Charter: Apparatus diplomaticus - Urkundenhauptbestand App. dipl. 142
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1312 April 5, Halberstadt
Protokoll in dem Badestubenprozeß über das Zeugenverhör.
Bertoldus de Scowen
sagt als erster Zeuge aus, dass die Kanoniker vor Johannes de Veckenstede unmittelbar die Badestube besessen haben, dass der Bader die Badestube in ihrem Namen innegehabt habe; dass er von dem Hofe (curia) des Felix aus gehört habe, dass Johannes die Kanoniker vor dem Bischof verklagt habe, weil sie ihm sein Erbe, die Badestube, nicht herausgeben wollten, dass er von anderen gehört habe, dass Johannes den Bader verhindert habe, den Zins zu zahlen; dass Conradus Krogo ihm erzählt habe, dass Semelstuten in seinen letzten Augenblicken (in extremis) aussagte, dass er die Badestube von Conradus de Area erhalten habe, dass er jedoch nicht wisse, ob die Kanoniker die Badestube unterhalten und dem Heyso vermietet hätten, dass die öffentliche Meinung (publica fama) die Badestube den Kanonikern zuweise.
Fredericus de Serxstede
sagt als Zeuge aus, dass ihm nichts über den Besitz der Badestube bekannt sei, dass er jedoch glaube, dass der Zins den Kanonikern gezahlt sei, weil Jacobus de Wernigerode dem Bader befohlen habe, künftighin nach einem Befehle von ihm, dem Johannes den Zins zu zahlen.
Luderus
sagt als Zeuge aus, dass er wisse, dass der Bader die Stube im Namen der Kanoniker besitze; dass er zugezogen gewesen sei, als Conradus de Area, der frühere Besitzer der Stube, sie dem Paulsstift übertragen habe und dass die Kanoniker die Stube für ihre Kirche dem Bader vermietet hätten; dass er selbst von dem Zins 2 Talente erhalte für die Abtretung eines Hofes (curie), der ihm früher gehört habe und in dem Conradus de Area gestorben sei; dass er gehört habe, dass einst Semelstuten die Stube von Conradus de Area erhalten habe (collata); ferner dass die Kanoniker die Stube in Stand halten, dass das öffentliche Gerücht (fama publica) die Stube dem Paulsstift zuweise.
Bertoldus ecclesiasticus
sagt als Zeuge aus, dass der Bader die Stube unmittelbar vom Paulsstift besitze, dass er einst im Namen des Stiftes den Bader wegen des Zinses gemahnt habe, dass die Stube ad manus Conradi de Area übergeben sei, dass beide auf sie verzichtet hätten, dass damals dem Luderus für die Übergabe seines Hofes ein jährlicher Zins von 2 Talenten aus der Badestube angewiesen sei, und dass die Kanoniker die Stube in Stand erhalten, dass Conradus de Area als Prokurator im Namen des Paulsstiftes die Badestube häufiger visitiert habe, dass die Kanoniker den gesamten Zins von der Badestube mit Ausnahme der beiden Talente erhielten, dass die öffentliche Meinung und der Rat (consules) so über die Sache dächten.
Jacobus de Wernigerode
sagt als Zeuge aus, dass Johannes wegen der Badestube in seiner Gegenwart die Kanoniker vor dem Bischof verklagt habe, dass er selbst den Johannes de Veckenstede in den Besitz der Badestube gesetzt habe.
Bei der zweiten Vorführung (productione) sagt
Conradus Krogo,
dass er über den Besitz der Badestube nichts sicheres aussagen könne, dass jedoch civis Luderus nomine aus der Badestube für den Tausch seines Hofes einen jährlichen Zins von 2 Talenten erhalte, dass Johannes den Bader propter possesionem nomine ecclesie habitam bedroht habe;
Betemannus de Area,
dass er wisse, dass die Kanoniker die Badestube in Besitz gehabt haben, weil er zugegen gewesen sei, eiusdem stupe nomine Iohannis sororii sui; dass er in curia Felicis gehört habe, dass Johannes die Kanoniker vor dem Bischof wegen des Besitzes verklagt habe; dass die Kanoniker den Zins von dem Bader erhalten hätten;
Hinricus Stoltekost,
dass der Bader die Stube von dem Kanonikern innehabe, dass Johannes die Kanoniker beim Bischof wegen des Besitzes der Badestube verklagt habe, dass die Badestube einst dem Semelstuten von Conradus de Area übertragen sei; dass die Kanoniker den Zins erhalten haben, dass die öffentliche Meinung den Kanonikern die Badestube zuweise;
endlich die Aussage einer Urkunde, in der der Propst in Stötterlingenburg bekundet, dass der Bader Bertrammus in Horneburg bekundet, er habe die Badestube vor dem Tor von Halberstadt von den Kanonikern erhalten, dass die Kanoniker von Johannes wegen des Besitzes vor dem Bischof verklagt worden seien, dass Johannes ihn bedroht hat,quod tenuit stupam nomine ecclesie sancti Pauli, dass die Stube einst von den Kanonikern dem verstorbenen Semelstuten und Conrad Krogo, Bürgern in Halberstadt, übergeben worden ist, dass die Kanoniker die Stube unterhalten haben, dass die Stube einst dem Heyso, jetzt ad stupam Bode balneatori vermietet sei, dass die Kanoniker den Zins an verschiedenen Terminen erhalten hätten; dass die öffentliche Meinung den Kanonikern die Stube zuweise, dass die Aussagen des Bertram feria quarta proxima ante Iudica erfolgt seien. Empfänger: St. Paulsstift in Halberstadt (Halverstadensis) Current repository:
Göttingen Diplomatischer Apparat, App. dipl., 142
Göttingen Diplomatischer Apparat, App. dipl., 142
Wachs an Pergamentstreifen
Material: Pergament
Dimensions: 37,7h x 15,2b cm
- notes extra sigillum:
- Rückvermerk: (saec. XV) Sunt super stuba que olim steterat ubi nunc domus ante portam nove civitatis Halberstadensis est constructa.
Original dating clause: Datum per copiam Halbersta(d) anno domini M°CCC° duodecimo feria quarta post dominicam Quasimodogeniti.
Editions:
- Schaumann, Akten, Nr. 9, S.38,43.
abstracts:
- Schmidt, UB Stifte S. Bonifatii et Pauli, 871.
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Places
- Halberstadt
Göttingen, Diplomatischer Apparat der Georg-August-Universität, Apparatus diplomaticus - Urkundenhauptbestand App. dipl. 142, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-GAUnivGoet/AppDipl/App_dipl_142/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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