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Charter: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 266
Signature: 266
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1450 V 13
Pauls Stain bestätigt, dass seine Bürgen ihn wegen seiner begangenen Verbrechen und wegen seiner Übergriffe gegen sie während seiner Zeit im Geleit ins Gefängnis geworfen hatten und dass sie das Recht gehabt hätten, ihn wegen des Geleitbruchs noch viel weitgehender zu strafen, was aber nicht geschehen sei. Vielmehr sei er auf die Bitte von Freunden und anderer gueter herrn wieder aus dem Gefängnis entlassen worden. Er verspricht, für die Gefangensetzung von seinen Bürgen keine Entschädigung zu fordern und keine Rache zu üben, andernfalls soll er treulos und ehrlos werden wie jemand, der weder Brief noch Siegel hält; man soll ihn in diesem Fall ins Gefängnis werfen, wo er weder eines Fürsten glayt noch einer Frauen pett genießen soll. Zeugen: Thoman Eyczinger, Pfleger zu Franckenberg (1), Hanns Hirsawer, Stadtrichter zu Mulldorf (2)  

orig.
Current repository
HU Salzburg 424; GU Mühldorf 693

Mit zwei aufgedrückten Sgn.
Sigillant: S1: Stein, Paul

Material: Pap.
    Graphics: 
    x

    Original dating clause1450 an dem heyligen auffert abent



    Languagedt.
     
    x
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