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Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 337
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Signature: 337
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1441 April 25, Laach
Instrument des kaiserlichen Notars und Klerikers der Trierer Diözese, Jakob Duckwiilre von Andernach: Ihm sei im Laacher Münster vom Laacher Abt Wilhelm von Leutesdorf in Gegenwart des Laacher Priors Rudolf von Lehmen und des Laacher Konvents ein Papierblatt übergeben worden, das der Pfarrer von Wellmich, Johann, in Gegenwart des Pfarrers von Obermendig, Heinrich von Liblar, und anderer glaubwürdiger Zeugen vorgelesen habe. Danach hätten sich die Mitglieder des Laacher Konvents einmütig verpflichtet, die hierin aufgezeichneten Bestimmungen zugunsten Heinrichs von Liblar zu beachten. Diese deutschsprachige Urkunde wird vom Notar ohne Datumsangabe hierauf wörtlich inseriert: Abt Wilhelm, der Prior und der Konvent von Laach gewähren aus besonderer Gunst und Freundschaft und wegen der Dienste und Mühen, die der Pfarrer von Obermendig, Heinrich von Liblar, der Abtei häufig erwiesen habe und künftig erweisen werde, auch, weil er in einem besiegelten Testament die Abtei Laach bedacht habe, dass er aller in der Abtei verrichteter Gebete und guter Werke teilhaftig ist, dass ihm der Kellerar des Konvents die einem Priestermönch zustehende Kost, nämlich die tägliche Provende oder die Caritas reiche, zwischen denen Heinrich wählen kann und dass er ein oder zwei eigene Kühe und zwei oder drei Schweine mit dem Klostervieh weiden lassen kann, für die er jedoch nicht das Winterfutter erhält. Ferner wird ihm die Abtei aus ihren Höfen zu Kruft jährlich zwanzig Wagen Mist ("Buewes") für die Weinberge stellen, die er zu seiner Leibzucht von der Abtei in der Krufter Gemarkung erhalten hat. Auch erhält er auf Lebenszeit das Laacher Pfortenhaus ("Portzhusz") mit Zubehör als Wohnung und jährlich am 11. November (Martin) für seine Kleidung sechs rheinische Gulden aus den Einkünften der Abtei zu Kruft. Solange er nicht beim Kloster wohnt, hat er keinen Anspruch auf Verköstigung und auf die Provende, wohl aber auf die sechs Gulden und auf zusätzlich fünf Wagen zu den erwähnten zwanzig Wagen. Als Pfarrer von Obermendig soll er auch für die Versorgung der Kapelle zu Bell jährllich [...] Malter Korn und ein halbes Fuder Wein erhalten, daneben steht ihm die lebenslängliche Nutzung von drei Morgen Weinberge, des Kelterhauses zu Kruft, des Obstgartens zu Laach zu, den er neu hat anlegen lassen, der Weiden zu Laach und zu Bell, die er erworben hat und der Rente von zwei Simmer Hafer, die er für zwölf Mark erworben hat, was nach seinem Tod alles an die Abtei fällt. Die Abtei verpflichtet sich schließlich, von Heinrich nur freiwillige Dienste zu fordern, ihn bei seiner Freiheit als Pfarrer ("peffelicher Friiheit") zu belassen, ihn nicht mit der Regel oder mit Statuten zu beschweren, sein Leben und seinen Besitz zu schützen, sein Testament auszuführen und Streitigkeiten mit ihm gütlich beizulegen. Es folgt durch Abt Wilhelm die Ankündigung des Abtssiegels und durch Abt, Prior und Konvent des Konventssiegels, genannt Siegel ad causas. Anwesend beim Akt des Notars: Pfarrer Johann von Wellmich, der Vikar zu Andernach, Wilhelm Curtman, der Hofmann ("coloni") von Bornstal, Peter Huylwolff, Paul, Sohn des Johann ("Hengin") von Glees, Johann Ysenburg von Mendig und Johann von Frankfurt, Fischer des Laacher Abts. ".. anno 1441, Ind. 4., die vero Martis vicesima quinta mensis Aprilis ... Acta sunt hec in ecclesia La censi in choro s. Stephani in eodem ecclesia".  

Ausfertigung, Pergament

Notarius Description: Vermerk und Signet des Notars
    Graphics: 
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    auf der Rückseite mehrere Notizen veterinärmedizinischer Art

    Languagelateinisch
     
    x
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