthume hergestellt hatte, zu erfreuen. Weil der Markgraf Ludwig von Brandenburg seiner Gemahlinn Margaretha gegen den König Karl IV. nach Tirol zu Hülfe geeilt war und daselbst bis zum Juli blieb, rief Herzog Magnus den Hauptmann der Altmark, Friedrich von Lochen, herbei, ihm die versprochene Heerfolge zu leisten. Dieser sah sich dadurch genöthigt, den Frieden dem Erzbischofe von Magdeburg aufzukündigen, welches denn auch zu grossem Bedauern des letzteren, da er den Krieg mit dem Markgrafen gern vermieden hätte, vor dem 25. Juni geschah. Am 4. Juli 1347 ernannte der Herzog die Gebrüder und edelen Herren Gebhard und Burchard von Werberge und die Gebrüder Ludolf und Hans von Honlage oder Hollege zu Amtleuten, seinem Kriege vorzustehen. Sie sollten nämlich für Proviant, Fourage und Verpflegung sorgen, so viele Ritter und Knechte besolden, als zum Kriege nöthig wären, und alles, was man zum Kriege bedürfte, anschaffen. Dafür verpfändete er ihnen das Schloss Dahlum mit dem Gerichte und allem Rechte, wie er selber es besase und einst dem Pepeke (Papestorf?) anvertrauet hatte. Würden sie gefangen werden oder Schaden erleiden, so sollte es zum Ersätze dessen ihnen nicht verpfändet sein. Falls er das Schloss, welches ihm in allen seinen Nöthen offen bleiben sollte, innerhalb eines Jahres, nachdem sfe die Erstattung ihrer Auslagen gefordert haben würden, nicht einlösete, durften sie für den Betrag ihrer Forderung es einem seiner sesshaften Mannen verpfänden. Reisige Leute, die sie zu Gefangenen machen würden, sollten mit Ausnahme der ihm abzuliefernden Fürsten, Herren, Grafen und freien Herren, ihnen, falls einer von ihnen selbst in Gefangenschaft gerathen wäre oder sie Verlust an ihrer reisigen Habe erlitten hätten, als Gefangene verbleiben und das Lösegeld derselben dazu dienen, ihren Schaden zu ersetzen. Jeden, den sie würben oder dem sie Sold zahlten, wollte er gegen Schaden im Kriege sichern. Erlitten sie durch Gefangenschaft keinen Schaden, so sollten ihre Getangenen ihm abgeliefert werden, um gegen sie herzogüche in Gefangenschaft gerathene Mannen einzutauschen oder mit ihrem Lösegelde Kriegskosten und Sold zu bezahlen. In einer besonderen Urkunde verpflichtete sich der Herzog, diesen vier Amtleuten und dem Heinrich von Veitheim, den er gleichfalls zum Amtmanne ernannt hatte, allen zu erleidenden Schaden zu vergüten, auch jeden, der, von ihnen geworben, mit ihnen in seinem Dienste Verluste erlitte und von ihnen an ihn gewiesen würde, gegen Schaden zu sichern und ihm zum Ersätze zu verhelfen. Die Rüstungen forderten fortwährend die Auftreibung neuer Summen. Der Herzog sah sich veranlasst, von den Bürgern des Weichbilds Schöningen 50 Mark Silber zu entleihen, und »teilte ihnen den Ritter Heinrich von Alvensleben zum Bürgen. In dem Weichbilde standen unter der Vogtei des
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Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 662, in: Monasterium.net, URL </mom/BraunschweigLueneburg/2719856f-dddc-47d6-bf42-891df307631e/charter>, accessed at 2024-11-24+01:00
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