Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 666, S. 486
Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 666, S. 486



Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande bis zum Jahre 1341, Nr. 666, S. 486
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hatte, eingesetzt werden sollte, hing es allerdings von der Entschliessung der Stadt ab, ob sie den Herzog Ernst als
Herrn anerkennen wollte. In der Erwartung, dass die Bürger sich dessen weigerten, beabsichtigte Herzog Magnus,
einen Vogt in die Stadt zu setzen, der sie seinem Bruder zu einem offenen Schlosse hielte und für ihn sein Hecht
dort wahrnähme, bis eine Einigung mit dem Käthe und den Bürgern erfolgt sein würde. Für 40 Mark löthigen
Silbers, deren Rückzahlung er in Pferden und Tuch zu leisten sich vorbehielt, verschrieb er den Gebrüdern von der
Horst einen Zins zu Bühne und Hoppenstedt im Gerichte Hessen. Auf Wiederkauf verkaufte er am 18. Juni 1348
den Bürgern Grube und von dem Damme zu Braunschweig für 100 löthige Mark eine aus vielen Hufen, Höfen und
Kothen bestehende Besitzung zu Bornum bei Kissenbrück. Sechs Tage hernach verkaufte er für 50 Mark löthigen
Silbers den Knappen von Adelebsen jährliche Hebungen in dem an das Stift Hildesheim verpfändeten Gerichte zur Pisser
auf Wiederkauf. Zwei Wochen darauf verpfändete er für 30 Mark löthigen Silbers das „Lohnebruch'' bei Bornum
»n Johann von Wedersieben. In diesen drei letzteren Fällen belehnte er auch die Käufer oder Pfandinhaber mit den
ihnen überlassenen Gütern. Den von Dalein wies er am 1. September desselben Jahres den Zehnten zu Schöningen
»n Zahlungsstatt an. Der Belehnung des Eggeling Kogel mit dem Zehnten zu Boimstorf am 25. November und
der gleichzeitigen Ueberlassung des Patronatrechts im Dorfe Nordsteimke beim Schlosse Vorsfelde und einer Wurt im
Dorfe Weddendorf bei Oebisfelde an Burchard von Marenholtz lag wohl auch ein Verkauf zu Grunde.
Unter so vielen Sorgen vergass Heizog Magnus, der sich den Beinamen des Frommen erworben hat, nicht der geistlichen Stiftungen, in denen nach damaliger Ansicht die Frömmigkeit ganz besonders ihren Sitz genommen hatte. Einer seiner Lehnsherren, der Abt Johann von Werden, war mit dem Convente St. Ludgeri bei Helmstedt in Streit 5erathen. Als Schiedsrichter stiftete der Herzog am 14. Juni 1348 Versöhnung zwischen ihnen, ohne die eigentliche Streitfrage, so lange der Abt lebte, zur Entscheidung kommen zu lassen. Am 8. Juli schenkte er die ihm von dem inappen Wedekind von Garszenbüttel resignirten jährlichen Einkünfte zu Sülfeld den Kalandsbrüdern zu Papenteich, «n 19. August die ihm von den von Bertensieben resignirten Hufen auf dem Felde zu Süpplingen dem Kloster auf lern Marienberge bei Helmstedt, um der guten Werke desselben theilhaftig zu werden, und am 25. November verlieh i den Kirchen zu Destedt, Schulenrode, Hemkenrode und Kremlingen das Eigenthum des ihnen von seinem Lehns- nanne Heinrich von Veitheim geschenkten Zinses in denselben Dörfern. Am 10. November einigte er sich mit seinem kuder Ernst über einen von ihrem verstorbenen Bruder Otto in der neuen Capelle zu St. Blasius in der Burg zu traunschweig gestifteten Altar und eximirte ihn von den geistlichen Lehnen, die sie mit ihren Vettern gemeinsam erlehnten.
Nachdem Herzog Magnus seinen Sohn Magnus als Amtmann oder Vogt über Schloss und Stadt Sangerhausen od über alle Festen auf jener Seite des Harzes am 27. April 1348 gesetzt hatte, verschaffte er sich am 11. Juli esselben Jahres noch grössere Erleichterung dadurch, dass er den Sohn seines langjährigen treuen Rathes, des febüards von Weferlinge, Namens Conrad, zum Amtmann ernannte und ihm als einem Vogte sein Land und seine «blosser, nämlich das Fürstenthum Braunschweig, anvertraute. Demselben und seinen Freunden, die in herzogliche *enste treten würden, sollte Ersatz für erlittenen Schaden geleistet werden; auch wurde ihm Vergütung seiner Kosten od Auslagen, sofern sie nicht durch die Einnahmen gedeckt würden, nachdem bei seiner Dienstentlassung seine Rech- angsablage von seinem Vater und den übrigen herzoglichen Käthen richtig befunden wäre,- zugesichert. Noch vor «de des Jahres fällt ein Ereigniss, welches freilich wohl zu erwarten war, aber nichts desto weniger den Herzog eunruhigt haben muss. König Karl IV. suchte seine Stütze in den Reichsfürsten, die sich von seinem Vorgänger, an Kaiser Ludwig, für ungerecht behandelt hielten; die Feinde desselben waren seine treuesten Anhänger. Zu ihnen eh'jrten ganz besonders die Herzöge von Sachsen-Wittenberg und die Fürsten von Anhalt. Zu seinem eigenen ortheile musste er ihnen manche Gunst erweisen und konnte dies um so weniger vermeiden, wenn sie um etwas ■ten, was Kaiser Ludwig ihnen genommen oder nicht gehalten hatte. So belehnte er nicht nur mit der Mark tandenburg sondern auch mit der Mark Landsberg am 2. October 1348 den seit 1319 verstorbenen oder verschollenen, »eh 29 Jahren wieder erschienenen Markgrafen Waldemar von Brandenburg und 18 Tage darnach die jungen lerzöge von Sachsen-Wittenberg und die Grafen Albrecht und Waldemar von Anhalt für den Fall, dass Markgraf talderaar ohne Erben zu hinterlassen stürbe. Wold mit ihrer aller Bewilligung aber verlieh er am 3. Deceruber 1348
SjJenJorf, Urkandenbuch II. E
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Urkundenbuch Braunschweig und Lüneburg, ed. Sudendorf, 1859 (Google data) 666, in: Monasterium.net, URL <https://www.monasterium.net/mom/BraunschweigLueneburg/8c959072-b612-40dc-b042-fc99bd01e17e/charter>, accessed 2025-04-17+02:00
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