useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 1233
Fonds > DE-LHAKO > 128 > 1233
Signature: 1233
no graphic available
Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
(1615 April 7, Kruft) 17. Jh.
Abt Johann Schweitzer, der Prior und der Konvent von Laach tauschen mit dem Märkern des oberen und niederen Breidels zu Kruft Ländereien: Die Abtei erhält von den Märkern diese beiden Breidelwaldungen, die sich von der Abtei bis zum Dorf Wehr erstrecken. Von diesen Wäldern haben die Märker infolge der Entfernung zum Dorf Kruft, der damit verbundenen Transportkosten und der geringen Erträge aus der Eckermast nur spärliche Gewinne gehabt, während sie zu Kruft selbst nur wenige Ländereien besitzen, aus denen allein sie ihren Lebensunterhalt nicht gewinnen können, weshalb sie zu Verschuldungen gezwungen waren. Deshalb erhalten sie als Erblehen vom Kloster, das ihnen hierüber eine besiegelte Urkunde ausgestellt hat, dessen Hof zu Kruft, den früher Crein Frevel innegehatte, einschließlich seiner Wiesen und des Ackerlandes, sodann ein Landstück, genannt "das Gehengh" und ein Landstück "ahn dem hohen Creuz", genannt die neun Morgen, die beide ursprünglich zum Bann dieses Hofes gehört haben, ferner sieben Morgen mittlerer Bonität, genannt "der Schlüssel", unterhalb der 100 Morgen, die früher zum Bahner Hof gehört haben. Ferner wird ihnen für die Lebenszeit des jetzt regierenden Abtes die Befreiung von ihren Schulden, Steuern und Schatzungen zugestanden, mit Ausnahme der Notsteuer "zur Abhaltung des Erbfeindes" und der ungewöhnlichen Landschatzungen. Ebenso wird ihnen, ohne Präjudiz für künftige Fälle, der Wiederaufbau des abgebrannten Pfarrhofes zu Kruft erlassen, wozu sie eigentlich verpflichtet sind und die Rückerstattung von 13 Hut Salz, sowie weitere Vergünstigungen gewährt. Siegelankündigung: Die Abtei mit dem Siegel des Abtes und des Konvents, sowie die Märker mit dem Siegel des Krufter Gerichts, ferner auf Bitten beider Parteien Dietrich von Braunsberg, Herr zu Burgbrohl ("Broilburgh"), der Kurtrierer Erbmarschall Johann Jakob von Eltz sowie Anton und Philipp von Waldbott-Bassenheim, Herren zu Olbrück und das Mayener Stadtgericht. "Geschehen, verhandlet und beschlossen ... zu Crufft uff der gemeinen Plazzen vor dem Kirhoff, den 7. Aprilis ... 1615".  

Abschrift, Papier

    x

    Comment

    hierbei auch: Abschrift des Instruments des Andernacher Notars Albert Ruidt, in dem dieser Tauschvertrag ebenfalls inseriert ist. Laut diesem Instrument seien die Märker sogleich nach der Besiegelung des Diploms wieder zusammengetreten und hätten vom Laacher Abt den freien Wassergang in den Wiesen, die Ausschließung von Fremden, die sich künftig zu Kruft niederlassen, von der Märkerschaft und Nutzung, sowie sechs weitere Forderungen erhoben, deren Gewährung der Laacher Abt ihnen zum größten Teil zugesagt habe. Hierauf sei das Fehlen zahlreicher Märker und ihrer Konsenserklärungen notifiziert worden, von denen ein Teil am 21. November 1615 seine Zustimmung zum Tauschvertrag vor dem Notar erklärt hätte. Hierbei ferner die von dem Notar Johann Jakob Dietz um 1717 beglaubigte Abschrift einer Ordnung der Märker vom 19. Mai 1615 (vor allem Bestimmungen über die Teilhabe von Witwer und Witwen an der Märkerschaft, über Strafbefugnisse der Märkerschaft, über Ausschlussbestimmungen sowie über die Veräußerung des Märkerrechts durch Mitglieder); Abschrift der Urkunde des Laacher Abts auch in Nr. 1113 S. 651-661
     
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.