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Charter: Urkunden Brandenburg II (Google data) 147
Signature: 147

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CXLVIII. Æurfurfl Soacbim'g æerffigunfl an feinen ©oljn, fur bett gaU fettteS OtHcbcng seiner natitrltcben Æocfcter 2KagbaIena etne Slugftattmifl ju gerodljren, ben 14. October 1562.
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Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 147, S. 188
 

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Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 147, S. 188

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    Wir Joachim, von Gottes Gnaden Marggraff zu Brandenburg vnd Churfurst etc. mit diesen vnseren offenen Brieffe vor vns, vnsere Erben vnd Nachkommen, Marggraffen zu Bran denburg, vnd sonst allermanniglich bekennen, deranach wir hierbevor dem hochgebohrnen Fiirsten vnsern freundlichen lieben Sohn, Herrn Johansen Georgen, Marggraffen zu Branden burg etc., vatterlichen vnd freundlich vermocht, dass S. Liebd. aus den Fall vnsers todlichen Abgangs Anna Sydows samtt ihren Kindern, Haab vnd Guthern in ihren sonderbahren Schutz, Schirm vnd Gevalung genommen vnd ihr gnadiglich vorschrieben haben, dass Sr. Liebd. bey alien demjenigen, so wir ihr vnd ihren Kindern bey vnsern Leben zuwenden oder aus dem Fall vnsers todtlichen Abganges verordnen oder vermachen werden, gnadiglich schiitzen, handhaben vnd er- halten vnd solcher Ordnung gar nicht zuwieder seyn, sondern dieselben vielmehr sohnlich vnd ge- horsamlich ins Werck richten wollen, alles Vermoge vnd Inhalts vorgemeldeten Schutz-Brieffes vnd wir gedacht, dass vnsere natiirliche Tochter Magdalena, die wir mit Anna Sydows ge- zeuget, von vns noch unversorget ift, alss verordnen vnd befehlen wir hiemit vnd in Krafft dieses Briefes, wie solches zu Kecht vnd dem bestandigsten geschehen soil oder mag. Da vns der all- machtige Gott, welches wir feinen gottlichen Willen gehorsamlich anheimstellen, ehe wir obberurte vnsere vnd Annen Sydows Tochter, Magdalenen, an andere selbft versorgen werden, aus dieser Weldt abforderthe, dass ihr aus dem Fall vnser freundlicher lieber Sohn Johann Georg oder Se. Liebd. Erben vnd Nachkommen, so die Regierung vnsers Churfiirstenthums der Marck zu Brandenburg zu der Zeith uberkommen vnd haben werden, einer Jahresfrist nachenhero be- riihrten vnsern todtlichen Abgang 4000 Rthl. unweigerlich zuwenden, vnd an gewissen Orthen, son. derlich aber bey vnsern Stadten anlegen wollen, also dass sie vnsere Tochter Magdalena davon

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    die jahrliche Abnutzunge biss zu ihrer Ehelichen Aussteure haben vnd wann sie ausgesteuert, die Hauptsumme in ihre sicbere Hande giintzlicb iiberkommen moge. Alss wir es auch davor halten, dass vorgemeldete Anna Sydows auch jetzo abermahls eines Kindes yon vns schwanger seye, wollen vnd verordnen wir hiemit, wenn solches Kind, dazu der Almiichtige Gott seinen Seegen gnadiglich verleihen wolle, zur Welt gebobren wird, dass demselbigen, es fey gleich ein Sohn oder Tochter, gleich vnserer Tochter Magdalenen 4000 Rthl. auch angeleget vnd zugewendet werden sollen vnd wir wollen nicht zweiffeln, dass vnser freundlicher lieber Sohn, Marggraf Johann George vnd Sr. Liebd. Erben vnd Nachkommen sich dieser vnser Verordnung gehorsahmlich gemass verhalten werde, so erinnern wir doch mehr gedachten vnsern freundlich lieben Sohn hiermit dem Brieff vnd Siegel vnd mundlichen Zusagen, so Se. Liebd. vns vnd Anna Sydows desfallss geben vnd wollen, dass derselbe vnd diese vnsere Verordnung stets, fest vnd unverbruch- lich jederzeith soil gehalten werden. Zur Uhrkunde mit vnser aufgedriickten Handsecret besiegelt vnd eigener Hand unterschrieben. Datum Wolffenbuttel den 14. Oct., der weniger Zahletc. 62. 2ui« Celtics SSettr. &. 214.

     
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