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Charter: Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 674
Signature: 674

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13. September 1342 den von Boldensen auf dem Schlosse Holdenstedt das Versprechen ab, verfestete Leute nicht
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Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 674, S. 501
 

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    Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 674, S. 501

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      aufzunehmen, mit dem Schlosse ihnen zu dienen, es ihnen zu öffnen, von demselben gegen Unrecht erst, nachdem sie

      zwei Monate vorher vergeblich bei den Herzögen darüber geklagt haben würden, sich zu wehren und, falls sie es

      jemals veräussern würden, es ihnen zu verkaufen. Dass die Herzöge zwei Wochen hernach die von Ambleben mit

      dem gleichnamigen Schlosse und utwa um diese Zeit die von Bertensieben mit dem Schlosse Wolfsburg in ihren Dienst

      nahmen, vermehrte die von den südlichen Grenzen ihres Landes ihnen zuziehenden Streitkräfte. Nach der Reihe

      musstcn sich jetzt in den Jahren 1343 und 1344 die kleinen Burgsitze ergeben und ihre Besitzer geloben, sie

      abzubrechen, sobald die Herzöge es fordern würden. Dasselbe Schicksal hatte etwas später am 15. März 1346 Knappe

      Otto von Marenholtz mit seiner Kemnade zu Mahrenholz. Auch die von Leveste wurden wahrscheinlich wegen

      Gefahrdung der allgemeinen Sicherheit gezüchtigt und mussten am 5. Mai 1343 dem Herzoge Otto und dem Rathe

      der Stadt Hannover Urfehde schwören.

      Durch diese Massregeln wussten sich die Herzöge die Liebe der Städte zu gewinnen, deren Emporblühen durch den ihnen gewährten Schutz nicht wenig befördert wurde. Unter ihnen erfreuete sich die strebsame Stadt Lüneburg besonderen Gedeihens. Um den Verkehr mit dem Binnenlande zu erleichtern und die Schifffahrt auf der die Ver bindung mit der Stadt Uelzen vermittelnden Bmenau von Hindernissen zu befreien, erwarb sie von dem Kloster zu Neuen-Medingen am 9. August 1343 die Mühlenstellen zu Wichmannsburg, Bruchtorf und Nottorf. Nicht nur von ihren eigenen Herzögen, auch von den Herzögen Albrecht und Erich von Sachsen-Lauenburg wurde sie begünstigt. Ersterer erleichterte durch eine Verordnung vom 7. September 1342 die Verschiffung des zu Mollen gelagerten Salzes der lüneburger Handelsleute nach Lübeck, nahm ihr Gut und ihr Gesinde in seinen Frieden und Schutz, versprach den Bürgern Lüneburgs Ersatz des Schadens, der ihnen an ihren Leuten oder an ihrem Gute von seinen Mannen zugefügt würde, und gelobte, Feind aller Uebrigen zu werden, von denen ihnen Schaden zugefügt sei. Wegen l'nfälle zu Wasser und zu Lande, wegen Schadens, welcher den mit dem Transporte der Waaren beauftragten Knechten zustiess oder den sie verursachten, musste gewöhnlich der Kaufmann an seiner Waare büssen. Auch auf diese Unsitte verzichtete Herzog Albrecht; er begünstigte die Waarenfuhr zwischen Mollen und Geesthacht, forderte von den zu Lauenburg zollfreien Gütern nur einen Zoll zu Mollen, versprach den Bürgern Lüneburgs, ihrem Gesinde und ihrem Gute völlige Sicherheit in seinem Herzogthume während eines Krieges mit den Herzögen von Lüneburg und machte sich verbindlich, allen denjenigen Frieden zu gewähren, welche der Rath zu Lüneburg als Bürger der Stadt oder als deren Gesinde bezeichnen würde. Bereitwillig hob Herzog Erich von Sachsen - Lauenburg auf die Vorstellungen des Herzogs Otto von Braunschweig und Lüneburg am 19. Februar 1344 die Bedrückungen auf, denen die Bürger der Stadt Lüneburg am Zollamte zu Eislingen (Zollenspieker) ausgesetzt waren, und ertheilte ihnen mit seinem Sohne Erich am 25. Juli 1344 dieselben Zusicherungen, welche Herzog Albrecht ihnen vor zwei Jahren hinsichtlich des Friedens und Schutzes, des Schadenersatzes, des Verzichtes auf ungebührliche Belästigung der Waare und hinsichtlich der Sicherheit in Kriegeszeiten gegeben hatte. Unter der Voraussetzung, dass sie den gehörigen Zoll entrichteten, öffnete er ihrem Handel sein Land, versprach auch, den Bürgern auf ihren Tagfahrten, falls dieselben ihm gelegen wären, beizustehen. Die Saline der Stadt, eine unerschöpfliche Quelle des Reichthums, die Betriebsamkeit der Bürger und die Gunst der Fürsten gründeten den Wohlstand der Stadt Lüneburg und versetzten sie den übrigen Städten des Herzogthurns gegenüber in eine beneidenswerthe Stellung. Mit dem Reichthume aber zog auch Sittenverderbniss bei ihr ein, wie der Umstand andeutet, dass bis etwa zum Jahre 1343 ein Haus schöner oder öffentlicher Weiber im Grimm zu Lüneburg vorhanden war. Als Handelsstadt und Residenz der Herzöge war sie nicht nur der Wohnsitz reicher Handelsherren, sondern auch der Sammelplatz der Ritter und Knappen des Fürstenthums. Hoffeste, Turnire und Zweikämpfe wurden hier gehalten, letztere nicht ohne besondere zu jedem Zweikampfe erforderliche Erlaubniss

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