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Charter: Domstift 146
Signature: 146
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1787 Oktober 8
Der Bürgermeister und der Rat der reichsfreien Stadt Speyer beurkunden: Der Bischof von Speyer und Fürst August, Propst der gefürsteten Propstei Weißenburg, Fürst des Heiligen Römischen Reiches, Graf von Limburg-Stirum macht der Stadt privat eine ewige Stiftung von 3000 Gulden Rheinischer Währung für die Armen aller drei Religionen wie folgt: Von dem jährlichen Zinsbetrag von insgesamt 120 Gulden 60 Gulden für die katholischen Armen der Stadt, 40 Gulden für die lutherischen Armen und den Rest von 20 Gulden für die Reformierten der Stadt. Die Armen sollen ein monatliches Almosen erhalten. Die einzelnen Pfarrer der drei Religionen sollen ein Verzeichnis der Hilfsbedürftigen erstellen und dem Bischof übergeben, der auch Änderungen vornehmen kann. Sollte der Bischof diese Stiftung durch eine weitere Summe aufstocken, so soll die Hälfte den kath. Armen, ein Drittel den Lutheranern und ein Sechstel den Reformierten gegeben werden. Der Geldbetrag wird am letzten Tag eines jeden Monats an die einzelnen Pfarrer ausbezahlt, die darüber alle Vierteljahr dem Bischof Rechenschaft abzulegen haben. An diese Stiftung sind auch die Nachfolger des Bischofs gebunden.  
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Perg.-Urk. mit anhäng., sehr gut erhaltenem Siegel der Stadt Speyer in einem Holzkästchen; 43,1 cm : 30,3 cm.
 
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