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Charter: Urkunden 0616
Signature: 0616
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19.07.1491, im veld vor Stuhlweissenburg
König Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen bestätigt dem Bürgermeister, dem Rat, den Ältesten und der ganzen Gemeinde der Stadt Bautzen alle ihre Privilegien, Freiheiten, Gerechtsame, Zölle, Lehen- und Lehensbriefe, Handfesten und guten Gewohnheiten, die sie von den Markgrafen von Brandenburg, Kaiser Karl IV., Kaiser Sigismund, König Johann, König Wenzel IV., König Ladislaus I. und von anderen Fürsten und Herren erhalten haben, insbesondere die sieben folgenden Privilegien König Matthias von Ungarn und Böhmen: 1. König Matthias von Ungarn und Böhmen verleiht der Stadt Bautzen auf Wiederruf das Münzrecht sowie alle damit verbundenen Rechte wie der Ankauf von Silber und Wechsel zu bestellen. Zudem erhält die Stadt das Recht, mit roten Wachs siegeln zu dürfen, Breslau, 28.06.1469 (Nr. 0429). 2. König Matthias I. von Ungarn und Böhmen bestätigt der Stadt Bautzen alle ihre Briefe, Privilegien, Gunstbeweise, Lehen, Handfesten, Freiheiten, gute Gewohnheiten, Gerichte, Zölle, Dörfer, Zinse, Wälder, Hölzer, Büsche, Weiden, Teiche, und all ihre anderen Nutzungen und Herrschaftsrechte, Brünn, 16.04.1471 (Nr. 0441). 3. König Matthias von Ungarn und Böhmen verleiht der Stadt Bautzen das Recht, ihre Willkür und ihre Statuten der jeweiligen Zeit und ihrer Sitten anzupassen und diese nach Bedarf auch neu zu erlassen, Brünn, 16.04.1471 (Nr. 0440). 4. König Matthias I. von Ungarn und Böhmen gewährt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Recht, 150 Schock Groschen jährlichen Zinses in den Gebieten um Bautzen, Löbau und Kamenz und den dazugehörigen Lehngütern aufzukaufen und unter ihr Stadtrecht zu bringen. Befiehlt seinem Landvogt und seinen Haupt- und Amtsleuten vor Ort sowie allen Landständen, sie dabei nicht zu behindern, sondern sie zu beschützen, Breslau, 21.12.1474 (Nr. 0489). 5. König Matthias von Ungarn und Böhmen gewährt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Recht, einen gemeynen Keller vnd Trinckstuben in der Stadt zu unterhalten und darin allerley Swerenn weyn vnd lanndtwein auszuschenken, Breslau, 22.12.1474 (Nr. 0490). 6. König Matthias von Ungarn und Böhmen gewährt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Recht, eine Bleiche einzurichten. Der zehnte Teil von deren Einnahmen soll der böhmischen Krone zustehen und im Umkreis von acht Meilen um die Stadt soll keine weitere Bleiche eingerichtet werden dürfen, Breslau, 22.12.1474 (Nr. 0491). 7. König Matthias von Ungarn und Böhmen erklärt, dass die zur Bautzener Burg gehörigen Zölle, Zinsen und Einnahmen künftig weder verschenkt noch verkauft oder verpfändet werden sollen und ernennt den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen zu Exekutoren dieses Beschlusses, Budapest, 29.03.1482 (Nr. 0540).  


Current repository
DE-SABautzen,
Provenienz: Stadt Bautzen

Pergamentstreifen mit SiegelrestenMaterial: Pergament
Dimensions: 54,0 x 31,0
  • notes extra sigillum
    • kurzer Inhaltsvermerk
Graphics: 

cop.
 Abschrift, Enthalten im Transsumpt des Bautzener Domstifts St. Petri, 12.08.1510, vgl. Nrr. 0441, 0440, 0429, 0489, 0490, 0491, 0540


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      vgl. auch Nr. 0614.

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      Original dating clauseAm Eritag nach Margarethen tag der heiligen Jungffrawen



      Languagedeutsch

      Notes
      Im Regest falsch auf den 19.07 datiert.
      Places
      • Im Felde vor Stuhlweißenburg / Székesfehérvár
       
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