useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Urkunden (1278-1855) U 607
Signature: U 607
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
1807 Juni 12, München
Die Stadt München beurkundet, daß bei der im Dezember 1806 vorgenommenen öffentl. Versteigerung aller zur Pfarrkirche St. P. gehörigen Gebäude auch die 2. Abt. des sog. Altbaus nebst einem kleinen Hof hinter dem Haus, zwischen dem Neubau von St. P. und der 1. Abt. des Altbaus, um 7800 fl dem bürgerl. Maurermeister Franz Giesel unter gewissen Bedingungen überlassen wurde, und daß die Weiterveräußerung an den bürgerl. Früchtehändler des bayer. Königs, Alois Paulier, durch kgl. Rescript von 1807 Januar 12 genehmigt und durch Erlaß des Stadtmagistrats von 1807 April 20 die genannten Stücke dem Paulier eingeantwortet und im Stadtgrundbuch auf ihn und seine Frau Ursula umgeschrieben wurden. Bedingungen: 1. Käufer verschreibt 195 fl Zinsgeld aus der 2. Abt. des sog. Altbaus der Pfarrkirche St. P. um 3900 fl. 2. Das hinter dem Haus liegende Höfchen muß auf gemeinschaftl. Kosten mit einem Tor verschlossen und von innen und außen mit Riegeln versehen werden. Öffnung nur bei Feuersbrunst und zur Kloakenräumung erlaubt. Höfchen darf nicht durch ein Gebäude verengt oder verbaut werden. Käufer hat Kosten für Tore zwischen der 1. und der 2. Abt. des Altbaus und zwischen 2. Abt. des Altbaus und Neubau anteilig zu tragen. 3. Die Mauer, die beide Teile des Altbaus scheidet, wird zur Kommunmauer erklärt und muß unter dem Dach auf Kosten beider Hauskäufer vollends aufgeführt werden, der Abtritt des sog. Kapuzinerstübels, der in dieser Abt. des Altbaus angebracht ist und in die 1. Abt. hineingeht, bleibt künftig geschlossen. 4. In St. P. Neubau beginnt ein unterirdischer Kanal, der den Unrat von den dortigen Abtritten, das Regenwasser von den Dächern und das Abwasser vom Brunnen im Hof des Neubaus in die Grube hinter der 1. Abt. des Altbaus führt, die mit dem Weinwirt Frank, dessen Abwasser auch hineingeht, kommun ist. Diese Grube ist in Zukunft kommun zwischen den Besitzern der 1. und der 2. Abt. des Altbaus, denen des Neubaus und dem Weinwirt Frank. Käufer der beiden Abt. des Altbaus haben diesen Kanal in seinem Zustand zu lassen und zu gestatten, daß durch ihn der Unrat aus den Abtritten des Neubaus abgeführt wird. 5. Käufer der 2. Abt. des Altbaus darf, wenn er Abtritte baut, den Unrat aus diesen, sein Regen- und Abwasser in diesen Kanal und durch diesen in die Grube führen. 6. Käufer der 1. Abt. des Altbaus hat für die schon bestehenden Abtritte gleiches Recht. 7. Jährlich wenigstens zweimal nötige Räumung von Kommunkloake und Kanal geschieht zu gleichen Teilen durch Besitzer der 1. und der 2. Abt. des Altbaus und den des Neubaus. 8. Bauliche Unterhaltung der Kommunkloake: Besitzer des Neubaus, soweit der Kanal in dessen Gebiet läuft; beim Eintritt des Kanals ins Gebiet der 2 Abteilungen des Altbaus, Unterhalt auf gemeinschaftl. Kosten der Pfarrverwaltung von St. P. und der Besitzer des Altbaus. Bauliche Unterhaltung der Kloake selbst und des Kanals von dieser durch den Garten des Weinwirts Frank bis in den Bach auf der Roßschwemme in 3 Teilen: 1. Gastgeb Frank, 2. Verwaltung von St. P. wegen des Neubaus, 3. Besitzer der 1. und der 2. Abt. des Altbaus. 9. Unrat aus der Kommunkloake und dem Kanal darf durch die Einfahrt im Neubau abgeführt werden. Sollte die Verwaltung von St. P. im Neubau eine eigene Kloake graben, so hört für den Neubau nicht nur die Mitunterhaltsverbindlichkeit auf, sondern auch die Verpflichtung, den Unrat durch die Einfahrt des Neubaus abführen zu lassen, worauf der Käufer des Altbaus bei seinem geplanten Bau zu achten hat. Unterschriften [wie in U 604].  

orig.

mit S in Holzkapsel.Material: Perg.
    Graphics: 
    x

    Comment

    Auf Plica: A/V Nr. 113 fol. 298.
    Places
    • München
       
      x
      There are no annotations available for this image!
      The annotation you selected is not linked to a markup element!
      Related to:
      Content:
      Additional Description:
      A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.