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FondBest. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 830
Date: 1605 Juni 30, Bendorf
AbstractInstrument des kaiserlichen und päpstlichen Notars sowie Schöffen und Bürgers zu Niedermendig, Jakob Lahner, über die Protestation des Laacher Kellerars Johann Schweitzer namens seiner Abtei, da er bei der Erneuerung des Weistums des Bendorfer Hofes durch den Schutlheißen Johann Höber und durch die Hofschöffen Johann Koell, Anton Schmidt, Johann Schneider, Gerhard Guith und Johann Muhler vor allem hinsichtlich der Bestimmungen über die Ergänzungswahl der sieben Hofschöffen Widerspruch gefunden hatte. Obwohl den Schöffen die Bestimmungen des alten Hofweistums hierüber mehrmals vorgelesen wurden, haben sie diese als nicht zutreffend erklärt. Anwesend: Der Hofmann der Kartäuser zu St. Sebastianengers, Johann Hobers und der Diener zu Laach, Anton Stall. "1605 ... Donnerstagh nach Joannis Baptistae, den 30. Dagh des Monats Junii ... zu Bedendorff offentlich under der Linden vor der Kirchen, da man gewöhnlich pflegt zu Recht zu sitzen".

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Charter: 513
Date: 1605 Juli 20, Kruft
AbstractGerichtliche Aufzeichnung über den Vertrag des Laacher Abtes Johann von Kettig mit den verwaisten Töchtern des Ehepaares Johann Kerig und Anna, der Tochter des Stefan Lahner ("Laner"). Da der früher von Johann Kerig verwaltete Hof der Abtei zu Kruft allgemein, besonders aber dessen Zufahrt zur Scheuer, mehr Platz als bisher benötigt, kauft die Abtei die näher beschriebenen, den Kindern gehörenden Liegenschaften und Baulichkeiten um 125 Gulden, Kölner Währung. Ferner überträgt sie, in Anwesenheit der hierzu verordneten Thomas und Jost Lahner, der Anna, einer dieser Töchter und ihrem Ehemann Anton Guetten erblich, unter Vorbehalt der Grund- und Zinsgerechtigkeiten und der Obrigkeit, gewisse, näher beschriebene Liegenschaft und gibt den Töchtern ferner 32 Gulden, Kölner Währung, sowie drei Malter Getreide. Siegelankündigung: Der Abt und für Thomas und Jost Lahner als Vormünder der Kinder, der Schultheiß und die Schöffen des abteilichen Laacher weltlichen Gerichts zu Kruft. "Actum zu Crufft am 29. Tag Julii ... 1605".

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Charter: 514
Date: 1607 Februar 26
AbstractGerichtliche Aufzeichnung über den Tausch von Weinbergen zu Leutesdorf zwischen der Abtei Laach und dem Einwohner zu Leutesdorf, Lorenz Prauper sowie seiner Frau Elsa. Die Abtei gibt ihren Weinberg in der Gemarkung Leutesdorf, genannt "die Bitz", ohne das angrenzende Feld. Dafür erhält sie einen, ein halb Viertel großen Weinberg, der an die Weinberge des Nikolaus Ackermann und der Abtei selbst grenzt. Siegelankündigung: Abt, Prior und Konvent mit dem Konventssiegel und auf Bitten des Lorenz Prauper Schultheiß und Schöffen von Leutesdorf mit dem Gerichtssiegel. "Geben ... 1606 denn 26. Dagh Monats Februarii".

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Charter: 515
Date: 1607 Februar 26
AbstractGerichtliche Aufzeichnung über den Tausch von Weinbergen zu Leutesdorf zwischen der Abtei Laach und dem Schöffen und Bürger von Leutesdorf, Johann Kesselich sowie seiner Frau Margarethe ("Gretta"). Die Abtei gibt einen Weinberg zu Leutesdorf "an der Clusen Pfortten", der an den Weinberg des Johann Kesselich und an den Erben des Junkers Kratz grenzt, sowie als Wertausgleich zusätzlich einen Taler. Dafür erhält sie einen Weinberg zu Leutesdorf "ahm steinem Graben", der bei den Weinbergen des Leutesdorfer Pfarrers und des Stefan Wolff von Andernach liegt. Siegelankündigung: Abt, Prior und Konvent mit ihrem Konventssiegel und auf Bitten Johann Kesselichs Schultheiß und Schöffen von Leutesdorf mit ihrem Gerichtssiegel. "Geben ... 1606 am 26. Dagh Monats Februarii".

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Charter: 483
Date: (1572 Juni 12, Brühl) 1608 Dezember 12
AbstractTranssumpt vom 12. Dezember 1608, angefertigt auf Verlangen des Kurkölner Sekretärs Adam Seechheim in dem Verfahren Kurköln gegen Kurtrier und Laach durch den Vogt und die Schöffen des weltlichen Gerichts zu Bonn und beglaubigt mit ihrem Gerichtssiegel. Sie bezeugen, dass ihnen ein von dem verstorbenen Kurkölner Sekretär Johann Ramen eigenhändig geschriebenes Protokoll folgenden Inhalts vorgelegt wurde: Am 12. Juni 1572 seien vor dem Kölner Kurfürsten und vor seinen Räten, dem Marschall Rutger von der Horst zu Horst, Franz Burchard, dem Kanzler Wilhelm von der Horst, dem Torwärter ("Durwartters") Michael Blaser und Johann Kurtzrock, in dem Sommerhaus des Kurfürsten zu Brühl der Laacher Abt Johann von Cochem, sein Prior Johann von Cochem und der Pfarrer von Kruft, Peter von Mühlheim ("Millen"), erschienen und hätten um die Investitur, Approbation und Belehnung des Abtes mit den Rechten und Privilegien seines Klosters gebeten. Dem habe der Kölner Erzbischof mit der Einschränkung zugestimmt, der Umstand, dass vor dieser Investitur der Laacher Abt bereits durch den Trierer Erzbischof die Konfirmation empfangen habe, dürfe kein Präjudiz für das Kölner Erzstift sein. Über diesen Rechtsvorbehalt habe der Laacher Abt eine durch ihn selbst besiegelte Urkunde ausgestellt und dem Kölner Erzbischof danach einen Treueid ("iuramentum fidelitatis") geleistet, den er ebenfalls besiegelt habe.

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Charter: 831
Date: 1609 Mai 20
AbstractMaria Guttmann ("Guttmännin"), Witwe zu Koblenz, verkauft mit Zustimmung ihrer Söhne und Schwiegersöhne dem Abt und Konvent von Laach um 200 Gulden, Koblenzer Währung, ihre Rente von jährlich drei Malter Hafer, Kempenicher Maßes, genannt der Kärlicher Hafer, die sie von ihren Vorfahren, denen von Bürresheim ("Berretzheim"), geerbt hat. Siegelankündigung: Auf Bitten der Ausstellerin der Schultheiß Friedrich Wolff und der Schöffe Anton ("Thonges") Roprechts des Kempenicher Gerichts mit ihrem Gerichtssiegel. "Geben auf Mitwochen den 20. Tag Monats Maii ... 1609".

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Charter: 832
Date: 1612 Januar 28
AbstractLutger Deutz und seine Frau Sophia Meinertzhagen, wohnhaft zu Köln, rechnen mit der Abtei Laach wegen deren Haus zu Köln, genannt zum Elefanten, auf dem "Wiltzengraben" ab. Das Ehepaar schuldet der Abtei vom Jahr 1602 bis einschließlich 1611 die Pacht von insgesamt 100 Goldgulden, jeder Goldgulden zu 15 Kölner Mark gerechnet und damit 375 Kölner Gulden. Dagegen ist die Abtei dem Ehepaar 400 Kölner Gulden schuldig, die das Kloster zum Ankauf einer Haferrente zu Weibern bei ihnen aufgenommen hat, sowie die Zinsen von diesem Kapital, die bei einem Zinsfuß von 5% für die Jahre 1602 bis 1611 180 Gulden betragen und die Einkünfte aus dieser Rente, weshalb die Schulden Laachs an das Ehepaar 610 Gulden und 20 Pfennige betragen und die Aussteller deshalb noch 235 Gulden und 20 Pfennige oder 63 Goldgulden und 19 Pfennige zu erhalten haben. Zu diesem Guthaben kommen jedoch nochmals 137 Goldgulden hinzu, die das Ehepaar zwischenzeitlich Laach bezahlt hatte, woraus eine Gesamtschuld Laachs von 200 Goldgulden resultiert. Hierüber wurde nun vereinbart, dass die Aussteller das Kölner Haus weiterhin gegen eine jährlichen Mietzins von 10 Goldgulden bewohnen kann, bis die Abtei jene 200 Goldgulden zurückbezahlt hat. Rückzahltermin ist jeweils der 2. Februar (Purificatio) mit vierzehntägiger Anzeige zuvor. Für jede Partei wurde eine Ausfertigung hergestellt. Siegelankündigung: Die Abtei mit dem gemeinsamen Siegel und die Aussteller mit dem Siegel Lutgers, dessen Unterschrift ebenfalls angekündigt wird. "Geschehen am 28. Tagh Monatz Januarii ... 1612".

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Charter: 833
Date: 1612 März 8
AbstractDer Mayener Schöffe Johann Scheckler bekundet, dass die Abtei Laach jeweils am 12. März (Gregor pp.), jedoch mit vierzehntägiger Anzeige zuvor, das Recht habe, die Geldaufnahme von 450 Reichstaler bei ihm zurück zu bezahlen, die Abt Johann Ahr von Kettig, der Prior und der Konvent von Laach getätigt haben und wofür sie sich in einer heute ausgestellten Urkunde zu einer jährlichen, am 12. März fälligen Zinszahlung von 27 Reichstalern verpflichtet haben. Siegelankündigung: Der Aussteller mit seinem gewöhnlichen Petschaft. "Geschehen am 8. Martii ... 1612 more communi".

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Charter: 834
Date: 1612 März 8, Laach
AbstractAbt Johann, der Prior und der Konvent von Laach empfangen von dem Mayener Schöffen Johann Scheckler 450 Reichstaler, die sie für ihre Hofleute und Untertanen Matthias ("Theisen") Holtzhewer zu Bahnen, ferner für den Schultheißen Johann Gabrielis, Quirin Frevel, Severin Gödertz, Stephan Kremer, Johann Wenck und Johann Nürbergh, alle zu Kruft wohnhaft, aufgenommen und von diesen besiegelte Urkunden erhalten haben. Die Abtei verspricht Scheckler und dessen Erben bis zur Ablösung dieser Summe einen jährlichen, am 12. März (Gregor pp.) fälligen Zins von 27 Reichstalern und setzt zum Unterpfand für diese Zahlung ihre Güter, besonders die in der Pellenz. Siegelankündigung: Der Aussteller mit dem gemeinsamen Konventssiegel, "welches wir ad causas geprauchen". "Geschehen zum Laachen .. am 8. Tag Martii ... 1612 more communi".

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Charter: 694
Date: 1612 April 2, Kruft
AbstractDie Krufter Einwohner, die durch die Vermittlung der von ihnen darum gebetenen Abtei Laach von dem Schöffen zu Mayen, Johann Scheckler, insgesamt 369 Reichstaler erhalten haben, nämlich Johann Gabrielis und dessen Frau Katharina 100 Reichstaler, Quirin Frevel und dessen Frau Katharina 170 Reichstaler, Severin Gödertz und dessen Frau Margarethe 11 Reichstaler, Stephan Kremer und dessen Frau 38 Reichstaler und schließlich Johann Wenck und dessen Frau Margarethe sowie Johann Nürberch und dessen Frau Katharina zusammen 50 Reichstaler, versprechen die Zahlung eines am 12. März (Gregor pp.) fälligen Jahreszinses von 6%, den Rückerwerb der Schuldurkunde und die Schadloshaltung der Abtei. Hierfür setzen sie ihre Güter zu Kruft zum Unterpfand. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller das Krufter Gericht mit dem Schöffensiegel. "Geschehen zu Crufft am 2. Tagh Monats Aprilis ... 1612".

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Charter: 517
Date: 1613 Mai 18, Laach
AbstractInstrument des kaiserlichen und päpstlichen und von der Kanzlei des Kölner Erzstifts approbierter Notars, Albert Ruidt aus Andernach, auf Ersuchen des Laacher Konvents, dass in dem mit dem Kreuzgang verbundenen Laacher Kapitelhaus der Abt von Gladbach, Arnold von Huckelhoven, in Gegenwart des Laacher Priors Kaspar Bolen und der übrigen Laacher Konventualen das durch den Koblenzer Offizial Johann Werll überreichte Schreiben des Trierer Erzbischofs vom 17. Mai 1613 nicht angenommen, sondern erklärt habe, dass ihm dies die Regel und die Statuten verbieten. Ebenso sei seitens des Konvents erklärt worden, sie hätten niemals die Anwesenheit von Kommissaren des Trierer Erzbischofs bei Abtswahlen zu Laach bemerkt. Anwesend: Winand von Münstereifel, Beichtvater der Nonnen auf dem Oberwerth bei Koblenz, der Dr. iur. Anton Longenus und der Dr. phil. Cornelius Burgh aus Köln.

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Charter: 516
Date: 1613 Mai 18 - Mai 27, Laach
AbstractInstrument des kaiserlichen und päpstlichen und von der Kanzlei des Kölner Erzstifts approbierter Notars, Albert Ruidt aus Andernach, dass ihm zunächst im Kreuzgang der Abtei von Gladbach der Gladbacher Abt Arnold von Huckelhoven sowie der Laacher Prior Kaspar Bolen und sämtliche, hier namentlich genannte Laacher Konventualen folgendes angezeigt hätten: Sie seien durch den Gladbacher Abt zum Kapitel zusammen gerufen worden, wo dieser ihnen erklärt habe, daß der derzeitige Laacher Abt, der schwer erkrankte Prinzipalpräses der Bursfelder Union, Johann von Kettig, um die Wahl eines Koadjutors mit dem Recht der Nachfolge gebeten habe, um die Gefahren einer Vakanz nach seinem Tod zu vermeiden. Darauf sei er, Arnold, vom Abt, Prior, Konvent und vom Syndikus der Abtei gebeten worden, dieser Wahl als Kommissar vorzustehen, weshalb er auf heute, den 18. Mai, eine Wahlversammlung einberufen habe, zu der alle Wahlberechtigten bis auf den sich schriftlich entschuldigenden Ebernacher Propst Michael von Wehr erschienen seien. Sodann beschreibt der Notar den Verlauf dieser Wahlversammlung, bei der er, der Beichtvater Winand der Nonnen auf Oberwerth bei Koblenz und die Dr. iur., bzw. phil. Anton Longenus und Cornelius Burgh von Köln anwesend waren, nicht jedoch der kranke Abt, und das dabei beobachtete, hier nicht beschriebene Zeremoniell. Die Konventualen hätten einzeln erklärt, daß sie im Besitz des Stimmrechts seien, daß sie den mehrheitlich Gewählten als ihren Koadjutoren betrachten werden, und daß sie "per viam compromissi" abstimmen wollten, so daß die von der Majorität abweichenden Voten dieser Mehrheit zugerechnet werden sollen, damit die Wahl einstimmig werde. Hierauf habe jeder Konventual im Geheimen dem Gladbacher Abt sein Votum kundgetan, der danach die abweichenden Stimmen der Mehrheit zurechnete und erklärte, daß der Laache Mönch Johann Schweitzer einstimmig zum Koadjutor gewählt sei. Dieser habe der Wahl auf Bitten der Anwesenden schließlich zugestimmt, worauf er in das Münster geleitet wurde. Am Montag, den 27. Mai 1613, habe sich das Laacher Kapitel in Anwesenheit des Notars unter dem Vorsitz des Gladbacher Abtes erneut versammelt, der verkündet habe, daß der bisherige Abt Johann von Kettig gestorben sei. Da Johann Schweitzer mit dem Recht der Nachfolge gewählt wäre, erübrige sich eine erneute Wahl. Um jedoch Formfehler zu vermeiden, fordere er den Konvent auf, mögliche Einwände nun geltend zu machen. Da solche nicht erfolgten, habe er Schweitzer als Laacher Abt proklamiert, der heirauf erneut zum Münster geleitet wurde, wo nun eine öffentliche Proklamation stattfand. Anwesend: Neben dem Notar der Dr. iur. Anton Longenus, Johann Eidelback und Friedrich Becker.

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Charter: 518
Date: 1613 Mai 20, Laach
AbstractInstrument des kaiserlichen und päpstlichen und von der Kanzlei des Kölner Erzstifts approbierter Notars, Albert Ruidt aus Andernach, auf Ersuchen des Laacher Priors, über die Erklärung des Gladbacher Abtes Arnold von Huckelhoven in Gegenwart des gewählten Laacher Koadjutors Johann Schweitzer und des Priors Kaspar Bolenus, dass ihm der Koblenzer Offizial ein Schreiben des Trierer Erzbischofs überreicht habe, dessen Annahme er verweigert habe. Als der Offizial persönlich bei der Wahl hätte anwesend sein wollen, habe er in einer längeren Unterredung auf die Privilegien und alten Freiheiten der Abtei verwiesen. Deshalb habe er dem Laacher Konvent vor dem Wahlakt keine Kenntnis von diesem Schreiben gegeben und dem Vertreter des Offizials, dem Lizentiaten Emmerich Orts aus Mayen, vor der Wahl auch nicht das Wort erteilt. Dieser und der Offizial hätten nach der Wahl dem neuen Koadjutor jedoch gratuliert. Anwesend: Nikolaus Fils und Anton Hartenfelds aus Wassenach.

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Charter: 519
Date: 1613 Juni 15, Wittlich
AbstractErzbischof Lothar von Trier bekundet: Nach dem Tod des Laacher Abts Johann von Kettig hätten die hier namentlich aufgeführten Laacher Konventualen am 27. Mai 1613 den Koadjutor Johann Schweitzer einmütig zum Abt gewählt und um seine Bestätigung gebeten. Er selbst habe die Wahl und die Person des Gewählten ausführlich geprüft und kein Hindernis gefunden, weshalb er Johann Schweitzer als Abt bestätigt und mit allen Rechten und Einnahmen seiner Abtei investiert habe. Auch befehle er allen Personen, die hierzu verpflichtet sind, Gehorsam gegen ihn. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Datum et actum in oppido nostro Witlaciensi die 5. mensis Junii 1613".

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Charter: 1233
Date: (1615 April 7, Kruft) 17. Jh.
AbstractAbt Johann Schweitzer, der Prior und der Konvent von Laach tauschen mit dem Märkern des oberen und niederen Breidels zu Kruft Ländereien: Die Abtei erhält von den Märkern diese beiden Breidelwaldungen, die sich von der Abtei bis zum Dorf Wehr erstrecken. Von diesen Wäldern haben die Märker infolge der Entfernung zum Dorf Kruft, der damit verbundenen Transportkosten und der geringen Erträge aus der Eckermast nur spärliche Gewinne gehabt, während sie zu Kruft selbst nur wenige Ländereien besitzen, aus denen allein sie ihren Lebensunterhalt nicht gewinnen können, weshalb sie zu Verschuldungen gezwungen waren. Deshalb erhalten sie als Erblehen vom Kloster, das ihnen hierüber eine besiegelte Urkunde ausgestellt hat, dessen Hof zu Kruft, den früher Crein Frevel innegehatte, einschließlich seiner Wiesen und des Ackerlandes, sodann ein Landstück, genannt "das Gehengh" und ein Landstück "ahn dem hohen Creuz", genannt die neun Morgen, die beide ursprünglich zum Bann dieses Hofes gehört haben, ferner sieben Morgen mittlerer Bonität, genannt "der Schlüssel", unterhalb der 100 Morgen, die früher zum Bahner Hof gehört haben. Ferner wird ihnen für die Lebenszeit des jetzt regierenden Abtes die Befreiung von ihren Schulden, Steuern und Schatzungen zugestanden, mit Ausnahme der Notsteuer "zur Abhaltung des Erbfeindes" und der ungewöhnlichen Landschatzungen. Ebenso wird ihnen, ohne Präjudiz für künftige Fälle, der Wiederaufbau des abgebrannten Pfarrhofes zu Kruft erlassen, wozu sie eigentlich verpflichtet sind und die Rückerstattung von 13 Hut Salz, sowie weitere Vergünstigungen gewährt. Siegelankündigung: Die Abtei mit dem Siegel des Abtes und des Konvents, sowie die Märker mit dem Siegel des Krufter Gerichts, ferner auf Bitten beider Parteien Dietrich von Braunsberg, Herr zu Burgbrohl ("Broilburgh"), der Kurtrierer Erbmarschall Johann Jakob von Eltz sowie Anton und Philipp von Waldbott-Bassenheim, Herren zu Olbrück und das Mayener Stadtgericht. "Geschehen, verhandlet und beschlossen ... zu Crufft uff der gemeinen Plazzen vor dem Kirhoff, den 7. Aprilis ... 1615".

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Charter: 520
Date: 1615 Oktober 27
AbstractJohann Waldecker und seine Frau Cäcilia, wohnhaft zu Ochtendung, verkaufen um 350 Gulden, Koblenzer Währung, dem Abt Johann Schweitzer, dem Prior und dem Konvent von Laach ihre näher beschriebenen Erbgüter im Bezirk von Ochtendung. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen von Ochtendung mit ihrem Gerichtssiegel. "Geben ... 1615 an dem 27. Tag Monats Octobris".

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Charter: 521
Date: 1615 Dezember 22, Kruft
AbstractDie zu Kruft im Haus des Meisters Binsfeld zusammengekommenen Vertreter der Abtei Laach, nämlich Abt Johann Schweitzer, der Prior Jakob von Kell, der Senior Peter Vallender, der Krufter Pfarrer Simon Leonhard, der Krufter Schultheiß Johann Gabrielis sowie der Hofmann zu Bornstal und die Vertreter der Gemeinde Ochtendung, nämlich der Schultheiß Matthias Eberts, der Bürgermeister Anton ("Thönniß") Maßburgh, der Gerichtsschreiber Laurentius Stentz und die Einwohner Johann Kremer, Georg Bartzen und Johann Hilten, vergleichen sich über den seit langem strittigen Weidgangs des Klosterhofs Emmig auf der Ochtendunger Seite der Nette und über die Forderung der Gemeinde von jährlich sieben Radergulden, worüber ein Prozess am Reichskammergericht anhängig ist. Hierbei wird vereinbart, dass der Emmigerhof von allen Abgaben an die Gemeinde frei ist und freien und alleinigen Weidgang sowie uneingeschränktes Schäfereirecht bis zur Nette besitzt. Da das Land bis zur Nette für den Hof jedoch zu gering ist, soll ihm wie bisher auf der anderen Uferseite, wo nur die Gemeinde den Weidgang besitzt, zusätzlich Weiderechte und das Recht zur Schweinemast wie einem Einwohner von Ochtendung eingeräumt werden. Für das Schäfereirecht jenseits der Nette muss er der Gemeinde jedoch jährlich am 11. November (Martin) sieben Radergulden, den Gulden zu 24 Pfennigen gerechnet, entrichten, wozu ihn auch die Abtei verpflichten muss. Ferner bezahlt die Abtei einmalig 150 Radergulden womit alle Forderungen beglichen sein sollen. Ausgefertigt wurde der Vertrag in zwei Exemplaren, von denen eines von der Abtei mit dem Konventssiegel und das andere mit dem Siegel des Ochtendunger Gerichts besiegelt wurde. "Geschehen .. 1615 ahm 22. Tag Decembris stilo novo".

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Charter: 524
Date: 1616 Mai 24
AbstractAbt, Prior und Konvent von Laach bekunden, sie hätten am 16. September 1614 das Haus des verstorbenen Koblenzer Schöffen Michael Flad in der Weissergasse zu Koblenz, zwischen dem Dominikanerkloster und Anton ("Thongeßen") Prucker, von dessen Kinder und Erben um 2500 Gulden, Koblenzer Währung, fällig je zur Hälfte an Pfingsten 1615 und an Pfingsten 1616, gekauft. Weil sie jedoch die zweite Rate nicht entrichten konnten, hätten sie mit dem Kanoniker von St. Florin zu Koblenz, Michael Flad und mit dessen Schwester Dorothea, nun Ehefrau des Franz Oberehe, vereinbart, dass Dorothea für ihren Anteil von 625 Gulden bis zu dessen Ablösung einen jährlichen, an Pfingsten fälligen Zins von 31 Gulden und 6 Pfennigen, jeden Gulden zu 24 Weißpfennigen gerechnet, erhalten soll. Siegelankündigung: Siegel des Abtes und des Konvents. "Geben .. 24 Mai .. 1616". In der Haupturkunde Einschnitte für drei Siegel, Urkunde durch Kreuzschnitte kassiert.

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Charter: 525
Date: 1616 Juni 24
AbstractAbt, Prior und Konvent von Laach bekunden, dass sie, nachdem sie am 16. September 1614 das Haus des verstorbenen Koblenzer Schöffen Michael Flad in der Weissergasse zu Koblenz, zwischen dem Dominikanerkloster und Anton ("Thongeßen") Prucker, von dessen Kinder und Erben um 2500 Gulden, Koblenzer Währung, fällig je zur Hälfte an Pfingsten 1615 und an Pfingsten 1616, gekauft haben, mit dem Kanoniker von St. Florin zu Koblenz, Michael Flad, weil sie die zweite Rate nicht entrichteten, vereinbart haben, dass er bis zur Ablösung seines Anteils von 625 Gulden einen jährlichen, an Pfingsten fälligen Zins von 31 Gulden und 6 Pfennigen erhält. Siegelankündigung: Siegel des Abtes und des Konvents. "Geben und geschehen am 24. Junii 1616".

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Charter: 522
Date: 1616 Juli 3
AbstractAbt Johann Schweitzer, der Prior und der Konvent von Laach verkaufen dem Bürger von Ahrweiler, Nolisen Schorn und seiner Frau Katharina für 1000 Kölner Gulden zwei Hofplätze zu Kruft, deren Gebäude durch Unglück und Feuersbrunst zerstört sind, nämlich den Hof, "der alt Wittemhoiff" genannt, mit Garten, Wiesen und Zubehör, sowie den daran grenzenden "Lindenhof". Ausgenommen wird vom Verkauf ein jährlicher Zins von einem halben Malter Forsthafer, den diese Höfe wie die anderen Häuser zu Kruft der Abtei schulden. Siegelankündigung: Der Aussteller mit dem Siegel ad causas. "Geschehen ... 1616 3. Monathstagh Julii".

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Charter: 698
Date: 1617 Januar 4
AbstractJohann Schweitzer, Abt zu Laach und Herr zu Kruft, der Prior und der Konvent von Laach bekunden: Die Untertanen der Abtei zu Kruft würden wegen Kornankäufe für ihren Unterhalt, infolge des Ernteausfalls nach mehreren Jahren des Misswuchses dem Andernacher Bürger und Achter Walter Hillesheim insgesamt 1800 Kölner Gulden schulden, die sie in fruchtbaren Jahren wieder zurück bezahlen wollen. Weil diese Misswuchsperiode jedoch noch immer anhält, habe die Abtei aus Mitleid und als Obrigkeit dieses Dorfes dem Hillesheim die Bezahlung versprochen, könne nun aber wegen der ungünstigen Zeiten und wegen der notwendigen Bauten und Reparaturen des Klosters dieser Verpflichtung ebenfalls nicht nachkommen. Deshalb verschreibt sie dem Hillesheim einen jährlichen, am 11. November (Martin) fälligen Zins von 105 Kölner Gulden bis zur Ablösung dieser Schuld nach vierteljähriger Kündigung, und setzt hierfür ihren Hof zu Leutesdorf zur Sicherheit. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel des Abtes. "Geben ... 1616 ahm 4. Monatstag Januarii".

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Charter: 523
Date: 1617 Januar 18
AbstractDer Hofmann zu Fressen, Johann Eltzer und seine Frau Gertrud, sowie Johann Hilten von Ochtendung und seine Frau Katharina, verkaufen dem Laacher Abt Johann Schweitzer, dem Prior und dem Konvent von Laach um 737 Gulden, Koblenzer Währung, eine Wiese in der Gemarkung Ochtendung, die oben "uff die Seckelstamb", an ihren Seiten "an die Vettenbach" und "an den Rabenbergh" und unten "an die Rahbenley" grenzt und für deren Wassergang ein jährlicher Kornzins an die Deutschherren zu Koblenz fällig ist. Zur Sicherheit setzen sie näher bezeichnete Güter im Ochtendunger Bezirk. Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Schultheiß und die Schöffen zu Ochtendung mit ihrem Gerichtssiegel. "Geben .. 1616 am 18. Tag. Monats Januarii".

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Charter: 529
Date: 1617 April 10, Prag
AbstractKaiser Matthias vidimiert die hier inserierte Bestätigung der Freiheiten der Abtei Laach durch Kaiser Karl V. vom 23. Februar 1521, Best. 128 Nr. 418 zu Worms und bestätigt sie erneut. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Geben auf unserem königlichen Schloß zu Prag den 10. Tag Monats Aprilis .. 1617".

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Charter: 528
Date: 1617 April 10, Prag
AbstractKaiser Matthias nimmt die Abtei Laach und deren Personen, Güter, Freiheiten und Privilegien in seinen und des Reiches besonderen Schutz und verbietet allen Reichsangehörigen die Schmälerung ihrer Rechte bei Strafe von 29 Mark lötigen Goldes. Siegelankündigung: Der Aussteller. "Geben auf unserem königlichen Schloß zu Prag, den 10. Tag Monats Aprilis ... 1617".

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Charter: 530
Date: 1617 Juni
AbstractPeter Koch und seine Frau Cäcilia, wohnhaft zu Glees, tauschen mit Abt Johann Schweitzer, dem Prior und dem Konvent von Laach Besitz: Die Abtei erhält alle näher bezeichneten Güter zu Ochtendung und Buchholz, die das Ehepaar von seinem Schwiegervater bzw. Vater, Johann Waldecker von Saffig, geerbt hat und gibt dafür genannte Güter in den Gemarkungen Plaidt und Glees sowie bei der Abtei. Siegelankündigung: Schultheiß und Schöffen von Ochtendung mit dem Gerichtssiegel. "Geben .. 1617 ah(..) ten Tag Monats Junii".

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Charter: 531
Date: 1617 September 10, Andernach
AbstractInstrument des kaiserlichen, am Reichskammergericht zu Speyer immatrikulierten Notars Heinrich Kramer, genannt Randenradt, über die Protestation des Laacher Abtes Johann Schweitzer vor ihm gegen das von Anton ("Thonis") Windthan bei den kurkölnischen Räten erwirkte Urteil gegen ihn, an das Reichskammergericht. Auf Grund des Urteils hatte Windtham die Ernte des Laacher Hofmanns zu Kell durch die kurkölnische Verwaltung beschlagnahmen lassen. Zeugen: Der Schultheiß von Kell, Peter Gefell, Meissen und Servatius von Namedy ("Ziruassen von Namendei"). "1617 uff Sontag den 10. Tag Septembris ... binnen der Stadt Andernach im Lacher Hof".

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Charter: 835
Date: 1618 Februar 12
AbstractAbt Johann Schweitzer, der Prior und der Konvent von Laach verkaufen nach Beschlussfassung im Kapitel den Prokuratoren und Altaristen der Pfarrkirche Unserer Lieben Frauen zu Andernach um bereits erhaltene und für Bauzwecke verwendete 400 Goldgulden einen jährlichen, am Sonntag Invocavit fälligen Zins von 20 Goldgulden, der jederzeit, nach vierteljährlicher Kündigung zuvor, wieder ablösbar ist und zu dessen Sicherheit sie ihren Hof zu Leutesdorf setzen. Siegelankündigung: Die Aussteller mit den Siegeln des Abtes und dem ad causas Siegel. "Geben .. 12. Februarii ahm Sontagh dominica Invocavit 1617".

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Charter: 836
Date: 1618 August 29, Laach
AbstractAbt Johann, der Prior und der Konvent von Laach verkaufen nach Beschlussfassung im Kapitel um 1000 Gulden, Koblenzer Währung, dem kurtrierischen Hofgerichtsassessor sowie Schöffen und Rat zu Koblenz, Peter Breidenbach und dessen Frau Katharina sowie dem kurtrierischen Zollschreiber zu Hammerstein, Johann Georg Wendell ("Wendelen") und dessen Frau Margarethe einen jährlichen, am 29. August (decoll. Johannis) fälligen Zins von 50 Gulden, der jederzeit nach vierteljähriger Kündigung wieder abgelöst werden kann und für den sie ihren Hof zu Alken zur Sicherheit setzen. Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Siegel des Abtes und des Konvents. "Geben in unserem Gotteshauß Laach, den 29. Tagh Augusti 1618 stilo novo".

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Charter: 527
Date: 1618 November 11
AbstractGerhard Busch, Leiendecker und Soldat der Festung Ehrenbreitstein, sowie seine Frau Margarethe, bekunden: Abt Johann Schweitzer, der Prior und der Konvent von Laach hätten ihm um 900 Gulden, Koblenzer Währung, einschließlich eines jährlichen Grundzinses von drei Gulden an die Abtei Marienstatt, ihr altes Wohnhaus zu Koblenz in der Weissergasse, genannt "das Fladen Hauß", mitsamt dem Neubau, der Mauer und dem Hof, laut der hier inserierten Urkunde der Abtei vom 27. März 1616 verkauft. In ihr wurde vereinbart, dass er vom Kaufpreis in den Jahren 1616 und 1617 450 Gulden als Arbeitsleistung durch die Eindeckung des Klosters, der Kirche, der Türme und durch andere notwendige Arbeiten erbringen soll. Danach soll das Haus in sein Eigentum übergeben, doch müssen einige näher genannte Baubestimmungen beachtet werden. Da das Ehepaar diese Verkaufsbedingungen nun erfüllt und auch die Barzahlung geleistet hat, bittet es nun um Bestätigung durch das Koblenzer Stadtgericht. Siegelankündigung: Die Schöffen des Koblenzer Stadtgerichts und der Dr. iur. Peter Breidenbach mit dem Gerichtssiegel. "Geben und geschehen am 11. Monatstag Novembris ... 1618".

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Charter: 837
Date: 1619 April 15, Köln
AbstractAbt Kaspar Bolen, der Prior Heinrich Long(enus) und die "Capitularen" der Abtei Laach verkaufen nach Beschlussfassung im Kapitel um 2000 Kölner Taler dem Dr. theol. Heinrich Franken aus Siersdorf ("Sierstorphio") als dem Hauptkäufer eine jährliche, am Fest "Theophoria oder Colnische Gottesdracht" fällige, mit dem Jahr 1620 beginnende Rente von 80 Kölner Taler, den Taler zu 52 Pfennigen gerechnet, wofür sie ihren Hof zu Leutesdorf als Sicherheit setzen. Anwesend: Der Syndikus und bevollmächtigte Anwalt der Abtei Laach, Peter Homphaeus und der Koblenzer Offizial, der Dr. iur. Johann Werll ("Wehrl"). Siegelankündigung: Die Aussteller mit den Siegeln des Abtes und des Konvents. "Geschehen zu Coln ahm 15. Monatstagh Aprilis ... 1619".

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Charter: 837
Date: 1619 August 2, Koblenz
AbstractDer Offizial Johann Werll beurkundet, dass der Kurator des kurtrierischen Hofgerichts, Peter Homphaeus, als Syndikus der Abtei Laach, ihn auch um die ausdrückliche Zustimmung gebeten habe, dass die Abtei den Leutesdorfer Hof verpfänden darf, da er in der Juristdiktion des Koblenzer Offizialats liege. Dieser Bitte stimmt der Offizial in Anwesenheit des Koblenzer Bürgers Nikolaus Komeß und seines Hausdieners Heinrich Daniels zu.

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