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Charter: Domkapitel Salzburg Urkunden (959-1749) 217
Signature: 217
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1478 VII 01
Hans Hirsauer, Stadtrichter zu Muldorf (1) bestätigt, dass Niclas Maler, wohnhaft zu Mühldorf, als Klagbote des Hanns Degersvelder, Diener des Dompropstes von Salzburg, vor Gericht erschienen ist und Klage wegen eines Hauses in Mühldorf beim St. Niclas Freithof erhoben hatte, das derzeit Gabriel Siglstorffer und seine Schwestern inne haben. Nach der Verlesung eines [wörtlich inserierten] Gewaltbriefes [Nr. 216a], ausgestellt von Dompropst Kaspar von Salzburg am 1478 IV 13, worin der Klagbote wegen des schlechten Bauzustands des Hauses ermächtigt wird, auf Einziehung des Hauses zu klagen und nach Verlesung des [wörtlich inserierten] Leibrechts-Gegenbriefs [Nr. 159], ausgestellt von Michael Siglsdorfer und seiner zweiten Ehefrau Barbara am 1427 X 4, worin die Eheleute unter anderem verpflichtet werden, für einen guten Bauzustand ihres Hauses [Anrainer: Mühldorfer Werchhaws und das Haus des Stifts Berchtoldsgaden (2)] Sorge zu tragen und die Vertreter des Domkapitels bei Aufenthalten in Mühldorf in der Nacht zu beherbergen, beantragt der Vertreter des Domkapitels, den Siglsdorfischen Erben das Leibrecht zu entziehen, zumal keiner von ihnen im Haus lebt, sondern sich alle außer Landes aufhalten. Der Richter beschloss jedoch, gemäß dem Stadtrecht von Mühldorf einen weiteren Rechtstag zur Anhörung der Gegenpartei innerhalb der üblichen Frist [drei mal 14 Tage plus drei Tage] anzusetzen und entsendet den Stadtboten Andre Strasser mit einem [wörtlich inserierten] Verkundbrief [Nr. 216b] von 1478 V 12 an Gabriel Siglsdorfer und seine Schwestern Elsbeth Florstetin und Fronica Harrasserin mit der Vorladung zu einer neuen Verhandlung am 1. Juli 1478 [mitichen vor dem kommenden St. Ulrichstag]. Am festgesetzten Verhandlungstag berichtet der Stadtbote unter Eid, Siglsdorfer habe sich den Verkundbrief vom Pfarrer vorlesen lassen und sein Erscheinen zugesichert. Der Stadtbote habe sich daraufhin den Brief zurückgeben lassen, um ihn den beiden Schwestern vorzulegen. Siglsdorfer habe den Verkundbrief jedoch abschreiben lassen und sich bereit erklärt, ihn selbst zu Elsbeth Florstetin zu bringen. Der Schreiber sei mit der angefertigten Kopie zu Veronika Harrasser weitergereist. Der Richter stellt fest, dass er der dritten Schwester Regina Castnerin zu Schelmperg (3) den Verkundbrief habe zustellen lassen und und hält ihr [wörtlich inseriertes] Antwortschreiben [Nr. 216c] vom 29. Juni 1478 [St. Peter und Pauls [14]78] fest, worin Regina auf ihre Rechte an dem Haus des Dompropstes verzichtet. Siglsdorfer ist zu dem Verhandlungstermin nicht erschienen und begründet seine Abwesenheit auf Nachhaken des Gerichts mit einem Verfahrensfehler, da eine weitere Schwester nicht geladen worden war. Da er einer neuerlichen Vorladung durch das Gericht für den gleichen Tag trotz seiner Anwesenheit in Mühldorf bei seinem Bruder Ulrich Termanskircher nicht Folge leistet, beschließt das Gericht, Siglsdorfer sein Leibrecht an dem Haus zu entziehen, doch vorbehaltlich der Rechte einer weiteren Schwester, die möglicherweise nicht benachrichtigt worden war. Der Dompropst erhält die volle Verfügungsgewalt über das Haus und ist berechtigt, die erlittenenen Schäden bei Siglsdorfer und seinen Schwestern geltend zu machen, worüber ihm ein Gerichtsbrief ausgestellt wird. Rechtsprecher: Cristoff Trautman, Jacob Preureich, Wolfgang Oder, Hanns Ungleb, Alechs Schreiner, Mitglieder des Rats zu Mühldorf, Wolfgang Walgantsperger, Hanns Rabengeir, Hanns Franck, Jorg Lachhaimer, Lienhart Puchler, Lienhart Schreiber, Cristan Lintaher, Jorg Furtter, Jorg Sneider, Hanns Haberman, Hanns Götz, Bürger von Mühldorf  

orig.

Current repository
BayHStA München, Salzburg DKHU Salzburg 490; GU Mühldorf 731

Sg. fehlt
Sigillant: Hirsauer, Hans, Stadtrichter Mühldorf


Material: Perg., 6 Bl.
    Graphics: 
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    Libell


    Languagedt.

    Notes
    1) Mühldorf (Lkr. Mühldorf a. Inn) 2) Berchtesgaden (Lkr. Berchtesgadener Land) 3) Schelmberg ? (Gde.Guttaring, PB St. Veit a. d. Glan, Kärnten, A)
     
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