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Charter: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 433a
Signature: 433a
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1544 IV 1, Salzburg
Erzbischof Ernst von Salzburg, Herzog von Bayern, überlässt Wilhelm Lanngseisen das Kastenamt und die Maut zu Tittmoning (1) auf Widerruf. Dieser soll beide Ämter persönlich inne haben und verwalten, die Urbargülten, Gefälle und Einkommen eines Kastners und Mautners, die schon bisher mit der Kammer verrechnet wurden, darüber hinaus jedoch auch alle Rechte und Einkünfte, die ein Amtsinhaber bisher von Amts wegen inne hatte, verrechnen und nichts zurückhalten. Diejenigen Waren - wie etwa Fisch, Fässer [schaffer] oder Gläser -, von denen bisher an der Tittmoninger Maut eine bestimmte Stückzahl als Zoll erhoben wurde, die für den Mautner persönlich bestimmt war, sollen künftig in Geld verzollt werden, wobei die Höhe des ungefähren Kaufpreises zu veranschlagen und dem Mautner anteilsmäßig zu verrechnen ist. Als Kastner hat er die Getreideeinnahmen abzurechnen und dafür zu sorgen, dass das gelagerte Getreide regelmäßig gewendet wird. Der Gegenschreiber soll auf Kosten des Erzbischofs gehalten werden. Über die Mauteinnahmen ist ein Register zu führen, in dem auch alle mautpflichtigen Waren und die Höhe der jeweiligen Maut einzutragen sind. Die Landstraße, die von den Mauteinnahmen instand gehalten wird, ist laufend auszubessern und die entstandenen Kosten abzurechnen. Für seinen Dienst und seine Tätigkeit erhält er das Mauthaus zur Wohnung, das er in gutem Zustand zu halten hat und anfallende Renovierungen an Dach, Öfen und Gläsern selbst finanzieren muss. Größere Baumaßnahmen muss der Erzbischof bewilligen. Als jährlichen Sold erhält er Getreidebezüge aus dem Kasten und 60 Pfund Pfennige Geld. Beide Seiten können die Ämter jährlich zum 29. September [St. Michael] kündigen, die Aufgabe geschieht dann zum 23. April [St. Georg].  



Sigillant: Salzburg, Erzbischof Ernst

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    Insert in Urk. v. 1544 IV 1 = Nr. 434
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    • Salzburg
       
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