Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 1224
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1576 Juli 16, Koblenz
Spruch der verordneten Kommissare des Dekans von St. Florin und Offizials von Koblenz, Dr. iur. Kuno von Homburg und des Koblenzer Schöffen Werner Escher im Streit zwischen der Agnes, Witwe des Jakob Rhoden, ehemals Hofleute des Klosterhofs zu Ebernach und der Abtei Laach, wegen der Nutzung des Hauses und Hofes bei der Propstei sowie wegen mehrerer, einzeln beschriebener Weinberge, darunter einen bei dem Weiher der Propstei und wegen einiger Felder. Zu den Verhandlungen vor den Kommissaren erschien der Laacher Abt persönlich, während Agnes durch den Schöffen von Treis, Eberhard Lengers und durch den Schultheisen von Karden, Matthias von Ebernach, vertreten wurde. Hierbei wurde zwischen den Parteien eine friedliche Einigung in der Form erzielt, dass Agnes innerhalb von acht Tagen den Klosterbesitz räumen und auf alle Forderungen verzichten soll, während der Abt sich bereit erklärte, obwohl er rechtlich dazu nicht verpflichtet war, der Agnes acht Jahre hindurch jährlich am 11. November (Martin) aus seinem Hof zu Ochtendung drei Malter Korn und von den Ebernacher Gütern vier Gulden zu ihrem Unterhalt zu geben. Die Kosten dieser Einigung, die durch die Schöffen von Cochem in Form einer Urkunde niedergeschrieben werden soll, werden gegenseitig aufgerechnet.
Siegelankündigung: Die Aussteller.
"Geben zu Koblenz .. 16. Monatztag Julii .. (15)76". zwei aufgedrückte RingsiegelNotarius Description:
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beiligend unbeglaubigte, gleichzeitige AbschriftLandeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 1224, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-LHAKO/128/1224/charter>, accessed at 2024-11-25+01:00
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