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Charter: Urkunden 22
Signature: 22
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1339 Oktober 17
Heinrich [von Hohenberg], Abt von Fulda, bekennt, daß er mit Zustimmung des Dekans Gottfried (Gotfridi) und des Konvents des Stiftes Fulda die Kapelle St. Jakob in urbe Fuldensi in curia nostra antiqua mit den untengenannten Gütern und Einkünften, die dem Stift Fulda gehören, dotiert hat. Der Kaplan der Kapelle, der stets vom Abt einzusetzen ist, ist verpflichtet, täglich eine Messe zu Ehren des hl. Bonifatius für die verstorbenen Äbte des Klosters zu lesen. Außerdem ist er verpflichtet, bei dem Gedächtnis aller Äbte und Mönche des Fuldaer Klosters, das cum maioribus vigiliis et orationibus begangen wird, denen, die in eigener Person das Gedächtnis mitbegehen, und den übrigen Priestern, die an der feierlichen Gedächtnismesse teilnehmen, als Konsolation je 1 fuldischen Pfennig, ein Stübchen (Stouf) Wein und unam simulam de tritico im Wert von 2 fuldischen Pfennigen zu reichen; auch die Pfründschüler sollen die gewöhnliche Konsolation von Brot und Wein und dazu je 4 fuldische Pfennige erhalten. Ebenso sollen der Campanarius und die Ortularii die Konsolation nach alter Gewohnheit erhalten. Zu Lebzeiten des Abtes Heinrich soll die Konsolation am Tag nach der Oktav von Michael gereicht werden, nach seinem Tod beim Jahrgedächtnis, an dem an seinem Grab vier Kerzen von je vier Pfund Wachs brennen sollen. Für diese Kerzen und die Lichter, die bei der Messe in der Kapelle brennen, schuldet die Schuhmacherzunft der Stadt Fulda einen jährlichen Zins von 10 Pfund Wachs an Michael. Zur genannten Dotation gehören folgende Güter und Einkünfte: die Salznappe in der Stadt Stolzenberg (Szoltzenberg), die er, Abt Heinrich, von dem dortigen Bürger Ernst Faber erworben hat und die eine jährliche Rente von 10 Pfund Heller abwirft, eine Hube in Großenlüder (Luotere), die Berthold gen. Hane innehat, einen jährlichen Zins von 9 Pfund Heller auf den neuen Häusern in Fulda, in denen Brot und Fleisch verkauft werden, 7 Viertel Weizen und 6 Sommerhühner in villa Wisenbach bei Eschinbach (Wissenbach bei Hofaschenbach) [wovon Bruno Zentgraf (Centgravius) 2 Viertel, Konrad Reimbold 2 Viertel, ein gewisser Schönzail 1 Viertel, ein gewisser Rüdiger (Rudeger) 1 Viertel, ein gewisser Konrad 1 Achtel und ein gewisser Heinrich 1 Achtel, und jeder von ihnen ein Sommerhuhn schuldet], welche Zinsen er anstelle von anderen, die der Kapelle von einer Mühle, die er am Frauentörlein (Froweturlin) errichte hat, bereits zugewiesen waren, jetzt zuweist; eine Mühle in Mitteln Eschinbach ante Curiam (Mittelaschenbach), die jährlich 1 Pfund fuldischer Pfennige und 1 Viertel Weizen zinst; eine andere Mühle ebenda, genannt an dem Werde, die jährlich 18 fuldische Pfennige zu Epiphanie zinst und durch den Abt von den Brüdern Gottfried (Gotfrid) und Heinrich von Schenkenwald (Schenkewald) erworben wurde und deren wie der vorigen Mühle Lehensherr der Kaplan der Kapelle sein soll. Mit der Dotation werden vereinigt die Einkünfte und Güter, die der derzeitige Kaplan der Jakobskapelle, der Priester Konrad gen. Voitichin (Cuonradus dictus Voytichin) erworben hat: eine Hube in Großenlüder, die jährlich 5 Viertel Korn und 5 Viertel Hafer zinst; zwei Güter in Untersetzelbach (Inferiore Seczzilbach), die jährlich zu Michael 2½ Pfund Heller und 2 Pfennig zinsen; ein Gut in Wenigennüst (Inferiori Nueste), das jährlich zu Michael 3½ Pfund Heller zinst, der dritte Teil einer Mühle in Elters (Elthers), der jährlich zu Weihnachten 12½ Pfund Heller zinst; einen jährlichen Zins von 6 Viertel Hafer von den zwei genannten Gütern in Untersetzelbach, die dem Kaplan zu Lehen gehen. Alle diese Güter und Einkünfte, die der Kaplan Konrad (Cuenradi) erworben hat, sollen jedoch seiner Mutter Bertradis, auch wenn er selbst bereits gestorben sein sollte, zu Lebzeiten zur Nutznießung gehören. Außerdem wird dem Kaplan das Recht eingeräumt, daß seine Nachfolger bei seinem Jahrgedächtnis den 12 Pfründern, gen. die Czwelue, von seinen Gütern je 1 Heller, dem ersten von ihnen, den sie Dechant nennen, 2 Heller als Konsolation reichen. Sollte der Kaplan Konrad vor seiner Mutter sterben, so ist diese verpflichtet die Konsolation den Zwölfen zu reichen. Nach ihrem Tod geht diese Verpflichtung, wie die Güter und Einkünfte, die der Kaplan erworben hat, auf dessen Nachfolger über. Schließlich erhält der jeweilige Kaplan das Recht, an den Präsenzgeldern und Konsolationen im Stift teilzuhaben wie die Mitglieder des Konvents selbst.
Source Regest: Verzeichnung des HStA Marburg
 

Ausfertigung; Papier. Abmessungen: 45
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Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAM), Urkunde in der Datenbank des Archivs
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  • Umbug 4 cm. Siegel: 1) rot, spitzoval, 7, x 5, cm, im Siegelfeld der thronende Abt, einwärts gekehrten Stab in der Rechten, ein Buch in der Linken, Wappen: drei nebeneinander gestellte Rauten im Schildhaupt (Hohenberg). U.: [+S HEINRICI DEI GRACIA ABBATIS . ECCL(ESIE) FVLDE[NSIS]. 2) braun, rund, 8, cm, im Siegelfeld der hl. Bonifatius mit Mitra, in der Linken den auswärts gekehrten Stab, segnet mit der Rechten fünf an ihn herantretende Mönche, die Szene wird von einem romanischen Kirchenbau und einem Spruchband eingerahmt. U.: [+ SIGILLVM CON] VENTUS MAIORIS . ECC(LESI)E . FVLDENSIS.
    Sigillant: Abt Heinrich, Konvent mit Dechant.

    Material: : 35 cm
      Graphics: 
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      Original dating clauseAnno Domini 1339 In crastino beati Luce Evangeliste.

      Editions
      • Vgl. LEINWEBER, Santiago-Wallfahrt, 139f. Wissenbach, zwischen Silges und Hofaschenbach. STURM, Ortswüstungen, 89. Vgl. LEINWEBER, Hochstift, 203, 242. Siegel vgl. WETH, Studien, Nr. 2, S. 65, Abb. 21, S. 203; LEINWEBER, Äbte, Abb. S. 84 und WETH, Studien, Nr. 5, S. 76f, Abb. 52, S. 218; MEYER ZU ERMGASSEN, Siegelverruf, S. 329ff., Abb.1.
      Die Urkunde liegt im Bischöflichen Priesterseminar Fulda unter der Signatur Urk. 1514.

      Notes
      Die Urkunde liegt im Bischöflichen Priesterseminar Fulda unter der Signatur Urk. 1514.
       
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