Fond: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 612
Date: 1555 Oktober 28
Abstract: Ruprecht von Reyll der Ältere bekundet, dass ihn der Laacher Abt Johann Augustin von Koblenz aus besonderer Huld mit der Hälfte der Güter belehnt hat, die zuvor Johann von Mielen, genannt von Dieblich von der Abtei zu Lehen hatte (Aufzählung wie in Nr. 611).
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Geben .. 1555 am Tag Simons et Jude".
Charter: 1215
Date: (1556 März 4) 16. Jh.
Abstract: Vertrag zwischen Gotthard von Müllenark zu Bell und den Nachbarn und Einwohnern zu Kruft nach längerem Streit wegen der Holzrechte in den beiden Breidelswäldern, in dessen Verlauf der Besitz des Gotthard gepfändet wurde, nachdem die Gemeinde Kruft zum Beweis ihrer Ansprüche schließlich die Urkunde von 1493 vorgelegt und der um eine Entscheidung angegangene Trierer Erzbischöfe seinen Amtmann zu Mayen, Bernhard Klaur ("Claur"), hiermit beauftragt hatte. Dieser entschied schließlich, dass der Vertrag von 1493 in vollem Umfang in Kraft bleibt und Gotthard und die Besitzer des Hauses Bell kein Holzschlagrecht in den Breidelswäldern haben sollen. Bei solchen Holzfällungen sollen die Märker sofort den Schaden dem Haus Bell anzeigen, deren Inhaber sich dann persönlich zu Kruft zu verantworten haben. Lediglich ihr Bedarf an Bauholz soll ohne Geltendmachung von Kosten gedeckt werden. Dieser Entscheidung stimmten die Parteien zu, worauf der Amtmann den Vertrag besiegelte und auch die Besiegelung des Laacher Abtes Johann Augustin von Koblenz, des Waldboten der Pellenz, Philipp Koch und des Kellners von Mayen, Nikolaus von Trims, erbat.
"Datum et actum Mittwoch den 4. Marcii .. 1555 st. Tr."
Charter: 462
Date: 1556 Juli 11
Abstract: Lentzs Schreder und seine Frau Katharina, wohnhaft zu Kell, tauschen mit der Abtei Laach Ländereien: Sie geben der Abtei eine Wiese in der Gemarkung Kell, genannt "zu Reckarsbach" und erhalten dafür ein anderes Wiesenstück in der Keller Gemarkung. Ferner wird infolge dieses Tausches ein von ihnen der Abtei jährlich geschuldeter Grundzins von sieben Viertel fränkischen Weins abgelöst.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Kell mit ihrem Gerichtssiegel.
"Geben .. 1556 den eylfften Tagh Julii".
Charter: 1217
Date: 1557 Januar 22, Laach
Abstract: Die Kurtrierische Kanzlei gibt einen Zwischenbescheid im Streit der Abtei Laach mit der Gemeinde Nickenich wegen eines auf dem Weg um den Laacher See aufgeworfenen und mit einem großen Stein für Wagen unpassierbar gemachten Grabens, nachdem die Räte des Erzbischofs die Örtlichkeit in Augenschein genommen und beide Parteien verhört haben. Da der Laacher Abt bereit war, den Beweis für seine Rechte anzutreten, während die Gemeinde Nickenich lediglich aussagte, dass zu ihrer Gemeinde auf dieser Seite alles gehöre, was das Wasser des Laacher Sees nicht benetze, wird der Abtei das Wegerecht am See solange zugestanden, bis die Vertreter der Gemeinde ebenfalls bereit sind, ihre Ansprüche zu beweisen. Bei der Beweisaufnahme hätten sie nämlich lediglich erklärt, sie blieben bei ihrem Recht und seien danach trotzig den Berg hinauf zu ihren Behausungen gegangen.
Siegelankündigung: Die kurtrierischen Räte mit dem Sekretsiegel der Kurtrierer Kanzlei.
"Gesehen und gebenn zum Laich am Freitag nach Sebastiani den 22. Januarii .. 1556 st. Tr."
Charter: 463
Date: 1557 Februar 7
Abstract: Johann ("Hen") Manneß und seine Frau Margarethe ("Merg"), wohnhaft zu Oberbreisig, bekunden, dem Abt Johann Augustin, dem Prior und dem Konvent von Laach ihren eineinhalb Viertel großen Weinberg zu Breisig, "im Elias", um 48 bereits empfangene Gulden, den Gulden zu 24 Pfennigen, Andernacher Währung, gerechnet, verkauft zu haben. Die Aussteller und ihre Kinder behalten sich das Rückkaufsrecht vor, das sie jährlich am 11. November (Martin) wahrnehmen können.
Anwesend: Servatius Victor, Schwipert, Peter Manneß Sohn, Wierth Victor, der Schiffer Peter von Hönningen, Rutger Karll von Remagen und Hilger von Waldorf, die Weinkauf empfangen haben.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Breisig mit ihrem Gerichtssiegel.
"Datum .. 1556 Sambstag nach Purificationis".
Charter: 816
Date: 1557 Juni 19
Abstract: Matthias ("Theys") Peter, Jakob Graß, Anton Meuschenn und Georg Zimmer, Heimbürgen und Geschworene von Sehl, bekunden namens der Gemeinde Sehl, dass sie ihren Streit mit dem Laacher Abt Johann Augustin und mit dem Ebernacher Propst Otto wegen der Schmälerung des Weidgangs der Gemeinde beigelegt haben. Dieser Streit war durch die Instandsetzung zweier Weinberge zu Ebernach, "im Dieffendaler Bach", entstanden, der untere durch den Propst Otto und der andere durch den Einwohner von Sehl, Lukas Pharner, der den Weinberg von der Abtei Laach erblich gepachtet hatte:
Die Wiederanpflanzungen sei schon 1545 durch den Laacher Abt Peter durchgeführt worden, worauf die Propstei und die Gemeinde gemeinschaftlich Grenzsteine gesetzt hätten. Erst danach habe man die ursprünglichen Grenzsteine wiederentdeckt, wodurch die Benachteiligung der Gemeinde durch die neue Absteinung offensichtlich wurde.
Die beiden Schöffen des Cochemer Stadtgerichts, Johann Rod(en) und Lukas Schmidt urteilen nun als von beiden Parteien gewählte Schiedsrichter, dass die beiden Weinberge auch weiterhin angebaut werden dürfen gegen eine einmalige, an die Gemeinde bereits bezahlte Entschädigung von zehn Gulden, Cochemer Währung. Ferner verpflichtet sich die Propstei, zum Unterhalt des Kuhhirten der Gemeinde und des Stieres jährlich am 6. Dezember (Nikolaus) 18 Pfennige beizutragen, wofür sie ihre Kühe der Kuhherde des Dorfes beigesellen kann. Das Viehtriebsrecht "im Stiefell in der Dieffendaler Bach" soll wie bisher bestehen bleiben.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Gemeinde Sehl die Schöffen des Cochemer Stadtgerichts.
"Datum ... 1557 den 19. Tagh Junii".
Charter: 464
Date: 1557 Juni 19
Abstract: Matthias ("Theys") Peter, Jakob Graß, Anton Meuschenn und Georg Zimmer, Heimbürgen und Geschworene von Sehl, bekunden namens der Gemeinde Sehl, dass sie ihren Streit mit dem Laacher Abt Johann Augustin und mit dem Ebernacher Propst Otto wegen der Schmälerung des Weidgangs der Gemeinde beigelegt haben. Dieser Streit war durch die Instandsetzung zweier Weinberge zu Ebernach, "im Dieffendaler Bach", entstanden, der untere durch den Propst Otto und der andere durch den Einwohner von Sehl, Lukas Pharner, der den Weinberg von der Abtei Laach erblich gepachtet hatte. Die beiden Schöffen des Cochemer Stadtgerichts, Johann Rod(en) und Lukas Schmidt urteilen nun als von beiden Parteien gewählte Schiedsrichter, dass die beiden Weinberge auch weiterhin angebaut werden dürfen gegen eine einmalige, an die Gemeinde bereits bezahlte Entschädigung von zehn Gulden, Cochemer Währung. Ferner verpflichtet sich die Propstei, zum Unterhalt des Kuhhirten der Gemeinde und des Stieres jährlich am 6. Dezember (Nikolaus) 18 Pfennige beizutragen, wofür sie ihre Kühe der Kuhherde des Dorfes beigesellen kann. Das Viehtriebsrecht "im Stiefell in der Dieffendaler Bach" soll wie bisher bestehen bleiben.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Gemeinde Sehl die Schöffen des Cochemer Stadtgerichts.
"Datum ... 1557 den 19. Tagh Junii".
Charter: 465
Date: 1557 Juli 22
Abstract: Johann Rosenbaum, wohnhaft zu Oberfell, vertauscht mit Zustimmung der Abtei Laach den auf seinen Gütern im Alkener Gericht bisher bestandenen Zins von jährlich acht Raderpfennigen und von einer Gans, fällig am 11. November (Martin) an die Abtei, gegen einen Zins von jährlich einem Pfund Wachs und einem Pfennig an die Kirche von Oberfell, den bis jetzt die Abtei Laach selbst entrichtet hat.
Siegelankündigung: Auf Bitte des Ausstellers die Schöffen von Oberfell.
"Datum ... 1557 am Tagh Mariae Magdalenae".
Charter: 467
Date: (1558 Juli 18) 1565 Juli 29
Abstract: In Ergänzung der Urkunde des Erzbischofs Johann von Trier vom gleichen Tag (siehe Best. 128 Nr. 466) schließen der Amtmann der Pellenz, Bernhard Klaur, der Dr. iur. Bartholomäus Latomus, der kurtrierische Kanzler Michael Staudt von Limburg, der kurfürstliche Rat und Waldbote der Pellenz, Philipp Koch sowie der Kellner von Mayen, Nikolaus Trims, zusätzliche Vereinbarungen zwischen der Abtei Laach und der Gemeinde Nickenich. Durch sie werden die Wegerechte für die Laacher Fuhrwerke zwischen der "weißen Ley" und dem "Wiltzenstein" geregelt, wobei die Gemeinde Nickenich den Weg unterhalten muss, ihn aber ebenfalls benutzen darf. Da die Abtei auf alle Viehtriebsrechte zwischen dem "Wiltzenstein" und der "weißen Ley" verzichtet, räumt die Gemeinde Nickenich diese Rechte zwischen dem "Wiltzenstein" und dem Laacher Busch ausschließlich der Abtei ein. Der Fischer der Abtei hat im Winter das Recht, am Ufer aus dürrem Holz ein Feuer zu entfachen, um sich zu erwärmen.
Siegelankündigung: Junker Bernhard Klaur, Amtmann zu Mayen, namens der kurtrierischen Obrigkeit, sowie der Laacher Abt.
"Datum ut supra" (das heißt wie in Nr. 466).
Charter: 466
Date: 1558 Juli 18
Abstract: Erzbischof Johann von Trier bestätigt den nach Untersuchung an Ort und Stelle durch den kurfürstlichen Kanzler Michael Staud(t) von Limburg und durch den Dr. iur. Bartholomäus Latomus von Arll in Anwesenheit des Amtmanns und Waldboten der Pellenz geschlossenen Vergleich in dem langjährigen Streit der Abtei Laach mit der Gemeinde Nickenich wegen des Weidgangs und des Viehtriebs am Laacher Seeufer, von dem auf dem Grund der Abtei sehenden "Schlagk" an bis zum "Wiltzenstein" und von dort bis zur "weißen Ley", wo die Nickenicher Felder enden und die Krufter Gerechtigkeit beginnt. In diesem Vergleich wird festgesetzt, dass wie bisher beide Parteien das Gelände vom Laacher "Schlagk" oder Busch an bis zum "Wiltzenstein" zur Viehweide benutzen dürfen und zwar zwischen der gemeinen Straße bis zum Ufer, am Ufer selbst bis zu den Weiden, die in einer Reihe, entlang des Wassers stehen. Innerhalb dieser Weiden steht das Gelände nur dem Klostevieh zur Verfügung und dort kann die Abtei auch weitere Weiden pflanzen. Der Gemeinde Nickenich steht hingegen das ausschließliche Weiderecht vom "Wiltzenstein" bis zur "weißen Ley" zu. Auch verpflichtet sich die Abtei, zwei ihr gehörende, näher bezeichnete Äcker am "Wilzenstein" und an der "weißen Ley" künftig nicht mehr zu bebauen und sie der Gemeinde Nickenich für den Viehtrieb zum Wasser zur Verfügung zu stellen, sowie die augenblickliche Nutzung des Landes zwischen dem "Wiltzenstein" und der "weißen Ley" nicht eigenmächtig zu ändern. Hingegen besitzt am Ufer, vom "Wiltzenstein" an bis zum Krufter Gebiet, allein die Abtei die Holzgerechtigkeit.
Angefertigt wurde von diesem Vertrag für jede Partei ein Exemplar, die beide vom Erzbischof besiegelt wurden.
"Geben und geschehn am 18. Tag des Monats Julii .. 1558".
Charter: 468
Date: 1560 Oktober 3, Laach
Abstract: Der Bischof Gregor von Azot, Generalvikar des Trierer Erzbischofs Johann in pontificalibus, bekundet auf Bitten des Laacher Abtes Johann Augustin, die von diesem Abt und dessen Vorgänger errichtete Kapelle und den Altar im Hof des Klosters zu Kruft zu Ehren der Heiligen Maria, Johann ap. et ev., Augustinus ep. et conf., Simplicianus ep. Mediolanensis et m., Dionysius ep. et m., Benedikt und der Jungfrauen und Märtyrerinnen Katharina und Ursula geweiht zu haben. Zugleich setzt er den Tag der Kirchweihe auf den 3. Oktober, nämlich auf das Fest des heiligen Simplicianus fest und verleiht allen, die an diesem Tag die Kapelle besuchen, eine vierzigtägigen Ablass.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Datum in monasterio Lacensi ... 1560 die vero termia mensis Octobris".
Charter: 469
Date: 1561 Juli 15
Abstract: Der Vogt von Cochem, Nikolaus Kaiser, sowie seine Tochter Katharina ("Trentgen") und sein Schwiegersohn Peter Gras, wohnhaft zu Cochem, bekunden: Ihnen habe die Abtei Laach durch eine von ihr besiegelte, hier inserierte Urkunde vom 24. Juni (Johann Baptist) 1561 die Erbrechte des Enkels des Nikolaus, des Laacher Mönches Nikolaus, Sohn des Matthias Hamm(en), an dem Besitz von dessen Großvaters Matthias Entges von Cochem abgetreten, der hoch verschuldet verstorben war.
Die Aussteller erklären sich bereit, dieses Erbe annehmen und verpflichten sich, die Abtei von allen damit zusammenhängenden Forderungen freizuhalten.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen des Cochemer Stadtgerichts.
"Geben .. 1561 den 15. Julii".
Charter: 470
Date: 1561 November 11
Abstract: Wendel Schneider und seine Frau Apollonia, wohnhaft zu Wassenach, bekunden: Ihr Vorfahr Peter Saurmans von Wassenach habe einst von der Abtei Laach 50 rheinische Gulden, den Gulden zu 24 Kölner Pfennige gerechnet, geliehen. Damals habe Peter sich zu einem jährlichen Zins von zwei Gulden verpflichtet und hierfür ein Unterpfand gesetzt, das durch Wendel und durch seine Eltern jedoch veräußert worden sei, worüber sich die Abtei zu Recht beklagt habe. Deshalb setzen die Aussteller als neues Pfand für diesen, jederzeit durch sie wieder ablösbaren Zins ihre Hofstätte zu Wassenach, mit Haus, Hof, Scheuern, Ställen und mit einem Garten bei dem Besitz des Junkers Kolb und des Peter Heeltz, die an die "Winkels Gass" bei Hans Schneider von Lützing stößt und für die Aussteller der Wassenacher Kirche in den Fronfasten einen Zins von drei Pfennigen bezahlen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Heimbürge Adam Kuntzers und die Geschworenen von Wassenach, Heldt Krein und Peter Schmunckert, mit dem Siegel der 14 Heimbürgen des Pellenzgerichts.
"Geben .. 1561 am Tag Martini ep."
Charter: 471
Date: 1561 November 11
Abstract: Johann von Straem und seine Frau Gertrud, wohnhaft zu Wassenach, sowie Wendel, der Bruder von Gertruds erstem Mann Johann Schneider, verkaufen Abt Johann Augustin, dem Prior und dem Konvent von Laach ein sieben Morgen großes Grundstück zu Wassenach am Buchholzer ("Bochholtzer") Weg, beim Land des Junkers Anton Kolb, um bereits empfangene 137 Gulden und zwölf Pfennige, zu Andernach gängiger Währung, den Gulden zu 24 Kölner Pfennige gerechnet und leisten vor dem Heimbürgen Adam Kuntzers und den Schöffen von Wassenach, Heldt Krein und Peter Schmuckert hierauf Verzicht.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller und der genannten Schöffen die 14 Heimbürgen des Pellenzgerichts.
"Geben .. 1561 am Tag Martini ep."
Charter: 473
Date: 1562 Februar 23
Abstract: Georg ("Goirg") Heintzen und seine Frau Anna, wohnhaft zu Kruft, verkaufen für 18 bereits erhaltene Gulden Kölner Währung, dem Abt Johann Augustin, dem Prior und Konvent von Laach eine jährliche Rente von einem halben Malter Forsthafer, die sie auf ihr Haus, ihren Hof und Hofstätte zu Kruft, in der Kretzer Gasse, zwischen Georg Moelner und Anton Fressen legen. Dieser Grundbesitz war bisher, im Gegensatz zu den Häusern der meisten anderen Krufter Einwohner, noch frei von solchen Abgaben an die Abtei.
Siegel Ankündigung: Auf Bitten der A. der Schultheiß und die Schöffen zu Kruft.
"Datum Montagh den 23. Tag Februarii ... 1561 st. Tr".
Charter: 475
Date: 1562 April 2
Abstract: Jakob Boess und seine Frau Eva, wohnhaft zu Kruft, verkaufen um bereits bezahlte 53 Gulden, Kölner Währung, dem Abt Johann Augustin und dem Konvent von Laach einen halben Morgen zinsfreien Weinberglandes in der Gemarkung Kruft, ausgenommen einen jährlichen Zins von fünf Heller an den Krufter Hof der Abtei. Dieser halbe Morgen liegt "im Geisen", bei dem Land des Peter Untz(en) und dem des Pfarrers von Bassenheim, Anton Girlach, Sohn des Kesseler.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Kruft.
"Datum .. 1562 den zweiten Tagh Aprilis".
Charter: 476
Date: 1563 August 24
Abstract: Abt Johann Augustin von Koblenz, der Prior und der Konvent von Laach bekunden: Der frühere Laacher Abt Peter von Remagen habe 1550 dem Heinrich Zehnmark von Leutesdorf 50 Gulden geliehen, wofür Heinrich der Abtei einen Weinberg in der Gemarkung Leutesdorf, "in der Bitzen", zum Pfand gesetzt und versprochen habe, der Abtei bis zur Ablösung dieser Schuld jährlich ein Drittel des Ertrags aus ihm zu geben. Nun bekräftigen die Aussteller das Recht Heinrichs, diese Verschreibung jederzeit abzulösen.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Konventssiegel, ad causas.
"Geben .. 1563 am Tagh Bartholomei ap."
Charter: 472
Date: 1564 Januar 9
Abstract: Peter Huntz und seine Frau Greta, wohnhaft zu Kruft, verkaufen für bereits erhaltene 24 Gulden, Kölner Währung, dem Abt Johann Augustin, dem Prior und Konvent von Laach eine jährliche Rente von einem halben Malter Forsthafer. Diese Rente legen sie auf ihre, im Gegensatz zu den Häusern vieler anderer Krufter Einwohner bisher noch zinsfreie Behausung zu Kruft, nämlich auf Haus, Hof und Hofstätte jenseits "der Bach", bei dem Hofmann zu Bahnen, Johann Koentzen, zwischen dem von Thomas Boes bewirtschafteten Klosterhof und Lamprecht Goederd.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen von Kruft.
"Datum 9. Tagh Januarii .. 1563 st. Tr."
Charter: 479
Date: 1565 Januar 25
Abstract: Franz Kretis und seine Frau Appollonia, wohnhaft zu Kruft, verkaufen für bereits erhaltene 20 Gulden, Kölner Währung, dem Abt Johann Augustin, dem Prior und dem Konvent von Laach eine jährliche Rente von einem halben Malter Forsthafer, die sie auf ihre, im Gegensatz zu den Häusern vieler anderer Krufter Einwohner bisher noch zinsfreie Behausung zu Kruft, in der Borngasse, bei Leonhard Koentzen, legen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen von Kruft.
"Datum 25. Tagh Januarii .. 1564 st. Tr."
Charter: 480
Date: 1568 Juli 27, Laach
Abstract: Instrument des Klerikers der Trierer Diözese und kaiserlichen und päpstlichen Notars, Johann Bongart von Mendig, über die Anzeige des Priors und des Konvents von Laach an den Trierer Erzbischof Jakob über die Wahl des Johann von Cochem zum Abt von Laach: Nachdem der Laacher Abtsstuhl infolge des Todes des Johann Augustin vakant geworden sei, hätten sie, zusammen mit den Äbten Nikolaus von Deutz und Andreas von Brauweiler, als Tag der Neuwahl den Freitag den 23. Juli ("Veneris post festum divae Magdalenae") festgesetzt, die hierzu Berechtigten geladen und diesen Termin auch öffentlich an der Laacher Kirchentür anschlagen lassen. Sie hätten ihn dann aber auf den 27. Juli verschoben, damit alle die Möglichkeit hätten, anwesend zu sein. Nach den Anordnungen des Basler Konzils und gemäß ihren Statuten hätten sie vor der Wahl zunächst im Chor des Münsters eine Messe zum heiligen Geist gesungen, bei der alle Priestermönche mitzelebriert und die anderen die Eucharistie empfangen hätten, und sich darauf, zusammen mit den beiden Äbten, dem Notar und anderen Zeugen in den Kapitelsaal begeben. Dort seien durch den Deutzer Abt Nikolaus die vor der Wahl erforderlichen, näher beschriebenen Schritte erfolgt, worauf der Konvent einstimmig beschlossen habe, die Wahl durch Kompromissare vorzunehmen. Hierzu seien die beiden anwesenden Äbte und der Laacher Mönch Peter von Neuss ("Novesianus") bestimmt worden, worauf sich der Konvent durch einen hier inserierten Eid verpflichtet habe, deren Wahl anzunehmen. Danach hätten sich die Kompromissare zurückgezogen, die Mönche einzeln, beginnend mit dem Prior, vorgeladen und einen jeden nach seinem Votum befragt, das vom Notar schriftlich festgehalten worden sei. Dabei habe sich gezeigt, dass der größte Teil der Stimmen auf den ehemaligen Laacher Kellerar Johann von Cochem gefallen sei, worauf Abt Nikolaus von Deutz, auch namens der anderen Kompromissare, ihn zum Abt gewählt und proklamiert habe, der darauf vom Konvent gebeten worden sei, die Wahl anzunehmen. Als dieser eingewilligt habe, sei er unter dem Läuten der Glocken ins Münster zum Hochaltar geführt worden, wo ein "Te Deum" gesungen worden sei.
Siegelankündigung: Der Konvent mit seinem Siegel.
"Acta sunt haec … 1568 … in nostro monasterio Lacensi .. vigesima die mensis Julii in loco nostro capitulari".
Charter: 817
Date: 1568 Dezember 17, Koblenz
Abstract: Erzbischof Jakob von Trier bestätigt die Rechtmäßigkeit der am 23. Juli 1568 vollzogenen Wahl des Laacher Abtes Johann von Cochem, nachdem er den 17. Dezember 1568 in der St. Katharinenkapelle der Koblenzer St. Florinskirche als Termin und Ort möglicher Einsprüche gegen das Wahlverfahren und gegen den Gewählten öffentlich proklamiert und den Dekan des Stifts St. Florin und Koblenzer Offizial, den Dr. iur. Kuno von Homburg als seinen Spezialkommissar hierfür ernannt hatte. An diesem Termin sei der Laacher Abt erschienen, worauf der Kanoniker von St. Florin und Syndikus des Stifts, Werner Eschers, die Zitation verlesen, aber niemand sich gemeldet habe, weshalb hierauf die Wahl als rechtmäßig erklärt worden sei. Dann habe der Abt den Gehorsamseid geleistet und sei vom Dekan konfirmiert und mit dem Besitz und den Rechten der Abtei Laach investiert worden.
Anwesend: Abt Andreas von Brauweiler, der gewählte Dekan von St. Kastor und Siegelbewahrer des Erzbischofs, der Dr. iur Adolf von Braubach sowie der Koblenzer Schultheiß Michael Colonus.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Acta sunt haex in dicta notra civitate Confluentia ... die Veneris 17. Decembris .. 1568".
Charter: 481
Date: 1568 Dezember 17
Abstract: Der Laacher Abt Johann von Cochem bekundet, dem Kommissar des Trierer Erzbischofs Jakob, dem Dekan des Stifts St. Florin und Koblenzer Offizial Dr. iur. Kuno von Homburg, anlässlich seiner Konfirmation als Abt den dem Erzbischof schuldigen, hier wörtlich inserierten Gehorsamseid geleistet zu haben.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Die Veneris 17. mensis Decembris .. 1568".
Charter: 482
Date: 1569 Juni 12, Laach
Abstract: Bischof Gregor von Azot, Generalvikar des Trierer Erzbischofs Jakob in pontificalibus, bekundet, dass er auf Grund der hier wörtlich inserierten Spezialvollmacht des Erzbischofs, ausgestellt zu Koblenz am 4. Juni 1569, den gewählten und konfirmierten Laacher Abt Johann von Cochem am heutigen Tag im Laacher Münster, unter den hier näher beschriebenen Förmlichkeiten, auch unter Vereidigung auf die Artikel des Tridentiner Konzils, zum Abt geweiht habe.
Anwesend: Die Äbte von Steinfeld, Jakob Panhaus und von Sayn, Jodok Brender, der Dekan des Stifts Münstermaifeld, Severus Hardungk, ferner Gotthard von Müllenark zu Bell, Anton Breitbach zu Kell, Anton Kolb von Wassenach und der Sekretär des Andernacher Stadtrats, Oswald Kurtzrock.
"Acta sunt haec in monasterio Lacensi saepedicto, in medio ecclesiae ante altare sanctorum Martyrum innumerabilium post concionem ad populum factam sub summa missa in s. spiritu, 12. Junii ... 1569".
Charter: 474
Date: 1571 April 17
Abstract: Matthias ("Theis") Radermacher und seine Frau Katharina, wohnhaft zu Kruft, verkaufen um 24 bereits bezahlte Gulden, Kölner Währung, dem Abt Johann von Cochem, dem Prior und dem Konvent von Laach einen Zins von einem halben Malter Forsthafer, den sie auf ihre, im Unterschied zu den meisten anderen Krufter Einwohnern noch zinsfrei Behausung zu Kruft legen, nämlich auf ihr Haus, ihren Hof und ihre Hofstätte "uf der Eckenn in der Hellen", gelegen zwischen Simon Mennger und Johann Hammer.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen von Kruft mit ihrem Gerichtssiegel.
"Datum . 17. Tagh Aprilis 1571".
Charter: 449
Date: 1572 Juni 12
Abstract: Der Laacher Abt Johann von Cochem bekundet, dass seine Konfirmation durch den Trierer Erzbischof vor seiner Investitur durch den Kölner Erzbischof Salentin, die er sogleich nach seiner Wahl hätte empfangen müssen, dem Kölner Erzstift nicht zum Nachteil gereichen dürfe und dass künftig bezüglich der Reihenfolge der Wortlaut der Privilegien eingehalten werden soll.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Geben Donnerstag den zwelfften Junii ... 1572".
Charter: 484
Date: 1573 Dezember 13
Abstract: Instrument des aus Köln gebürtigen, zu Koblenz wohnhaften, päpstlichen und kaiserlichen Notars Johann Breissiger, dass vor ihm zu Kruft, auf dem Kirchhof vor der Kirche, der Syndikus der Abtei Laach und Mitglied des weltlichen und geistlichen Gerichts zu Koblenz, Werner Escher, sowie die Gemeinde Kruft erschienen seien. Namens seiner Abtei habe der Syndikus den hier wörtlich inserierten Protest gegen die von der Gemeinde betriebene Zulassung des Herrn von Olbrück zur Holzfällung in den Wäldern des Klosters und der Gemeinde Kruft vorgetragen. Hierauf hätten die Märker der Gemeinde entgegnet, dass sie sich einen anderen Herrn suchen müssten, der ihnen beistehe, da die Abtei sie in ihren Waldungen beschwere. Deshalb hätten sie drei Vertreter nach Olbrück geschickt und dieser Herrschaft ein Waldstück für ihren Holzeinschlag zugewiesen. Danach wandte der Syndikus ein, dass die Krufter Gemeinde zu Andernach mit dem Herrn von Olbrück einen schriftlichen Vertrag wegen der Anlegung einer Köhlerei ("belangen den Underhaw zu Kolkoltz") abgeschlossen habe, doch versicherte die Gemeinde, dass sie diese Abmachung nicht unterschrieben hätte. Schließlich brachte der Syndikus vor, im Unterschied zu früher habe man nun auch unverheiratete Männer zur Märkerschaft zugelassen, wogegen die Gemeinde erwiderte, durch die Abweichung von der früheren Gepflogenheit geschehe der Abtei kein Abbruch.
Zeugen: Der Förster Balthasar von Kruft, der "Waldkönig" Mant von Obermendig und der kurfürstliche Kanzleidiener Werner Nuthauser.
"... 1573 am drittten Sontagh des Advents .. 13. Decembris".
Charter: 1224
Date: 1576 Juli 16, Koblenz
Abstract: Spruch der verordneten Kommissare des Dekans von St. Florin und Offizials von Koblenz, Dr. iur. Kuno von Homburg und des Koblenzer Schöffen Werner Escher im Streit zwischen der Agnes, Witwe des Jakob Rhoden, ehemals Hofleute des Klosterhofs zu Ebernach und der Abtei Laach, wegen der Nutzung des Hauses und Hofes bei der Propstei sowie wegen mehrerer, einzeln beschriebener Weinberge, darunter einen bei dem Weiher der Propstei und wegen einiger Felder. Zu den Verhandlungen vor den Kommissaren erschien der Laacher Abt persönlich, während Agnes durch den Schöffen von Treis, Eberhard Lengers und durch den Schultheisen von Karden, Matthias von Ebernach, vertreten wurde. Hierbei wurde zwischen den Parteien eine friedliche Einigung in der Form erzielt, dass Agnes innerhalb von acht Tagen den Klosterbesitz räumen und auf alle Forderungen verzichten soll, während der Abt sich bereit erklärte, obwohl er rechtlich dazu nicht verpflichtet war, der Agnes acht Jahre hindurch jährlich am 11. November (Martin) aus seinem Hof zu Ochtendung drei Malter Korn und von den Ebernacher Gütern vier Gulden zu ihrem Unterhalt zu geben. Die Kosten dieser Einigung, die durch die Schöffen von Cochem in Form einer Urkunde niedergeschrieben werden soll, werden gegenseitig aufgerechnet.
Siegelankündigung: Die Aussteller.
"Geben zu Koblenz .. 16. Monatztag Julii .. (15)76".
Charter: 1225
Date: 1576 August 14
Abstract: Die Schöffen des Stadtgerichts von Cochem ratifizieren den seitens der Abtei Laach durch den Ebernacher Propst Otto und durch den Syndikus des Klosters, Werner Escher von Koblenz, vorgelegten Vertrag, Best. 128 Nr. 1224, zwischen der Abtei Laach und der Agnes, Witwe des Jakob Ruden, nachdem ihn Agnes, ihr Sohn Matthias, Schultheiß von Karden, und ihr Eidam Eberhard Lengers, Bürge und Schöffe zu Treis, gebilligt haben. Die Parteien haben gebeten, den Vertrag auch in das Cochemer Schöffenbuch einzutragen, weil Papier schwach und nicht dauerhaft ist und weil das Original durch Unglücksfälle vernichtet werden kann. Dies ist geschehen und wird durch die Schöffen attestiert.
"Actum 14. Augusti (15)76".
Charter: 477
Date: 1578 Februar 14
Abstract: Thiell Unkel und seine Frau Christine, wohnhaft zu Kruft, verkaufen dem Abt Johann von Cochem, dem Prior und dem Konvent von Laach um 24 Gulden, Kölner Währung, einen jährlichen Zins von einem halben Malter Forsthafer, den sie auf ihre bisher abgabenfreie Behausung zu Kruft, nämlich ihr Haus mit Hof und Hofstätte in der "Borngasse", neben Franz Kretis, legen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen zu Kruft mit ihrem Gerichtssiegel.
"Datum 14. Februarii .. 1577 st. Tr."
Charter: 487
Date: 1579 Mai 10, Laach
Abstract: Durch das Stift St. Florin zu Koblenz als Herr des Dorfes Obermendig vermittelter Vergleich zwischen der Abtei Laach und den Einwohnern von Obermendig wegen des Weidgangs des Klosterviehs in der Gemarkung Obermendig, speziell zu Brattel, Alzenau und am Thelenberg ("Thielberg") bis zum Niedermendiger Holzweg. Bisher hatte die Abtei für die Mitbenutzung jährlich an Pfingsten den Einwohnern eine Suppe gegeben, wobei sich mit der Zeit jedoch allerhand Unordnung eingeschlichen hatte. Deshalb haben nun der Dekan und einige Stiftsmitglieder vorgeschlagen, dass die Abtei Laach statt dessen jährlich am Pfingsmontag der Gemeinde zehn Gulden gibt und bei Zahlungsversäumnis ihr Nutzungsrecht verlieren soll, dem beide Parteien zugestimmt haben.
Ausgestellt wurde der Vertrag in zwei Exemplaren, von denen die für die Gemeinde Obermendig bestimmte Ausfertigung mit dem Siegel des Laacher Konvents besiegelt wurde, während die andere, im Klosterarchiv überlieferte Urkunde mit dem Siegel des Obermendiger Gerichts und des Kapitels von St. Florin versehen wurde.
"Geben und geschehen zum Lach den zehenten Tag des Monats Maii .. 1579".
Charter: 818
Date: 1579 November 11
Abstract: Bürgermeister und Geschworene von Leutesdorf bekunden, dass die Abtei Laach ihre Verpflichtung, jährlich im Herbst auf ihrem Hof zu Leutesdorf ein Essen für die Schützen auszurichten, durch die Zahlung eines Fuders Wein abgelöst hat und versprechen, diese Leistung in ihren Büchern und Rotuli zu streichen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen des kurtrierischen weltlichen Untergerichts von Leutesdorf mit ihrem Gerichtssiegel.
"Geschehen ... 1579 uff Martini".
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