Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 1247
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1665 August 11, Ehrenbreitstein
Vertrag der Abteien Laach und Rommersdorf sowie des Koblenzer Stifts St. Kastor mit der Gemeinde Moselweis, vertreten durch deren Heimbürgen und Geschworenen, über die bisher im Herbst gewährten Mahlzeiten für zwölf Moselweiser Einwohner auf den Höfen der Klöster und des Stifts zu Moselweis: Nachdem die geistlichen Institutionen diese Mahlzeiten vor drei Jahren eingestellt hatten, klagte die Gemeinde gegen sie beim Trierer Erzbischof. Dieser wollte aber den Brauch, dessen Herkunft man nicht wisse und bei dem Exzesse vorgekommen seien, ebenfalls abgeschafft oder doch modifiziert haben und beauftragte am 11. Juli 1665 mit der Schlichtung seinen Obristen, Gubernator und Amtmann zu Ehrenbreitstein und Koblenz, Wolf Friedrich von der Leyen. Nach Anhörung der Parteien entschied nun dieser, dass die drei Institutionen zur Ausrichtung dieser Mahlzeiten nicht mehr verpflichtet seien, dass dafür jedoch eine jede von ihnen den Heimbürgen und Geschworenen von Moselweis jährlich ein halbes Ohm Wein aus dem Wachstum ihrer Besitzungen geben soll.
Ankündigung der Besiegelung und der Unterschriften der Parteien und des Kommissars.
"Geschehen zu Ehrenbreitstein den 11. Augsti 1665". aufgedrücktes Lacksiegel des Wolf Friedrich von der Leyen, des Abtes Gerhard von Rommersdorf und des Abtes Placidus von LaachNotarius Description:
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als loses Blatt beiliegend ausführliche Aufzählung, was jeder der drei Klosterhöfe an Essen und Trinken bisher zu reichen schuldig warLandeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 1247, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-LHAKO/128/1247/charter>, accessed at 2024-11-25+01:00
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