Charter: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 389
Signature: 389
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1521 VII 1, Salzburg
Bartlme Rydler bestätigt, dass ihm Erzbischof Mathias von Salzburg das Stadtgericht der erzbischöflichen Stadt Tittmoning (1) auf Widerruf überlassen hat und verspricht, das Gericht ordnungsgemäß inne zu haben und zu verwalten und die alten Rechte und Gewohnheiten beizubehalten. Seinen Sold erhält er, wie bereits bei seinem Vorgänger Sigmundt Schönpucher üblich, von der Stadt Tittmoning. Außerdem stehen ihm Pues und Wänndl von den kleinen teglichen und gemeinen hänndlen und Verhandlungen in dem Stadtgericht zu, sofern sie nicht zu den Hauptmannshändeln gehören. Diese hat er an den Hauptmann zu überweisen, wobei ihm jedoch ein Drittel der Bußgelder zusteht. Verurteilte, die Besitz in der Stadt haben, sollen nach der Schwere ihrer Schuld verurteilt werden. Was nach einer Bezahlung der Strafe [und der Finanzierung des Gefängnisaufenthaltes] vom Wert ihres Gutes übrig bleibt, soll zu zwei Dritteln an die Hauptmannschaft und zu einem Drittel an den Stadtrichter fallen. Kosten für Gefängnisaufenthalte, für die das Vermögen eines Verurteilten nicht mehr ausreicht, übernimmt zu zwei Dritteln die Hauptmannschaft und zu einem Drittel der Stadtrichter. Die Aufkündigung des Richteramtes ist von beiden Seiten vierteljährlich vorzunehmen. Schäden und Forderungen, die aus dem Richteramt an den Erzbischof entstehen, soll der Richter vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen. Current repository:
HU Salzburg 609; GU Tittmoning 99
HU Salzburg 609; GU Tittmoning 99
Mit rückwärts aufgedrücktem Sg.
Sigillant: Ridler, Bartholomäus
Material: Pap.
Original dating clause: Saltzburg an montag vor sannd Ulrichs tag anno [15]21
Language:
Places
- Salzburg
München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 389, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-BayHStA/HUSalzburgErzstift/389/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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