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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 1228
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Signature: 1228
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1594 März 2, Kruft
Der kaiserliche und päpstliche Notar, Bürger zu Andernach und Prokurator des Kurkölner Rittergerichts zu Andernach, Jakob von Kerpen ("Kerpensis"), beglaubigt sein eigenes Instrument über die im gemeinen Haus zu Kruft, in der großen Stube, auf das Signal eines Messinghorns erfolgte Versammlung der 120, in der Beilage namentlich aufgeführten [männlichen] Einwohner zu Kruft, die Märker der Breidelwälder sind. In ihr wird vorgetragen, dass seit urdenklichen Zeiten ausschließlich sie in den Breidelwälder das Recht der Selbstverwaltung, Nutzung und Gerichtsbarkeit gehabt haben, wogegen erst der Laacher Abt Johann von Cochem begonnen hätte, eigenmächtig auch den Holzbedarf seines Klosters daraus zu decken. Daher bestellen sie den oben genannten Notar zu ihrem Anwalt, der die Beseitigung dieser Eingriffe durch gütliche Verhandlungen, oder auf dem Prozessweg erreichen soll. Falls dies nicht gelingt, soll er sich an ihren Herrn, den Kölner Erzbischof Ernst, an das Reichskammergericht zu Speyer oder an ein anderes Gericht wenden, wobei ihm die Anwesenden Kostenerstattung und Schadloshaltung versprechen. Zeugen: Hans Seyll und Matthias Engels von Kretz. "1594 .. uff Mittwoch den 2. Tag Monats Martii".  

beglaubigte Abschrift, Papier, 11 Seiten

  • notes extra sigillum
    • Jakob von Kerpen
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