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Charter: Kollegiatstift Altötting Urkunden (1228-1793) 430
Signature: 430
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1450 XII 4
Margareth Harskirchherin, Hannsen Altenburgers sel. Wittib, stiftet in die neue Kapellen in der Pfarrkirchen der Stadt zu Newen Ötting im Salczburger Bistum, welche sie hat bauen und in Ehren des hl. Kreuzes und des hl. Bischofs St. Martin weihen lassen, mit Zustimmung des Propstes Michael Riedrers zu Alten Ötting, des Rats und Kanzlers Herzog Ludwigs in Bayern, eine ewige Messe und dotiert selbe mit nachstehenden Gütern: den Prunhof und den dazu gehörigen Selden und Hofstetten zu Rimpach in Hofdorffer Pfarr und Dingolfinger Gericht, dem Mitterhof zu Pu[e]burg, (Biburg), in Newmarkkker Pfarr und Gericht, dem Gut zu Ha[e]ppach (Habach) samt halben Hadmansperg in Nider Dietfurter (Unterdietfurter) Pfarr in Egkenfelder Gericht. Die Lehenschaft der neuen Messpfründe soll der Stifterin und wenn sie dieselbe vor ihrem Ableben bestimmt, zustehen. Mangels einer solchen Willensbestimmung soll die Lehenschaft nach der Stifterin Tode an den Propst zu Alt. fallen, dem die kanonische Investitur auf die Pfründe zustehen soll. Der Pfründeinhaber soll wenigstens an 6 Wochentagen Messe lesen, dem Ortspfarrer in "Opfer, Fruemeß, Geschäften und allenspfarrlichen Rechten" keinen Eintrag tun, vielmehr demselben, zu Metten, Vesper in Procession mit aignem Korrock Beistand leisten" und auf Ansuchen auch mit Beichthören und Spendung anderer Sakramente unterstützen. Für die Verstiftung und Entstiftung der Pfründegüter soll er den Lehenherrn der Pfründe beiziehen, auch seinen Hintersassen, wenn bei allgemeinem Schaden, als Schawr und Pisäß benachbarte Herrschaften ihren armen Leuten "Gnade tun", Nachlass gewähren, endlich ohne Wissen und Willen des Propsts zu Altötting die Pfründegüter nicht mit höheren Abgaben beschweren. Der Stiftungsbrief und die Kaufbriefe über die Pfründegüter sollen im Zechschrein der Heiligen zu Newen Otting verwahrt werden, aber der Pfründebesitzer jederzeit zu Diensten stehen. Die Stifterin will in ihrem Leben die Kapelle mit Tafeln, Meßpuech, Meßgewant, Kelch, Ornat und Licht nach Notturfft selbst versorgen, auf ihrem Tod aber soll der Pfründebesitzer hiefür ebenso aufkommen wie mit zwain Wachsliechten auf dem Altar und immer erbern Wanndelkerczen, Opferwein und Kändel dazu."  

orig.
Current repository
BayHStA KUAltötting-Chorstift

mit 3 leeren Siegelschalen.
Sigillant: S: Propst Michel Riedrer, und die edlen, ersten Herren Jorg Aheimer zu Hagenaw, Andre Mauttner zu Kaczenperg, Jorg Torringer zu Mettenpach und Conrat Salczperger, jetzt zu Newen Ottingen.

Material: Perg.
    Graphics: 
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    Original dating clauseGeben an Freytag sant Barbara der heyligen Junckfrawen tag 1430.

     
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