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FondBest. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 494
Date: 1593 November 1
AbstractAbt Johann, der Prior und der Konvent von Laach bekunden, dass die Abtei Schönau dem Trierer Erzbischof eine jährliche Rente von 20 Gulden schuldet. Die Abtei Laach selbst könne dieses Geld nicht vorstrecken, da sie wegen der Landessteuern, Kriegsereignisse, Missernten und Kölner Auflagen dem Trierer Klerus fast 600 Goldbatzen schulde, deren Bezahlung fast unmöglich sei. Jedoch setze sie zum Unterpfand der Bezahlung auch der von der Abtei Schönau fälligen Rente ihren gesamten Klosterbesitz. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem gemeinsamen Konventssiegel. "Geben am ersten Tag Monats Novembris 1593".

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Charter: 674
Date: 1594 Januar - März
AbstractSilvester Rospach und seine Frau Maria, wohnhaft zu Kruft, verkaufen für 25 Gulden, Kölner Währung, dem Abt Johann, dem Prior und dem Konvent von Laach einen jährlichen, am 11. November (Martin) fälligen Zins von einem halben Malter Forsthafer von ihrem bisher zehntfreien Haus zu Kruft in "der Burgassen", gelegen zwischen der Wohnung des Jakob Leuscher und der des Johann Leuscher. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen von Kruft. "Geschehen 1593 st. Tr."

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Charter: 1228
Date: 1594 März 2, Kruft
AbstractDer kaiserliche und päpstliche Notar, Bürger zu Andernach und Prokurator des Kurkölner Rittergerichts zu Andernach, Jakob von Kerpen ("Kerpensis"), beglaubigt sein eigenes Instrument über die im gemeinen Haus zu Kruft, in der großen Stube, auf das Signal eines Messinghorns erfolgte Versammlung der 120, in der Beilage namentlich aufgeführten [männlichen] Einwohner zu Kruft, die Märker der Breidelwälder sind. In ihr wird vorgetragen, dass seit urdenklichen Zeiten ausschließlich sie in den Breidelwälder das Recht der Selbstverwaltung, Nutzung und Gerichtsbarkeit gehabt haben, wogegen erst der Laacher Abt Johann von Cochem begonnen hätte, eigenmächtig auch den Holzbedarf seines Klosters daraus zu decken. Daher bestellen sie den oben genannten Notar zu ihrem Anwalt, der die Beseitigung dieser Eingriffe durch gütliche Verhandlungen, oder auf dem Prozessweg erreichen soll. Falls dies nicht gelingt, soll er sich an ihren Herrn, den Kölner Erzbischof Ernst, an das Reichskammergericht zu Speyer oder an ein anderes Gericht wenden, wobei ihm die Anwesenden Kostenerstattung und Schadloshaltung versprechen. Zeugen: Hans Seyll und Matthias Engels von Kretz. "1594 .. uff Mittwoch den 2. Tag Monats Martii".

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Charter: 498
Date: 1594 April 12
AbstractMichael Platz und seine Frau Katharina ("Trine"), wohnhaft zu Leutesdorf, verkaufen dem Abt Johann, dem Prior und dem Konvent von Laach für 48 Gulden, den Gulden zu vier Mark Andernacher Währung gerechnet, ihren drei Pinten umfassenden Weinberg in der Gemarkung Leutesdorf, am großen Kreuz, der an die Weinberge der Abtei Himmerod und von Nikolaus Adenaw grenzt. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Schultheiß und Schöffen des kurtrierischen Untergerichts zu Leutesdorf mit ihrem Gerichtssiegel. "Geben .. 12. Monatstagh Aprilis 1594".

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Charter: 499
Date: 1594 August 27
AbstractSchultheiß und Schöffen des Mayener Stadtgerichts bekunden auf Ersuchen der Abtei Laach, die sich gegen spätere Beanstandungen und Geldforderungen absichern will: Der Kauf der bei dem Haus der Abtei in Mayen, genannt "zum Beren", an der "Widbendenn" gelegenen, baufälligen Behausung des verstorbenen Anton ("Töngesen") Humpfen durch die Abtei von dessen noch unmündigen Kindern sei ohne Benachteililgung dieser Kinder und mit Zustimmung des kurtrierischen Marschalls und Amtmanns von Mayen, Anton von Eltz, geschehen. Ferner seien an Abgaben für dieses Hauses nur das jährliche Schatzgeld an den Kurfürsten und die Gefälle an die Stadt bekannt. Siegelankündigung: Die Aussteller mit ihrem "Ambts Secrett Ingesiegell". "Gegen ... 1594 am Sambstagh denn 27. Dag des Monats Augusti".

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Charter: 858
Date: 1594 September 1, Koblenz
AbstractTransfix des Erzbischofs: Die Abtei Laach habe nachgewiesen, dass ihre Propstei Ebernach seit alters auch das Recht besessen habe, ihren eigenen Holzbedarf aus diesen Wäldern zu decken, was in der Urkunde von 1588 nicht berücksichtigt worden sei.

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Charter: 860
Date: 1594 September 1, Koblenz
AbstractTransfix des Erzbischofs: Die Abtei Laach habe nachgewiesen, dass ihre Propstei Ebernach seit alters auch das Recht besessen habe, ihren eigenen Holzbedarf aus diesen Wäldern zu decken, was in der Urkunde von 1588 nicht berücksichtigt worden sei.

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Charter: 485
Date: 1594 Oktober 26, Laach
AbstractInstrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars und Bürgers von Mayen, Matthäus Schönfeld von Aulendorf ("Alendorff"), über die zu Laach, in der unteren Stube der Gastmeisterei, in Gegenwart des Laacher Abtes Johann gemachte eidliche Aussage des Peter Schaudt, wohnhaft zu Cassell, dass er vor über 20 Jahren im Krufter niederen Breidel Holz geschlagen und daraus Holzkohle gebrannt habe. Deshalb sei er zu Kruft gefangen gesetzt und nur nach Stellung einer Bürgschaft und auf schriftliche Weisung des Laacher Abtes wieder frei gelassen worden. Seine detailliert aufgezeichnete Aussage beschwört Schaudt in Gegenwart seines Herrn Johann Reichhard von Waldbott-Bassenheim, Herrn zu Königsfeld. Zeugen: Jakob Wähner von Bell, Johann der Junge, Schmied zu Obermendig und Anton Longenus von Mayen. "1594 .. uf Mitwoch den 26 Tagh des Monats Octobris".

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Charter: 675
Date: 1596 Januar 11
AbstractPaul Schomecher, Sohn des Laux und seine Frau Anna, wohnhaft zu Kruft, verkaufen für 29 Gulden, Kölner Währung, dem Abt Johann, dem Prior und dem Konvent von Laach einen jährlichen, am 11. November (Martin) fälligen Zins von einem halben Malter Forsthafer von ihrem bisher zehntfreien Haus zu Kruft in "der Hellen", gelegen bei dem Haus des Wilhelm Kesseler von Plaidt. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen von Kruft. "Geschehen .. 1595 11. Tagh Januarii st. Tr."

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Charter: 826
Date: 1596 August 24, Laach
AbstractDer Kanoniker des Stifts St. Florin zu Koblenz, Johann Wimphelingh, beurkundet, von der Abtei Laach eine Präbende mit Unterkunft und Nahrung erhalten zu haben, wofür er dem Kloster ein Kapitel von 1000 Frankfurter Gulden überschrieben hat. Deshalb sollen von seinem Anteil an dem kurtrierischen Zoll zu Engers jährlich 50 Gulden als Pension an die Abtei fallen. Zugleich gestattet er Laach die Weiterveräußerung dieser Verschreibung. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Geschehen zum Lach den 24. Tagh Augusti .. 1596".

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Charter: 500
Date: 1597 Januar 19, Laach
AbstractAnzeige der namentlich genannten Konventualen an den Trierer Erzbischof Johann, in Form eines durch den kaiserlichen und päpstlichen Notar und Andernacher Bürger Johann Bernhard Dreisbachius von Eckenhagen gefertigten Instruments, über die Wahl des Priors Johann von Kettig zum Laacher Abt: Nachdem der Laacher Abt am 13. Januar gestorben sei, habe der Konvent den 19. Januar zum Wahltermin bestimmt. An diesem Tag hätten sie sich und die Äbte und Visitatoren Balthasar Bree von Groß St. Martin zu Köln, der auf dem Jahreskapitel der Union hierzu bestimmt worden sei und Gerhard Vollerus von Deutz statutengemäß versammelt. Nach den üblichen Zeremonien und Vorbereitungen seien sie überein gekommen, diese Wahl durch Wahlmänner zu vollziehen. Hierzu hätten sie seitens des Konvents den Pater Johann [von] Kruft und den Frater Michael von Weis als Skrutatoren gewählt, die sich mit den beiden Äbten in eine Ecke des Kapitelsaals zurückgezogen und dort die Stimmen der Wahlberechtigten einzeln eingeholt hätten. Sie hätten festgestellt, dass der größte und gewichtigste Teil der Stimmen auf ihren bisherigen Prior Johann von Kettig gefallen sei, den hierauf Abt Gerhard von Deutz stellvertretend für die anderen zum Abt gewählt und proklamiert habe. Nachdem Johann schließlich die Wahl angenommen habe, sei der Konvent mit ihm vom Kapitelsaal in den Chor des Münsters gezogen, wo das weitere, näher beschriebene Zeremoniell durchgeführt worden sei. Zeugen: Leonhard Rubenus, Syndicus von St. Martin zu Köln, Johann Wimphelius, Kanoniker von St. Florin zu Koblenz und Martin Langius aus Gouda ("Gaudensis"), Pfarrer zu Wassenach. Siegelankündigung: Der Konvent. "Acta sunt haec ... 1597 die 19. mensis Januarii".

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Charter: 503
Date: 1597 Februar 1, Wittlich
AbstractDer Laacher Abt Johann von Kettig leistet dem Trierer Erzbischof Johann den hier wörtlich inserierten Gehorsamseid. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum et actum Withliaci 1. die mensis Februarii .. 1596 st. Tr."

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Charter: 501
Date: 1597 Februar 1, Wittlich
AbstractErzbischof Johann von Trier bestätigt nach der Untersuchung des Wahlvorgangs die Wahl des Johann von Kettig zum Laacher Abt und setzt ihn in die Rechte und Einkünfte seiner Abtei. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum et actum Witliaci die 1. Februarii 1596 st. Tr."

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Charter: 504
Date: 1597 Februar 22
AbstractAnton ("Thonis") Meiß und seine Frau Sophia, wohnhaft zu Leutesdorf, verkaufen dem Abt, Prior und Konvent von Laach um 33 Taler, den Taler zu zwei Gulden und vier Pfennigen, Andernacher Währung, gerechnet, ihren ererbten Weinberg in der Leutesdorfer Gemarkung, "auff der Bitzen", der oben an die Weinberge der Abtei Himmerod und unten an den der Erben des Werner von Nickenich grenzt. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Schultheiß und Schöffen des kurfürstlichen weltlichen Untergerichts zu Leutesdorf mit ihrem Gerichtssiegel. "Geben .. 22. Februarii .. 1596 st. Tr."

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Charter: 505
Date: 1597 März 27
AbstractAbt Johann von Kettig, der Prior und der Konvent von Laach verkaufen dem Ehepaar Andreas Kramperich und Barbara, Bürger zu Koblenz, eine jährlich am 25. März (Annuntiatio) zu Koblenz fällige Rente von 36 Gulden um bereits empfangene 600 Gulden, Koblenzer Währung, den Gulden zu 24 Pfennigen gerechnet. Dieses Geld haben sie zur Auslösung des von den "Freybeuthern" mitsamt seinen Pferden verschleppten Hofmanns des Klosters zu Emmig benötigt. Zur Sicherung dieser Zahlung setzt die Abtei ihren ganzen Besitz und behält sich die Ablösung in zwei Raten zu je 300 Gulden nach vierteljährlicher Kündigung vor. Siegelankündigung: Die Aussteller mit den Siegeln des Abtes und des Konvents. "Geschehen und geben ahm Donerstagh den 27. Monats Martii .. 1597".

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Charter: 486
Date: 1597 Juni 9
AbstractVertrag zwischen der Abtei Laach und den Märkern von Kruft über die Nutzungsrechte in den beiden, zwischen den Gerichten von Ober- und Niedermendig sowie von Bell gelegenen Breidelwäldern, nachdem der langjährige Streit hierüber vor dem kurtrierischen Hofgericht zu Koblenz behandelt worden war und von diesem an Schiedsleute zurückverwiesen wurde. Diese waren seitens der Abtei der Vogt von Obermendig, Arnold Kolb, der Schöffe und Bürger zu Niedermendig, Jakob Scherer und der Hofmann zu Bornstal, Quirin Sadler, sowie seitens der Krufter Märker die Bürger und Schöffen von Nickenich, Laux Claßen, Adam Königh und Gerhard Engels sowie der Notar und Andernacher Bürger Jakob von Kerpen. Diese vereinbarten folgenden Vergleich, zu dessen Annahme sich beide Parteien verpflichteten: Die Märker stellen der Abtei jährlich zwischen Weihnachten und Lichtmeß vier Wagen Brennholz und zwei Wagen Reisig sowie bei Bedarf das Mühlenholz. Zur Eckermast darf der Krufter Pfarrer jährlich zwei Schweine in die Breidel mitgeben. Falls die Märker jedoch diese Mast verkaufen, hat die Abtei ein Vorkaufsrecht. Ferner besitzt die Abtei in den Breidelwäldern für ihre Schafherde vom 11. November (Martin) bis zum 17. März (Gertrud) und für ihre Rinderherde das ganze Jahr hindurch das Weiderecht. Davon abgesehen soll die Abtei die Märker jedoch bei ihrem angestammten Recht belassen, die, wie seit alters, für ihre Versammlungen ihr Messinghorn benutzen dürfen und Waldfrevel ohne Mitwirkung der Abtei ahnden, den Gewinn aus den Waldungen für sich verwenden sowie Schützen und Waldhüter selbst bestellen können. Jede Partei soll ihre Prozesskosten selbst tragen. Siegelankündigung: Der Abt und der Konvent mit ihren Siegeln, die Gerichtsschöffen von Kruft, sowie auf Bitten der Märker die Heimbürgen der 14 Pellenzdörfer mit dem Siegel des Pellenzgerichts. "Geben .. 1597 den 9. Tagh Monatz Junii".

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Charter: 502
Date: 1597 August 24
AbstractBischof Peter von Azot, Generalvikar des Erzbischofs Johann von Trier in pontificalibus, bekundet, dass zum festgesetzten Tag in der Kirche der Trierer Abtei St. Maria ad martyres der gewählte und konfirmierte Laacher Abt Johann von Kettig ihn unter Präsentation seiner Konfirmationsurkunde um die Weihe zum Abt gebeten habe. Diese Weihe habe er ihm unter Assistenz der Äbte Benedikt von St. Maria zu Luxemburg und Johann von Malmedy, Abt von St. Martin zu Trier, erteilt, nachdem ihm zuvor der Laacher Abt den üblichen Eid geleistet habe. Anwesend: Die Trierer Äbte Johann von St. Matthias und Jakob von St. Maria ad martyres, der Trierer Domdekan Hugo Kratz von Scharffenstein, der Domkanoniker und Archidiakon von Karden, Wilhelm Quadt von Landskron, der Domscholaster Lothar von Metternich, der Rat des Erzbischofs, der Dr. iur utr. Peter Scheidt sowie der Trierer Bürgermeister und Schöffe Maximin Pergener. Siegelankündigung: Die Aussteller.

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Charter: 506
Date: 1597 September 16, Laach
AbstractJohann von Kettig, der Prior und der Konvent von Laach verkaufen dem kurtrierischen Zollschreiber zu Engers, Nikolaus Langmesser, ihren Anteil am Zoll zu Engers, den sie von dem Stiftsherrn von St. Florin zu Koblenz, Johann Wimphelingh, erhalten haben, nämlich das Kapital von 1000 Frankfurter Gulden, aus dem sie eine jährliche Pension von 50 Gulden bezogen haben. Siegelankündigung: Die Aussteller. "Geben .. zum Laich den 16. Monatstag Septembris 1597".

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Charter: 1230
Date: 1597 Oktober 27, Andernach
AbstractSpruch des Andernacher Gerichts im Streit der Märker von Kell als Kläger, nämlich der Abtei Laach, des Klosters Tönnisstein, des kurtrierischen Rats und Amtmanns von Mayen, Anton von Eltz, Degenhards von Metternich zu Schweppenburg, des Kellners zu Rheineck, Anton Mull, namens der Herrschaft Rheineck sowie des Emmerich Keller von Kell namens der zu Kell wohnenden Märker, gegen die Gemeinde Kell wegen der Schweineanteile bei der Eckermast im Keller Busch. Gegen die Behauptung der Märker, es entspräche altem Herkommen, dass, wenn jeder Einwohner ein Schwein zur Mast treibe, die Abtei Laach sechs und die anderen Märker je drei Schweine treiben dürfen und dass sich der Anteil der Märker je nach der Zahl der Schweine der Einwohner automatisch erhöhe, stand das Bestreben der Einwohner, die Zahl der Märkerschweine zu begrenzen. Das Gericht setzte im wesentlichen fest, dass jeder Einwohner höchstens zwei, die Abtei Laach zwölf und die anderen Märker je sechs Schweine zur Mast treiben sollten, räumte jedoch für eine kurze Überganszeit jedem Einwohner noch drei Schweine ein und regelte das Mittreiben fremder Schweine durch die Einwohner gegen Bezahlung sowie die Nutzung der Ecker nach dem Schweineabtrieb durch das Faselvieh. Siegelankündigung: Petschaften des Gerichts und des Notars auf Geheiß des Gerichts. "Geben Andernach am 27. Tagh Monats Octobris ... 1597".

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Charter: 507
Date: 1598 Mai 18, Laach
AbstractPhilipp Mechtelius von Pfalzel, Pfarrer von Obermendig, bekundet, auf seine Bitten vom Laacher Abt Johann mit der Kapelle zu Bell und mit ihren Rechten und Einkommen investiert worden zu sein und ihm dafür den hier inserierten Treueid geleistet zu haben. Anwesend: Der Laacher Prior Kaspar Bolen und die Einwohner von Bell, Heinrich Fuhrman, Wilhelm Frevel und Johann Heupt. "Actum in monasterio Lacensi … 1598 die vero 18. Maii".

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Charter: 827
Date: 1599 Februar 2
AbstractMoritz Weber und Jakob Scheffer von Wassenach geben als Vormünder der Elisabeth, der verwaisten Tochter des Johann Radermecher von Wassenach, der Abtei Laach ein Haus mit Hof und Garten zu Wassenach, an der Straße, zum Unterpfand für eine, dem Kloster schuldige Verschreibung von jährlich einem halben Malter Korn, die auf Hermann, Onkel des Johann Contzen und Greta als Schuldner ausgestellt ist. Die ursprüngliche Pfandschaft, Ländereien von einem Morgen "im Moellendall" und einen halben Morgen "im Engelsdahl", hatte noch Johann Radermecher vor seinem Tod veräußert. Zeugen: Der Heimbürge und Hofmann Emmerich Cartheußer und die Geschworenen von Wassenach, Crein Schöppert und Steutz Zimmerman. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller und der Zeugen Anton Kolb von Wassenach und der Pfarrer von Nickenich und Wassenach, Johan Eringk. "Geben und geschehen ... 1598 ahm Tagh Purificationis Mariae st. Tr."

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Charter: 508
Date: 1599 Februar 18
AbstractDie beiden Vögte und die Schöffen des Gerichts zu Alken bekunden, dass in ihrer Gegenwart Wolff, der Sohn ihres Mitschöffen, ein näher lokalisiertes Haus zu Kattenes dem Walter Buesch und dessen Frau Katharina verkauft habe, die es an Peter Becker und dessen Frau Anna weiter veräußerten. Erst danach wurde in einem alten Register festgestellt, dass dieses Haus und der dazu gehörende Platz mit einem jährlichen Zins von vier Viertel Wein an die Abtei Laach belastet ist. Deshalb hat Wolff der Abtei vor dem Gericht zugesagt, diesen Zins künftig von einem anderen, ihm gehörenden, näher beschriebenen Haus zu Kattenes zu leisten. Hierzu verpflichten sich auch seine beiden Stieftöchter und deren Männer, die dies auch für ihren, im Ausland weilenden Bruder Simon erklären. Siegelankündigung: Die Vögte und die Schöffen von Alken mit ihrem Schöffensiegel. "Geben und beschehen ... 1598 ahm 18. Monatstag Februarii st. Tr."

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Charter: 1231
Date: Ca. 1600-1650
AbstractUndatiertes Formular für die Weihe eines Abtes durch einen Bischof

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Charter: 509
Date: 1602 Mai 10
AbstractJohann Krombholtz und seine Frau Ursula, wohnhaft zu Cochem im Burgfrieden, verkaufen dem Abt, Prior und dem Konvent von Laach um 184 Gulden, Cochemer Währung, den Gulden zu 24 Weißpfennigen gerechnet, zwei Weinberge. Der eine liegt "im Müttersbergh" und grenzt an die Weinberge der Schwäger der Verkäufer, Michael Goldtschmidt und Nikolaus Pomerius. Der andere befindet sich über der Propstei Ebernach "ahm Zippen" und ist den Weinbergen der Propstei und des Bürgers zu Cochem, Lorenz Locher, benachbart. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen des Cochemer Stadtgerichts mit ihrem Schöffensiegel. "Geben ... 1602 ahm 10. Monatstag Maii".

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Charter: 510
Date: 1603 Januar 9, Koblenz
AbstractMaria Godtmars, Witwe des Dr. iur. und kurtrierischen Rats und Kanzlers Johann Simon Schuheimb, verkauft mit Zustimmung ihrer Söhne und Schwiegersöhne dem Laacher Abt Johann Ahr von Kettig, dem Prior und dem Konvent von Laach um 200 Gulden Koblenzer Währung, den Gulden zu 24 Radderpfennigen gerechnet, ihre von ihren Eltern ererbten Güter zu Weibern ("Veiffern"), im Gericht von Kempenich, nämlich ein Landstück "im Billardt", das an die Liegenschaften des kurtrierischen Marschalls Anton von Eltz grenzt, eine Wiese, genannt "di Maur Wieß", bei jenen Gütern des Anton von Eltz und beim Gemeindeweg, sowie eine Wiese, genannt "die Duhr Wieß", auf der anderen Wegseite, deren Pächter zur Zeit jährlich drei Malter Hafer für sie bezahlt. Zeugen: Zwei nicht namentlich genannte Schöffen von Kempenich, die die Aussteller wegen ihres Alters in ihre Koblenzer Wohnung geladen hat. Siegelankündigung: Schultheiß und Schöffen von Kempenich mit dem Gerichtssiegel auf Grund des Zeugnisses der beiden Schöffen. "Geschehen ... 1602 ahm 9. Tagh Januarii st. Tr."

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Charter: 692
Date: 1603 Juli 28, Kruft
AbstractInstrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars sowie Schöffen und Bürgers zu Niedermendig, Jakob Lahner, über das zu Kruft im Laacher Oberhof an der Herrenpforte, in Anwesenheit des Schultheißen, der 14 namentlich und mit Altersangaben genannten Krufter Schöffen, der Gemeinde Kruft und des Laacher Kellerars Johann Schweitzer gehaltene jährliche Baugeding.

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Charter: 829
Date: 1604 November 11
AbstractValentin Saurborn, kurtrierischer Zollschreiber und Brückenmeister zu Koblenz, bekundet, dass die Abtei Laach ihm und seinen Amtsnachfolgern als Brückenmeister um 500, dem Kloster bereits bezahlter Gulden eine jährliche, am 11. November (Martin) fällige Rente von 25 Gulden, Koblenzer Währung, verkauft hat. Diese Rente ist jederzeit, nach vierteljährlicher Kündigung, entweder ganz oder zur Hälfte ablösbar. Siegelankündigung: Der Aussteller mit seinem Ringsignet. "Geben ... 1604 am Tagh s. Martini".

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Charter: 828
Date: 1605 Februar 2
AbstractAbt Johann von Kettig, der Prior und der Konvent von Laach verkaufen nach Beschlussfassung im Kapitel, dem Beseher zu Andernach, Johann Mautt, seiner Frau Sophie und deren Erben für 200 bereits erhaltene Reichstaler, die das Kloster zum Kauf von Weinbergen des Peter Fluck zu Cochem und zu Ebernach verwendet hat, eine jährliche, am 2. Februar (Purificatio) fällige Rente von 10 Reichstalern. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Konventssiegel. "Geben .. uff Tagh Purificationis b. Mariae v. … 1604".

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Charter: 511
Date: 1605 Februar 28, Mayen
AbstractInstrument des Notars und Einwohners zu Mayen, Johann Heinrich Brechtel von Nürnberg ("Nurinberg"), über die Appellation des Wirtes zu Kruft, Andreas Auven, an den Laacher Abt als den "iudex superior", gegen ein Urteil des Krufter Gerichts vom 23. Februar 1605 in einer nicht näher bezeichneten Streitsache mit Thomas Fressen und den Krufter Schützen. Zeugen: Johann Tremys, Waldbote der Pellenz und der Mayener Bürger Anton Furen. "In der Statt Mayen, .. uff dem Schlos daselbst, in der Stuben uff dem Rundel ... 1604 uff Sambstag den 28. Tag des Monats Februarii".

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Charter: 512
Date: 1605 März 16
AbstractVogt und Schöffen des Cochemer Stadtgerichts bekunden, dass ihr Mitschöffe Johann Wirtz kraft der schriftlichen Vollmacht seines Miterben, des Kölner Bürgers Peter Fluck, dem Abt und Konvent von Laach um 355 Gulden und 21 Weißpfennige, Cochemer Währung, vier näher beschriebene Weinberge zu Sehl verkauft hat. Von diesen liegt einer "im Daun", neben dem des Koblenzer Schöffen Kaspar Trarbach und ein anderer, von dem die Gemeinde Sehl jährlich ein Maß Wein erhält, "im Schlaugh". Siegelankündigung: Die Aussteller mit ihrem Schöffensiegel. "Geben ... 1604 am 16. Monatztagh Martii st. Tr."

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Charter: 830
Date: 1605 Juni 30, Bendorf
AbstractInstrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars sowie Schöffen und Bürgers zu Niedermendig, Jakob Lahner, über die Protestation des Laacher Kellerars Johann Schweitzer namens seiner Abtei, da er bei der Erneuerung des Weistums des Bendorfer Hofes durch den Schutlheißen Johann Höber und durch die Hofschöffen Johann Koell, Anton Schmidt, Johann Schneider, Gerhard Guith und Johann Muhler vor allem hinsichtlich der Bestimmungen über die Ergänzungswahl der sieben Hofschöffen Widerspruch gefunden hatte. Obwohl den Schöffen die Bestimmungen des alten Hofweistums hierüber mehrmals vorgelesen wurden, haben sie diese als nicht zutreffend erklärt. Anwesend: Der Hofmann der Kartäuser zu St. Sebastianengers, Johann Hobers und der Diener zu Laach, Anton Stall. "1605 ... Donnerstagh nach Joannis Baptistae, den 30. Dagh des Monats Junii ... zu Bedendorff offentlich under der Linden vor der Kirchen, da man gewöhnlich pflegt zu Recht zu sitzen".

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