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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 154
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Signature: 154
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1340 April 28
Der Koblenzer Offizial und Dekan des Stifts St. Florin zu Koblenz, Jakob, bekundet, dass er zusammen mit dem Propst von St. Kastor zu Koblenz, Otto von Helfenstein ("Helfynsteyn"), im Auftrag ihres Herrn, des Erzbischofs von Trier, im Kloster Laach gewesen sei und dort den Abt Wigand, den Prior Lambert und alle anderen im Kapitel versammelten Mönche auf ihr Priestertum, ihren Orden und ihren Gehorsam befragt hätte, was ihnen über die Urkunde bekannt sei, in der Otto von Dietz und seine Frau Gertrud ("Vertrude") der Abtei Laach zwölf Malter Korn aus ihren Gütern zu Kretz ("Gretcie") verkauft hätten. Der Abt, der Prior und alle Mönche hätte ausgesagt, dass diese besiegelte Urkunde rechtsgültig sei, dass keine arglistige Täuschung vorliege und dass sie Otto und seine Frau selbst besiegelt hätten. Danach habe er, der Offizial, den Ritter Dietrich von Kretz befragt, was er von der Klage Otto halte, dass diese Urkunde anders verfasst worden sei, als abgesprochen war. Hierauf habe Dietrich, eingedenk seines Lehenseides ("und nam dat uf dye Eyde, dye he sinen Herren hette gedain") ausgesagt, die Urkunde sei drei oder vier Stunden, bevor sie Otto und seine Frau besiegelten, in Anwesenheit von Otto, seiner Frau und seines Stiefsohns verlesen worden. Auch sei ihm bekannt, dass Otto dem jetzigen Abt, der damals Kellerar war, für die Besiegelung sein Siegel habe mitgeben wollen, was dieser aber abgelehnt habe. Zum Schluss habe er, der Offizial, den Klosterbruder Gobelin von Bahnen ("von Banede") hierüber eidlich vernommen, der aussagte, Otto habe sein Siegel selbst in das Kloster gebracht, worauf er, Gobelin, auf Ottos Geheiß die Urkunde nicht nehmen wollte. Siegelankündigung: Die Aussteller und Otto von Helfenstein. "Actum et datum feria sexta proxima post dominicam qua cantatur Quasi modo geniti .. 1340".   

Ausfertigung, Pergament

beide Siegel abgegangen
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    Languagedeutsch
     
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