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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 312
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Signature: 312
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1403 Januar 2
Die Andernacher Schöffen, der Ritter Arnold von Kettig ("Ketge") und Nikolaus von Berresheim, vidimieren die von Grete, der Witwe des Ritters Dietrich Haus ("Huyst") und von ihren Söhnen, dem Ritter Dietrich und dem Nikolaus Haust, Herren von Ulmen, ausgestellte und besiegelte Urkunde vom 16. Oktober 1402 ("Datum .. 1402, 16. die mensis Octobris"), in der sie mit Abt Wigand, dem Prior und dem Konvent von Laach sowie mit den Lehensleuten der Abtei, den Andernacher Schöffen Jakob von Mendig und Friedrich von Saarwerden ("Sarwerten") und ferner mit den Andernacher Bürgern Konrad Honde und Gerhard Kurtmann einen Vergleich schließen. Durch ihn wird festgesetzt, dass das Landstück der Haust von Ulmen in "der Leyhen", genannt die Schießbahn ("Schissbayne") zu Niedermendig, das früher dem Dietrich Frenze gehört hat und das hinter dem Steinbruch des Vogts ("des Vaytz Leyen") und der "Abeleuszen Kulen" liegt, wie es die Niedermendiger Schöffen abgesteint haben, mit der Schießbahn eine Einheit bildet. Auch soll der Steinbruch und das übrige Land auf immer ein ungeteiltes Landstück sein, das die Haust von Ulmen wie ihre andere Steinbrüche nutzen dürfen. Jedoch müssen sie der Abtei und deren Lehensleuten gestatten, das andere Ende dieses Landstücks für ihren eigenen Nutzen zu gebrauchen. Diese sollen aber den Haust von Ulmen den Steinbruchzins geben, wenn sie dort ebenfalls einen Steinbruch anlegen, nämlich von dem zehnten Pfennig den dritten Pfennig. Siegelankündigung der Aussteller. ".. 1402 in crastino Circumcisionis st. Tr."  

Ausfertigung, Pergament

beide Siegel abgegangen
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    oberer und linker Rand sowie Plica stark beschnitten, wodurch Textverluste
    Rückvermerk des 15. Jahrhunderts: "Diese Leye ist durch Hern Wygand Abt geleynt worden Heintzen Valken und Johann Kurtman anno 1388 vme den tzeinten Pennig"
     
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