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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 106
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Signature: 106
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1314 Juli 5
Der Ritter Siegfried von Hadamar ("Hademar") urteilt als Schiedsrichter im Streit des Abtes und des Konvents von Laach mit Greta, Witwe des Ritters Hermann von Limbach ("Limpach") und Tochter des verstorbenen Waltelm von Leutesdorf ("Ludenstorph"): Abt und Konvent von Laach sollen auf alle gerichtlichen Auseinandersetzungen gegen Greta wegen des Begräbnisses des Waltelms verzichten. Greta und ihre Erben sollen auf alle Forderungen verzichten auf Grund der Zahlung ("pensionis"), zu der Abt und Konvent während der Lebenszeit Waltelms verpflichtet waren, sowie auf die anderen Schulden jeglicher Art, die unter den Parteien strittig sind. Dafür sollen Abt und Konvent der Lisa, der Tochter Gretas, 300 Mark, Andernacher Währung, geben, davon 100 Mark bis zum nächsten Weihnachtsfest, 100 Mark ein Jahr danach und die restlichen 100 Mark zwei Jahre danach. Von den seitens der Abtei zu entrichtenden zwölf Fuder Wein soll Greta im nächsten Herbst sechs Fuder mittlerer Qualität vom Leutesdorfer Klosterhof und im darauffolgenden Herbst den Rest erhalten. Von den schuldigen 50 Mark Andernacher Währung soll Laach am künftigen Weihnachtsfest 25 Mark und an den folgenden Weihnachten den Rest bezahlen. Die strittigen 40 Malter sollen zum Teil mit der diesjährigen Ernte und teilweise mit der des kommenden Jahres beglichen werden, doch kann die Abtei statt ihrer auch den Geldpreis bezahlten. Andere Forderungen Gretas an die Abtei sollen nach dem lokalen Recht beurteilt und zu den festgesetzten Terminen eingelöst werden. Zusätzliche, nicht beweisbare Forderungen Gretas werden durch eine eidliche Versicherung des Laacher Abtes hinfällig. Siegelankündigung: Der Aussteller und der Ritter Johann, Vogt von Leutesdorf. "Datum 1314 feria sexta infra octavas bb. app. Petri et Pauli".  

Ausfertigung, Pergament

Siegel 1 abgegangen; Siegel 2 Rest: Johann Vogt von Leutesdorf (im Siegelfeld Schild, der mit vier Pfählen und darüber einem Schrägrechtsbalken belegt ist)
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