Charter: Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 443a
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1556 IX 29, Salzburg
Erzbischof Michael von Salzburg überlässt Melchior Ostermayr das Stadtgericht und Schiffschreiberamt der Stadt Lauffen (1) bis zum 23. April [St. Georg] 1558 und danach auf Widerruf mit der Auflage, die Ämter persönlich zu verwalten und die städtische Polizei gemeinsam mit dem Stadtrat auszuüben. Die Vermögen Verstorbener soll er inventarisieren, unmündigen Waisen einen Vormund zu Seite stellen, dafür sorgen, dass über die städtischen Einkünfte jährlich abgerechnet wird, begangene Verbrechen [Rumor, Frevel, Todschlag, Unzucht, Mutwillen Ungehorsam] konsequent verfolgen und Fälle der Hauptmannschaft [eebruch] an die Landeshauptmannschaft überweisen. Gemäß einem hierzu erlassenen Mandat hat er insbesondere auf Wiedertäufer und andere Sektierer oder Ketzer, auf alle Personen, die diese beherbergen und ihre Predigten hören, auf ihre Puechfuerer und die von ihnen zum Kauf angebotenen Bücher, Lieder und Bilder zu achten und Schmähreden auf den katholischen Glauben zu unterbinden. Ihm selbst ist verboten, solches Schriftgut zu besitzen und zu lesen. Ferner soll er keine Geschenke akzeptieren, als Richter und Amtmann unparteiisch sein, arm und reich gleich behandeln, laufende Verfahren nicht verschleppen und für einen korrekten Ablauf der Gerichts- und Stadtratstage sorgen, Appellationen vor dem erzbischöflichen Hofrat zulassen und dessen Entscheidung akzeptieren, bei Erstellung von Gerichtsbriefen keine Gebühren erheben, für die Einhaltung der gefällten Urteile Sorge tragen und bei einem Verhör die geltenden Vorschriften einhalten. Im Schiffmeisteramt wird er zu einer korrekten Buchhaltung verpflichtet, soll wöchentlich am Sonntag mit den Schiffknechten die Einnahmen abrechnen und diese dem Umgeher zur Aufbewahrung übergeben. Sämtliche Baumaßnahmen des Erzstifts entlang der Salzach (2) hat er zu überwachen und die Arbeiter wöchentlich zu entlohnen. Von Viehverkäufen auswärtiger Personen auf den Laufener Märkten hat er die järig Pfundt Maut einzuziehen. Zum Jahresende hat er eine Aufstellung seiner Einnahmen und Ausgaben vorzunehmen und vor den Vertretern des Erzstifts schriftlich abzurechnen. Für seinen Dienst erhält er für ein halbes Jahr 50 Pfund Pfennige, dann eine jährliche Besoldung von 100 Pfund Pfennigen. Die Einnahmen früherer Amtsinhaber an Schreib- und Siegelgeldern sind künftig abzuführen. Beide Seiten können den Vertrag vierteljährlich aufkündigen, nach Ablauf der drei Monate sind die Ämter mit allen schriftlichen Unterlagen [Register, fälpuecher und Schriften] zu übergeben. Solange er seine Ämter inne hat, hat er auf Anforderung an den Hof nach Salzburg oder über Land Zerung zu leisten. Schadensersatzansprüche soll er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen. Ostermayr verspricht, die einzelnen Vertragspunkte einzuhalten und einen ordentlichen Lebenswandel zu pflegen. x
Original dating clause: Salczburg an sannd Michaels des heilligen arcz anngls tag 1556
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Places
- Salzburg
München, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Erzstift Salzburg Urkunden (940-1781) 443a, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-BayHStA/HUSalzburgErzstift/443a/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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