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Charter: Archivy českých klášterů zrušených za Josefa II. (1115-1760) // ŘC Zl. Koruna 1284 I 11
Signature: 1284 I 11
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11. Jänner 1284, Prag
Konig Wenzel II. bestätigt die Güterschenkung des Hirzo (Hrz) Burggrafen zu Klingenberg an das Kloster Goldenkron.
Source Regest: 
PANGERL, Stift Goldenkron (=FRA II/37, Wien 1872), S. 32, Nr. 10
 
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Wencezlaus dei gratia dominus et haeres regni Boemiae et marchionatus Moraviae. Dum excellentes actus, quos principum quisque clementia regulante prosequitur, ab excellentioribus tenui rationis discrimine segregamus, invenimus quod sicut lux tenebris et naturalia praeiudicant positivis, ita quae pro religiosis ac spiritualibus ac deo dicatis locis fiunt opera, hiis quae pro caducis aguntur, et temporalibus antecellunt, eo quod ista simplicis praemii remuneratione contenta permaneant, illa vero cum multiplici foenore ad suos redeant opifices duplicata. Per hoc igitur privilegium noscat tam praesens aetas quam successura posteritas futurorum, quod vir honorabilis Bartholomeus abbas monasterii de Sancta Corona nobis humiliter supplicavit, ut donationem quam quondam Hirzo purchravius in Clingenberch in sua ultima voluntate in remedium animae suae fecerat dicto monasterio de villia Muczstat, Jenkezlag, Diecohzlag, Zkalni, Zahzlini, Mokrie, Juriklag, Klenow, Jercenzlag, Nachirnie, Budeczlag et Hirzow1 cum silvis, extirpationibus, rubetis,, aquis; aquarum decursibus, pratis, pascuis, agris, cultis et incultis et cum omnibus iuribus et attinentiis earundem ratam habere atque confirmare benignius dignaremur. Nos autem ipsius abbatis petitionibus clementer annuentes, considerantes quoque id nobis divinae remunerationis praeminum allaturum, praefatam donationem de dictis villis per dictum Hirzonem factam dicto monasterio cum ceteris attinentiis iuribus earum et omnibus suprascriptis ratam et gratam habentes praesentis tenore privilegii confirmamus, volentes ut deinceps ad dictum monasterium proprietas et dominium dictarum villarum cum iuribus et attinentiis earum spectet et spectare debeat, et ipsas villas possideat et teneat cum omnibus iuribus et attinentiis earum pacifice et quiete. In cuius rei testimonium et robur. perpetuo valiturum praesens privilegium fieri et sigillis nostris fecimus communiri. Datum Pragae per manus magistri Welizlai Pragensis et Wissegradensis canonici prothonotarii regni nostri, anno domini millesimo ducentesimo octogesimo quarto, tertio Idus Januarii, duodecimae indictionis.
Source Fulltext: PANGERL, Goldenkron (=FRA II/37, Wien 1872) S. 32-36


Notes
1 In der Urkunde N. III wird das Gut des Hirzo als aus 15 Dörfern bestehend dargestellt, während es nach dieser bloss 12 Dörfer umfasste.Wenn dann in jener Urkunde die geschenkten Dörfer noch durchaus urslavische Benennungen führen, begegnen wir in dieser schon einem halben Dutzend deutschklingender Namen. Der Unterschied aber in dem Alter beider Urkunden beträgt bloss nicht ganz 16 Jahre und so muss in diesem Zeitraum die Germanisirung auf dem Hirzonisehen Gute nicht nur begonnen, sondern auch bis zum J. 1284 wenigstens grossen Theils durchgeführt worden sein. Bei solchem Processe konnte es jedoch leicht geschehen, dass drei, unbekannt welche, Dörfer, wie sie in der älteren Urkunde genannt erscheinen, unter die benachbarten Dorfschaften aufgetheilt worden sind und sohin wieder verschwanden. Welchen Namen der älteren Urkunde aber entsprechen Namen der jüngeren? Wir vermeinen da vor einer Schwierigkeit zu stehen, welche wohl nie ganz beseitigt werden dürfte. Sicher ist nur, dass wir bloss vier Namen in der zweiten Urkunde wiederkehrend finden; es sind das die Namen: Klenow (im J. 1268 Nakhlenwe), Mokrie (Nemochrich), Nachirnie (Natschernerece) und Hirzow (Nahirzowe). Weniger schwierig, jedoch auch nicht völlig genügend, lässt sich dann eine andere Frage beantworten, die nämlich, welche heutigen Dorfnamen jenem Dutzend alter entsprechen. Zweifellos ist Mautstadt = Muczstat, Janketschlag = Jenkezlag, Eisengrueb =Zahzlini, Mugerau = Mokrie, Schwarzbach = Nachirnie und Unterwuldau = Hirzow. Zweifellos dürfte auch Pinketschlag dem obigen Zkalni entsprechen. Bleiben demnach noch Diecohzlag, Juriklag, Klenow, Jercenzlag und Budeczlag zu erklären, bezüglich welcher Namen aber wir lieber unser Unvermögen eine genügende Erklärung zu geben, eingestehen als mehr minder gewagte Vermuthungen aussprechen wollen,wie etwa dass unsere heutigen Tichtihöfen das alte Diecohzlag oder Budeczlag das spätere Budice (Schlackern??) sein werden. Vergl. N.CCLIV, wo auch zu ersehen, dass Hirzo's Gut damal unter die Gerichte Poletitz, Mugerau und Stein vertheilt war. Doch gibt es nach vorstehender Urkunde, dann nach den Urkunden I und LXXXI immerhin genug Anhaltspunkte, um den Umfang des Hirzonisehen Gutes wenigstens annähernd zu bestimmen. So heisst es also in N. I, dass vom Ratziberg aus die Südgrenze des Goldenkroner Dotationsgutes mit den (nördlichen) Grenzen des ,praedium Hyrzonis‘ zusammenfalle. Zieht man daher eine gerade Linie vom Ratziberg nach Janketschlag, von dem es gewiss, dass es zum Hirzogute gehörte, so fallen schon Gemarkungen der Dörfer Hörwitzl und Schmieding unter diese Linie und haben daher wohl auch dieselben zum Gute des weiland Klingenberger Burggrafen gezählt. Bei ersterem dieser zwei Namen wird man aber nicht umhin können, an das Hore von N. III wenigstens zu denken. Jene Linie dagegen gegen Südwesten fortgesetzt, trifft endlich die unteren Parthien des Olschbaches.welcher bis hin an die Moldau die nordwestliche Grenze des Gutes Hirzo'sgebildet haben dürfte. Wir sind jedoch der Meinung, dass nicht die nördlichen Gemarkungen des Dorfes Janketschlag zugleich der Durchgangspunkt für die zwischen dem Ratziberge und der Olsch gedachte Linie gewesen, sondern weil in alten Zeiten ja Wasserscheiden so gern als Grenzen beliebt waren, dass die nördliche Grenzlinie zwischen Schmieding und der Poneschmühle den Pfeiffer- - (nach der Falta'schen) oder Mühlbach (nach der Generalstabskarte) übersetzend dem Höhenzuge folgte, welcher zwischen den Dörfern Stein und Irresdorf einer- und den Dörfern Schwibgrub, Hossen und Quidosching andrerseits gegen die Olsch und den Langenbrucker Teich zu läuft. Somit ergäben sich als nördliche und nordwestliche Grenzen des Hirzonischen Gutes die Gemarkungen der Dörfer Hörwitzl, Schmieding, Schwibgrub, vielleicht auch Irresdorf oder doch Hossen, Quidosching und Langenbruck und der Olschbach bis zu seiner Mündung in die Moldau. Diese Grenzpunkte stellen zugleich die südliche und südwestliche Grenze des Goldenkroner Klostergutes, wie solches von K. Ottokar II. herrührt, dar. - Im Westen dürfte schwerlich die Moldau die Grenze gebildet haben, sondern es mochte die Landesgrenze zwischen Glöckelberg, Ratschin (wohl slavischen Ursprungs) und Gaisleiten zugleich die Grenze des Hirzonischen Gutes gewesen sein. Im Süden dann ward dasselbe zuerst ungefähr durch den bei Unterwuldau in die Moldau sich ergiessenden Rotbach begrenzt, dessen südliche Zuflüsse bereits zum Gebiete der Krummauer Witigonen gehörten (Urkundenbuch d. L. ob d. E. V. 4-5, N. 4. Auch in den Annal. Praemonstrat. I. b. Urkdb. p. 375. Der Rotbach heisst darin Pestrzice [= dem anderwärtigen Bistritz, Feistritz etc.] und der Igelbach Yezowa). Die Gemarkungen von Unterwuldau, dann von den Dörfern Eggetschlag und Schwarzbach bildeten weiters die Süd- und Südostgrenze, worauf die Gemarkungen der Dörfer Schlackern und Hubene, des Faschinghofes, endlich der Dörfer Eisengrub, Mautstadt, Fischern, Probolden. Schmieding und Hörwitzl im Süden und Südosten sie schlossen (Vergl. N. CCLIV). Denn alles was südlich und südöstlich von diesen Dörfern lag, gehörte entweder zum Gute Ruben (Vergl. N. CXLVII) oder war Eigen der Witigonen und letzteres zum Theile schon Eigenthum der Cistercienser in Hohenfurt geworden (vergl. Font. r. A. 2. XXIII. 42-43, N. 38). Das ganze Gut stellte einen langen schmalen Landstreifen vor, welcher südwestlich von Poletitz begann und bis an die Landesgrenze dieselbe südwestliche Richtung beibehielt. - Die Gegend mochte nur erst wenig oder gar nicht bebaut gewesen sein, als Herr Hirzo sie für seine Verdienste von König Wenzel I. geschenkt empfing und er selbst erst sicher eine bessere Bebauung eingeleitet haben. So ist es gewiss, dass er am Saume des Hauptwaldes, welcher in jener Gegend Böhmen von Oesterreich scheidet, den Ort und jetzt Markt Unterwuldau begründet, und demselben seinen Namen (Hirzow, wegen dessen Wandlungen ist N. LX zu vergleichen) gegeben hat. Was aber diesem Streifen Landes eine besondere Bedeutung verlieh, war die denselben seiner ganzen Länge nach durchziehende Handelsstrasse, ein Seitenstück zu dem berühmten goldenen Steig und zu jenem den Witigonen dienstbaren Handelswege, welcher von Helfenberg im Mühlviertel über Friedberg und Kirchschlag nach Krummau führte (vergl. Mitth. d. V. f. Gesch. d. Deutschen in Böhm. X. 161). Der Name ,Muczstat‘ deutet dann an, wo die Handelsleute ihre Waaren zu verzollen hatten. Diese Mauthstätte ward übrigens vielleicht schon zu Hirzo's Zeiten weiter gegen Westen verlegt und zwar nach Hirzow selbst. Ob mm der Gründer dieses Ortes Mauth und Zoll ebenfalls von dem genannten Könige empfangen, lässt sich nicht mehr sagen, das Stift Goldenkron aber wurde hiemit erst in dem nächstfolgenden Jahrhundert beschenkt (N. LX). Der Hauptort des Hirzonischen Gutes jedoch war das so ziemlich im Herzen desselben gelegene Dorf Mugerau , wo das Stift auch einen Hof hatte (N. CLXIX), und verblieb es bis in das 15. Jahrhundert (s. oben die bei N. III angemerkte archivalische Bezeichnung). Späterhin, wahrscheinlich in Rosenbergischer Zeit und also vielleicht im Laufe des 16. Jahrhunderts wanderte der Hauptsitz nach Schwarzbach, welches bis zum heutigen Tage ein herrschaftlicher Amtssitz geblieben und gegenwärtig als Zubehör der Herrschaft Krummau wie diese Eigenthum der fürstlichen Familie Schwarzenberg ist. Auch hier mögen wie oben bei N. I die Namen jener Dörfer einen Platz finden, welche etwa in der Gegenwart den Boden des Mugerauer Gutes bedecken. Sie heissen: Unterwuldau (dieses ein Marktflecken), Fleissheim, Stögenwald, Ratschin, Glashütten, Ratschlag, Eggetschlag, Habichauhof, Schwarzbach, Schlackern, Hubene, Mugrau oder Mugerau, Langenbruck, Olschhof, Nüssdörfl, Faschinghof, Eisengrub, Penketschlag, Mautstadt, Fischern, Janketschlag, Tichtihöfen oder schlechtweg Höfen, Quitosching, vielleicht auch Irresdorf, Hossen, Peterbach, Schwiebgrub, Probolden, Schmieding und Hörwitzl. Die grössere Anzahl der Ortschaften darf nicht in Verwunderung setzen, sind doch einige derselben erst in diesem Jahrhundert entstanden und bei anderen die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass sie zu der Herrschaft Poletitz gehörten. Auch auf diesem Gebiete von etwa anderthalb Quadratmeilen hat die deutsche Zunge schon längst die slayische verdrängt, doch erinnern, wie schon, aus obiger Namenreihe zu ersehen ist, noch mehrere Namen an, letztere.
Places
  • Prag
     
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