Charter: Domstift 63a
Signature: 63a
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1486 Juni 17
Der Offizial des Dompropstes zu Speyer beurkundet den Verkauf einer Jahresrente von zehn Schilling Pfennig im jeweils gültigen Wert durch die Witwe des Speyerer Einwohners Hans Schneider, Else, für sich und ihre Erben an den Kaplan Andris Schultis, Besitzer der Pfründe der Nikolauskapelle in Speyer und alle seine Nachfolger in der Pfründe für zehn Pfund Pfennige Speyerer Währung. Der Verkauf fand mit Wissen und Zustimmung Hans Stroheckers und seiner Frau Margarethe, des Schwiegersohns und der Tochter der Frau Else Schneider, Einwohner zu Speyer, statt. Die Verkäuferin verspricht für sich und alle ihre Erben, die jährliche Rente in einer Summe in Speyer ohne Unkosten für den Käufer unverzüglich in jedem Jahr am 27. Dezember, dem Tag nach Weihnachten oder innerhalb der nächsten 14 Tage zu zahlen, ungeachtet jedes nur denkbaren Hinderungsgrundes. Als Sicherheit stellt die Verkäuferin mit Wissen und Zustimmung ihrer Tochter und ihres Schwiegersohns zum ersten ihre drei Häuser auf dem Roßmarkt gegenüber dem Haus des Weinknechts Peter Dorsthen und zusammen sechs Schilling Pfennige Zinsen und zum andern ein Haus mit Rechten und Zubehör ebenfalls auf dem Roßmarkt, dessen eine Seite an das Haus von Marx Jost, die andere an das von Margret Welcker grenzt und das zehn Schilling neun Pfennige zinst. Bei Säumigkeit der Verkäuferin und ihrer Erben bei der Zahlung können der Käufer und seine Nachfolger um die ausstehende Summe beim Kammergericht zu Speyer klagen und sich vom Gericht nach Herkommen und Gewohnheit des Gerichts und der Stadt Speyer in den Besitz des Pfands setzen lassen oder die Verkäuferin und ihre Erben in jedem Jahr, in dem die Zahlung aussteht, für die ganze ausstehende Summe und die entstehenden Kosten vor den geistlichen Gerichten zu Speyer manen und uf sie predieren wie für eine eingestandene Schuld. Die Verkäuferin gelobt an Eides statt, dass ihres Wissens nicht mehr Zins als angegeben und keine weitere Belastung auf den gestellten Sicherheiten liegt. Die Verkäuferin und ihre Erben behalten das Recht zur Ablösung ihrer Verpflichtungen und der gestellten Sicherheiten am 10. Juni jedes beliebigen Jahres gegen Zahlung von zehn Pfund Pfennig Speyerer Währung. Uff Sampßtag nehst nach Barnabe, des heiligen Appostels, Tag. x
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Perg. (34 cm x 29 cm mit anhängendem Siegel (Ø 3,5 cm, naturfarbenes Wachs, Siegelbild und Umschrift bis auf wenige Buchstaben unleserlich.Bistumsarchiv Speyer, Domstift 63a, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-ABSP/Domstift/63a/charter>, accessed at 2025-01-11+01:00
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