Charter: Urkunden Brandenburg II (Google data) 159
Signature: 159
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Wir Johans George, von Gottes gnaden Marggraff zu Brandenburgk, des hay- ligen
Romischen Reichs Ertz-Cammerer vnd Churfiirst, In Preusen, zu Stettin, Pommern, der Cas-
suben, Wenden vnd jn Schlesien zu Croffen hertzogk, Burggraff zu Niirmbergk vnd Fiirst zu
Rii- gen, Vor vns, vnsere Erben vnd Nachkommende Marggraffen vnd Churfiirsten zu
Brandenburgk, offentlich bekennen jn vnd mitt diesem vnsern offenen brieffe, alss wir
vnlengsten der hochgebor- nen Fiirstin, vnserer freundlichen hertzlieben Gemahl, Frawen
Elisabethen, gebornen Fiirstin zu Anhalt etc., Marggreffin zu Brandenburgk vnd
Churfiirstin etc., auss sonderer ehelichen, ge- trewen, freundlichen Zunaigung die
jahrliche Abnutzung vnsers Cloi'ters Dissdorff vbergeben, dieselbe zu jhr L. bessern
vnderhalten einzunehmen, zugeniessen vnd zugebrauchen, das wir jezo vfs Newe, weill es
allerhandt miihesarae sachen der Grenitzen vnd sonsten der Hausshaltunge der cirtte
giebet, die jhrer zu schwer furfallen, vns mitt Ihrer weitter dahin vorglichen, das vns
jbre L. das Closter Distorff wiederumb abgetretten, darkegen wir Ihr das Closter Arentsehe
ein- gereumet vnd vbergeben, also das Ihre L. die Zeitt ihres Lebens die gefelle vnd
Abnutzung sol- ches Closters Arentsehe Jerlich ausheben, Einnehmen vnd dieselben vor sich
zu gebrauchen macht haben sollen, mit diensten, Pechten, Huttungen, Trifften, Forwergen,
Scheffereyen, Fische- reyen, holczungen, Wiesenwachs, Mastunge, Jagten vnd mitt alien
andern gnaden vnd freyheiten, wie dieselbe bisshero zu solchem Closter Arentsehe gelegen
gewesen vnd von vns gebraucht vnd genoffen worden, Nichts vberall ausegenommen, sonderlich
aber sollen Ihre L. die Bierzinse oder Trankstewer, wie die Itzo gegeben wird oder
kunfftig gewilliget werden mochten, Neben den andern des Closters gefellen vnd einkommen
vor sich auch haben vnd behalten. Was aber sonsten vnsere an dem Closter Arentsehe habende
Regalia, Landtsfurstliche hoheitt, gerechtigkeit, Land- stewer vnd folge betrifft, die
wollen wir vns, vnsern Erben vnd Nachkommen hiemitt gentzlich vorbehalten haben. Darkegen
sollen Ihre L. den vncosten, so auff die Hausshaltunge, Gesinde vnd verordenter
vnderhaltung der Closter-Jungfrawen vnd anders gefelt, vor sich auch tragen vnd sonsten
die vorwaltung vnd hausshaltung berurts Closters Arentsehe Ihres gefallens vnd zu Ihr L.
besten durch Ihre eigene Diener bestellen laffen. Vnd wir wollen hiemitt vnd in crafft
dieses vnsern brieffes alle des Closters zugehorige vnd verwandte vnderthanen, wer
dieselben sein, auch alle diener vnd befehlhaber desselben Ihrer Pflicht, damit sie vns
bisshero vorwand gewesen, er- laffen vnd sie damit an Ihre L. gewiesen haben, sich
derselben numehr vff zeitt Irer L. Lebens verwandt zu machen vnd derselben getrew vnd
gehorsam zu sein. Wir, vnsere Erben vnd Nach kommen wollen vnd sollen auch gedachte vnsere
freundliche geliebte Gemahl bey Innehabunge solches Closters Arentsehe vnd dieser vnserer
gutwilligen vorschriebenen Abtretung desselben schutzen vnd handthaben, gantz getrewlich
vnd vngefehrlich. Dessen zu mehrer Vrkundt haben wir diesen vnsern brief mitt vnserm
anhangenden Daum-Secrett bekrefftigett vnd denselben mit aigen handen vnderschrieben.
Geschehen vnd gegeben zu Colin an der Sprew, am Sontage Oculi, nach Christi vnsers einigen
erlosers vnd seligmachers geburt Im funfczehen hundersten vnd acht vnd achczigisten Jahre. Source Regest:
Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 159, S. 205
Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 159, S. 205
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Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 159, S. 205
Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 159, S. 205
Manu propria subscripfi.
9la4} bem Original be« Æ. ®e^. SabÆxfyMt 8. E.
198
Urkunden Brandenburg II (Google data) 159, in: Monasterium.net, URL </mom/CodexBrandenburgensisII/c5ad1aad-bfed-43f7-89fa-ed849d8e766a/charter>, accessed at 2024-12-12+01:00
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