Fond: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 153
Date: 1340 Januar 13
Abstract: Der frühere Bendorfer, jetzt Vallendarer Pleban Gerhard, die ehemaligen Schöffen des großen Gerichts ("maioris iudcii in Bedindorf") Heynfridus, genannt "Loncher" und Thilo Heymani sowie die früheren und jetzigen Schöffen dieses Gerichts Heyfridus, genannt "Heydin", Heinrich, genannt "Cratzenbecher" und Lutzo, der Sohn des oben genannten Heyfridus, bekunden, dass sie anwesend waren, als der verstorbene ehemalige Abt Johann Vinkelin ("Winkillin") gewisse Schulden bei der einst in Bendorf wohnenden Jüdin Guda ("Gude"), der Frau des Abraham von Bonn ("de Bunna"), vollständig bezahlt habe, die seitens ihres Mannes Vollmacht hatte, Schulden einzufordern und zu begleichen. Diese Schulden habe einst der Laacher Konverse, der Mönch ("frater") Konrad, ehemals Verwalter ("Provisor") des Laacher Hofes zu Bendorf, wegen eines Tausches ("ratione mutui") bei dieser Jüdin aufgenommen. Guda habe danach erklärt, dass sie auf alle Forderungen auf Grund weiterer Schuldverschreibungen, falls sie noch welche besäße, verzichte, dass sie keine Außenstände mehr habe, dass sie in Zukunft allen gerichtlichen Schritten gegen den Konversen und gegen die Abtei entsage und dass nun und künftig kein Jude vor dem Bendorfer Gericht in dieser Forderung als Zeugen oder als Anwalt auftreten dürfe.
Siegelankündigung: Der Pleban Gerhard für sich und für die genannten Schöffen, sowie der Priester Philipp zu Bendorf.
"Datum .. 1339 in octava Epiphanie eiusdem".
Charter: 730
Date: 1340 März 22
Abstract: Gerhard, einst Pleban zu Bendorf, nun zu Vallendar, sowie die Schöffen des großen Bendorfer Gerichts, Gerlach Damart, Heynfridus, genannt "Heydin", Heinrich von Cratzenbecher, Heymfridues Rensenant, Ludwig, Sohn des Loncher, Hermann, Sohn des Balye und Gyso, genannt "Veder", ferner der frühere Bendorfer Schultheiß Henfridus, genannt "Loncher", bekunden, dass sie unter Empfang des Zeugengelds anwesend gewesen seien ("interfuimus denarios eciam testimoniales sive urkoundiales super ey recipientes"), als der Laacher Abt Johann Vinkelin einst bei dem Juden Abraham von Bonn und bei dessen Frau Gude, die damals in Bendorf wohnten, seine Schulden bezahlt hätte. Diese Forderungen beruhten auf Geldaufnahmen und Verpfändungen des damaligen Verwalters des Bendorfer Klosterhofs, des Konversbruders Konrad und seien in Gegenwart der Aussteller vollständig und unter Berücksichtigung sämtlicher Verschreibungen dieses Konrads beglichen worden. Danach habe weder der Abt, noch der Konverse oder ein anderer Klosterangehöriger bei diesen oder bei anderen Juden zu Bendorf Geld aufgenommen. Konrad selbst sei schon vor zehn Jahren von seiner Tätigkeit als Verwalter entbunden worden und Abt Johann habe sich danach nicht mehr zu Bendorf aufgehalten. Gegen die vorgelegte, aus der Fastnachtszeit des Jahres 1333 stammende Schuldforderung spreche auch, dass der hierin als Zeuge genannte Gottfried Scrobant schon zuvor an Mariä Geburt (8. September [1332]) verstorben sei und dass der Pleban Gerhard, der die Verschreibung mit dem Siegel des Grafen Johann [von Sayn] beglaubigt haben soll, zu eben diesem Zeitpunkt seine Pfarrstelle mit der Vallendarer Pfarrei vertauscht habe und diese Siegel mithin nicht mehr führen konnte.
Die Aussteller sind bereit, ihre Aussagen nötigenfalls auch zu beeidigen.
Siegelankündigung: Der Vallendarer Pfarrer Gerhard und der Bendorfer Pfarrer Philipp.
"Datum ... 1339 st. Tr. In crastino b. Benedicti abbatis".
Charter: 154
Date: 1340 April 28
Abstract: Der Koblenzer Offizial und Dekan des Stifts St. Florin zu Koblenz, Jakob, bekundet, dass er zusammen mit dem Propst von St. Kastor zu Koblenz, Otto von Helfenstein ("Helfynsteyn"), im Auftrag ihres Herrn, des Erzbischofs von Trier, im Kloster Laach gewesen sei und dort den Abt Wigand, den Prior Lambert und alle anderen im Kapitel versammelten Mönche auf ihr Priestertum, ihren Orden und ihren Gehorsam befragt hätte, was ihnen über die Urkunde bekannt sei, in der Otto von Dietz und seine Frau Gertrud ("Vertrude") der Abtei Laach zwölf Malter Korn aus ihren Gütern zu Kretz ("Gretcie") verkauft hätten. Der Abt, der Prior und alle Mönche hätte ausgesagt, dass diese besiegelte Urkunde rechtsgültig sei, dass keine arglistige Täuschung vorliege und dass sie Otto und seine Frau selbst besiegelt hätten. Danach habe er, der Offizial, den Ritter Dietrich von Kretz befragt, was er von der Klage Otto halte, dass diese Urkunde anders verfasst worden sei, als abgesprochen war. Hierauf habe Dietrich, eingedenk seines Lehenseides ("und nam dat uf dye Eyde, dye he sinen Herren hette gedain") ausgesagt, die Urkunde sei drei oder vier Stunden, bevor sie Otto und seine Frau besiegelten, in Anwesenheit von Otto, seiner Frau und seines Stiefsohns verlesen worden. Auch sei ihm bekannt, dass Otto dem jetzigen Abt, der damals Kellerar war, für die Besiegelung sein Siegel habe mitgeben wollen, was dieser aber abgelehnt habe. Zum Schluss habe er, der Offizial, den Klosterbruder Gobelin von Bahnen ("von Banede") hierüber eidlich vernommen, der aussagte, Otto habe sein Siegel selbst in das Kloster gebracht, worauf er, Gobelin, auf Ottos Geheiß die Urkunde nicht nehmen wollte.
Siegelankündigung: Die Aussteller und Otto von Helfenstein.
"Actum et datum feria sexta proxima post dominicam qua cantatur Quasi modo geniti .. 1340".
Charter: 731
Date: 1340 November 6
Abstract: Graf Johann von Sayn erklärt, bei der Verhandlung des großen Gerichts zu Bendorf anwesend gewesen zu sein, als die Schöffen die Bestimmungen der Urkunden bestätigt und erklärt haben, dass alle Schulden gegen den Juden, in die der Abt und der Konvent von Laach verstrickt gewesen waren, getilgt sind.
Siegelankündigung: Gräfin Lisa ("Lyse") von Sayn, da der Aussteller kein Siegel hat.
"Datum .. 1340 feria sexta post festum omnium beatorum".
Charter: 155
Date: 1341 April 27
Abstract: Der Knappe Gerhard von Krey ("Kreyge") und seine Frau Greta weisen dem Laacher Abt Wigand Einkünfte von drei Mark, Andernacher Währung, von ihrem, ihnen als Allod gehörenden Weinberg und Obstgarten ("pomerium") "zou Brade", im Gebiet und in der Flur des Dorfes Kell ("Kelle") aus, die sie für sich und für ihre männlichen und weiblichen Erben vom Laacher Abt und dessen Nachfolgern auf immer zu Lehen nehmen, so dass ständig ein Angehöriger der Familie Lehensmann der Abtei sein soll.
Siegelankündigung: Gerhard von Krey, der Knappe Heinrich, genannt Vinkelin von Nickenich ("Nykedich") und der Andernacher Schöffe Johann Hunoldi.
"Datum .. 1341 feria sexta proxima post dominicam qua cantatur Misericordia domini".
Charter: 156
Date: 1341 Mai 18
Abstract: Der Ritter Johann, genannt Waldbott ("Walpode") von Andernach und seine Frau Christine nehmen von Abt Wigand von Laach und dessen Nachfolgern die Hälfte ihres Weinbergs im Andernacher Gebiet, bei dem Weg, der nach "Hacbourne" führt, für sich und für ihre männlichen und weiblichen Erben auf immer zu Lehen.
Siegelankündigung: Johann Waldbott und auf dessen Bitten die Andernacher Schöffen, der Ritter Hermann von Scheven und Johann Hunoldi.
"Datum .. 1341 in crastino ascensionis eiusdem" [domini].
Charter: 157
Date: 1341 Juni 23
Abstract: Katharina von Kempenich, Witwe des Simon, Herrn zu Kempenich, sowie ihre Söhne Simon und Johann bekunden, dass ihr Ehemann, bzw. ihr Vater Simon auf seinem Sterbelager sein Testament gemacht und dabei in Anwesenheit der Ritter Friedrich von Bürresheim ("Bourenszheym") und Reinhard von Kaltenborn ("Kaldenbourne") und vieler anderer ausgesagt habe, dass der Steinbruch ("Leye") zu Godelscheid ("Goudilscheit") der Abtei Laach gehöre. Er selbst habe ihn zu Unrecht innegehabt und beauftrage deshalb Friedrich und Reinhard mit der Rückgabe. Daher versprechen die Aussteller nun, dieser Rückerstattung keine Hindernisse zu bereiten und den Steinbruchbetrieb durch die Abtei ("...mougen vortme brechin und boutzen, doun und laszen...") nicht zu behindern.
Siegelankündigung: Katharina und Simon von Bürresheim auch für Johann von Bürresheim und für seine Frau, die kein Siegel haben, sowie auf ihre Bitte Reinhard von Kaltenborn.
"Dat dit geschach, dat was ... 1341 ouf sente Johans Auende Baptisten, da he geborin wart".
Charter: 158
Date: 1342 April 16
Abstract: Der Diener ("famulus") der Abtei Laach, Thomas, genannt "Kluyr", errichtet sein Testament: Er vermacht dem Abt und dem Konvent von Laach alle seine Güter, sowohl Mobilien wie Immobilien, die sie nach seinem Tod sogleich in ihren Besitz nehmen sollen.
Anwesend: Die Andernacher Schöffen, die Ritter Johann, genannt Waldbott ("Walpode") und Hermann von Scheven, Johann Waltelmi und Johann Hunoldi, ferner der Priester Johann von Aachen ("de Aquis") sowie die Diener des Klosters Gobelin und Wigand ("Wygando") u.a.
Siegelankündigung: Johann Waldbott, Hermann von Scheven, Johann Waltelmi und Johann Hunoldi auf Bitten des Ausstellers.
"Datum et actum .. 1342 feria tercia post dominicam qua cantatur Misericordia domini".
Charter: 734
Date: 1342 Mai 10
Abstract: Der Bürger zu Andernach, Peter von Bacharach und seine Frau Demudis, bekunden, vom Abt und vom Konvent von Laach einen im Andernacher Gebiet in der Örtlichkeit "Eycherhole" gelegenen Weinberg erblich gegen einen jährlichen, an Martin (11. November) fälligen Zins von vier Schillingen, Andernacher Währung, erhalten zu haben. Ferner schulden sie dafür dem Andernacher Schöffen Johann Waltelmi jährlich 21 Pfennige und dem Johann Waldbott ("Walpodoni") und dessen Erben den dritten Teil eines Huhns.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Andernacher Schöffen, der Ritter Hermann von Scheven und Johann Hunoldi.
"Datum .. in crastino ascensionis eiusdem" [domini].
Charter: 733
Date: 1342 Mai 10
Abstract: Der Bürger zu Andernach, Peter von Bacharach, gibt in die Hände des Abtes und des Konvents von Laach eine jährliche Rente von vier Ohm Wein zurück, die ihm die Abtei auf seine Lebenszeit urkundlich aus ihrem Hof zu [Mosel]Weis verschrieben hat.
Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers die Andernacher Schöffen, der Ritter Hermann von Scheven und Johann Hunoldi.
"Datum .. 1342 in crastino ascensionis eiusdem" [domini].
Charter: 159
Date: 1342 August 1
Abstract: Die Witwe Hedwig ("Hadewigis"), genannt "Huderse", von Koblenz und ihre Kinder Hermann und Druda verkaufen um eine nicht genannte, bereits entrichtete Summe dem früheren Diener ("famulus") der Abtei Laach, dem in Andernach wohnenden Peter, ihr Haus in Andernach am Kornmarkt ("in vico bladi"), ferner drei Stücke ("pecias") Weinberge im Gebiet von Andernach an den Örtlichkeiten, genannt "Arsbourch", in der "Schydergasse" und neben dem Weinberg des Adolf, genannt "Kackartz", ferner zwei Gärten auf Andernach Gebiet hinter der St. Peterkapelle und beim Garten der Benigna von Marienhausen ("de Marienhousin"). Sie verzichten auf alle Rechte, die sie bisher an diesen Liegenschaften hatten und versprechen Währschaft in gewöhnlichem Rahmen ("guarandiam debitam et consuetam"). Ebenfalls verzichtet der Priester zu Koblenz, Magister Heinrich, genannt "Dounere", auf alle Rechte, die ihm aus der Schenkung der Hedwig und ihrer Söhne zustehen könnten.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller und Heinrichs die Andernacher Schöffen Anselm Heirich ("Heyrici"), der Ritter Johann, genannt Waldbott, Johann Waltelmi und Heinrich, genannt "Rode".
"Datum .. 1342 feria quinta post festum b. Jacobi ap."
Charter: 160
Date: 1342 Dezember 22, Laach
Abstract: Der Ritter Johann, Herr zu Eltz, bekundet, dass er Lehensmann des Abtes Wigand und des Konvents von Laach geworden ist. Dafür hat ihm die Abtei 100 Mark Pfennig, Münstermaifelder Währung ("Muynstre Werongin") geschenkt, auf die Begleichung der von ihm und von seinem verstorbenen Vater rührenden, durch Urkunden zu belegenden Schulden verzichtet und ihm als Lehen die Sophie von Obermendig ("Ouirmendich") und Johann sowie dessen ehelichen und unehelichen Kinder ("sinen den Huisfrauwen und Hure kint") und Nachkommen, wie bisher die Abtei besaß, gegeben, die jedoch wieder an Laach fallen, falls Johann von Eltz ohne Kinder und Nachkommen bleibt. Von der Geldsumme hat Johann der Abtei Einkünfte von 15 Mark Münstermaifelder Währung zu Hatzenport angewiesen, nämlich die 13 Ohm jährliche Weinzinse, die Johann nach der Lese von der Gemeinde und von anderen Leuten in sein Fass erhält und hierüber eine Urkunde ausgestellt, die vom Gericht und von den Schöffen zu Hatzenport ("Hattinporz"), nämlich vom Vogt ("Vaitz") Konrad, Philipp Cluppil und Albrecht Mynkin, sodann vom Hatzenporter Pfarrer ("Kyrcherin") Goysbrecht, vom Laacher Prior Lambert, ferner von Dietrich von Miesenheim ("Mesinheym") und Arnold Muckelart ("Moulkelart") sowie vom Knappen und Laacher Lehensmann Jakob von Polch ("Poliche") beglaubigt ist. Johann verspricht eidlich für sich und für seine Erben, die diese 15 Mark durch die Zahlung von 300 Mark ablösen können, seinen Lehenspflichten nachzukommen.
Siegelankündigung: Der Aussteller, seine Frau Anna, sein Bruder Friedrich sowie der Propst Elisas des Stifts Münstermaifeld, Johanns Lehensherr.
Anwesend: Die Kanoniker von Mayen, nämlich der frühere Prior Heinrich und Johann, genannt "Geyel", der Mönch Konrad "in Aula monachorum" und die Andernacher Ritter Johann Waldbott ("Walpodone") und Hermann von Scheven als Zeugen des Klosters.
"Datum in Lacu ... 1342 in crastino s. Thome ap."
Charter: 161
Date: 1343 Januar 18
Abstract: Der frühere Diener und Müller der Abtei Laach, Peter, schenkt unwiderruflich dem Abt und dem Konvent von Laach sein in der Korngasse zu Andernach gelegenes Haus, das früher der Hedwig ("Hadewigis"), genannt Huderse ("Houderese"), gehört hatte, sowie seine Weinberge und Gärten im Andernacher Gebiet und leistet in die Hände des Abtes und des Konvents Verzicht.
Siegelankündigung: Die Andernacher Schöffen, der Ritter Johann, genannt Waldbott ("Walpode"), Johann Waltelmi, Johann Hunoldi und Johann, genannt "Provis".
"Datum .. 1342 in crastino b. Anthonii confessoris".
Charter: 162
Date: 1343 März 26
Abstract: Heinrich von Bodendorf ("Bodindorp"), Kanoniker des Stifts Karden, bekundet, dass seine verstorbene Mutter Blitold von Bodendorf ("Boudendorp") zehn Jahre nach dem Tod ihres Mannes und der Geburt ihrer Kinder ihr elterliches Erbteil erhalten und zwanzig Jahre danach von der Abtei Laach ein zu Kruft gelegenes Gut mit einer Hofstatt und einem Garten erworben habe, das sie gegen einen jährlichen Zins von einer Mark Pfennige, zu Kruft gängiger Währung, der Abtei wieder überlassen habe, den Laach auch jedes Jahr geleistet habe. Nun anerkennt er ebenfalls diese zwischen der Abtei und seiner Mutter vereinbarte Regelung.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Datum .. 1343 feria quarta proxima post annuntiacionem b. Marie v."
Charter: 163
Date: 1343 April 21
Abstract: Das Ehepaar Godo und Gela aus Andernach bekundet, von Abt Wigand und dem Konvent von Laach auf ihrer beider Lebenszeit einen Weinberg, genannt Lupoldere, im Gebiet von Andernach, sowie einen weiteren von einem halben Morgen in der "Mittilgasse", der einst Herrn Ernst ("Ernestii") von Mendig gehört hat, erhalten zu haben. Hierfür geben sie der Abtei jährlich die Hälfte des Wachstums, die auf ihre Kosten zur Zeit der Lese in ein Haus der Abtei zu Andernach oder in ihr eigenes Haus zu schaffen und dort dem Diener der Abtei zu übergeben ist. Ferner versprechen sie, die Weinberge, die nach ihrem Tod an die Abtei zurückfallen, in gutem Zustand zu halten.
Siegelankündigung: Die Andernacher Schöffen, der Ritter Johann, genannt Waldbott, Johann Waltelmi und Johann Hunoldi auf Bitten der Aussteller.
"Datum .. 1343 in crastino dominice qua cantatur Quasi modo geniti".
Charter: 164
Date: 1343 Dezember 16
Abstract: Die Schöffen von Andernach, die Ritter Johann Waldbott ("Walpode") und Hermann von Scheven sowie Johann Provis machen allen, besonders aber den Brüdern Johann und Kuno ("Counen") von Schöneck ("Schonecke") bekannt und bezogen, dass vor über zwei Jahren Claman Spyser alle seine Güter zu Kruft und in den Marken ("in der Marken") dem Abt und dem Konvent von Laach zu Lehen aufgetragen hat und dass sie mit anderen damals darüber eine Urkunde ausgestellt und besiegelt haben.
Siegelankündigung: Die Aussteller.
"Datum ... 1343 feria tertia post festum b. Lucie v."
Charter: 165
Date: 1343 Dezember 29
Abstract: Bohemund, Archidiakon der Trierer Kirche und der Propst Elias des Stifts Münstermaifeld bekunden als gewählte und bevollmächtigte Schiedsrichter in dem Streit zwischen Gottfried von Brandenburg ("Brandenbergh"), Archidiakon von St. Kastor in Karden, und der Abtei Laach wegen der Inkorporation der Pfarrei Kruft, nachdem sie die Parteien und ihre Argumente gehört haben: Gottfried und seine Amtsnachfolger haben in der Pfarrei Kruft die Befugnisse eines Archidiakons wie in den anderen Pfarreien des Archidiakonats, der Laacher Abt und seine Nachfolger jedoch das Recht, bei Vakanz der Pfarrei eine geeignete Person als Pleban oder als Pfarrer ("rectore") dem Archidiakon zu präsentieren. Der hierdurch vorgeschlagene Priester soll seine Einsetzung ("instituionem") oder Investitur ("investituram") in jene Pfarrei vom Archidiakon erhalten, doch soll dieser ihm keine besonderen finanziellen Belastungen aufbürden, sondern wie die anderen Pfarrer seines Amtsbezirks behandeln. Der Krufter Pfarrer schuldet seinerseits dem Archidiakon den gebührenden Gehorsam und die gewöhnliche Achtung und soll, wie die anderen Pfarrer, zu den [Land-] Kapitel erscheinen. Es folgt die Zustimmung des Archidiakons von Karden zu diesem Spruch.
Siegelankündigung: Der Aussteller, der Archidiakon Gottfried sowie der Abt und der Konvent von Laach.
"Datum .. 1343 in crastino innocentium".
Charter: 166
Date: 1344 Januar 18
Abstract: Der Andernacher Schultheiß Dietrich von Hadamar ("Hademar"), der Burggraf von Mayen, Dietrich von Rheinberg ("Ryberg"), der Ritter Johann Waldbott ("Walpode"), der Pfarrer Christian von [Nieder]Zissen ("Kirstian van Cyssen Kirchere") und die Andernacher Schöffen Johann Waltelmi ("Wailtheym") und Johann Provis vermitteln einen Vertrag ("Soune") zwischen Abt Wigand und dem Konvent von Laach einerseits und Heinrich, genannt von "Ayr" und seiner Frau Metze andererseits, die der Abtei ihren Leib und ihre Güter mit allen Rechten übergeben hatten. Sie setzen fest, dass die Abtei dem Ehepaar zum lebenslänglichen Unterhalt ("vur yr prounde ... ayse lange ayse sy levint") jährlich sechs Malter Korn zwischen dem 15. August und dem 8. September ("touschin den zweyn Vrauwen Missen") und vier Ohm Wein, Andernacher Maßes, im Herbst aus ihrem Fass zu Kruft geben soll und ferner für Heinrich jährlich einen einfarbigen Rock. Beim Tod eines der beiden verringert sich die Rente um einen Malter und um ein Ohm, die nach dem Tod beider an die Abtei zurückfällt, die auch Erbe ihres Nachlasses ist.
Anwesend: Der [Krufter] Schultheiß Christian ("Kirstian"), Roudinger Schorstein von Kruft sowie die Knechte Gobelin, Kellerar ("Kelnir") des Bahnerhofs ("zou Bande"), Wigand, Thomas, genannt "Kluyr" ("Clour") und Gerhard, Kellerar des Laacher Abtes u.a. ("unde ander byrvir Lude genouch"), die Bürger dieses Spruches sind.
Siegelankündigung: Die Aussteller ("wir Raitloude").
"Datum 1343 dominica proxima post octavas Epyphanie domini".
Charter: 168
Date: 1344 Januar 18
Abstract: Die Einwohner von Kruft, Johann Vrevil, Dietrich von Pommern, Johann Swalart, Meffried Vaisbendere, Engelbrecht "der Schoman", Giselher ("Gyselir") Contze, Meycherlin Man, Dietrich von Ayr und Nikolaus Kryenberg verbürgen sich gegenüber der Abtei Laach mit 200 Mark, Andernacher Währung, für Heinrich, genannt "van Ayr" und seine Frau Metze, für die Einhaltung ihrer Verpflichtung aus ihrem mit der Abtei Laach geschlossenen Vertrag [s. Best. 128 Nr. 166 und 167], dessen Aussteller hier namentlich angeführt werden, nämlich von ihrem früheren Besitz nichts zurückzubehalten. Da Johann Vrevil, Dietrich von Pommern und Johann Swalart nicht bürgen müssen, stellen die beiden ersten als Unterpfand je ein Viertel Weinberge zu Nickenich, an "Kalemount" und Johann Swalart ein Weinberg zu Kruft, "an dem Bourne".
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller Dietrich von Hadamar.
"Datum .. 1343 dominica proxima post octavas Epyphanie domini".
Charter: 167
Date: 1344 Januar 18
Abstract: Der Andernacher Schultheiß Dietrich von Hadamar ("Hademar"), der Burggraf von Mayen, Dietrich von Rheinberg ("Ryberg"), der Ritter Johann Waldbott ("Walpode"), der Pfarrer Christian von [Nieder]Zissen ("Kirstian van Cyssen Kirchere") und die Andernacher Schöffen Johann Waltelmi ("Wailtheym") und Johann Provis vermitteln einen Vertrag ("Soune") zwischen Abt Wigand und dem Konvent von Laach einerseits und Heinrich, genannt von "Ayr" und seiner Frau Metze andererseits, die der Abtei ihren Leib und ihre Güter mit allen Rechten übergeben hatten. Sie setzen fest, dass die Abtei dem Ehepaar zum lebenslänglichen Unterhalt ("vur yr prounde ... ayse lange ayse sy levint") jährlich sechs Malter Korn zwischen dem 15. August und dem 8. September ("touschin den zweyn Vrauwen Missen") und vier Ohm Wein, Andernacher Maßes, im Herbst aus ihrem Fass zu Kruft geben soll und ferner für Heinrich jährlich einen einfarbigen Rock. Beim Tod eines der beiden verringert sich die Rente um einen Malter und um ein Ohm, die nach dem Tod beider an die Abtei zurückfällt, die auch Erbe ihres Nachlasses ist.
Anwesend: Der [Krufter] Schultheiß Christian ("Kirstian"), Roudinger Schorstein von Kruft sowie die Knechte Gobelin, Kellerar ("Kelnir") des Bahnerhofs ("zou Bande"), Wigand, Thomas, genannt "Kluyr" ("Clour") und Gerhard, Kellerar des Laacher Abtes u.a. ("unde ander byrvir Lude genouch"), die Bürger dieses Spruches sind.
Siegelankündigung: Die Aussteller ("wir Raitloude").
"Datum 1343 dominica proxima post octavas Epyphanie domini".
Charter: 169
Date: 1344 Mai 5
Abstract: Das Ehepaar Apyllo und Rychmondis zu Alken ("Alkin") beurkunden, von Abt Wigand und vom Konvent zu Laach sieben Stücke ("pecias") Weinbergsländer gegen die jährliche Abgabe eines Drittels, bzw. der Hälfte des Gewächses, lieferbar auf eigene Kosten an die Kelter des Klosters zu Alken, auf Lebenszeit empfangen zu haben, die nach ihrem Tod wieder an die Abtei zurückfallen sollen. Der erste Weinberg wird "in Hyllinstanck" genannt, der zweite "Voulborinstoucke", der dritte "Zwenebinlingstoucke" und der vierte "die Lyedehecke". Von diesen vier, die in der Gemarkung der Stadt ("oppidum") Alken liegen, müssen sie die Hälfte des Ertrags geben. Der fünfte, der ebenfalls nach Alken gehört, heißt "die Virnoust", die beiden letzten dagegen, die in Kattenes ("in floro ville Kagnes") sind, liegen einmal "in Wanne", neben dem Weinberg des Johann, genannt "Harfoust" und zum andern "under Fermyenhelden". Für diese drei müssen sie ein Drittel des Ertrags geben.
Anwesend: Der Vogt von Winningen ("Woningin"), Thylo und die Schöffen von Alken, Ernst und Hennekin Peymelychin u.a.
Siegelankündigung: Die Knappen Friedrich von Ehrenburg ("Erinberg") und der Burggraf von Thurand ("in Thoroun"), Johann von Löf ("de Loue"), auf Bitten der Aussteller.
"Datum ... 1344 tertia feria proxima post festum bb Phylippi et Jacobi app."
Charter: 170
Date: 1344 August 11
Abstract: Die Geschwister Johann, Ernst, der Priester Ernst und Hildegund ("Hildegount") bekunden, dass sie einst dem Abt und dem Konvent von Laach eine Rente von Zehn Malter Korn aus ihrem Hof zu Niedermendig verkauft hatten, diese Rente jedoch wieder zurückgekauft haben, den Verkaufsbrief aber nun nicht finden können. Sie geloben daher, falls sie diese Urkunde wieder finden, aus ihr keine Forderungen abzuleiten oder das Kloster sonst zu schädigen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Stadt Mayen durch den Bürgermeister, die Schöffen und den Schultheißen.
"... gegeuin ... 1344 des andern Dagis na sente Laurentius m."
Charter: 171
Date: 1344 Oktober 27
Abstract: Der Prior Jakob, die Meisterin und der Konvent des Nonnenklosters Dünnwald ("Deinwalde") verpachten dem Johann, genannt "Hount" und seinen Erben ein Landstück, genannt "die Wasserlaye", das zum Hof der Nonnen in Obermendig gehört, gegen einen jährlichen, an Martini (11. November) fälligen Zins von sechs Schillingen, zu Köln gängiger Pfennige und von zwei guten Hühnern. Falls Johann diese Zinszahlung einmal unterlässt, muss er im folgenden Jahr die doppelte Höhe entrichten. Unterbleibt diese Zahlung aber längere Zeit hindurch, soll das Landstück wieder an die Nonnen fallen. Falls künftig auf diesem Landstück Mühlensteine ("molares") oder andere abbauwürdige Steine ("lapides apti atque boni et utiles") gefunden und gebrochen werden, erhält die Hälfte der Ausbeute das Kloster Dünnwald, der Jahreszins bleibt aber bestehen.
Siegelankündigung: Prior und Konvent von Dünnwald.
"Datum in vigilia bb. Simonis et Jude app."
Charter: 172
Date: 1344 November 30
Abstract: Katharina von Weysel, Tochter des Spyser und Frau des Götz von Hausen verzichtet für sich und für ihre Erben auf alle von ihren Eltern ererbten Einkünften, Äcker oder sonstigen Ansprüchen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Ausstellerin die Schöffen von St. Goar ("Sante Goweyre").
"... 1344 uf sante Andreys Dach ap".
Charter: 173
Date: 1344 Dezember 7
Abstract: Johann, genannt "Legestein", von Alken und seine Frau Gela bekunden, vom Abt und vom Konvent von Laach auf 14 Jahre einen Weinberg des Klosters in der Flur von Alken gepachtet zu haben, gegen die Hälfte seines Ertrags, der auf Kosten der Aussteller in das Kelterhaus der Abtei zu Alken geschafft und dort geteilt werden soll. Sie versprechen, diesen Weinberg in gutem Bau zu halten, jährlich nach Anweisung des Alkener Hofmeisters oder eines Vertrauten der Abtei seine äußeren und inneren Mauern in Stand zu setzen, ihn in den nächsten sieben Jahren zu düngen, dem Kloster Schadensersatz zu leisten und den Weinberg zu verbessern, falls die Vertrauten des Klosters dessen Vernachlässigung feststellen, widrigenfalls er sogleich wieder an Laach fallen soll. Beim Tod des Ehepaars innerhalb der Pachtzeit soll der Weinberg ungeteilt von dessen Kindern übernommen werden.
Anwesend: Der Kaplan Heinrich der Pfarrei Löf ("der Kirchen zou Loeuin"), die Alkener Schöffen Gobelin ("Gobele"), genannt "Schafrait" und der Müller ("Molner") Gobelin, genannt "Narre" u.a.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Junker Friedrich von Ehrenburg und der Junker Johann von Löf ("Loeuin"), Burgherr zu Thurand ("Douroun").
"Gegeuin ... 1344 der andern Dagis na sente Clays Dage des heiligen Byschouis".
Charter: 174
Date: 1344 Dezember 14
Abstract: Graf Robert ("Ropert") von Virneburg ("Virinbourch") erlaubt dem Abt und dem Konvent von Laach wegen ihrer Verdienste um ihn und wegen ihrer Freundschaft, dass das Kloster oder dessen Beauftragte ("Amptlude") jene bestrafen, die den Wald des Dorfes Kruft durch eigennützige und verderbliche Holzeinschläge oder sonst wie schädigen, sowie jene, die die [Güter der] in der Pellenz beeinträchtigen.
Siegelankündigung des Ausstellers.
"... gegeuen .. 1344 des andern Dagist na sente Luciendage der heiligin Jouncfrauwen".
Charter: 175
Date: 1345 Februar 23
Abstract: Schile von Brohl ("Brole"), genannt "von dem Wyer", überlässt nach Vermittlung gemeinsamer Freunde dem Abt und dem Konvent von Laach seinen Anteil an dem Zehnten in der Gemarkung des Dorfes Kretz ("Gretie") mit allem Zubehör, wie er diesen von seinen Eltern hatte, gegen eine jährliche, zwischen dem 15. August und dem 8. September ("touscin zwein vnsir vrauwen Dage") fällige Rente von neun Simmer Korn, Andernacher Maßes.
Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers die Andernacher Ritter Arnulf ("Arnuld") von Kettig ("Kettege") und Emmerich von Lahnstein ("Lainstein").
".. 1344 uf sente Mathias Auent des heiligin Apostil".
Charter: 176
Date: 1345 Februar 23
Abstract: Der Edle ("walgeborin Man") Johann, genannt "Douve" von Brohl ("Broule"), überlässt nach Vermittlung gemeinsamer Freunde dem Abt und dem Konvent von Laach seinen Anteil an dem Zehnten in der Gemarkung des Dorfes Kretz ("Gretie") mit allem Zubehör, wie ihn die Abtei zuvor schon auf Veranlassung von der Familie des Ausstellers innegehabt hatte, gegen eine jährliche, zwischen dem 15. August und 8. September fällige Rente von neun Simmer Korn, Andernacher Maßes.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller der Andernacher Ritter Hermann von Scheven.
".. 1344 uf sente Mathias Auent des heiligen Apostil".
Charter: 178
Date: 1345 November 2
Abstract: Der Bartscherer ("barbitonsor") Dietrich und seine Frau Gertrud zu Andernach bekunden für sich und für ihre Erben, dem Abt und dem Konvent zu Laach ihr Haus zu Andernach auf der Hohen Straße ("super alta strata"), das sie gegenwärtig bewohnen, sowie ihre zwei Weinberge, gelegen an dem Fluss Brohl ("super ripam dictam Broyle"), neben den Weinbergen des Knappen Heinrich, genannt Print ("Prynt"), aufgetragen und von ihnen für immer gegen einen jährlichen, am Sonntag nach Martini (11. November) fälligen Zins von acht Mark, Andernacher Währung, zurückerhalten zu haben.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Andernacher Schöffen, der Ritter Johann, genannt Waldbott ("Walpode"), Johann Hunoldi und Heinrich, genannt Rode.
"Datum 1345 in crastino omnium sanctorum".
Charter: 735
Date: 1345 November 13
Abstract: Gottfried, Dekan des Stifts St. Maria in Kyllburg ("Kylbourch"), bekundet, dass Abt Wigand von Laach seinem Stift 20 Mark, Kölner Währung, bezahlt habe, um sein und seiner Vorgänger Gewissen zu erleichtern und den aus Absicht oder Unwissenheit eingetretenen Zahlungsrückstand zu begleichen, der bei der Leistung des Zehnten an den Hof des Stifts zu Leutesdorf ("Ludenstorph") eingetreten ist, den Abt Wigand und dessen Vorgänger nicht entrichtet haben. Dafür versprechen Gottfried und sein Stift, die Abtei wegen dieses Defekts künftig nicht zu behelligen oder zu verklagen und Wigand die volle Gemeinschaft der Messen, Tagzeiten, Vigilien, Fasten und Bußübungen sowie der anderen frommen Werke der Stiftungsmitglieder zukommen zu lassen.
Siegelankündigung des Ausstellers.
"Datum 1345 ipso die b. Brictii ep."
Charter: 179
Date: 1346 Januar 12, Münstermaifeld
Abstract: Die Brüder Franke und Hennekin, genannt von Birsching ("van Bersinck"), bekunden, dass sie an dem Hof des Abtes und des Konvents von Laach zu Birsching keine ererbten Rechte oder andere Ansprüche geltend machen, außer dass sie noch ein Jahr, gerechnet vom 2. Februar 1346 an, auf dem Hof ruhig sitzen können.
Anwesend: Der kurtrierische Amtmann zu Münstermaifeld, Dietrich von Rheinberg ("Ryenberg") und der Burggraf Kurtriers zu Cochem, Heinrich, die auf Bitten der Aussteller auch siegeln, ferner Thiele, der Sohn des Welterheynzgin, der Unterschultheiß Arnold von Gappenach und der Schöffe von Münstermaifeld, Johann Moir.
"Actum in ambitu ecclesie Monasterii in Meynevelt et datum in vigilia octavarum Epiphanie domini 1345".
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