Fond: Domstift
< previousCharters1758 - 1796
Search inDE-ABSP > Domstift >>
Charter: 144
Date: 1758 Dezember 29
Abstract: Zwischen dem Pfarrer von Bellheim und der politischen Gemeinde Bellheim wird ein Prozess wegen des kleinen Zehnten folgendermaßen verglichen: Der Pfarrer Johann Kaspar Müller verzichtet auf den kleinen Zehnt „zu ewigen Zeiten“ in Bellheim. Die Gemeinde ihrerseits gibt dem Pfarrer künftig statt der bisher 110 nun 220 Gulden ebenfalls „zu ewigen Zeiten“, in Kriegszeiten dagegen sollen es 110 Gulden sein. Ferner gibt die Gemeinde Bellheim dem Pfarrer den benötigten Wein und das Brennholz sowie 2 Morgen Wiese.
Charter: 145
Date:
Abstract: 1. Verzeichnis von Urkunden des Domstifts Speyer über Privilegien und Einkünfte des Domstifts in und außerhalb der Stadt Speyer (Samlung derer in dem Dom-Capitularisch-Speyerischen Archiv verwahrter Diplomatum und sonstiger Urkunden, welche die dem Fürstlichen Hochstift Speyer competirende Jura et Emolumenta in et extra Civitatem Spirensum erweißen Speyer, 1768 Febr. 3 (ex Archivo Spirae und 2. einige weitere Urkundenregesten o. D. 1. Das Verzeichnis von 1768 führt, offenbar z. T. nach Abschriften von 1764 und später in Bruchsal, 37 Urkunden des Domarchivs aus den Jahren zwischen 670 und 1718 auf, jeweils unter Angabe der Signatur und des Ausstellers und mit einem kurzen Betreff oder regestenähnlicher Inhaltsangabe. Papier, Folioformat, zwei gebundene Lagen. 2. Aufstellungen regestenartiger Inhaltsangaben von Urkunden des Domarchivs ? aus den Jahren 1057, 1321, 1137, 1006, 1273, 1404, 1249, 1253, 1235, 1361, 1260, 1256, 1392, 1388, 1057, 1092, 1293, 1276, 1332, 1221, 1468, 1024, 1282, ?, 1421, 1281 und aus den Jahren 1539, 1540, 1542 und 1543. Papier, Folioformat, zwei Einzelblätter.
Charter: 147
Date:
Abstract: Währungszettel über das in der Gemarkung von Kleinfischlingen liegende und dermal befindliche Laurentianer-Gut aufgenommen und beschrieben 1782 Februar 10 in Kleinfischlingen von dem Schultheiß Johannes Keller und den Gerichtsschöffen. Libell (Papier mit dem aufgedrückten roten Lacksiegel des Gerichts zu Kleinfischlingen und der Unterschrift des Schultheißen und der Gerichtsschöffen.
Charter: 146
Date: 1787 Oktober 8
Abstract: Der Bürgermeister und der Rat der reichsfreien Stadt Speyer beurkunden: Der Bischof von Speyer und Fürst August, Propst der gefürsteten Propstei Weißenburg, Fürst des Heiligen Römischen Reiches, Graf von Limburg-Stirum macht der Stadt privat eine ewige Stiftung von 3000 Gulden Rheinischer Währung für die Armen aller drei Religionen wie folgt: Von dem jährlichen Zinsbetrag von insgesamt 120 Gulden 60 Gulden für die katholischen Armen der Stadt, 40 Gulden für die lutherischen Armen und den Rest von 20 Gulden für die Reformierten der Stadt. Die Armen sollen ein monatliches Almosen erhalten. Die einzelnen Pfarrer der drei Religionen sollen ein Verzeichnis der Hilfsbedürftigen erstellen und dem Bischof übergeben, der auch Änderungen vornehmen kann. Sollte der Bischof diese Stiftung durch eine weitere Summe aufstocken, so soll die Hälfte den kath. Armen, ein Drittel den Lutheranern und ein Sechstel den Reformierten gegeben werden. Der Geldbetrag wird am letzten Tag eines jeden Monats an die einzelnen Pfarrer ausbezahlt, die darüber alle Vierteljahr dem Bischof Rechenschaft abzulegen haben. An diese Stiftung sind auch die Nachfolger des Bischofs gebunden.
Charter: 147a
Date: 1791 November 21
Abstract: Der Erzbischof von Mainz, Friedrich Karl Joseph, erhebt die Filialkirche von Enkenbach in Hochspeyer zur Pfarrei; die dem Pfarrer zustehenden Einkünfte kommen aus den Gütern der Kirchenverwaltung, aus dem Kapital eines unbekannten Wohltäters, jährlich 300 Gulden in barem Geld, 12 Malter Weizen und drei Ohm Wein sowie das jährlich benötigte Brennholz. Dafür soll der Pfarrer zweimal in der Woche für den Stifter die hl. Messe lesen und zusammen mit den Parochianen die Lauretanische Litanei mit Salve singen und fünf Vaterunser und Ave beten. Das Patronats- und Präsentationsrecht steht dem Bischof zu.
Charter: 151
Date: 1796 Januar 13
Abstract: Johan Valentin Baumann teilt dem Domkapitel mit, dass das St. Philipp und St. Jakob-Altargut in Rheingönheim erloschen sei. Der Schultheiß Peter Kirschner und der Zöllner Gemmü bieten eine jährliche Pacht von 15 Maltern Korn, 12 Malter Spelz und 12 Maltern Hafer unter der Bedingung, dass sie die Pfründe neun Jahre behalten dürfen. Johan Valentin Baumann bittet das Domkapitel um Versteigerung oder weitere Verleihung des Altarguts.
< previousCharters1758 - 1796
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data