Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 41, S. 41
Codex diplomaticus Brandenburgensis. Sammlung der Urkunden, Chroniken und sonstigen Geschichtsquellen für die Geschichte der Mark Brandenburg und ihrer Regenten, Nr. 41, S. 41
XI^IV. 1290. Die Markgr. Otto und Conrad vergleichen sich mit dem Bischof von Camin über das Land Colberg und die geistliche Jurisdiction in der Ncumark.
Nus De! gratis Oll« L (?«nr»öus msrcbinnes LrsnäenburFenles recognoscimus etc. «zuo«1 in- tervenientikus nlsciti« ^micsbilibus inter veneraliilem vatrem svuvculum noklrum csrilsimum «lumi» num Lsrumsrum csmminenkis ecclesie conlirmstum et ecclesism camminensem ex uns et nos »e nvltros ^obsnnem <ö Ottonem sc ceteros bereiles parte ex alters elt smicsbiliter «lelinitum its quo«! «mne jus et provrielstem civitstis et terre Oolborg csslri et civitatis iu ÜVswAsrt cum omvibus suis terminis «piöum ^srmvn cum «mnibus villi« ibi6em s«ljscent!bus et nmnis slis Kons «zue ver «lic» tum 6«minum conlirmstum et susm ecclesism et eorum nomin« usoue in Kocliernum 6iem vossillen- tur ipsis äeäimu« sine omni impeelitione noklrs vel Kere6um noslrorum verpetus vussicleixls in re> comveokum vero vroprietstis «mnium bonorum Lsminensis ecclesie in quibus imvetitionem bsbuimu» et Ksbere voleremu» 6ictus «lominus gsrumsrus et ecclekis Osminens!« nobis Ocäerunt csltrum Kerlio cum «mnibus msnlis et termiyis «zui scl ick csltrum «lebent secun6um julticism säberere it« tsmen quoö »i dominus üulzislsus «lux 8tettinenkis vel »Iii «zui nos sck Koe inckucere voksent cum nustr« volunlste ut intrs snnum et «liem nunc vroxim« subkeczuentem renunciemus juri vroprietstis vre«lic- tsrum terrsrum et v«l«elsionum quse «lomino conlirmsto et ecclesie snte«I'cte öeäimus tune esktrum KerK« cum «mnibus suis «itinenliis spuck ecclesism csminensem sicut nunc libere permsnebit. ter- minos «zui fchede vulga ckicuntur its »vunculus nuster et sus ecclesis et «mne» oui e«s nomine ee.
32
clekie polsiäent kine noltro impeäimento et quslibet impeäitione in Perpetuum possiäebunt cum omni jure 8!cut Ksctenus Luvt pok«e5si. vulls cs5trs vel munitiones conkervemus per nos vel noktros äe «<uibus csltrs vel munitiones ecclekie csminenki» polsint äsmnum sut periculum Eustinere. ^ä> mittimu« ecism «zuoä svunculus nolter kui kucceksores cspitulum ecclelie csminensis et «mnes eorum v»»slli A nomine» blsäum et srumentum luum mioä in villi« eorum et msnki» crescit per terrsm noltrsm äucent I^oKenit^ live omni tkeloneo et grsvsmine voktro libere quo voluerint et sä omni» Ks locs. «mnem jurisäictionem 8pirituslem Lpiscopo Lsminenli eju«<zue cspitulo vel eorum «fticis- libu« compelentem in luv« preislos elericos <^ religio»»« terre nokire nun äebemu» per nos vel per noktros sli«z»sliter impeäire ^rel permittere impeäiri si sutem Lpiscopo vel suo cspitulo inobeäien- tes »limii ?relsti elerici sut religiosi sliquo csku extiterint keu rebelle« ipso« «6 psrenäum ei« bon« Läe compvllemus äensrios Nominstos Lpiscovsle« omni» jurs Lpiscopslis Lpiscopo csminenki et ejus ecclekie in terra noklrs äebitos vel äebits si in solutiune äekecerivt vel exkibitione kolvi con. kuetis temporikus procurgbimus Läe Kons «mne« prepokilurss prelsturss keu srcuiäisconstus et reo toris» äominu» Lpiscovu« Osminenkis in noktro äomini« conkerenäi Itsbebit likersm potcktstem. Lviseopus sutem procursbit <mocl prepoLli preist! Li srckiäisconi tsles liki juäice» kuliktitusnt qui omnitius consri volentibus cpioä sä jus prepolitis competens et srckiäisconi» inlrs nol^rs et nov ex. tr» kscisnt jukticie cvmplementum. KZeäietstem sutem prepositure nove terre ultr» Oäersm LernKsr äus nokter Ksbebit s äomino Lpiscop« esminensi pro tempore lue vite eo sutem äeluncto Lpisco- pus äe e« «räinsnäi Ksliebit ükersm Lcut äe prepoLturis slii» kscultstem si ver« »liousm terrsm nos emeremus vel cmucumque csku slicm» terrs in noktrum äominium äeveniret «zuoscunuue msnkos äe novo sä cultursm reäiäcrimus äe Lingul!« msnsi« äsbimus unum »oliäum monete LrsnäenburgenLs Lpiscopo tüsniinensi. si etism Lpiscopus ecclesie esminensi« vel ejus eccleLs cum convieinis uve «rcllieniscopis vel Lpisconis äe suis terminis vel limitibus litem sli<zusm Ksberent Osminensem epis- c«iium et knsm eccleLsm sä illo» limites oktinenäos promovebimus toto polse. inluper prolitemur <zuoä Lpiscopstum Osniinensem ejustme ecclelism «uo« subäitos elericos et vslsllos et cum omnilius suis von!« jnrisäiciione s^iritusl! äecim!« «ms« vel ouos pok«iäet vcl poksiäent contra jukticism non moleslsdiinus nec privsls lege sl!q»s conlrsveniemus et lioc promiltimus Läe ästs. Kujus rei teste» ösläuinus prepolilus in Lrun«cll^vig !>re6erieus viceäominu« csminensis Hiläebrsnäus prepoütus 8te> tinensis .lonsune« prcpolitus LuIKergensi» ^ulisnnes äe Oläenvlet ?reäericus äe LKsteäe Uslso äe Weäel (!«,Iesriäus äe Lrisenberg Lotlisräns äe Woltrow ^uksones äe LIsnlienKorF milile» ^scosri« notsrius et slii qusm plures elerici L Isici tiäe äigni. ^ctum L ästum in Lrvtswsläe suuo ckomini millelim« äucenteümo nonsgeümo «ctsvo Xsl. ?iovembris.
Urkunden
welche die Regierung Churfürst Friedrichs des Ersten von 1412 bis 1440 betreffen.
bitter den hier folgende» Urkunden dürfte» die, welche den Krieg Churfürst Friedrichs des Iten mit eine», Theile des märkischen Adels betreffen, vorzüglich wichtig sein und wenn gleich der Raum verbietet hier eine ausführliche Geschichte dieser sogenannten Ouitzowschen Fehden zu geben, so muß doch auf die gänzliche Einseitigkeit der bisher gewöhnlichen Darstellung aufmerksam gemacht werden. Die brandcnburgische Geschichte hat überhaupt, bis auf die neuere Zeit, das Schicksal gehabt, daß eine gewisse DarstellungSwcise gleichsam versteinert ohne alle Kritik aus einem Buche in das andre übergegangen ist,') indem zum Theil die beßeren archivalischen Nachrichten verborgen blieben, zum Theil aber auch Vor« urtheile fortgepflanzt wurden, welche schon auS den vorhandenen Quellen zu widerlegen gewesen wären. Dahin gehört denn besonders auch die Art, wie der Widerstand behandelt ist, welchen die Ouitzowsche Parthei gegen Burggraf Friedrich von Nürnberg versuchte, während derselbe Pfandinhaber der Mark war, wobei ohne alle Rücksicht auf den Geist der damaligen Zeit der märkische Adel als eine Motte von Unholden, Mordbrennern und Räubern") geschildert wird, welche eine Meuterei wider den Churfürsten unternommen hätten, weil ihnen dieser ihr Raubhandwerk habe legen wollen. ES muß zunächst auf die trübe und partheiische Quelle dieser Ansichten hingewiesen werden, welcher alle Neueren fast blind lings gefolgt sind. ES ist dies nämlich die über diese Begebenheiten gleichzeitig aufgesetzte Nachricht des Engelbert Wusterwitz welch« zw« nicht mehr vorhanden indessen in die ungedruckte Chronik des Haftiz und in Angelus Annale» übergegangen ist. Wusterwitz ist ein äußerst heftiger Widersacher insbesondre der OuitzowS, denen er alles Mögliche Böse nachsagt. Er war Geist« Iichcr in Brandenburg und Provisor deS AbtS von Lehnin und als solcher mit unter den Schiedsrichtern, welche den Prozeß des Abts mit den von Quitzow über die Fischerei in der Havel gütlich beilegen sollten. Der Streit wurde mit vieler Erbitterimg geführt ***) und da «in Vergleich nicht sogleich zu Stande kam, so mag Wusterwitz wohl einen persönlichen Groll gegen die Ouitzowsche Familie gefaßt haben t) und er scheint auch bei einem Kriege derselben gegen die Stadt Brandenburg betheiligt gewesen zu seyn. Hierzu kommt, daß er seine Nachricht grade zu einer Zeit aufgesetzt hat, wo die Fehde zwischen dem Churfürsten uud den von Quitzow noch im vollen Gange war;sj) wahrscheinlich würde seine Er« Zählung anders lauten, wenn er nach der im Jahr 1421 erfolgten Aussöhnung des Churfürsten mit jener Familie geschrieben hätte. Da wir überdies das Werk des Wusterwitz selbst nicht niehr besitzen und es leicht möglich ist daß die spätem Chronisten Angelus und Haftiz, von dem Ihrigen unverständig hinzugefezt haben, so muß man um so mehr ihre einseitigen Nachrichten nur nur großer Vorsicht gebrauchen. Betrachten wir zuerst den Vorwurf der Räuberei, mit dem man ^o freigebig ist, so kann gar nicht geläugnet werden, daß in der Mark, wie damals in ganz Deutschland, einzelne Edelleute und andre Personen dies Handwerk trieben, indem sie reisende Kaufleut« unversehens niederwarfen und plünderte», allein e« ist ganz übertrieben, wenn deshalb die ganze Mark für eine Mörderhöhle und der ganze Adel für eine Räuberbande
*) Es braucht hier nur an die von Cosmar gründlich widerlegte Charakterschildrung des Grafen von Schwarzenderg erinnert zu werden.
**) Alle dies« Ausdrücke könnten durch Anführung der neuer« bxandmburgischen Geschichtsbücher belegt «erden. ,
***) Schvenemann fGesch. der Stadt Werder und Gesch. des Klosters Lehnin in Cosmanns Denkwürd. der Mark) hat ewige gctenmäßige Nachrichten hiervon mitgetheilt.
s) Ein solcher ist unverkennbar wenn er z. B. nicht ohne Schadenfreude erzählt, daß Curt von Quitzow in der Elb« ertrunken sey, als er von der Kindtaufe bei dem LandeShauptman von Putlitz zurückgekehrt.
H) Di« Begleichung des Hastiz'und Angelus ergiebt, daß Wusterwitz vor 1417 geschrieben habe. Zwar wird des Wusterwitz »och bei dem Jahr 1423 im Angelus erwähnt, allein die detaillirten Nachrichten von Friednch dem Ersten hören mit 1416 auf uns ich halte die spätre Erwähnung für einen Irrthum. Gelebt hat Wusterwitz bis zum Jahr 1433. (Köster ,«c«K. ^ bibl. Kist. Lrsu6. p. 207.)
5 5*1,'
36
ausgegeben wird.*) Der bei weitem größte Theil des märkischen Adels verabscheuete den Raub, half die Schuldigen verfolge», drang auf den Landtagen selbst auf Ergreifung ernstlicher Maßregeln gegen die Räuber und verurtheilte dieselben, wenn sie ergriffen wurden, nach der Streng« des Gesetzes. Nur muß man den Unterschied festhalten, welcher «n läten und löten Jahrhundert zwischen einer ehrlichen Fehde und einer Räuberei stattfand und welchen neuere Schriftsteller oft ganz zu übersehen pflegen. Das Recht zu jener wurde dem Adel damals ss wenig streitig gemacht, als den Fürsten und den Städten, wenn er auf gütlichem Wege zu seinem Rechte nicht gelangen konnte und wenn er sich an die übliche Kriegssitte hielt, wozu insbesondre die Nothwendigkeit einer offenen Kriegserklärung (Entsagung) gehörte. Da man die Kunst noch nicht erfunden hatte, durch Auferlegung von Contributioncn welche den Besiegten in Schulden stürzen, einen Krieg noch den späten Nachkommen fühlbar zu machen, so pflegte man die Dörfer des Befehdeten zu überfallen und niederzubrennen'') und Vieh und andre Beute hinwegzuführen. DieS war auch die Art wie damals die sogenannten reitenden Kriege der Landesherrn selbst unter einander geführt wurden. Betraf die Fehde eine Stadt, so war eS auch erlaubt Kaufleute und Bürger derselben anzuhalten, ihnen ihre Waare abzunehmen und sie selbst bis zur Lösung als Gefangene zurückzubehalten."') Wenn man diesen Unterschied zwischen einer Fehde und einer Räuberei nicht festhält so ist im Sinne des Mittelalters gar kein Grund dafür, nicht auch die Kriege der Churfürsten mit andern benachbarten Fürsten in die letzte Klasse zu stellen, denn Adel und Städte hatten im 15ten Jahrhundert unstreitig ein selbstständiges Waffenrecht so gut als die Fürsten; daher bleibt Cranz in seiner Vsog,Iis, welche besonders dazu beigetragen hat diese Raubideen zu verbreiten, sich wenigstens consequent, indem er z. B. auch den Krieg der Herzöge von Mecklenburg gegen Markgraf Johann für einen Raubzug ausgiebt. fs) Die Fürsten damaliger Zeit erkannten den Unterschied zwischen einer «blichen Fehde und einer Räuberei sehr wohl an und wenn sie auch durch ihre Authorität jene beizulegen suchten und allenfalls auf Seite des Unterdrückten traten, so siel es ihnen doch nicht ein, die Fehde als ein Verbrechen zu behandeln, fff) Es war natürlich, daß sobald es an einem Mächtigeren fehlte, der durch seine Dazwischenkunft dem Streit«
*) Die Urkunden welche der 2te Band geben wird, sollen zeigen, daß auch Creusingi u. A. Nachrichten von dm «blichen Räubern zur Zeit Joachim des tten sehr übertrieben und zum Theil Mährchen sind.
**) welches in der Kriegssprach« des Mittelalters «uspuchen hieß. Die Gebäude waren, bei dem Ueberfluß an Holz, Stroh und Lehm bald wieder aufgebaut^ indessen sind freilich auch manche Dörfer nach solcher Verheerung wüst liegen geblieben.
***) AlleS dieS ist zwar bekannt genug, allein «S scheint doch nicht überflössig, grade in Bezug auf die märkisch« Ge> schichte noch besonders darauf aufmerksam z« machen.
5) Folgendes Beispiel zeigt, wie sehr man im Mittelalter beideö unterschied. Als die Stadt Brandenburg den in tiner Fehde gefangen genommenen Busse von Alvensleben tobten ließ, bemerkt Angelus n. 180 daß dieS aus hitzigem zornigen Gemüthe geschehen sey und bei dem Adel (mit Recht) großen Haß und Widerwillen erregt habe. Dagegen erzählt das OKro». Lilev». in Lenz Magd. Stiftshistorie, daß Graf Ditrich von Wernigerode 1387 wegen eines räuberischen Ueberfalls nach Urlheil und Recht hingerichtet worden sey.
sf) Cranz erzählt z. B. der Markgraf habe das Raubschloß Garkofen 1419 erobert und die daselbft betroffenen «blichen Räuber aufhängen lassen, da doch gewiß est, daß die von QuitZow und von Kruge das Schloß in einem offenen Kriege für ihren Herrn, den Herzog von Mecklenburg, gegm Markgraf Johann vertheidigten (S. Urk. uro. 25 u. 34 unten folgend). Ebenso ist der Quitzowsch« Straßenraub in der Prignitz (Vsnä. 10. 16) offenbar eine ehrliche Fehde des PrigniHschen Adels mit den Städten Lübeck und Hamburg, wovon Cranz selbst «n einem andern Ort« (L»«via 11. ö.) einige Nachricht gibt. Cranzcns Angaben «ind aber überhaupt, wenigstens so weit sie die Mark betreffen, völlig verworren und durcheinandergeworfen, oft auch gradezu falsch. Er schrieb im Anfange deS 16ten Jahrhunderts aus älteren Quellen, welche unS leider nicht mehr zugänglich sind.
f1"f) Später besorgt« der Adel wohl, daß ihm sein Waffenrecht ganz entzogen und er unter dem Verwände der Räu« berei von den Landesherrn unterdrückt werden könne, daher heißt es in den Lsndtagsabschitden (z. B. dem von 1534): obwohl uns gebührt bei unfern Unterchanen Friede zu erhalten, derowcgen wir oft verursacht ein ernstlich Einsehn zu thun und muth, willige Thärex mit Straf« zu unterhalten, sind wir doch allzeit geneigten und gnädigen GemüthS gegen die Unfern und sonderlich des ehrlichen Herkommens und Adels soviel immer möglich zu verschonen, missen uns derhalben auf ehlicher schlecht Anbringen, wo öffentlicher Fr«v«l nicht vorhanden, der Strafe zu enthalten. Der nach dem kaiserlieben allgemeinen Landfrieden ergangene Landtagsrezeß von 1527 sagt auch nur: wer vergewaltigt werde, solle nicht muthmillig Feind werden, sondern sich erst an den Churtürsten und die Gericht« wenden. Die Ersindung des Schießpulvers und das Aufkommen der Söldner mußte übrigens nothwcndig dem Waffenrecht« der Unterthanen allmählig «in Ende mach««.
37
ein Ende machen konnte, das Fehdewesen sehr überhand nahm und einmal ausgekrochene Kriege schwer beigelegt werde» konnten. In solchen Zeiten blieb nichts anders übrig, als daß jeder Kriegführende Theil sich durch Verbindung mit Andern ein Uebergewicht über seinen Gegner zu verschaffen suchte, wodurch Letztrer zur Nachgiebigkeit gezwungen wurde. Daß bei der Eifersucht und dem getheilten Interesse, welches zwischen ländlichem und städtischem Gewerbe in vielfacher Hinsicht") stattfand, bald Ritterschaft und Städte sich einander gegenüber standen, war ebenfalls natürlich und eine »oth- wendige Folge, daß beide durch unter sich'abgeschlossene Bündnisse und Einigungen ihre Rechte zu bewahren strebten; irrig ist es aber, hierbei immer die Städte, welch« auch in der Mark durch feste Mauern und eine grade im läte» Jahrhundert besonders wohlhabende und kriegslustige Bürgerschaft mächtig genug waren, als den angegriffenen und unter« drückten Theil anzusehen, oder wohl gar die Verbrüderungen der Ritterschaft für Raubgenosscnschaften auszugeben. Gleich wohl geschieht dies Letztere, wenn z. B. die Stellmeiser in der Prignitz in allen Geschichtsbüchern eine Rott« «blich» Räuber genannt werden, da doch LeuthingerS Worte: nst» 8telme!ser«rum taeti« cirv» annum 1Z7ö tsotos «bi Spiritus sumsit ut publica sutorilste coerceri von posset et ex toeäere prinoioes Klisneoses in «uxiliuru öe» posceuäl essent, oivitates tsnäem ipsse in toerlus eoirent conspirsrentc^uv »umius «pe contra vobUitstis iojuriss ") soviel klar ergeben, daß es ein« politische Parthei in der Ritterschaft war, welche besonders die Rechte des Adels gegen die Städte aufrecht erhalten wollte. Die Landesherrn der Mark Brandenburg waren im lAen und im Anfange des löten Jahrhunderts fast beständig abwesend und das eben ««schilderte, d«m Gedeihen des Landes allerdings schädlich«"') Fehdewesen griff immer weiter um sich, auch die Fürsten, Städte und Ritterschaft der benachbarten Länder wurde» ollmählig hineingezogen und aus einer beendigten Fehde entspannen sich st«tS zwei neue. Daß in solch«! Zeiten auch eigentliche Räuberei häusiger vorkam und daß ihr schwerer zu steuern war, ist leicht begreiflich, nichts desto weniger blieb der oben angedeutet« Unterschied zwischen einem Straßenraub und einer Fehde allemahl bestehen. Die vielen Krieg« der Ouitzows, welche Hoftiz und Angelus anführ«», waren, menn man sie unpartheiisch betrachtet, sämmtlich ehrlich« Fehden, wenn gleich nicht gelaugnet werden kann, daß sie das Fehderecht gemißbraucht habe« mögen, indem sie in ihr« damaligem Uebermacht einen aus der Luft gegriffenen Anspruch durchzusetzen sich bemühten. Allein zu welch«» Zeiten hat Uebermacht nicht die Schranken des strengen Rechts und der Billigkeit übertrete»! Immer blieb dies von Räuberei, welch« ohne Vorwand eines Rechts wider Wehrlose in der Absicht unredlich« Bereicherung ausgeübt wurde, weit verschieden, ds dies« auch im Mittelalter stets als etwas Ehrloses angesehen wurde. Ueberhaupt aber pflegten sich nur wenige arm« Edelleute mit einigen Knechten, in unruhigen Zeiten mit W«gelagerung und Strauchreitcrei zu befassen; die Gebrüder von Ouigew niup schon ihre Macht «nd ihr persönlich« Charakter v» einem solchen Verdachte schützen. Durch die Verwirrung des 14ten Jahrhunderts hatten einige märkisch« Familien, w«lch« sich durch Kriegsruhm und Reichthümer auszeichneten, groß« Macht erlangt, zumahl sie viel« landesherrliche Schlösser pfandweis« an sich zu bringen wußten; durch diese Macht und
*) z. B. die freie KornauSfuhr sucht« d« Städte grab« dann zu verhindern, wenn dem Adel «n mehrst«, dara» gelegen war. Die Städte wachten ferner sehr, daß sie in ihrer Nahrung z. B. dem Brauen nicht beeinträchtigt würden. Uebrigens sind aber auch oft Adel und Städte gemeinsam gegen auswärtige Feinde aufgetreten.
**) eck. Krsvsii. Aehnliche Ritterbündniffe waren damals in ganz Deutschland z. B. die Sternbrüderschaft,
mit der Herzog Otto der Quade 127« in die Altmark einssel.
***) daß damals aller Handel nieder gelegen habe, ist indessen auch unrichtig und kann auS dm Urkunden sogar das Gegentheil nachgewiesen werden. Durch die Fehden litt da» platte Land bei weitem mehr als die Städte.
D Auch hieraus macht man dem Adel sonderbar genng einen Vorwurf, da eS im Mittelalter überall «blich war die landesherrlichen Schlisser pfandweise auf bestimmte Zeit und unter gewissen Bedingungen dem Adel zu übergeben. Ehnrfürst Friedrich der erste selbst, nachdem er die Schlösser miedererobert, behielt f« keineswegs« für sich, sondern verpfändete sie gleich wieder von Neuem. Welche Mißverständnisse sonst hierbei noch unterlaufen, davon gicbt Möhse» (Besch, der Wissensch, n. 131) ein Beispiel, indem er dem Angelus nacherzählt, dag Dietrich von Quitzow die unmündigen von Schliebe» aus dem Schlosse Frvsock verjagt Haie, Die Sache war aber einfach die, daß Frysack dm von Schrieben «für 20« Schock Groschen verpfändet war daß Dietrich von Quitzow nach Ablauf der Pfandzeit dem Markgrafen Jobst 2000 Schock Groschen als Pfandsumm« bot, daß «ndlich letzterer dies bessere Gebot annahm und dm von Schliebe» ihre 20« Schock Groschen auszahlte. Wer kann nun hierin etwaS NnrechtticheS oder gar Gemaktthitiges finden? ^ ^ ''?
38
wegen der beständigen Abwesenheit der Landesfürsten traten jene Familien allmählig aus dem Range der Vasallen heraus und als unabhängige Herrn auf. S« geboten die von Ouitzow über vier und zwanzig Schlösser und unterhielten ganze Schaaken AriegSknechte, wodurch sie allen benachbarten Fürsten respektabel wurden, so daß sogar der deutsche Orden in Preußen mit ihnen ein Bündnis, abzuschließen suchte. Sie gewannen durch Eroberung feindlicher Schlösser, durch Lösegeld der Kriegsgefangenen und durch Schutzgelder, welche ihnen z. B. die Städte zahlten, wie dies im Mittelalter oft geschah.') Die Stadt Berlin z. B. erwies ihnen fürstliche Ehre und versprach ihnen ansehnliche Summen dafür, daß sie die Ver, theidigung gegen ihre Feinde übernahmen. Die Chronisten selbst, bei dem großen Haß, den sie gegen die Gebrüder Ouitzow an den Tag legen, können doch nicht umhin, ihnen ungemeine Tapferkeit, einen mit allen Herrschergaben ausge» statteten Charakter und einen hechaufstrebenden Sinn beizulegen. Schon ihren Vater Cuno von Ouitzow auf K letzte nennt Hast,; einen berühmten Reuter und das ganze Leben der Söhne, welches in einer ununterbrochenen Reihe von Kricgsthaten besteht, liefert den Beweis für ihre Tapferkeit und Kriegserfahrung, deren sich nachher alle Fürsten, welche mit dem Churfürsien Friedrich 1. in Feindschaft gericthen, zu bedienen suchten. Johann von Ouitzow hatte schon 1404 bei einer Fehde mit den von Wulfsen durch einen Lanzenstich ein Auge verloren und dessen ungeachtet wurde sein per« sönlicher Muth weit und breit gefürchtet.") Wusterwitz sagt ferner selbst, daß die Ouitzow sich bei Verhandlungen und Tagcleistungen wunderbar klug benommen hätten und stets voll großer Entwürfe gewesen seyen. Er beschuldigt sie, daß sie da« Herzogthum Sachsen für sich hätten erobeni wollen, daß sie getrachtet hätten Berlin zu gewinnen, um von da aus die ganze Mark sich zu unterwerfen und daß ein Bruder, NamenS Henning nur deshalb in Paris studirt habe, um ein BiSthum zu erlangen, da die Familie gehofft habe auf diese Art Churfürstenthümer und ganze Länder an sich zu bringen.*—) Wer dies liefet, wird unmöglich glauben, daß so ausgezeichnete Ritter an Geist und Vermögen in dem Berauben einzelner Kaufleute einen schmählichen und unbedeutenden Vortheil gesucht habe» sollten. Wusterwitz widerlegt aber seine ganz unbestimmt hingestellten Beschuldigungen selbst, indem er die Fehden der Gebrüder von Ouitzow einzeln 'aufführt, weil daraus unwiderleglich lzervorgeht, daß es nur offenbare ehrliche Kriege gegen benachbarte Fürsten, die Her zoge von Mecklenburg, Sachsen und Pommern, gegen den Erzbischof von Magdeburg, gegen den Grafen von Schwarz» vurg, gegen die Städte Berlin und Brandenburg und gegen den Abt von Lehnin waren, ja er giebt sogar die Veran« lassung zu einigen dieser Fehden an, welche es wenigstens zweifelhaft läßt, auf wessen Seite das Recht gewesen sey, wenn man die augenscheinliche Partheilichkeit und Gehäsiigkeit der Wusterwitzsche» Darstellung in Betracht zieht. Wusterwitz behauptet z. B. daß Dietrich von Ouitzow die Stadt Berlin ohne Entsagung angefallen habe, allein im Laufe seiner Erzählung zeigt sich, daß er eine Ansprache an dieselbe hatte, «eil sie ihm die Bezahlung eines versprochenen Schutzgeldes verweigerte. 1) Daß der Uebermuth die OuitzolvS zu Ungerechtigkeiten verleitet habe mag immer seyn ff) aber keine Handlungen kann ihnen die Geschichte nachweisen, welche die Ritterehre verletzten. Als Churfürst Friedrich der Iste sich später mit der Familie versöhnte, ist von Beschuldigungen der Art gar keine Rede, im Gegentheil wird der damals schvn verstorbene Dieterich von Ovitzow mit der Ehrenbezeichnung: seliger Ritter aufgeführt. Daß HanS und Dietrich von Ouitzow wegen ihrer Widersetzlichkeit gegen den Churfürsien in die Reichsacht gethan wurden ist wahr, daraus folgt jedoch nichts Nachtheiliges für ihre Ehre, und darf dabei nicht vergessen werden, daß auch die Herzoge von Pommern au« gleicher Ursache die Acht verwirkt haben.
Noch leichter ist der Vorwurf der Straßenräuberei von den beiden andern Partheihäuptern des märkischen Adels, dem Caspar Gans von Putlitz und Wichard von Rochow abzuwälzen, sobald man auf deren persönlichen Charakter eingeht. Beide gehörten zu den reichsten Edelleuten der Mark und handwerksmäßiger Raub ist von ihnen undenkbar. Burggraf
*) die Hanseftäbte, Lüneburg u. s. w. zahlt«, später öfter« den hohenzollerisch«, Churfürst«, solche Schutzgelber. **) Cranz, freilich ein späterer Chronist, sagt von Johann von Quitzo» vir milltsri genere et sortib«, lseti, «^m- r«. (V,»ä. 10. 18.)
***) Daß dies nicht eitle Prahler« war, ergiebt folgende Stelle de« Haftiz oder Wusterwitz: viel seyn der M«in«^g gewesen, daß die Herzogt von Sachsen nicht also mächtig wären, dag si« den Quitzown, Widerstand zu thun vermöchten, s) Sieh« die unten folg. Urk. vro. 47.
1°s) Da« OKroo. Aaßckeb. bei Aeibom 2. sagt: KU cke H«it»«w t^ttmüc« »idi reß»a»en AsreKi»« «urpsrnnt.
39
Friedrich selbst bestellte ehe er in die Mark kam den von Putlitz zum Hauptmann der Prignitz, würde er einen berüch tigten Räuberhauptmann dazu ernannt haben? Daß derselbe nach seiner Unterwerfung zu den treuestcn, eifrigsten und tapfersten Dienern des neuen Churfürsten gehört habe, daß die Wiedererlangung der Ukcrmark und der glückliche Ausgang der Kriege gegen Magdeburg und Mecklenburg größtentheils ihm verdankt wird, ist unbestreitbar; wahrhaft abgeschmackt i,i es aber, wenn Buchholz denselben Putlitz, den er im 2ten Theile seines Geschichtöwcrls als Räuber und Mordbrenner geschildert hat, im 3ten, nachdem er sich dem Churfürsten unterworfen, einen verdienten Kriegsbedienten desselben nennt.') Wichard von Rochow erwarb sich durch den kräftige» Beistand, den er der Stadt Brandenburg gegen de» Einfall inagde» durgischer Edelleute im Jahre 1402 leistete, das Ehrenbürgerrecht und die Aufnahme in den Magistrat dieser Stadt für sich und seine Nachkommen;") für dieselbe Tapferkeit aber wird er in de» brandenburgischen Geschichtsbücher» als eine Plage de« ganzen Landes dargestellt. Churfürst Friedrich nahm ihn, nachdem der Zwist beigelegt, mit auf das Concilium zu Costanz und er trug daselbst bei der feierlichen Beleihung des Churfürsten die Fahne der Churmark, "*) welche man einem Frevler und Räuber wohl schwerlich anvertraut haben wjirde. >
Was zweitens die Beschuldigung der Empörung und Widersetzlichkeit betrift, welche gegen den Ouitzowsche» Anbang erhoben zu werden pflegt, so sind auch hierbei die Lage der Churmark und die damaligen Zeitverhältnisse niemals gehörig berücksichtigt worden. Zunächst muß man den damaligen anarchischen Znstand der Mark in Erwägung ziehen, » indem dieselbe seit dm Zeiten des falschen WoldemarS aus einer Hand in die andre gegangen war, wodurch Adel und Städte nothwendigerweise eine große Selbstständigkeit erlangten und gezwungen waren zusammenzuhalten. Von allen , Seiten sielen die Nachbaren ein, die Pommern risien die Ukermark, die Herzoge von Mecklenburg die Prignitz, der deutsch« Orden die Neumark ab und gewiß wäre die ganze Mark eine Beute angränzcndcr Fürsten geworden, wenn nicht die tapfern Landeshauptleute der Altmark, Prignitz und Mittelmark, Hüner von Königsmark, Caspar Gans von Putlitz, Lirpcld von Bredow u. s. w. und der mit ihnen verbundne Adel Widerstand geleistet hätten, wofür sie eher Dank als den Zadel der Nachwelt verdienen. Die fremden Herrn, denen Jobst die Mark zur Verwesung oder zum Pfände üb»- lassen hatte, die Herzöge von Mecklenburg und Pommern, die Markgrafen von Meißen u. a. mögen wohl mehr auf ihren augenblicklichen Vortheil gedacht haben und war es der^Adel nicht zu verdenken, wenn er sich ihrer stiefväterliche» Regierung nicht sogleich unterwarf. Als endlich im Jahr 1411 die Mark an Kaiser Sigismund zurückfiel, zeigt es gewiß von der patriotischen DenkungSart des Landeshauptmanns von Putlitz, daß er sogleich nach Ungarn eilte, um den Kaiser zu bewegen selbst die Regierung des verlassenen Landes zu übernehmen und es mußte ihn wohl schnurzen als er dort erfuhr, daß das Vaterland von Neuem an einen ihm ganz fremden entfernten Fürsten verhandelt werden sollte. 5) Nachdem der Burggraf im Jahr 1412 in die Mark gekommen war, suchte der Adel, obwohl ungern, sich anfangs mit ihm gütlich zu setzen, fj) allein noch in demselben Jahre entspann sich ein Zwist, welcher bald zu einem offenen Kriege
') Wusterwitz sagt zwar in seiner Manier: der Landeshauptmann von Putlitz habe Bosheit und Gift wider Gott und Billigkeit, wider die StZdte und den Adel in der Mark gefaßt und reichlich ausgegossen, ollein er schrieb doch zu einer Zeit, »o derselbe sich um den neutn Churfürsten noch nicht verdient gemacht hatte. Die Fahnen, welche Putlitz den Pommern abgenommen, wurden zum immerwährenden ehrenvollen Andenken für ihn in der Marienkirche zu Berlin aufgehängt und ein gleichzeitiges Lied sagt üder sein« Tapferkeit in der Schlacht bei Angermünde 1420:
die Gani von Pudlitz lag hinder den Braven
wo grimmich streckte s« eren Kragen
boven de Gryffen alle u. s. w. Damit sind denn wohl die obigen Beschuldigungen hinreichend widerlegt. **) Sieh« BöschingS Reis« nach Rekahn 178« 29«.
***) Peckenftein von den von Rochow in der Potsdam. Quintessenz. <
5) Der zur Huldigung versammelt« Ad«l äuß«rt« von dem Burggrafen: es ist ein Tand von Nürnberg, wir wolle»
«lich« schicken zu unserm Erbherrn, dem König in Ungarn und also mit Ehren thun, was wir «ollen. Förster Handb. der pr.
Gesch. S n. 1Z4 ans einer Handschrift der Königl. Bibliothek zu Berlin.
ff) Es sinket sich ein« Nachricht, daß der Burggraf die Gebrüder von Quitzow öfters an sein« Tafel gezogen habe.
40
aufloderte. Die Ursache der Abneigung mochte wohl mit darin liegen, daß der mächtige Adel, welcher während des letzt verflossenen Jahrhunderts sich daran gewöhnt hatte, den Herrn im Lande zu spielen') nnd seine Rechte ohne Rücksicht auf einen Höheren zu verfolgen, sich nicht gern durch einen Fürsten deschränken lassen wollte, dessen Energie er bald erkannt haben mochte; allein andrerseits war sein Mißtrauen, daß der fremde Fürst den einheimischen Adel unterdrücken und den Franken ") den Lohn und die Ehre der Regierung der Mark zuwenden werde, nicht ungerecht, und in der That ist unleugbar, daß die ersten Churfürsten aus dem Hohenzollerischen Hause eine große Vorliebe für ihre fränkischen Fürsten» thümer beibehielten, so daß noch bei der Huldigung Churfürst Albrecht Achilles der märkische Adel sich gegen die Franken zurückgesetzt und gekränkt fühlte.'-) Mußte im Jahr 1412 die Ritterschaft nicht mit Grund vermuthen, daß der Pfand« inhaber, sobald er zu seinein Gelde gelangt wäre, das Pfandftück aufgeben, daß er wohl gar, um schnellere Befriedigung zu erhalten, es an irgend einen andern reichen Herrn weiter versetzen werde, -f) so daß das Vaterland durch einen unwür« digen Handel aus einer Hand in die andre gegangen wäre. Patriotische Besorgnisse dieser Art darf man bei einem Casxar Gans von Putlitz wohl voraussetzen, weil er der trcucste Diener des neuen Herrn wurde, sobald dieser die Mark wirklich eigenthümlich erworben hatte. Unmöglich kann man doch der Ritterschaft ein Verbrechen daraus machen, daß sie im Jahr 1412 die lange Reihe glorreicher Regenten nicht voraussah, welche der neue Verweser durch die göttliche Vorsehung bestimmt war der Churmark zu geben. Alles dies muß also in Erwägung gezogen werden, che man über den nicht einem alten angebornen Fürsten, ja nicht einmal einem eigentlichen LandeSherrn, sondern nur einem Pfandinhaber entgegengesetzten Widerstand urtheilen will. Es kommt hinzu, daß ein großer Theil des widerstrebenden Adels, namentlich die Ouitzowsch« Familie, in der Prignitz zu Hanse gehörte, also in einem Lande, welches seit der Regierung der bairischen Churfürsten und seit Kaiser Karl dem äten mehrfach den Herzogen von Mecklenburg besonders verpfändet worden und daher zur übrigen Mark in ein loses Verhältniß gerathen war. Di« Herren von Putlitz waren Mecklenburgische Vasallen und konn» ten sich mit vielem Grunde gar nicht einmahl für churbrandenburgische Unterthanen halten. Die ganze Ukermark und viele Orte der Mittelmark hatten ferner die Herzöge von Pommern inne, eS mochte wohl zweifelhaft seyn, wer als wahrer Landesherr zu betrachten scy und man darf daher auf keinen Fall den Theil der Ritterschaft, welcher es mit den Her» zögen hielt, für geineine Rebellen und Meuterer ausgeben, ^s hat auch wirklich der mißvergnügte Adel den Krieg gegen den Burggrafen, als obersten Verweser, nicht im eignen Namen angefangen, sondern er schlug sich zur Parthei der Herzöge, als diese mit dem Burggrafen in Krieg geriethen, während ein andrer Theil des Adels und die Städte dem Letzten» an« hingen, ff) Freilich hatte der widerstrebende Adel dabei die Absicht, den Burggrafen ganz zu vertreiben, allein es siel ihm selbst wohl am wenigsten ein, daß sein Unternehmen eine Empörung gegen die Obrigkeit fty. Die Rede, welch« die von Ouitzow geführt haben sollen:fff) wenn es gleich ei» Jahr Nürnberger regnete, wollten sie doch ihre Schlösser wohl deHalten, zeugt zwar von großem Uebcrmuthe, macht sie aber noch nicht zu Hochverräthern, denn der eigentliche Churfürst und Landesherr der Churmark, gegen den ein crimen Isesse msjeststis begangen werden konnte, war immer noch der Kaiser Sigismund. ffff) Die nächste Veranlassung, weshalb ein Theil des märkischen Adels vom Burggrafen abfiel und
... - I. .' . .1.. !.^«- -, . -K.'i :2 C
—" > > ' . '. 1,^ ,„ . . I .' ?m« . '> , z . ^ ., .1,'
*) Ausdruck König Friedrich deS Großen in dm brand. Denkw., wodurch jedenfalls'die Verhältnisse weit richtig« gewürdigt «erden, als in andern brand. Geschichtsbücher« zu geschehen pflegt. ' '" ° ''^'
**) Daß Burggraf Friedrich schon 1412 viel Fränkische Edelleute, mit i» die Mark gebracht hatte, wirb dadurch er, wiesen, daß allein in der Schlacht bei Cremmen deren drei, der Graf von Hohenlohe, ein v. Uttenhofen und ein LeuterSheim blieben.
*«*) «erlcen öipl. vet, AsrcK. 1 p. 371. ., .', . ,'. .
f) DieS war wirklich das Schicksal der Lausitz im 15 und IbKu Jahrhundert, nachdem sie tinmahl von verpfändet worden war. ,, . » I .
-ff) Den Anfang des Krieges machte die Schlacht gm Cxenunerdamm im Jahr 141H an welcher schon die Po Theil nahmen. . .. ........ < .... ... , ^
MI Forster a. a. O. . .. . :. ,. .. . -7 - > ... . ,.;?>.,.. r ....
MI') In der Huldigungsformel hieß es ja: wir schwören und huldigen Herrn Sigismunde «ine rechte Erbhuldigu»g und Herrn Friedrichen eine rechte Huldigung zu seinem Gilde. ,
sich auf die Seite der Herzoge von Pommern schlug, war die Einlösung der Schlösser,*) welche Jobst den, Adel ver pfändet hatte, und welche der Burggraf zurückverlangte. "*) Namentlich sollten der von Putlitz Lentzen, der von Rochow Pctsdam und die von Ouitzow Rathenow, Strausberg, Frisack und Plauen herausgeben. Auf wessen Seite hierbei das Recht gestanden habe, ob der Burggraf die Einlösung vor dem vertragsmäßigen Termine verlangte, ob er die Pfandsumme nicht vollständig entrichten wollte oder ob der Adel etwa unbillige Bau und Meliorationsforderungen aufstellte, läßt sich jetzt nicht mehr entscheiden; es muß jedoch bemerkt werden, daß in allen Vcrgleichsurkundc», welche später der Churfürst mit dem Adel abschloß, er ihnen nicht nur ihre Stammgüter zurückgab, sondern auch noch bedeutende Summen für die Pfandstücke auszahlte, welche er ihnen im Kriege abgeiiommcn hatte. "*) Vielleicht aber verweigerte der Adel im Jahr 1412 auch grädezu die Herausgabc der Pfmidschlösser-, weil er einsah, daß seine Macht dadurch zerstört werden würde, welche er nicht Lust hatte aufzugeben. Gewiß ist, daß wenn der neue Landesherr nicht den Häupter» des Adels an Tapferkeit gleich, an Weisheit aber überlegen gewesen wäre, wenn es ihm nicht gelungen wäre, einen Theil des Adels, insbesondre die mächtige Familie von Bredow, und viele benachbarte Fürsten und Herrn, den Herzog von Sachsen, den Erzdischof von Magdeburg u. s. w. für sich zu gewinnen, er ein übles Spiel gehabt hätte und leicht das Land hätte räumen müssen; allein er wußte sich bald die Uebermacht zu verschaffen und verstand den Trotz des Adels zu brechen, daher zwang er schon im Jahr 1416 den Caspar GanS von Putlitz, welcher durch einen dein Burggrafen sehr erwünschten Zufall gleich zu Anfang des Krieges in Gefangenschaft gerathcn war und den Wichard von Nochow, sich unter den ange führten Bedingungen ihm zu unterweisen, und es ist bereits erwähnt, mit welcher Treue sie dem neuen Churfürsten seit dem gedient haben. Mit denen von Ouitzow erfolgte die Aussöhnung erst im Jahr 1421, allein auch ihnen zahlte der Churfurft ein Ansehnliches für die Pfandsuinmcn, welche sie auf landesherrliche Schlösser vorgc>tteckt hatten, heraus. Daß die Aussöhnung nicht früher erfolgte, mag wohl in dem stolzen und unbeugsamen Charakter der Gebrüder von Ouitzow seinen Grund gehabt haben. Sie hatten in der Mark fast als Landesherrn geboten, waren im Lande hoch geehrt und von den benachbarten Fürsten gefürchtet gewesen und sollen selbst den Plan gefaßt haben, ihre Familie in den Rang un mittelbarer Reichsfürsten zu erheben; wohl mochte es ihnen also schwer fallen, mit Aufgebung dieser Größe, in deren Besitz sie theils schon gewesen waren und von welcher sie theils doch geträumt hatten, in die Reihen der gemeinen Rit terschaft «nd Landstände eines Fürsten einzutreten, der noch dazu ihrem vorigen Landesherrn, dem Kaiser, an Rang sehr nachstand. So lange ihnen daher noch eine Hoffnung blieb diesen Fürsten, welcher in seiner' anfänglichen Ohnmacht der Gegenstand ihres Spottes gewesen war, zu vertreiben, hielten sie jeden Gedanken an Unterwerfung von sich fern. Dietrich von Ouitzow begab sich, nachdem er aus der Mark vertrieben, der Reihe nach zu allen Fürsten, welche mit dem neuen Churfürsten in Feindschaft und Krieg gerathen waren und unterstützte deren Unternehmungen mit allen seinen Kräften. So kämpfte er zuerst mit den Herzogen von Pommern, bis diese sich mit dem Churfürsten verglichen; dann ging er nach Mecklenburg und reizte dessen Herzöge zum Kriege auf, endlich begab er sich zu einem neuen Feinde des Churfürsten, dem Herzog Erich von Sachsen Lauenburg und er starb vielleicht mitten in weiteren Entwürfen zur Vertreibung des Chur-
*) Zur Entschuldigung des Unternehmens der Ritterschaft wird wohl angcführt,^ daß durch die Verpfändung der Mark der vc>n den Churmärkischen Ständen beschwornen ewigen Inkorporation mit Böhmen von 1273 zuwider gehandelt wor den sey. Allein ich finde keine Spur, daß der Adel sich dieses VorwandeS bedient habe, auch lag in der Verpfändung und in der Bestellung des Burggrafen zum obersten Hauptmann keine solche Alienation und LoStrennung von Böhmen, welche dem Erbverein entgegen gewesen wäre, wenigstens waren seit 137Z sehr oft schon dergleichen Veräußerungen in Pfandweise vorge nommen. E'st als 1415 die Mark dem Burggrafen als Churfürsten erblich, wenn gleich unter gewissen Voraussetzungen noch wiederlöslich übergeben wurde, war der Erbverein von 1373 offenbar gebrochen und in der That sollen einige Städte z. B. Berliu Schwierigkeiten gegen die Huldigung deS neuen Churfürsten erhoben haben.
") dieS sagt die angef. Chronik und «S geht auch aus den unten folgenden Urk. hervor. Äaß die Quitzow und Putlitz 1>en Biscböfen von Havelberg und Brandenburg absagten, war nicht Ursache sondern Folge deS Krieges mit dem Burg- grasen, da die Bischöfe zur Parthei des Letztern gehörten.
***) daher ergab sich auch Rathenow 1414 dem Burggrafen nur unter der Bedingung, daß er den von Quitzow als ihren Pfandherrn nach Erkenntniß der Stände genug thun wolle. Gerken Ooä. Bd. S.
ü 6 1
42
surften. *) HanS von OuiHow war gleich zu Anfang des Krieges von dem Erzbischof von Magdeburg gefangen genommen worden; als Letzterer später selbst mit Churfürst Friedrich wegen der eroberten Schlösser in Zwist gerieth, bediente er sich des Gefangenen als eines erfahrnen KriegsmanneS gegen denselben, bis endlich auch unter ihnen ein Friede zu Stande kam.") Darauf vertheidigte er das Schloß Garlosen für die Herzoge von Mecklenburg, welche mit der Mark in Krieg gerathen waren, allein das Kriegsglück war ihm nicht günstig und da« Schloß wurde von dem Churfürsten erobert. Da erkannte HanS von Ouitzow daß er auf fremden Beistand nicht mehr zu rechnen habe, daß er nach dem Tode seines Bruders ganz allein stehe, daß seine Kraft gebrochen und seine Hoffnung vernichtet sey und er unterwarf sich im Jahr 142t, jedoch unter ehrenvollen Bedingungen, seinem bisherigen Feinde.
Wäre den Gebrüdern Ouitzow gelungen, wonach sie strebten, wer möchte bestimmen, welches das Schicksal der Mark gewesen wäre? Die Mermark und Prigiu'H, auch wohl Thcile der Mittelmark wären die Beute benachbarter Fürsten geworden, vielleicht aber hätten die märkischen Bischöfe, einige Klöster und die mächtigeren Städte und ein Theil des märkischen Adels die ReichSunmittelbarkeit *") erlangt und die Mark hätte mit Reichsstädten, Reichsabtcien und einer Reichsritterschaft dem Bilde geglichen, welches Schwaben bis auf die neuesten Zeiten gewährte. Züm Glück für die Mark Brandenburg und den preußischen Staat, zum Glück für die politische Gestaltung von ganz Europa ist es dahin nicht gekommen, allein die Urheber solcher Entwürfe, Dietrich und HanS von OuiHow, können wenigstens auf eine eben so gerechte Würdigung in der Geschichte Anspruch machen, als ein ihnen ähnlicher gefeierter Charakter des löten Jahr hunderts, Franz von Sickingen, dessen Pläne auch auf Herstellung des kaiserlichen Ansehens in Deutschland und auf eine Erweiterung der Rechte des Ritterstandes hinausgingen. Nicht nur dem Andenken jener Personen aus noch blühenden Familien, welche sich seitdem oft um Fürst und Vaterland verdient gemacht haben, auch dem Churfürsten Friedrich dem Ersten selbst ist man die Aufklärung der Wahrheit schuldig, da seine großen Regentmeigenschaften erst in das gehörige Licht gestellt werden, wenn man ihm der Wahrheit gemäß tapfre und achtungswerthe Gegner gegenüber stellt und ihn nicht mit gemeinen Räubern und Verbrechern handgemein werden läßt. Zum Beweise übrigens, wie sehr historische Vor- urtheile dazu bettragen können unverdienterweise wirklichen Nachtheil zu stiften, mag dienen; daß, als zur Zeit König Friedrich Wilhelms beS Ersten die von Dietrich von Ouitzow abstammende Hauptlinie der Familie ausstarb, der König bei Wederverleihung der erledigten sehr beträchtlichen Lehne^die übrigen Linien nur aus dem Grunde überging, weil ihm einige Günstlinge vorstellten, daß die OuiHow sich gegen seine Vorfahren als HochverrSther und Rebellen bettagen hätten und die Familie daher einer Berücksichtigung gar nicht Werth sey. s)
*) Daß er schon im Jahr 14l7 auf dem von Veltheimschm Schlosse Harbke gestorben sey, bedarf noch sehr der Bestätigung. Das Ende des HanS von Quigo« erzählen wenigsten« Loccel und Cranz (Buchholz Gesch. der Mark 2 677) ganz falsch. An Meibom« Chronick des Klosters Marienborn ist auch nicht angeführt, dag Dietrich von.Q«itzo« daselbst be graben worden sey.
**) Siebe hierüber Struben im hift. polit. Archiv Bd. 5 aus einer Magd. Schöffenchronik und Loccelius.
***) daß die Häupter des Adels hiernach strebten, zeigt ihr« Red«: der Landeshauptmann von Putlitz sey ihnen Marz« gras genug. Di« angef. Chronik der ttnigl. Bibliothek zu Berlin welche dies erzählt, fügt auch hinzu, sie hätten Selbstberren werden wollen.
f) Morgenstern über Friedrich Wilhelm dm Ersten 1793.
Urkunden Brandenburg III (Google data) 41, in: Monasterium.net, URL </mom/CodexBrandenburgensisIII/f2e72d05-cc7b-4596-b4c1-8c8ff4faa1ab/charter>, accessed at 2024-12-26+01:00
The Charter already exists in the choosen Collection
Please wait copying Charter, dialog will close at success