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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 1217
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Signature: 1217
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1557 Januar 22, Laach
Die Kurtrierische Kanzlei gibt einen Zwischenbescheid im Streit der Abtei Laach mit der Gemeinde Nickenich wegen eines auf dem Weg um den Laacher See aufgeworfenen und mit einem großen Stein für Wagen unpassierbar gemachten Grabens, nachdem die Räte des Erzbischofs die Örtlichkeit in Augenschein genommen und beide Parteien verhört haben. Da der Laacher Abt bereit war, den Beweis für seine Rechte anzutreten, während die Gemeinde Nickenich lediglich aussagte, dass zu ihrer Gemeinde auf dieser Seite alles gehöre, was das Wasser des Laacher Sees nicht benetze, wird der Abtei das Wegerecht am See solange zugestanden, bis die Vertreter der Gemeinde ebenfalls bereit sind, ihre Ansprüche zu beweisen. Bei der Beweisaufnahme hätten sie nämlich lediglich erklärt, sie blieben bei ihrem Recht und seien danach trotzig den Berg hinauf zu ihren Behausungen gegangen. Siegelankündigung: Die kurtrierischen Räte mit dem Sekretsiegel der Kurtrierer Kanzlei. "Gesehen und gebenn zum Laich am Freitag nach Sebastiani den 22. Januarii .. 1556 st. Tr."  

Ausfertigung, Papier

aufgedrücktes Papiersiegel (wie Ewald, Rheinische Siegel 2 Tafel 16 Nr. 2)
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    anbei auch beglaubigte Abschrift des 17. Jahrhunderts; weitere Abschriften des 16. Jahrhunderts durch den Notar Peter von Kerpen, sowie des 17. Jahrhunderts durch den beim Kölner Stadtrat immatrikulierten Notar Johann Peter Scholtus und eine unbeglaubigte Abschrift des 18. Jahrhunderts in Nr. 1089
     
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