useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
FondUrkunden
< previousCharters1490 - 1491next >
Charter: 0594
Date: 12.05.1490
AbstractDer Dekan Johannes Pfoel und das ganze Bautzener Kollegiatsstifts St. Petri stellen dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen für König Wladislaw II. von Böhmen ein Vidimus für die folgenden sieben städtischen Privilegien aus: 1. König Ladislaus von Böhmen bestätigt der Stadt Bautzen alle ihre bisherigen Freiheiten, Gnaden, Rechte, Gerichte, Zölle, Briefe, Handfesten, gute Gewohnheiten sowie ihre Lehen und Lehnbriefe, Prag, 17.11.1457 (Nr. 0345). 2. Georg von Podiebrad, König von Böhmen, bestätigt dem Bürgermeister, dem Rat und der Stadt Bautzen all ihre Freiheiten, Gerechtsame, Zölle, Privilegien, Handfesten, Gewohnheitsrechte und Lehensbriefe, Prag, 27.05.1460 (Nr. 0371). 3. König Matthias Corvinus von Ungarn und Böhmen bestätigt der Stadt Bautzen alle ihre Briefe, Privilegien, Gunstbeweise, Lehen, Handfesten, Freiheiten, gute Gewohnheiten, Gerichte, Zölle, Dörfer, Zinse, Wälder, Hölzer, Büsche, Weiden, Teiche, und all ihre anderen Nutzungen und Herrschaftsrechte, Brünn, 16.04.1471 (Nr. 0441). 4. König Matthias Corvinus von Ungarn und Böhmen verleiht der Stadt Bautzen auf Widerruf das Münzrecht sowie alle damit verbundenen Rechte wie der Ankauf von Silber und Wechsel zu bestellen. Zudem erhält die Stadt das Recht, mit rotem Wachs siegeln zu dürfen, Breslau, 28.06.1469 (Nr. 0429). 5. König Matthias Corvinus von Ungarn und Böhmen gewährt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Recht, 150 Schock Groschen jährlichen Zinses in den Gebieten um Bautzen, Löbau und Kamenz und den dazugehörigen Lehngütern aufzukaufen und unter ihr Stadtrecht zu bringen. Befiehlt seinem Landvogt und seinen Haupt- und Amtsleuten vor Ort sowie allen Landständen, sie dabei nicht zu behindern, sondern sie zu beschützen, Breslau, 21.12.1474 (Nr. 0489). 6. König Matthias Corvinus von Ungarn und Böhmen erklärt, dass die zur Bautzener Burg gehörigen Zölle, Zinsen und Einnahmen künftig weder verschenkt noch verkauft oder verpfändet werden sollen und ernennt den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen zu Exekutoren dieses Beschlusses, Budapest, 29.03.1482 (Nr. 0540). 7. Georg von Stein, Herr zu Zossen, königlicher Statthalter in Niederschlesien und Anwalt in Ober- und Niederlausitz, verleiht dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Dorf Buchwalde im Bautzener Land, das einstmals Kaspar von Luttitz an Petir Morscheln verkauft hat, mit allen dazugehörigen Gütern, Zinsen, Gerechtsamen, Freiheiten, Äckern, Wiesen, Büschen, Wäldern, Teichen und Teichstätten, Wassern und Wasserläufen, Bautzen, 23.09.1482 (Nr. 0548).

Images8
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0595
Date: 12.05.1490
AbstractDer Dekan Johannes Pfoel und das ganze Bautzener Kollegiatsstift St. Petri stellen den Landständen des Bautzener Weichbildes und dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen für König Wladislaw II. von Böhmen ein Vidimus für die Urkunde vom 31.08.1319 König Johanns von Böhmen aus.

Images4
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0596
Date: 15.05.1490
AbstractDie Landstände sowie der Bürgermeister und der Rat der Stadt Bautzen antworten Bischof Johannes IV. von Breslau, dass sie an der für Sonntag Exaudi (23.05.) angesetzten Fürstenversammlung in Breslau nicht teilnehmen können, da sie zusammen mit den Landständen und den fünf Städten Bautzen, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz am Montag (24.05.) nach dem Sonntag Exaudi zur Huldigungsleistung vor König Wladislaw II. von Böhmen in Prag erscheinen sollen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0597
Date: 17.05.1490
AbstractJohannes Corvinus, Herzog von Troppau und Liptau, fordert die Bürgermeister, Schultheißen, Ratsherren und Gemeinden der Sechsstädte im Markgrafentum Oberlausitz Bautzen, Görlitz, Zittau, Kamenz, Lauban und Löbau dazu auf, sich auch nach dem Tod seines Vaters, König Matthias Corvinus von Ungarn, weiterhin zur ungarischen Krone zugehörig zu bekennen und verspricht, ihnen dafür im Falle seiner Wahl zum König all ihre Privilegien und Gewohnheiten zu bestätigen. Im Falle der Wahl eines anderen Königs wird er sich vor diesem für sie verbürgen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0598
Date: 31.05.1490
AbstractKönig Wladislaw II. von Böhmen informiert die Bürgermeister und Ratsherren der Städte Bautzen, Zittau, Kamenz, Lauban und Löbau, dass er Jakob von Ponikau-Elstra und Leuther von Schreibersdorf mit der Überprüfung und Kontrolle der dem königlichen Amt Bautzen zustehenden Abgaben und Zinsen beauftragt hat. Sie sollen ihm einen Bericht und ein Verzeichnis der Einkünfte anfertigen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0599
Date: 02.06.1490
AbstractKönig Wladislaw II. von Böhmen bestätigt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen den Empfang der ihm zugesandten Verschreibung Hans von Bibersteins.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0600
Date: 14.06.1490
AbstractDie Landstände des Bautzener Landes sowie der Bürgermeister und der Rat der Stadt Bautzen übermitteln König Wladislaw II. von Böhmen Abschriften der an die Land und Sechsstädte gerichteten Schreiben, die sie von Seiten der ungarischen Krone erhalten haben. Sie versprechen ihm, ihn auch künftig über solche an sie adressierte Schreiben in Kenntnis zu setzen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0601
Date: 18.06.1490
AbstractKönig Wladislaw II. von Böhmen dankt den Bautzener Landständen sowie dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen für die Übersendung der an sie gerichteten Schriften und Kopien Herzog Johanns [Johann Corvinus, Herzog von Troppau und Liptau].

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0602
Date: 20.06.1490
AbstractKönig Wladislaw II. von Böhmen befiehlt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen die Angelegenheit des Marcus Weise (Werse?), der sich mit einer Supplik an den König gewandt hat, bis zur Einsetzung und Entscheidung eines neues Landvogts aufzuschieben.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0603
Date: 14.07.1490
AbstractKönig Wladislaw II. von Böhmen bestätigt den Bautzener Landständen sowie dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen den Eingang ihres Schreibens über die Truppensammlungen (des Awffseins vnd Awffgebietens) der Markgrafen von Brandenburg und der Kurfürsten von Sachsen sowie über ihre weiteren Anliegen wie der Frage nach einem neuen Amtmann. Er wird sich in Kürze ihrer Anfragen annehmen und auch einen neuen, von ihm ernannten Landvogt zu ihnen entsenden.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0586
Date: 04.09.1490
AbstractKönig Wladislaw II. von Böhmen benachrichtigt den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen, dass er aufgrund des Todes von König Matthias Corvinus von Ungarn am vergangenen Dienstag (06.04.1490) seinen Gefolgsmann Georg Berka von Dubá und Leipa zu ihnen und zu den anderen Städten und Landständen entsenden wird, um bei Ihnen um Unterstützung zu werben.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0604
Date: 08.11.1490
AbstractKönig Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen setzt auf Bitten der Landstände und Städte der Oberlausitz Sigismund von Wartenberg, Herr zu Tetschen (Decín) und oberster Schenk des Königreichs Böhmen, als ihren neuen Landvogt ein und bittet sie darum, diesen als solchen anzunehmen und ihm Gehorsam zu leisten.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0605
Date: 29.11.1490
AbstractKönig Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen befiehlt Sigismund von Wartenberg, Herr zu Tetschen (Decín), obersten Schenk des Königreichs Böhmen und Landvogt der Länder und Sechsstädte in Obir Lawsicz, den Landständen und Sechsstädten die Entsendung ihrer Bevollmächtigten zu einem Hoftag nach Brünn oder Olmütz anzuordnen, den er nach Weihnachten oder bald darauf in einer dieser beiden Städte abhalten möchte. Zugleich ermächtigt er den Landvogt zur Konfirmation der ihm von von Adel und Sädten zur Vidimation vorgelegten Privilegien, Handfesten, Urkunden und Freiheiten.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0606
Date: 15.12.1490
AbstractKönig Wladislaw II. von Böhmen und Ungarn befiehlt Sigismund von Wartenberg, Herr zu Tetschen (Decín), obersten Schenk des Königreichs Böhmen und Landvogt der Länder und Sechsstädte in Obir Lawsicz, seinen geplanten Landtag bei den Landständen und Sechsstädten anzukündigen, damit diese ihre Bevollmächtigten dorthin entsenden können. Der König möchte die Versammlung bald nach Neujahr in seiner Markgrafschaft Mähren, in Brünn oder Olmütz, abhalten, worüber er ihn noch genauer informieren wird.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0607
Date: 21.12.1490
AbstractSigismund von Wartenberg, Herr zu Tetschen (Decín), oberster Schenk des Königreichs Böhmen und Landvogt der Länder und Sechsstädte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz, bestätigt den Prälaten, Landständen, Bürgermeistern und Ratsherren der Länder und Sechsstädte, dass sie ihn auf Anweisung König Wladislaws II. von Ungarn und Böhmen als ihren Landvogt bestätigt und ihm Gehorsam geschworen haben. Im Gegenzug verspricht er ihnen, all ihre Urkunden, Privilegien, Handfesten, Gerechtsame, Freiheitsbriefe und Rechtsgewohnheiten uneingeschränkt zu beachten.

Images4
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0608
Date: 19.01.1491
AbstractKurfürst Friedrich III. von Sachsen benachrichtigt den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen, dass das Augustinereremitenkloster in Herzberg/Elster trotz seiner Schreiben an den Provinzial des Augustinereremitenordens in Sachsen und Thüringen, Bruder Heinrich Schall, sich nach wie vor in einem schlechten und reformbedürftigen Zustand befindet. Daher hat er den Generalvikar der observanten Augustinerklöster, Andreas Proles, und seine Brüder damit beauftragt, die Reform im Kloster Herzberg einzuführen. Nun bittet er den Bautzener Rat, die unreformirten Klosterbrüder, die in ihrer Stadt trotz Ablaufs des Deputats am Katharinentag (25.11.1490) noch immer über die dortige Terminei verfügen, abzusetzen und den observanten Augustinereremiten bei deren Übernahme behilflich zu sein.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0609
Date: 16.02.1491
AbstractBischof Johann VI. von Meißen quittiert dem Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen den Empfang von 130 Schock Groschen seiner am Michaelistag fälligen Jahresrente.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0610
Date: 09.03.1491
AbstractSigismund von Wartenberg auf Tetschen (Decín), oberster Schenk des Königreichs Böhmen und Landvogt der Länder und Sechsstädte Bautzen, Görlitz, Zittau, Lauban, Löbau und Kamenz, vidimiert vor König Wladislaws II. von Ungarn und Böhmen auf Bitten des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Bautzen die folgenden 13 Urkunden: 1. Urkunde König Johanns von Böhmen, Prag, 31.08.1319. 2. Urkunde Kaiser Kaiser Karls IV., Bautzen, 09.05.1364. 3. Urkunde Kaiser Sigismunds, Basel, 12.05.1434. 4. König Ladislaus von Böhmen bestätigt der Stadt Bautzen alle ihre bisherigen Freiheiten, Gnaden, Rechte, Gerichte, Zölle, Briefe, Handfesten, gute Gewohnheiten sowie ihre Lehen und Lehnbriefe, Prag, 17.11.1457 (Nr. 0345). 5. König Georg von Böhmen bestätigt dem Bürgermeister, dem Rat und der Stadt Bautzen all ihre Freiheiten, Gerechtsame, Zölle, Privilegien, Handfesten, Gewohnheitsrechte und Lehnsbriefe, Prag, 27.05.1460 (Nr. 0371). 6. König Matthias von Ungarn und Böhmen verleiht der Stadt Bautzen auf Wiederruf das Münzrecht sowie alle damit verbundenen Rechte wie der Ankauf von Silber und Wechsel zu bestellen. Zudem erhält die Stadt das Recht, mit roten Wachs siegeln zu dürfen, Breslau, 28.06.1469 (Nr. 0429). 7. König Matthias von Ungarn und Böhmen bestätigt der Stadt Bautzen alle ihre Briefe, Privilegien, Gunstbeweise, Lehen, Handfesten, Freiheiten, gute Gewohnheiten, Gerichte, Zölle, Dörfer, Zinse, Wälder, Hölzer, Büsche, Weiden, Teiche, und all ihre anderen Nutzungen und Herrschaftsrechte, Brünn, 16.04.1471 (Nr. 0441). 8. König Matthias von Ungarn und Böhmen verleiht der Stadt Bautzen das Recht, ihre Willkür und ihre Statuten der jeweiligen Zeit und ihrer Sitten anzupassen und diese nach Bedarf auch neu zu erlassen, Brünn, 16.04.1471 (Nr. 0440). 9. König Matthias von Ungarn und Böhmen gewährt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Recht, 150 Schock Groschen jährlichen Zinses in den Gebieten um Bautzen, Löbau und Kamenz und den dazugehörigen Lehngütern aufzukaufen und unter ihr Stadtrecht zu bringen. Befiehlt seinem Landvogt und seinen Haupt- und Amtsleuten vor Ort sowie allen Landständen, sie dabei nicht zu behindern, sondern sie zu beschützen, Breslau, 21.12.1474 (Nr. 0489). 10. König Matthias von Ungarn und Böhmen gewährt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Recht, einen gemeynen Keller vnd Trinckstuben in der Stadt zu unterhalten und darin allerley Swerenn weyn vnd lanndtwein auszuschenken, Breslau, 22.12.1474 (Nr. 0490). 11. König Matthias von Ungarn und Böhmen gewährt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Recht, eine Bleiche einzurichten. Der zehnte Teil von deren Einnahmen soll der böhmischen Krone zustehen und im Umkreis von acht Meilen um die Stadt soll keine weitere Bleiche eingerichtet werden dürfen, Breslau, 22.12.1474 (Nr. 0491). 12. König Matthias I. von Ungarn und Böhmen erklärt, dass die zur Bautzener Burg gehörigen Zölle, Zinsen und Einnahmen künftig weder verschenkt noch verkauft oder verpfändet werden sollen und ernennt den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen zu Exekutoren dieses Beschlusses, Budapest, 29.03.1482 (Nr. 0540). 13. Georg von Stein, Herr zu Zossen, königlicher Statthalter in Niederschlesien und Anwalt in Ober- und Niederlausitz, verleiht dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Dorf Buchwalde im Bautzener Land, das einstmals Kaspar von Luttitz an Petir Morscheln verkauft hat, mit allen dazugehörigen Gütern, Zinsen, Gerechtsamen, Freiheiten, Äckern, Wiesen, Büschen, Wäldern, Teichen und Teichstätten, Wassern und Wasserläufen, Bautzen, 23.09.1482 (Nr. 0548).

Images13
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0611
Date: 27.04.1491
AbstractBischof Johann VI. von Meißen ermahnt den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen, da sie bislang weder die 130 Schock Groschen ihrer am Walpurgistag des letzten Jahres (01.05.1490) fälligen Jahreszinsen noch die Hälfte derselben Summe am St. Vinzenztag (22.01) bezahlt haben, die noch ausstehenden Schulden unverzüglich zu begleichen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0612
Date: 10.05.1491
AbstractFriedrich von Bolberitz auf Förstchen bestätigt, dass ihm sein Untertan und Amtmann Nitsche Sawer aus Neraditz (Nereditz) 18 Schock und 12 Groschen zur Verbesserung seines Lebensunterhalts (nahrunge) auf zwei Jahre vorgestreckt hat, wofür er für diese Zeit von Zins und Hofdienst befreit ist.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0613
Date: 01.07.1491
AbstractDer Bautzener Hauptmann Leuther von Schreibersdorf überträgt auf Bitten des Sigmund Raudag von Uhyst das verlassene, einstige Lehnsgut Peter Gregers bei Hochkirch, das zum Vorwerk Raudags gehört, samt dem dazugehörigen Acker und einer Wiese an dessen ersten Erben Hans von Nadelwitz in Anbetracht von dessen Verdiensten für den König und die böhmische Krone.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0614
Date: 15.07.1491
AbstractKönig Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen bestätigt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen alle Privilegien, Zölle, Lehen, Dörfer, Zinsen, Wälder und Gerechtsame, die sie von den Markgrafen von Brandenburg, Kaiser Karl IV., Kaiser Sigismund, König Johann, König Wenzel IV. und König Ladislaus I. erhalten haben. Zudem bestätigt er sieben Privilegien König Matthias von Böhmen und Ungarn, schließt aber die übrigen sieben Urkunden dieses Königs von seiner Konfirmation explizit aus.

Images1
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0615
Date: 16.07.1491
AbstractKönig Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen informiert den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen, dass er und sein Vater, König Kasimir IV. von Polen, ein Treffen ihrer bevollmächtigten Räte zwischen heute und Georgii (23.04.) vereinbart haben, um über den von den Städten Bautzen und Frankfurt mit erhebllichem Nachteil geplanten neuen Stapelplatz (Nyderlage) für die aus Polen, Litauen, Preußen und Russland (Reussen) kommenden Kaufleute zu beraten. Außerdem hat er diesbezüglich an Kurfürst Johann von Brandenburg geschrieben und wird sie über den Fortgang der Entwicklung weiterhin benachrichtigen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0616
Date: 19.07.1491
AbstractKönig Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen bestätigt dem Bürgermeister, dem Rat, den Ältesten und der ganzen Gemeinde der Stadt Bautzen alle ihre Privilegien, Freiheiten, Gerechtsame, Zölle, Lehen- und Lehensbriefe, Handfesten und guten Gewohnheiten, die sie von den Markgrafen von Brandenburg, Kaiser Karl IV., Kaiser Sigismund, König Johann, König Wenzel IV., König Ladislaus I. und von anderen Fürsten und Herren erhalten haben, insbesondere die sieben folgenden Privilegien König Matthias von Ungarn und Böhmen: 1. König Matthias von Ungarn und Böhmen verleiht der Stadt Bautzen auf Wiederruf das Münzrecht sowie alle damit verbundenen Rechte wie der Ankauf von Silber und Wechsel zu bestellen. Zudem erhält die Stadt das Recht, mit roten Wachs siegeln zu dürfen, Breslau, 28.06.1469 (Nr. 0429). 2. König Matthias I. von Ungarn und Böhmen bestätigt der Stadt Bautzen alle ihre Briefe, Privilegien, Gunstbeweise, Lehen, Handfesten, Freiheiten, gute Gewohnheiten, Gerichte, Zölle, Dörfer, Zinse, Wälder, Hölzer, Büsche, Weiden, Teiche, und all ihre anderen Nutzungen und Herrschaftsrechte, Brünn, 16.04.1471 (Nr. 0441). 3. König Matthias von Ungarn und Böhmen verleiht der Stadt Bautzen das Recht, ihre Willkür und ihre Statuten der jeweiligen Zeit und ihrer Sitten anzupassen und diese nach Bedarf auch neu zu erlassen, Brünn, 16.04.1471 (Nr. 0440). 4. König Matthias I. von Ungarn und Böhmen gewährt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Recht, 150 Schock Groschen jährlichen Zinses in den Gebieten um Bautzen, Löbau und Kamenz und den dazugehörigen Lehngütern aufzukaufen und unter ihr Stadtrecht zu bringen. Befiehlt seinem Landvogt und seinen Haupt- und Amtsleuten vor Ort sowie allen Landständen, sie dabei nicht zu behindern, sondern sie zu beschützen, Breslau, 21.12.1474 (Nr. 0489). 5. König Matthias von Ungarn und Böhmen gewährt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Recht, einen gemeynen Keller vnd Trinckstuben in der Stadt zu unterhalten und darin allerley Swerenn weyn vnd lanndtwein auszuschenken, Breslau, 22.12.1474 (Nr. 0490). 6. König Matthias von Ungarn und Böhmen gewährt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen das Recht, eine Bleiche einzurichten. Der zehnte Teil von deren Einnahmen soll der böhmischen Krone zustehen und im Umkreis von acht Meilen um die Stadt soll keine weitere Bleiche eingerichtet werden dürfen, Breslau, 22.12.1474 (Nr. 0491). 7. König Matthias von Ungarn und Böhmen erklärt, dass die zur Bautzener Burg gehörigen Zölle, Zinsen und Einnahmen künftig weder verschenkt noch verkauft oder verpfändet werden sollen und ernennt den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen zu Exekutoren dieses Beschlusses, Budapest, 29.03.1482 (Nr. 0540).

Images3
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0617
Date: 15.09.1491
AbstractKönig Wladislaw II. von Ungarn und Böhmen fordert den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen auf, da er seinen Dienstleuten Sold schuldet, dass sie unverzüglich für 300 Gulden Tuche erwerben. Er wird ihnen dann Anweisung geben, wohin sie diese weiter zuordnen sollen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0618
Date: 09.10.1491
AbstractDer Zittauer Bürger Caspar Zeilen bestätigt und quittiert im Auftrag seines Herrn Johann Oertel den Empfang von 225 rheinischen Gulden vom Bürgermeister und vom Rat der Stadt Bautzen, die ihm persönlich durch den Magister und Görlitzer Stadtschreiber Konrad Nißmann in Begleitung des Magisters Georg Vogt übergeben wurden.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0619
Date: 21.10.1491
AbstractDer Niederlausitzer Landvogt Nikolaus von Köckritz bittet im Auftrag Georgs von Stein beim Bürgermeister und beim Rat der Stadt Bautzen um Verständnis für Stein und fordert den Rat auf, in der noch offenen Frage des von diesem zurückgelassenen Besitzes Stein schriftlich zu antworten.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0620
Date: 06.11.1491
AbstractBischof Johann VI. von Meißen erinnert den Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen, dass sie ihm laut ihrer einstmals ausgestellten Verschreibung 130 Schock Böhmischer Groschen Prager Münze in der Art, wie sie einst König Wenzel IV. prägte, als Jahresabgabe schuldig sind. Da dies inzwischen einer Summe von fast mehr als 400 rheinischen Gulden entspricht, reduziert er ihre Abgabenleistung auf 195 rheinische Gulden und erlässt ihnen den restlichen Teil der Rente. Diese nun neu verordnete Abgabenleistung sollen sie an seinen Diener und Gefolgsmann Christoph von Haugwitz auszahlen, der ihnen darüber eine Quittung ausstellen wird.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0621
Date: 08.11.1491
AbstractDer Bürgermeister und der Rat der Stadt Bautzen bestätigen Bischof Johann VI. von Meißen den Eingang seines Schreibens bezüglich der ihm schuldigen 130 Schock Groschen und informieren ihn, dass sie die neu verordnete Jahresabgabe von 195 rheinischen Gulden an Christoph von Haugwitz zu zahlen gewillt sind. Da sie aber von je her ihre Jahresabgaben ordentlich entrichtet haben, bitten sie ihn darum, die Abgabe in ungarischer Währung, also in Form von von 130 ungarischen Gulden, entgegenzunehmen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0622
Date: 19.11.1491
AbstractDer Bürgermeister und der Rat der Stadt Bautzen informieren Bischof Johann VI. von Meißen, dass ihnen die anberaumte Zahlungsfrist von heute an bis zum Katharinentag (25.11.) für die 195 rheinischen Gulden statt der bisher fälligen Münzzahlung von 130 Schock Groschen etwas zu knapp ist. Sie bitten ihn daher um Aufschub. Zudem soll der Bischof ihnen über einen Boten eine Abschrift der Schuldverschreibung zukommen lassen, die einst ihre Vorfahren den Bischöfen und der Kirche von Meißen ausgestellt haben.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
Charter: 0623
Date: 20.11.1491
AbstractBischof Johann VI. von Meißen bestätigt dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bautzen den Eingang ihres Schreibens bezüglich der Jahresabgaben. Er hatte gehofft, dass sein Vorschlag wenigstens eine kleinere Anzahlung zu leisten, Zustimmung finden würde. Er gewährt ihnen den geforderten Zahlungsaufschub bis zum nächstfolgenden Luciatag (13.12.), übersendet ihnen auf ihre Bitte hin die Abschrift ihrer Verschreibung und fordert sie auf, ihre Jahresabgaben bis dahin vollständig zu begleichen.

Images2
Full textno
 
Add bookmark
Edit charter (old editor)
< previousCharters1490 - 1491next >