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FondUrkunden Wandschneidergilde
A preface will be available soon.
Charter: B IV 14-2
Date: 1533 November 7
AbstractDer Rat der Stadt Hildesheim bezeugt, dass Ludeke Burmester von seinem Haus in den Hoken zwischen dem Haus Cord Sesemanns und dem Knochenhaueramtshaus der Wandschneidergilde für ein Kapital von 53 Pfund sechs Schilling und acht Pfennig einen jährlichen Zins von zwei Pfund 13 Schilling und vier Pfennig verkauft hat, jeweils zur Hälfte zu Ostern und zu Michaelis auszuzahlen. Er hat sich ein jährliches Wiederkaufsrecht zu Michaelis nach vorhergehender Kündigung zwischen Johannis zu Mittsommer und Mariä Krautweih vorbehalten; der Vertrag soll nur vor dem Rat der Stadt Hildesheim eingeklagt werden können.

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