Charter: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 354
Signature: 354
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1459 November 3
Der Ritter Lepard von Heimbach ("Hembach") und sein Sohn Johann von Heimbach geloben dem Abt Johann Reuber ("Royffer") und dem Konvent von Laach als Lehensleute Treue, weil die Abtei Lepards Sohn Dietrich als Mönch aufgenommen und ihm eine Provende gegeben hat. Falls Dietrich mit oder ohne Erlaubnis seiner Klosteroberen aus dem Kloster austritt, soll dieses Lehensverhältnis bestehen bleiben, wobei jedoch keine Partei deshalb zusätzliche Forderungen geltend machen darf. Wenn sich Dietrich zu seiner Familie begibt, soll er sogleich wieder nach Laach geschickt werden. Falls sich dann freilich zeigt, dass Dietrich nicht Priester oder Mönch werden will, brauchen ihn der Abt und der Konvent nicht wieder aufnehmen und als Mönch halten. Sollte sich an Dietrich innerhalb der nächsten drei Jahre eine verborgene Krankheit ("Suychte") oder ein Gebrechen zeigen, die mit den Gewohnheiten des Klosters unvereinbar sind, wird ihn seine Familie ohne Einspruch wieder aufnehmen.
Siegelankündigung: Lepard, sowie für Lepards Sohn, der kein Siegel führt, Jordan Muyll von Bruich.
"Datum .. 1459 in festo b. Huperti conf." an Pergamentpressel zwei Siegel; Siegel 1 rund (2,5 cm), beschädigt: Lepard von Heimbach (im Siegelfeld unter Helmzier Schild mit einem Löwen); Siegel 2 unscharf geprägt (erkennbar: Schild mit Balken)
Rückvermerk Ende 15. Jahrhunderts (Tilmann?): "Has litteras non scripsi, quia nulla in eis pro nunc est utilitas"
anderer Rückvermerk 15. Jahrhunderts: "Contractus cum antiquis monachis"
Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 128, Laach, Benediktinerkloster 354, in: Monasterium.net, URL </mom/DE-LHAKO/128/354/charter>, accessed at 2024-11-22+01:00
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