Fond: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 544
Date: 1656 Februar 18, Rom
Abstract: Breve des Papstes Alexander VII., in dem er die von seinen Vorgängern der Abtei Laach verliehenen Privilegien bestätigt.
"Datum Romae apud s. Petrum sub annulo piscatoris, die 18. Februarii 1656".
Charter: 545
Date: 1660 April 14
Abstract: Vertrag des Laacher Abtes Johann, auch namens seiner Krufter Untertanen, mit dem Dekan und dem Kapitel des Koblenzer Stifts St. Florin, auch namens dessen Untertanen zu Obermendig, in dem schon über 30 Jahre dauernden, von Tätlichkeiten begleitete Streit um die Glocken- und Schützengarben im Alzenauer oder Kolmer Feld, wo die Abtei laut einem Tauschvertrag von 1648 allein den Zehnten besitzt, sowie wegen eines Feldes von fünf Morgen, in dem die Abtei gemäß eines Vergleichs vom 29. Mai 1555 ebenfalls allein den Zehnten innehat, ausgenommen eines Landstückes in Richtung des Emmiger Hofes. Nach vorgenommener Besichtigung wird der Zehntanspruch beider Parteien genau festgesetzt und bestimmt, dass die Glocken- und Schützengarben abwechselnd an die Gemeinden Kruft und Obermendig fallen sollen.
Siegelankündigung: Der Laacher Abt und der Dekan von St. Florin mit dem Abtei-, bzw. Stiftssiegel.
"Geschehen den 14. Aprilis 1660".
Charter: 546
Date: 1662 April 29, Koblenz
Abstract: Der Laacher Abt Placidus leistet dem Trierer Erzbischof Karl Kaspar den hier inserierten Gehorsams- und Treueid.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Dabantur in civitate nostra (!) Confluentina die 29. mensis Aprilis".
Charter: 547
Date: 1662 April 29, Koblenz
Abstract: Der Trierer Erzbischof Karl Kaspar bekundet, dass er den nach dem freiwilligen Verzicht des bisherigen Abtes Johann Luckenbach von den hier mit Namen genannten Laacher Konventualen am 2. März 1662 zum Abt gewählten Placidus Kessenich bestätigt habe, nachdem er die Amtsniederlegung, den Wahlakt und die Person des Gewählten geprüft habe.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Dabantur Confluentie die 29. mensis Aprilis 1662".
Charter: 1244
Date: (1662 August 17-18, Kruft) 18. Jh.
Abstract: Der kaiserliche Notar J. Hoven fertigt um 1730 eine Abschrift des Instrumentes des kaiserlichen und päpstlichen sowie an der Kurkölner Kurie immatrikulierten Notars und derzeitigen Andernacher Stadtschreibers, Peter Draeher, über die Leistung des Lehens- und Huldigungseides der Gemeinde Kruft gegen Abt Placidus von Laach:
Am 17. August seien sowohl auf dem Kirchhof zu Kruft, wie in der Schöffenstube der Schultheiß, der Bürgermeister, die Schöffen, Geschworenen, Heimbürgen und Einwohner von Kruft, die alle namentlich genannt werden, zusammengetreten und hätten dem neuen Abt Placidus ihre Wünsche und Beschwerden schriftlich in Form von zwölf, hier inserierten Artikeln überreicht. Sie hätten sich geweigert, vor dem Versprechen des Abtes ihren Forderungen nachzukommen und den Eid zu leisten, weshalb der Tag mit Verhandlungen hierüber verstrichen sei. Am nächsten Tag hätte die Gemeinde ihre Forderungen durch ihren Sprecher erneut vorgebracht und sich auch gegen die beabsichtigte Wiedereinsetzung des ehemaligen Krufter Schultheißen Scheiffgen in sein früheres Amt geäußert. Hierüber verhandelten sie schließlich mit dem Abt persönlich, der im Laacher Hof an einem mit einer grünen Decke gedeckten Tisch saß, von vier namentlich genannten Konventualen, zwei Rechtsgelehrten und dem Notar umgeben war und ihnen durch den ebenfalls anwesenden Koblenzer Schultheißen antworten ließ. Schließlich begnügten sich die Krufter Einwohner mit der mündlichen Zusicherung des Abtes, sie bei ihren hergebrachten Freiheiten zu belassen und ihren Beschwerden nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. Hierauf leisteten sie in Anwesenheit des Schultheißen von Nickenich, Michael Waldecker und des Nickenicher Schöffen Wendel Saffig als Zeugen den Eid.
Charter: 548
Date: 1663 Februar 27, Wien
Abstract: Kaiser Leopold I. bestätigt der Abtei Laach die hier wörtlich inserierten Privilegien und Freiheiten seiner Vorgänger Matthias vom 10. April 1617, Best. 128 Nr. 529 sowie Karls V. vom 13. Februar 1521 und stellt das Kloster ebenfalls unter seinen besonderen Schutz.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Geben ... Wien den 27. Februarii .. 1663".
Charter: 1247
Date: 1665 August 11, Ehrenbreitstein
Abstract: Vertrag der Abteien Laach und Rommersdorf sowie des Koblenzer Stifts St. Kastor mit der Gemeinde Moselweis, vertreten durch deren Heimbürgen und Geschworenen, über die bisher im Herbst gewährten Mahlzeiten für zwölf Moselweiser Einwohner auf den Höfen der Klöster und des Stifts zu Moselweis: Nachdem die geistlichen Institutionen diese Mahlzeiten vor drei Jahren eingestellt hatten, klagte die Gemeinde gegen sie beim Trierer Erzbischof. Dieser wollte aber den Brauch, dessen Herkunft man nicht wisse und bei dem Exzesse vorgekommen seien, ebenfalls abgeschafft oder doch modifiziert haben und beauftragte am 11. Juli 1665 mit der Schlichtung seinen Obristen, Gubernator und Amtmann zu Ehrenbreitstein und Koblenz, Wolf Friedrich von der Leyen. Nach Anhörung der Parteien entschied nun dieser, dass die drei Institutionen zur Ausrichtung dieser Mahlzeiten nicht mehr verpflichtet seien, dass dafür jedoch eine jede von ihnen den Heimbürgen und Geschworenen von Moselweis jährlich ein halbes Ohm Wein aus dem Wachstum ihrer Besitzungen geben soll.
Ankündigung der Besiegelung und der Unterschriften der Parteien und des Kommissars.
"Geschehen zu Ehrenbreitstein den 11. Augsti 1665".
Charter: 1248
Date: 1671 März 24, Laach
Abstract: Schiedsspruch des Abtes Pladicus von Laach im Streit der jungen Märker von Kruft mit den alten Märkern wegen der Abteilung von Nutzungen in der Märkerschaft.
"Signatum Laach den 24. Martii 1671".
Charter: 1246
Date: 1679 September 14, Cochem
Abstract: Johann Sebastian Hiltz, kurtrierischer Zollbeseher zu Cochem, stiftet für das Heil seiner Seele der Kapelle St. Maria in ihrer Propstei Ebernach und den Pröpsten selbst seinen näher beschriebenen Weinberg in der Gemarkung Ebernach, gegen die Verpflichtung des Propstes, am Freitag nach dem 6. Dezember (Nikolaus) in dieser Kapelle für sein Seelenheil und das seiner verstorbenen Frau Anna Diendorff, seiner jetzigen Frau Anna Herbartz und seiner Eltern, Vorfahren, Verwandten, Freunden und Bekannten zwei stille Messen ("Leß Messen") lesen zu lassen, die seinen Nachkommen angezeigt werden sollen.
Der des Schreibens unkundige Aussteller unterzeichnet mit seiner Hausmarke; es siegelt der Laacher Abt, unter dessen Jurisdiktion die Kapelle steht.
"Geschehen Cochem den 14. Septembris 1679".
Charter: 549
Date: 1680 Februar 16, Speyer
Abstract: Kaiser Leopold I. bestätigt folgende, dem Reichskammergericht durch den Prokurator der Abtei Laach, Dr. Johann Philipp Hirter, am 27. November 1617 vorgelegten Diplome der Abtei, die hier inseriert werden:
[1093]: Pfalzgraf Heinrich,
[1112]: Pfalzgraf Siegfried,
1112: Kaiser Heinrich V.,
1488: Kaiser Friedrich III.,
1521: Kaiser Karl V.,
1617: Kaiser Matthias,
1617: Kaiser Matthias,
1617: Kaiser Matthias.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Geschehen .. Speyer den 16. Tag Monats Februarii .. 1680".
Charter: 1251
Date: 1682 Februar 14, Kond
Abstract: Der Pfarrer von Kond, Peter Herbartz, schenkt der Marienkapelle zu Ebernach und der Propstei Ebernach seinen von Anna Maria Monreal, der Witwe des Cochemer Ratsverwandten Hermann, gekauften Weinberg am Ebernacher Bach, der unten an die Mosel grenzt. Nach seinem Tod soll dafür der Ebernacher Propst am Mittwoch oder am Freitag in der Oktav des Benediktusfestes (21. März) für das Heil seiner Seele und seiner verstorbenen Eltern zwei stille Messen lesen lassen, die er den in der Kapelle Anwesenden notifizieren soll.
Ankündigung der Unterschrift und des Siegels des Ausstellers, sowie des Laacher Abtes, unter dessen Jurisdiktion die Kapelle steht, zum Zeichen, dass er diese Schenkung gebilligt hat.
"Geschehen zu Condt den 14. Februarii 1682".
Charter: 550
Date: 1682 Februar 16, Ehrenbreitstein
Abstract: Der Trierer Erzbischof Johann Hugo sowie der Abt, der Prior und der Konvent von Laach schließen einen Vertrag über die Landesherrschaft des Dorfes Kruft, die lange Zeit hindurch zwischen dem Erzstift und der Abtei strittig war, da die Abtei den vom kurfürstlichen Hofgericht ergangenen Ladungen zunächst nicht folge geleistet und sich auf kaiserliche Privilegien berufen hatte, dass Kruft unmittelbar vom Reich abhänge. Deshalb hatte ihr der Erzbischof eine Strafe von 1000 Reichstaler auferlegt, ihre Einkünfte beschlagnahmt und diese erst auf ihr mehrmaliges Bitten und nach Vermittlung des päpstlichen Nuntius zu Köln wieder freigegeben. Danach hatte der Erzbischof während mehrmaliger Zusammenkünfte des von ihm hiermit beauftragten Trierer Domdekans, des Vizekanzlers und seiner Räte mit dem Abt, dem Prior und mit den Deputierten des Konvents darlegen lassen, dass sich aus Dokumenten in seinem Archiv ergebe, dass seit einigen Jahrhunderten die Abtei die Trierer Erzbischöfe als Landesherrn von Kruft anerkannt und auch in Kriegen den Schutz des Erzstifts für das Dorf gefordert und erhalten hätte. Bezüglich der Jurisdiktion beweise die Vielzahl der Verfahren, die vor den Gerichten des Kurstaates sowohl seitens der Abtei gegen die Krufter Einwohner, wie umgekehrt angängig gemacht wurden, die Abhängigkeit des Dorfes vom Erzstift. Schließlich habe die Abtei ihre bisherigen Schritte mit der Unkenntnis der Beweislage entschuldigt und erklärt, dass sie die Rechte des Erzbischofs nicht beeinträchtigen wolle und dass sie hoffe, in ihm künftig einen gnädigen Landesherrn zu haben. Der Erzbischof habe diese Entschuldigung angenommen und der Abtei die über sie verhängte Strafe erlassen. Zur künftigen Regelung der Landesherrschaft zu Kruft schließt er nun mit der Abtei einen in 15 Abschnitten gegliederten Vertrag:
1. Wie in kirchlichen Dingen hat der Erzbischof zu Kruft auch in weltlichen Angelegenheiten die hohe landesherrliche Obrigkeit, weshalb die Einwohner unter seinem Schutz stehen.
2. An Stelle der sonst üblichen Heranziehung zu landesherrlichen Steuern begnügt sich der Erzbischof mit einer jährlichen Pauschalzahlung von 100 Reichstalern und zieht die Herrschaft Kruft, wie auch die anderen Besitzungen des Klerus im Niederen Erzstift, nicht zu den Anschlägen für die Reichs- und Türkensteuer heran.
3. Die Einwohner zu Kruft sollen auch weiterhin nicht dem Erzbischof, sondern dem Laacher Abt als ihrem Hochgerichts-Grund- und Erbherrn huldigen, jedoch unter Vorbehalt der Rechte des Erzbischofs.
4. Die Abtei bleibt im Besitz der ihr von den Einwohnern geschuldeten Fronden und Dienste, die nur in Ausnahmefällen und nur in beschränktem Umfang auch zu Maßnahmen der Landes- und Reichsverteidigung herangezogen werden können.
5. In Zivilprozessen der Einwohner, die nach Landesrecht geführt werden sollen, sind das Krufter Gericht und der Laacher Abt die erste Instanz, jedoch sind Appellationen an die Gerichte des Erzstifts zulässig.
6. In Strafprozessen ist das Krufter Gericht das ordentliche Gericht, doch können dessen Urteile durch das Koblenzer Hofgericht überprüft werden.
7. Falls Streitigkeiten zwischen der Abtei und den Einwohnern nicht beigelegt werden können, sollen sie vor dem Kurtrierer Hofgericht ausgetragen werden, wobei aber Rekurse an ein Reichsgericht oder, falls dies wegen des Privilegiums de non appellando nicht angängig ist, an den Erzbischof erlaubt sind.
8. Die zu Kruft fälligen Strafgelder verbleiben insgesamt der Abtei, bei Appellationen an ein anderes Gericht jedoch zu Hälfte.
9. Die Abtei verbleibt in dem ungeschmälerten Besitz ihrer Einkünfte zu Kruft, einschließlich der Abgaben aus den Steinbrüchen.
10. Der Erzbischof verspricht der Abtei den Schutz ihrer Rechte über die Krufter Untertanen, einschließlich des Anspruchs des Klosters auf deren Leibeigenschaft.
11. Der Abtei verbleiben die jährlichen Schutzgelder der zu Kruft ansässigen Juden, die jedoch um Geleitbriefe des Erzbischofs ansuchen müssen.
12. Die Abtei nimmt weiterhin die Bestellung des Krufter Schultheißen, des Gerichts und des übrigen Verwaltungspersonals wahr.
13. Der Abtei verbleibt das ausschließliche Fischereirecht in den Gemarkungen Laach und Kruft.
14. Das Dorf Kruft bleibt außerhalb der kurtrierischen Ämtereinteilung und außerhalb des Amtsbereichs der Pellenz. Vielmehr soll diese Verwaltungsebene ausschließlich durch die Abtei wahrgenommen werden.
15. Nicht tangiert werden sollen durch diesen Vertrag päpstliche, kaiserliche und kurtrierische Privilegien. Auch wird der Erzbischof die Krufter Einwohner zum schuldigen Gehorsam gegen die Abtei anhalten.
Von diesem Vertrag wurden zwei Ausfertigungen gemacht, die beide vom Erzbischof, vom Domkapitel sowie vom Laacher Abt, Prior und Konvent unterschrieben und besiegelt wurden.
"Geschehen, Ehrenbreitstein den 16. Februarii .. 1682".
Charter: 551
Date: 1682 Februar 16, Ehrenbreitstein
Abstract: Der Trierer Erzbischof Johann Hugo sowie der Abt, der Prior und der Konvent von Laach schließen einen Vertrag über die Landesherrschaft des Dorfes Kruft, die lange Zeit hindurch zwischen dem Erzstift und der Abtei strittig war, da die Abtei den vom kurfürstlichen Hofgericht ergangenen Ladungen zunächst nicht folge geleistet und sich auf kaiserliche Privilegien berufen hatte, dass Kruft unmittelbar vom Reich abhänge. Deshalb hatte ihr der Erzbischof eine Strafe von 1000 Reichstaler auferlegt, ihre Einkünfte beschlagnahmt und diese erst auf ihr mehrmaliges Bitten und nach Vermittlung des päpstlichen Nuntius zu Köln wieder freigegeben. Danach hatte der Erzbischof während mehrmaliger Zusammenkünfte des von ihm hiermit beauftragten Trierer Domdekans, des Vizekanzlers und seiner Räte mit dem Abt, dem Prior und mit den Deputierten des Konvents darlegen lassen, dass sich aus Dokumenten in seinem Archiv ergebe, dass seit einigen Jahrhunderten die Abtei die Trierer Erzbischöfe als Landesherrn von Kruft anerkannt und auch in Kriegen den Schutz des Erzstifts für das Dorf gefordert und erhalten hätte. Bezüglich der Jurisdiktion beweise die Vielzahl der Verfahren, die vor den Gerichten des Kurstaates sowohl seitens der Abtei gegen die Krufter Einwohner, wie umgekehrt angängig gemacht wurden, die Abhängigkeit des Dorfes vom Erzstift. Schließlich habe die Abtei ihre bisherigen Schritte mit der Unkenntnis der Beweislage entschuldigt und erklärt, dass sie die Rechte des Erzbischofs nicht beeinträchtigen wolle und dass sie hoffe, in ihm künftig einen gnädigen Landesherrn zu haben. Der Erzbischof habe diese Entschuldigung angenommen und der Abtei die über sie verhängte Strafe erlassen. Zur künftigen Regelung der Landesherrschaft zu Kruft schließt er nun mit der Abtei einen in 15 Abschnitten gegliederten Vertrag:
1. Wie in kirchlichen Dingen hat der Erzbischof zu Kruft auch in weltlichen Angelegenheiten die hohe landesherrliche Obrigkeit, weshalb die Einwohner unter seinem Schutz stehen.
2. An Stelle der sonst üblichen Heranziehung zu landesherrlichen Steuern begnügt sich der Erzbischof mit einer jährlichen Pauschalzahlung von 100 Reichstalern und zieht die Herrschaft Kruft, wie auch die anderen Besitzungen des Klerus im Niederen Erzstift, nicht zu den Anschlägen für die Reichs- und Türkensteuer heran.
3. Die Einwohner zu Kruft sollen auch weiterhin nicht dem Erzbischof, sondern dem Laacher Abt als ihrem Hochgerichts-Grund- und Erbherrn huldigen, jedoch unter Vorbehalt der Rechte des Erzbischofs.
4. Die Abtei bleibt im Besitz der ihr von den Einwohnern geschuldeten Fronden und Dienste, die nur in Ausnahmefällen und nur in beschränktem Umfang auch zu Maßnahmen der Landes- und Reichsverteidigung herangezogen werden können.
5. In Zivilprozessen der Einwohner, die nach Landesrecht geführt werden sollen, sind das Krufter Gericht und der Laacher Abt die erste Instanz, jedoch sind Appellationen an die Gerichte des Erzstifts zulässig.
6. In Strafprozessen ist das Krufter Gericht das ordentliche Gericht, doch können dessen Urteile durch das Koblenzer Hofgericht überprüft werden.
7. Falls Streitigkeiten zwischen der Abtei und den Einwohnern nicht beigelegt werden können, sollen sie vor dem Kurtrierer Hofgericht ausgetragen werden, wobei aber Rekurse an ein Reichsgericht oder, falls dies wegen des Privilegiums de non appellando nicht angängig ist, an den Erzbischof erlaubt sind.
8. Die zu Kruft fälligen Strafgelder verbleiben insgesamt der Abtei, bei Appellationen an ein anderes Gericht jedoch zu Hälfte.
9. Die Abtei verbleibt in dem ungeschmälerten Besitz ihrer Einkünfte zu Kruft, einschließlich der Abgaben aus den Steinbrüchen.
10. Der Erzbischof verspricht der Abtei den Schutz ihrer Rechte über die Krufter Untertanen, einschließlich des Anspruchs des Klosters auf deren Leibeigenschaft.
11. Der Abtei verbleiben die jährlichen Schutzgelder der zu Kruft ansässigen Juden, die jedoch um Geleitbriefe des Erzbischofs ansuchen müssen.
12. Die Abtei nimmt weiterhin die Bestellung des Krufter Schultheißen, des Gerichts und des übrigen Verwaltungspersonals wahr.
13. Der Abtei verbleibt das ausschließliche Fischereirecht in den Gemarkungen Laach und Kruft.
14. Das Dorf Kruft bleibt außerhalb der kurtrierischen Ämtereinteilung und außerhalb des Amtsbereichs der Pellenz. Vielmehr soll diese Verwaltungsebene ausschließlich durch die Abtei wahrgenommen werden.
15. Nicht tangiert werden sollen durch diesen Vertrag päpstliche, kaiserliche und kurtrierische Privilegien. Auch wird der Erzbischof die Krufter Einwohner zum schuldigen Gehorsam gegen die Abtei anhalten.
Von diesem Vertrag wurden zwei Ausfertigungen gemacht, die beide vom Erzbischof, vom Domkapitel sowie vom Laacher Abt, Prior und Konvent unterschrieben und besiegelt wurden.
"Geschehen, Ehrenbreitstein den 16. Februarii .. 1682".
Charter: 1252
Date: 1682 Februar 16, Ehrenbreitstein
Abstract: In Abänderung des am heutigen Tag geschlossenen Vertrags mit der Abtei Laach bestimmt der Trierer Erzbischof Johann Hugo auf Bitten des Laacher Abtes die Ermäßigung der 100 Reichstaler jährlicher Pauschalzahlung an Stelle der Schatzung auf 75 Reichstaler.
Ankündigung der Siegel des Erzbischofs und des Trierer Domkapitels sowie der Unterschrift des Erzbischofs.
"Ehrenbreitstein den 16. Januarii 1682".
Charter: 552
Date: 1682 Juni 16, Koblenz
Abstract: Der Archidiakon von Karden und Mainz sowie Domkapitular von Eichstätt, Ferdinand Heinrich von der Leyen, bekundet, vom Laacher Abt Placidus ein am 24. Mai 1682 ausgestelltes Schreiben empfangen zu haben, durch das der Laacher Mönch Matthias Marianus an Stelle des verstorbenen Laacher Mönches Benedikt Holtzkamp zum Pfarrer von Kruft präsentiert wird. Deshalb investiert er Marianus mit dieser Pfarrei und deren Rechte und Einkünfte.
Siegelankündigung: Die Aussteller.
"Data Confluentiae 16. die mensis Junii 1682".
Charter: 554
Date: 1692 Dezember 10, Rom
Abstract: Papst Innozenz XII. verleiht den Seelen der Verstorbenen im Fegefeuer einen vollkommenen Ablass, für die am Fest Allerseelen (November 2) und in der Oktav, sowie an den Montagen während des Jahres in der Laacher Abteikirche am St. Anna-Altar vier Messen durch einen Ordens- oder Weltgeistlichen gelesen werden.
"Datum Romae apud s. Mariam Maiorem sub annulo piscatoris die 10. Decembris 1692".
Charter: 553
Date: 1692 Dezember 10, Rom
Abstract: Papst Innozenz XII. verleiht den Gläubigen einen vollkommenen Ablass am Fest Mariä Himmelfahrt (15. August) in der Laacher Abteikirche.
"Datum Romae apud s. Mariam Maiorem sub annulo piscatoris die 10. Decembris 1692".
Charter: 1276
Date: (1695 Juni 8) Ende 17. Jh.
Abstract: Elisabeth Amalie, Freifrau von Waldbott-Bassenheim, Herrin zu Königsfeld, geborene Freiin von Frankenberg, verkauft als Vormund ihrer Kinder aus ihrer Ehe mit dem verstorbenen Karl Philipp Anton, Freiherr von Waldbott-Bassenheim-Königsfeld, kurkölnischer Kammerherr und Amtmann zu Euskirchen, der Abtei Laach ein näher beschriebenes Weingut zu Leutesdorf, genannt die Warsberger Güter, das ihr Kellner Engelbert Keiffenheim binnen drei Monaten vor dem Leutesdorfer Gericht übergeben soll. Bis dahin verpflichtet sich die Abtei durch den hier inserierten, zwischen Keiffenheim und dem Laacher Kellerar Wilhelm Roth festgelegten Vertrag, von dem Verkaufspreis von 5300 Reichstaler 3000 Reichstaler in Brandenburger Gulden, jeder Reichstaler zu 80 Kölner Pfennige gerechnet, in Köln zu bezahlen und den Rest in Hypotheken festzulegen. In einer weiteren, ebenfalls inserierten Erklärung bezeugt das Leutesdorfer Gericht, dass diese Güter bei brennender Kerze zunächst für 4000 Reichstaler in bar und der Rest in Hypotheken aufgerufen worden seien, dass sich aber hierfür kein Käufer gefunden habe. Eine weitere, inserierte Urkunde, schließlich regelt die Begleichung der Schulden der Waldbott-Bassenheim, die aus dem Ankauf dieses Gutes 1676 für insgesamt 5300 Reichstaler durch Johann von Waldbott-Bassenheim von der Familie von Warsberg rühren.
Charter: 1277
Date: (1695 Juni 8) Ende 17. Jh.
Abstract: Elisabeth Amalie, Freifrau von Waldbott-Bassenheim, Herrin zu Königsfeld, geborene Freiin von Frankenberg, verkauft als Vormund ihrer Kinder aus ihrer Ehe mit dem verstorbenen Karl Philipp Anton, Freiherr von Waldbott-Bassenheim-Königsfeld, kurkölnischer Kammerherr und Amtmann zu Euskirchen, der Abtei Laach ein näher beschriebenes Weingut zu Leutesdorf, genannt die Warsberger Güter, das ihr Kellner Engelbert Keiffenheim binnen drei Monaten vor dem Leutesdorfer Gericht übergeben soll. Bis dahin verpflichtet sich die Abtei durch den hier inserierten, zwischen Keiffenheim und dem Laacher Kellerar Wilhelm Roth festgelegten Vertrag, von dem Verkaufspreis von 5300 Reichstaler 3000 Reichstaler in Brandenburger Gulden, jeder Reichstaler zu 80 Kölner Pfennige gerechnet, in Köln zu bezahlen und den Rest in Hypotheken festzulegen. In einer weiteren, ebenfalls inserierten Erklärung bezeugt das Leutesdorfer Gericht, dass diese Güter bei brennender Kerze zunächst für 4000 Reichstaler in bar und der Rest in Hypotheken aufgerufen worden seien, dass sich aber hierfür kein Käufer gefunden habe. Eine weitere, inserierte Urkunde, schließlich regelt die Begleichung der Schulden der Waldbott-Bassenheim, die aus dem Ankauf dieses Gutes 1676 für insgesamt 5300 Reichstaler durch Johann von Waldbott-Bassenheim von der Familie von Warsberg rühren.
Charter: 844
Date: 1695 November 6
Abstract: Schultheiß und Gerichtsschöffen des kurtrierischen Untergerichts von Leutesdorf bekunden, dass der laut Vollmacht seiner Herrschaft hiermit beauftragte Kellner von Königsfeld, Engelbert Keiffenheim, sie gebeten habe, den am 15. März 1695 geschlossenen Kaufvertrag zwischen der Freifrau von Königsfeld und der Abtei Laach zu bestätigen und die Abtei in die von ihr gekauften Güter einzuweisen. Auf Grund dieses Vertrages überträgt das Gericht daher dem Laacher Kellerar Wilhelm Roth und dem Sekretär der Abtei, Wilhelm Wylich, den Rheinecker Hof mit allem Zubehör, nachdem von der Kaufsumme von 5300 Reichstaler nun 3000 Reichstaler in Brandenburger Gulden, jeden Reichstaler zu 54 Trierer Pfennige gerechnet, bezahlt sind.
Siegelankündigung: Die Aussteller.
"Geschehen ahm 6. Novembris ... 1695".
Charter: 1253
Date: 1696 September 14, Koblenz
Abstract: Karl Kaspar von der Leyen bekundet, mit dem Laacher Abt Placidus wegen der von seinem verstorbenen Bruder Damian Adolf testamentarisch verfügten, vierteljährlichen Seelenämter früher vereinbart zu haben, der Abtei Laach für deren Begehung eine Summe von 800 Reichstaler entweder in bar, oder statt dessen eine Pension von jährlich 40 Reichstaler zu bezahlen. Da zur Zeit mehrere seiner Güter vom Feind beschlagnahmt sind, verpflichtet er sich nun bis zur Ablösung des Kapitals zur Leistung dieser Pension und setzt zu deren Sicherheit seine Weineinkünfte im Ländchen Breisig.
Ankündigung des Siegels und der Unterschrift des Ausstellers.
"Geben zu Coblentz den 14. Septembris 1696".
Charter: 1254
Date: (1696 September 15) 18. Jh.
Abstract: Abt Placidus, der Prior und der Konvent von Laach verpflichten sich gegenüber dem kurtrierischen und kurpfälzischen Amtmann Karl Kaspar von der Leyen, dem Mainzer und Trierer Domherrn und Chorbischof Heinrich Ferdinand von der Leyen und dem Obermarschall Karl Kaspar, die im Testament des am 4. September 1677 verstorbenen Damian Adolf von der Leyen gestifteten vierteljährlichen Messen zu dessen Seelenheil und zu dem seiner Familie zu halten.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem Konventssiegel.
Charter: 556
Date: 1696 Dezember 3, Rom
Abstract: Papst Innozenz XII. befreit den Laacher Mönch Josef Dens und Koadjutor des Laacher Abtes Placidus Kessenich von allen geistlichen Zensuren und Strafen und geheimen wie offenen Sentenzen, die er sich zugezogen hat oder haben könnte.
"Datum Romae apud s. Mariam Maiorem .. 1696 3. Non. Decembris".
Charter: 558
Date: 1696 Dezember 3, Rom
Abstract: Papst Innozenz XII. benachrichtigt die Vasallen der Abtei Laach über die Konfirmation des Laacher Mönchs Josef Dens als Koadjutor des Laacher Abtes Placidus Kessenich und fordert sie zur Treue und zum Gehorsam gegen jenen auf.
"Datum Romae apud s. Mariam Maiorem .. 1696 3. Non. Decembris".
Charter: 555
Date: 1696 Dezember 3, Rom
Abstract: Schreiben des Papstes Innozenz XII. an den Laacher Mönch Josef Dens: Bestätigt zur Vermeidung einer Vakanz in der geistlichen und weltlichen Verwaltung der Abtei Laach dessen Wahl zum Koadjutor mit dem Recht der Nachfolge des Abtes Placidus Kessenich, der betagt und schwer erkrankt ist, und weil der zu Köln gebürtige Dens bereits 50 Jahre alt ist und vor 20 Jahren die Priesterweihe empfangen hat.
"Datum Romae apud s. Mariam Maiorem .. 1696 3. Non. Decembris".
Charter: 559
Date: 1696 Dezember 3, Rom
Abstract: Papst Innozenz XII. benachrichtigt Kaiser Leopold über die Konfirmation des Laacher Mönchs Josef Dens als Koadjutor des Laacher Abtes Placidus Kessenich und bittet ihn, Josef zu unterstützen.
"Datum Romae apud s. Mariam Maiorem .. 1696 3. Non. Decembris".
Charter: 845
Date: 1696 Dezember 3, Rom
Abstract: Papst Innozenz XII. benachrichtigt den Laacher Konvent über die Konfirmation des Laacher Mönchs Josef Dens als Koadjutor des Laacher Abtes Placidus Kessenich und fordert ihn zur schuldigen Achtung und zum Gehorsam gegen ihn auf.
"Datum Romae apud s. Mariam Maiorem .. 1696 3. Non. Decembris".
Charter: 557
Date: 1696 Dezember 3, Rom
Abstract: Papst Innozenz XII. benachrichtigt den Trierer Erzbischof über die Konfirmation des Laacher Mönchs Josef Dens als Koadjutor des Laacher Abtes Placidus Kessenich.
"Datum Romae apud s. Mariam Maiorem .. 1696 3. Non. Decembris".
Charter: 560
Date: o.D. [1696 - 1698]
Abstract: Josef Dens, vom Papst bestätigter Koadjutor des Laacher Abtes Placidus Kessenich, bekundet, dem apostolischen Stuhl und Papst Innozenz XII. den hier inserierten Eid der Treue und des Gehorsams geleistet zu haben.
Charter: 561
Date: 1696 Dezember 4, Rom
Abstract: Papst Innozenz XII. erlaubt dem von ihm als Koadjutor konfirmierten Josef Dens die Abtswürde zu empfangen.
"Datum Romae apud s. Mariam Maiorem .. 1696 pridie Non. Decembris".
Charter: 562
Date: 1698 März 17, Ehrenbreitstein
Abstract: Der erwählte Laacher Abt Josef Dens bekundet, dem Trierer Erzbischof Johann Hugo den hier inserierten Gehorsams- und Treueid geleistet zu haben.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Datum et actum Ehrenbreitstein die 17. mensis Martii .. 1698".
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