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Charter: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 442
Signature: 442
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1555 IV 23, Salzburg
Erzbischof Michael von Salzburg überträgt Christoph Tristram das Stadtgericht und Schiffschreiberamt der Stadt Lauffen (1) bis 23. April [St. Georg] 1556 und danach jährlich auf Widerruf. Er soll die Positionen persönlich ausüben und die städtische Polizei gemeinsam mit dem Stadtrat regeln, das Richteramt jedoch alleine ausüben. Die Vermögen Verstorbener soll er inventarisieren, unmündigen Waisen einen Vormund zu Seite stellen, dafür sorgen, dass über die städtischen Einkünfte jährlich abgerechnet wird, alle Verbrechen [Rumor, Frevel, Todschlag, Unzucht, Mutwillen, Ungehorsam] konsequent verfolgen und Fälle der Hauptmannschaft [eren bescheltung, Verletzung durch nächtliches fürwarten und andere malefizsachen] an die Landeshauptmannschaft überweisen. Gemäß einem hierzu erlassenen Mandat hat er insbesondere auf Wiedertäufer und andere Sektierer oder Ketzer, auf alle, die diese beherbergen oder ihre Predigten hören, auf ihre Puechfuerer und ihre zum Kauf angebotenen Bücher, Lieder und Bilder zu achten und insbesondere Schmähreden auf den katholischen Glauben zu unterbinden. Ihm selbst ist verboten, solches Schriftgut zu besitzen und zu lesen. Er soll keine Geschenke akzeptieren, als Richter und Amtmann unparteiisch sein, arm und reich gleich behandeln, die laufenden Verfahren nicht verschleppen und für einen korrekten Ablauf der Gerichts- und Stadtratstage sorgen, Appellationen vor dem erzbischöflichen Hofrat und dessen Entscheidung akzeptieren, bei Erstellung von Gerichtsbriefen keine Gebühren erheben, für die Einhaltung der gefällten Urteile Sorge tragen und die für die Führung eines Verhörs erlassenen Vorschriften einhalten. Im Schiffmeisteramt ist er zu einer korrekten Buchhaltung verpflichtet, soll wöchentlich am Sonntag mit den Schiffknechten die Einnahmen abrechnen und diese dem Umgeher zur Aufbewahrung übergeben. Sämtliche Baumaßnahmen des Erzstifts entlang der Salzach (2) hat er zu überwachen und die Arbeiter wöchentlich zu entlohnen. Von Viehverkäufen auswärtiger Personen auf den Laufener Märkten hat er die järig Pfundt Maut einzuziehen. Zum Jahresende hat er eine Aufstellung seiner Einnahmen und Ausgaben vorzunehmen und vor den Vertretern des Erzstifts schriftlich abzurechnen. Für seinen Dienst erhält er eine jährliche Besoldung von 100 Pfund Pfennigen. Alles, was frühere Amtsinhaber zusätzlich an Gefällen und Schreib- und Siegelgeldern für sich behalten durften, ist hingegen abzurechnen. Beide Seiten können den Vertrag vierteljährlich aufkündigen, nach Ablauf der drei Monate sind die Ämter mit allen schritlichen Unterlagen [Register, fälpuecher und Schriften] zu übergeben. Solange er seine Ämter inne hat, hat er auf Anforderung an den Hof nach Salzburg oder über Land Zehrung zu leisten. Schadensersatzansprüche soll er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen. Tristram verspricht, die einzelnen Vertragspunkte einzuhalten, ein gehorsamer Diener zu sein und einen ordentlichen Lebenswandel zu pflegen. Mit einem Vermerk, dass Christoph Tristram auf Befehl des Kammermeisters Onofrius Mann seinen Revers gegen die Bestallungsurkunde am 1. Mai 1557 in Salzburg zurück erhalten hat.  

orig.
Current repository
GU Laufen 74

Mit aufgedrücktem Sg.
Sigillant: Salzburg, Erzbischof Michael

Material: Pap., 8 Bl.
    Graphics: 
    x

    Original dating clauseSalczburg am erichtag vor dem suntag misericordia domini daran auch gewest sanndt Georgen des heilligen ritters 1555

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    Places
    • Salzburg
       
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