Fond: Best. 128, Laach, Benediktinerkloster
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Charter: 767
Date: 1447 April 30
Abstract: Theilgin Linnenwever und seine Frau Gertrud pachten erblich von Abt Rudolf von Laach ein Landstück im Gericht von Obermendig, zu "Schirprych", zwischen den Gütern des Stifts St. Florin und den Burggrafen von Rheineck, gegen jährlich ein Pfund gelben frischen Wachses, lieferbar am 11. November (Martin) nach Laach.
Anwesend: Die Schöffen von Obermendig Johann Nyck(en) und Johann Kech(en).
Siegelankündigung: Der Pfarrer von Obermendig, Heinrich [von Liblar].
"Datum .. 1447 ipso die b. Quirini m."
Charter: 768
Date: 1447 Juli 25
Abstract: Abt Rudolf von Laach verpachtet Theilgin Lynnenwever und dessen Frau Gertrud unter den gleichen Bedingungen dasselbe Landstück, wie in Best. 128 Nr. 767:
Ein Landstück im Gericht von Obermendig, zu "Schirprych", zwischen den Gütern des Stifts St. Florin und den Burggrafen von Rheineck, gegen jährlich ein Pfund gelben frischen Wachses, lieferbar am 11. November (Martin) nach Laach.
Siegelankündigung: Die Aussteller.
"Datum .. 1447 ipso die bb. app. Philippi et Jacobi".
Charter: 347
Date: 1447 November 2
Abstract: Johann und Johann, Herren von Schöneck und Olbrück, tauschen mit Abt Rudolf und mit dem Konvent von Laach Leibeigene: Sie geben Stine, die Tochter der Katharina Heiden von Nickenich und deren künftige Nachkommen der Abtei und erhalten dafür Lisa, die Tochter des Nikolaus Diedewers von Niedermendig und deren Nachkommen.
Siegelankündigung: Die Aussteller.
"Datum .. 1447 off aller Selen Dach."
Charter: 849
Date: o. D., ca. 1450 - 1462
Abstract: Peter Lobart und seine Frau Metze, wohnhaft zu Miesenheim ("Mesenhem"), bekunden, dass sie mit Zustimmung ihrer Pachtherren, des Laacher Mönchs Hermann von Eich ("Eych") und dessen Bruders Wilhelm, mit Theilgin Bel(en) und dessen Frau Katharina, ebenfalls wohnhaft zu Miesenheim, einen halben Morgen Land unter der Plaidter Straße, bei Peter Drodewich und Peter Bassenheymer, gegen ein Sechstel der Hofstätte vertauscht haben.
Siegelankündigung: Die Schöffen von Miesenheim, die mit ihrem Schöffensiegel den Hauptbrief mit dieser Erklärung verbunden haben.
"Datum ut supra".
Charter: 602
Date: 1450 Juli 2
Abstract: Der Knappe Gerhard Merbode bekundet, von Abt Rudolf von Laach die Lehen empfangen zu haben, die sein verstorbener Vater von der Abtei zu Kruft hatte, nämlich eineinhalb Morgen Weinberge am "Wannvysberge", ein Viertel Weinberge am "Geleberge" und einen Garten hinter dem Kelterhaus zu Kruft.
Siegelankündigung: Der Aussteller und auf dessen Bitte der Junker Wilhelm Meinfelder.
"Datum .. 1450 die visitacionis b. Marie v."
Charter: 356
Date: 1451 Februar 5
Abstract: Der Ritter Gotthard ("Goedert"), Sohn zu Drachenfels ("Drachenviltz"), Herr zu Olbrück und Vogt zu Waldorf, tauscht mit Abt Rudolf und mit dem Konvent zu Laach Leibeigene: Gotthard gibt den Dietrich, den Sohn des Simon von Nickenich und erhält dafür den Johann Brouyn, den Sohn des Peter Bruyn.
Siegelankündigung: Die Aussteller.
"Datum .. 1450 st. Tr. ipso die Agathe v. et m."
Charter: 770
Date: 1452 Juni 8
Abstract: Johann Steinmetzer und seine Frau Else, Bürger zu Andernach, pachten erblich von Abt Rudolf, vom Prior und vom Konvent von Laach ein Haus des Klosters zu Andernach mit einer Halle vor dem Haus, aus der "Heerstraissen", neben dem Haus des Herrn Swaiff, genannt zum Roten Löwen. Für dieses Haus zahlen sie der Abtei des einen jährlichen Zins von acht rheinischen Gulden, Andernacher Währung, zu je 24 Weißpfennigen, fällig am Sonntag nach dem 11. November (Martin), sowie die Zinse an Dritte, nämlich an den Priester im Andernacher Spital jährlich drei Schillinge und ein Huhn und an die Abtei Himmerod ("den Hymmelroderen") wegen der Halle sechs Schillinge. Sie sind gehalten, das Haus und die Halle in gutem baulichen Zustand zu halten und setzen hierfür und für ihre finanziellen Verpflichtungen ihr Haus mit dem Hof und der Halle hinter dem gepachteten Haus zum Unterpfand, für das die Abtei Marienstatt ("den Marienstederen") jährlich eine Mark Andernacher Währung erhält.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Andernacher Schöffen Johann Meyener und Dietrich von Mendig.
"Datum .. 1452 ottava die mensis Junii".
Charter: 348
Date: 1454 Januar 7
Abstract: Katharina, die Tochter des Bürgers von Antwerpen, Peter von Eich, bekundet, dass sie sich aus besonderer Liebe zur heiligen Maria und aus Zuneigung zur Abtei Laach, ferner weil sie keiner anderen Herrschaft angehöre, zur Leibeigenen ("eyne angehoerich Doychter") des Klosters gemacht und, wie andere Klosteruntertanen, dem Abt Rudolf von Laach für sich und für ihre Nachkommen Treue gelobt habe.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Ausstellerin der Pfarrer von Kruft, Mant und der Krufter Schultheiß, Peter Cruder.
"Datum .. 1453 st. Tr. in crastino Epiphanie domini".
Charter: 774
Date: 1454 Juni 18
Abstract: Johann von Leubsdorf ("Luipzdorff"), genannt "Francken", erhält von Abt Rudolf von Laach einen Weinberg und einen Baumgarten in der Gemarkung Kell, "zo Brade", am Berg unter der Quelle, zu Lehen.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Datum .. 1454 Marci et Marcelliani mm. ipso die".
Charter: 349
Date: 1455 März 8
Abstract: Richard Meinfelder und seine Frau Else schließen auf Vermittlung von anwesenden gemeinsamen Freunden mit Abt Rudolf von Laach einen Vertrag. Richard und Else versprechen, der Abtei jährlich einen Zins von vier Malter Korn, Mayener Maßes, aus ihrem Hofteil und aus verschiedenen Gütern zu geben, die sie gemeinsam mit Richards Bruder, Wilhelm, besitzen und hierfür innerhalb einer festgesetzten Frist die Zustimmung des Kölner Erzbischofs, des Lehensherrn dieses Hofes beizubringen, widrigenfalls der Vertrag ungültig ist. Ferner bestimmen sie, dass sie ihren Anteil am Zehnten zu Nickenich, Thür und anderswo ohne Zustimmung des Abtes nicht einziehen oder verpachten, sondern dass diesen der Abt so lange einziehen soll, bis sie das von ihm entliehene Geld wieder zurückerstattet haben.
Siegelankündigung: Die Aussteller.
"Datum .. 1454 iuxta st. Tr. sabato ante dominicam Oculi".
Charter: 773
Date: 1455 März 20
Abstract: Abt Rudolf, der Prior und der Konvent von Laach verpachten erblich den Andernacher Bürgern, dem Fleischhauer Hermann Mangolt und seiner Frau Katharina, die Hofstätte der Laacher Caritas zu Andernach auf dem Platz "hinder dem Wolff", zwischen [dem Haus des] Johann von Sliitzstat und [der Hofstätte des] Thomas Speichenauen, gegen jährlich eine Mark Pfennige, Andernacher Währung, fällig am Sonntag nach dem 11. November (Martin) an die Caritas der Abtei.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem gemeinsamen Konventssiegel ad causas.
"Datum .. 1454 vicesima die mensis Martii".
Charter: 772
Date: 1455 März 20
Abstract: Abt Rudolf, der Prior und der Konvent von Laach verpachten erblich den Andernacher Bürgern Thomas Speichnauen und seiner Frau Nyngen die Hofstätte der Abtei zu Andernach, auf dem Platz "hinder dem Wolff", bei der Hofstätte, die Hermann Mangoltz von der Abtei hat, gegen jährlich eine Mark Pfennige, Andernacher Währung, fällig am Sonntag nach dem 11. November (Martin) an die Caritas zu Laach.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem gemeinsamen Konventssiegel ad causas.
"Datum 1454 vicesima die mensis Martii".
Charter: 771
Date: 1455 März 20
Abstract: Die Andernacher Bürger Johann Sliitzstat und seine Frau Else pachten erblich von Abt Rudolf, vom Prior und vom Konvent von Laach ein der Laacher Caritas gehörendes Haus zu Andernach, auf dem Platz "hinder dem Wolffe", bei der Hofstätte des Fleischhauers und Andernacher Bürgers Hermann Mangolt, gegen eine jährliche, am Sonntag nach dem 11. November (Martin) an die Abtei und an die Caritas fällige Zahlung von einer Mark Pfennige, Andernacher Währung. Die Pächter sind verpflichtet, das Haus einschließlich des Daches, der Mauern und der Wände in Stand zu halten und es nicht im Erbgang zu teilen, wofür sie der Abtei zum Unterpfand einen Garten zu Andernach "uff der Dunen", bei den Liegenschaften des Andernacher Schöffen Johann Meyener und des Werner von Esch, setzen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Andernacher Schöffen Johann Meyener und Dietrich von Mendig.
"Datum .. 1454 vicesima die mensis Martii".
Charter: 350
Date: 1455 Juni 12
Abstract: Johann, Herr von Eltz, bekundet, dass Abt Rudolf und der Konvent von Laach, von denen er aus dem Hof des Klosters zu Alken jährlich ein Fuder Wein zu Lehen getragen habe, das mit 150 rheinischen Gulden abgelöst werden konnte, ihm dieses Geld bezahlt hätten. Deshalb habe er für diese Summe näher beschriebene Ländereien seiner Eigengüter zu Metternich ("Metterich") ausgewiesen und diese ebenso von der Abtei zu Lehen genommen, wie eine Wiese zu Wassenach, hinter der Gemeinde und hinter Arnold Kolb, die bis zu dessen Tod seinem Schwager, dem Ritter Romelian von Kobern gehört habe.
Siegelankündigung: Der Aussteller und dessen Sohn Johann.
"Datum .. 1455 duodecima die mensis Junii".
Charter: 351
Date: 1457 März 20
Abstract: Abt Rudolf, der Prior und der Konvent von Laach tauschen Liegenschaften mit Matthias Becher und mit seiner Frau Katharina, wohnhaft zu Wassenach. Die Abtei gibt ihnen mehrere, näher bezeichnete Landstücke von insgesamt zwölf Morgen in der Gemarkung Wassenach, für die jährlich eineinhalb Simmer Pfalzgrafenkorn zu entrichten sind und erhält dafür drei Wiesen im Gericht von Wehr.
Anwesend: Die Geschworenen von Wassenach, Johann Becher und Sivart ("Siifart"), Sohn des Wynantz.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem gemeinsamen Siegel des Konvents ad causas.
"Datum .. 1456 vicesima die mensis Martii".
Charter: 352
Date: 1458 Oktober 17
Abstract: Johann Ruyttynck und seine Frau Stine, wohnhaft zu Nickenich, vereinbaren nach Vermittlung gemeinsamer Freunde mit Abt Johann und mit dem Konvent von Laach über die Schuldverschreibung des verstorbenen Dietrich Krebel von Kell an die Abtei, dass diese Schuld als erledigt gelten soll und dass ihnen die Abtei die Urkunden hierüber aushändigen wird. Statt dessen haben die Aussteller eine Gesamtschuld von 64 rheinischen oberländischen Gulden an die Abtei anerkannt, jeder Gulden zu vier Mark Kölner Währung gerechnet, von denen jeweils am 11. November (Martin) jedes Jahres acht Gulden zurück bezahlt werden sollen, ausgenommen in Jahren des Misswuchses ("Miisz Jare"). Zum Unterpfand setzen sie hierfür näher beschriebene Güter im Gericht von Nickenich, darunter einen Weinberg hinter den Kartäusern.
Anwesend: Der Nickenicher Heimbürge Johann ("Hengen") und die Nickenicher Geschworenen Dietrich Meder und Peter Scheyffer.
Siegelankündigung: Der Nachbar von Nickenich, Wilhelm von Dattenberg ("Dadenberg"), auf Bitten der Aussteller und der Geschworenen.
"Gegeuen .. 1458 uff s. Lucas auent ev."
Charter: 603
Date: 1459 Januar 20
Abstract: Der Knappe Gerhard Merbode ("Meyrbode") bekundet, von Abt Johann von Laach die Lehen empfangen zu haben, die sein verstorbener Vater von der Abtei zu Kruft erhalten hat, nämlich eineinhalb Morgen Weinberge an dem "Wanmoszberge", ein Viertel Weinberge an dem "Goltberge" sowie einen Garten hinter dem Kelterhaus zu Kruft.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
".. 1458 uff s. Agneten Auent".
Charter: 1189
Date: 1459 Februar 12
Abstract: Ordnung des vom Trierer Erzbischof mit der Schlichtung der Zwietracht zwischen Abt Johann und dem Konvent von Laach beauftragten Trierer Weihbischofs Huprecht und des von diesem hinzugezogenen Abtes Johann von Steinfeld, ord. Praem., für das klösterliche Leben zu Laach:
Abt und Konvent sollen die wesentlichen Punkte der Benediktusregel einschließlich der Gelübde halten ("halden die Substancialia des Ordens, daruff dann aller Orden und Geistlicheyt bebuwet und gefundyert sint, mit Namen zum Ersten Obediencia, das ist Gehorsamkeyt... in alle zymlichen Sachen, nach Gesetz iren Regulen vnd darnach Castitatem, das ist ein reyn kusch Leben zu furen vnd Raupertatem, das ist Eygenthum zu obergeben nit alleyne in der zytlichen Narungen, sonder auch den eygen Willen, uff das eyn gantzen Friede vnter in sii.").
Beim Verlassen des Klostergebäudes sollen sie das Ordenskleid tragen ("in syme Orden wandelen") mit der Kukulle und in Begleitung eines Knechts oder eines Mitmönchs gehen und nur mit Erlaubnis des Abts oder des Priors, die diese Genehmigung nur in einem triftigen Grund geben sollen. An den vier Orten, nämlich im Chor, Dormitorium, Refektorium und im Kreuzgang ("Ambitu"), sollen sie das Silentium halten, dessen Verstöße der Prior bestrafen soll und ebenso im Kapitel, gemäß der Benediktusregel. Ihre Chorgebete sollen sie treulich und beständig halten und keine Zeiten, Vigilien oder Messen auslassen, im Kloster im geziemenden Ordenskleid wandeln und ihre Tonsur ("Coronen") tragen. Abends nach der Komplet sollen sie in das Dormitorium gehen ("zu Dormiter gaen"), das der Prior darauf abschließt und zur Mettenzeit wieder aufschließt, der auch die Mönche, die die Mette oder eine andere Tageszeit versäumen, oder die nach der Komplet noch umherlaufen, bestrafen soll. Ohne Erlaubnis des Abtes oder des Priors sollen Frauen weder zum Dormitorium, noch zum Kreuzgang noch zum Kloster überhaupt Zutritt haben. Nach dem Essen dürfen die Brüder bis zur Vesper innerhalb des Klosters spazieren gehen.
Der Konvent soll gemeinsam an einem Tische essen. Fleisch können die Mönche nur dreimal in der Woche, nämlich am Sonntag, Dienstag und Donnerstag und nur im Siechenhaus ("Siegehuse") essen. An den anderen Tagen sollen sie im Refektorium ("zu Refender") essen, wo bei Tisch vorgelesen werden soll, nach Gutdünken des Priors und der Leiter des Konvents ("der Regeren desz Conventz"). Als zusätzliche Nahrungsmittel ("zu Volleist") soll der Abt dem Konvent wie bisher das Brot und jedem Konventsmitglied ein Quart Wein, aber unter Berücksichtigung des jeweiligen Tages, geben, ferner einen Weinberg herrichten lassen, von dem der Konvent neben dem Brot seine Provende bezieht, ausgenommen in Missjahren, in denen sich die Weinportionen nach den Möglichkeiten und nach dem Ratschlag ihrer Freunde richten sollen. Angehörigen, die den Zeitpunkt der Mahlzeiten nicht einhalten, sondern ohne Notwendigkeit für das Kloster abwesend sind, soll man keine Provende reichen. Im Advent soll der Abt ferner einen und in der Fastenzeit zwei Tonnen Heringe geben und das Jahr hindurch alle Vierteljahre dem Prokurator des Konvents sechseinviertel Mark, Kölner Währung, für die Eier und die Käse. Die Schüler ("Scholeren") sollen wie bisher eine halbe Provende erhalten. Auch soll der Abt dem Konvent das Gemüse liefern und hierzu als Fett je 100 Pfund Speck, Butter und Öl, für das er in Missjahren stattdessen auch vier Gulden geben kann, ferner das Salz und das Fleisch, nämlich für jeden Konventsangehörigen zu den fünf Zeiten fünf Pfund, wie bisher. Mit der Fischerei soll es wie bisher verbleiben.
Hinsichtlich der Klosterämter wird bestimmt, dass der Abt einen Mitbruder als Hospitaler ("Spedeler") einsetzen soll, der im Konvent verbleibt, falls er nicht besondere Geschäfte wahrzunehmen hat, wofür ihm nur der Prior, oder derjenige, der den Konvent regiert, Urlaub geben können. Die für das Hospital bestimmten Einkünfte sollen nur in dem für die armen Leute bestimmten Spital verwendet werden, worüber der Hospitalar jährlich dem Abt und dem Konvent Rechnung legt, den Überschuss für die Armen verwendet und bei Unzulänglichkeiten mit dem Rat des Abtes und des Konvents eine Beeinträchtigung der Armen zu vermeiden sucht.
Dem Konventstisch soll ein Prokurator des Konvents vorstehen, der vom Abt sein Amt empfängt, der auch das Siechenamt ("Siegeampt") verwaltet, dessen Einkünfte unter der Aufsicht des Konvents stehen, mit ihrer Hilfe die Kranken versorgen lässt und dem das Siechenhaus offen steht. Auch soll dieser Prokurator die Caritas und die Präsenz verwalten und ihre Einkünfte für den Tisch und die Kleidung des Konvents verwenden, sowie die Kellerei zu seiner Verfügung haben, für die er jährlich dem Abt und dem Konvent Rechnung legt. Dem Konvent untersteht auch die Küsterei, deren Kustos allen Fleiß für die Beleuchtung und für die anderen Geschäfte der Kirche anwenden, sein eigenes Haus zum Nutzen seines Amtes behalten und jährlich Rechenschaft ablegen soll. Auch der Prior, der im Konvent verbleibt, behält sein eigenes Haus, in das er keine neuen Zugänge machen darf, wie der Abt überhaupt, dem die Verfügungsgewalt über alle Klosterbaulichkeiten verbleibt, ungebührliche Türen in diesen Sonderhäusern beseitigen lassen soll.
Der Abt legt dem Konvent jährlich Rechnung, der innerhalb einer Bedenkzeit von einem Monat dieser Rechung einmütig widersprechen kann, sonst aber kein Einspruchsrecht mehr hat. Der Konvent soll vier oder fünf seiner ältesten und verständigsten Mitglieder zu seiner Vertretung bestimmen, mit denen der Abt Beschlüsse fassen kann, die für das Kloster bindend sind. Schließlich verpflichten sich Abt und Konvent, Visitationen nur mit Zustimmung und auf Geheiß des Trierer Erzbischofs zuzulassen.
Diesem Spruch haben der Abt und der Konvent von Laach zugestimmt, weshalb er die Form einer vom Trierer Erzbischof besiegelten Urkunde erhalten soll.
Siegelankündigung "des Zedels": [Weih]Bischof Huprecht, Abt Johann [von Steinfeld und Abt Johann von Laach] mit dem Sekretsiegel der beiden Abteien.
"Gescheen 1458 crastino dominice, qua in ecclesia die Invocavit st. Tr."
Charter: 601
Date: 1459 März 15
Abstract: Der Knappe Johann von Winningen bekundet, von Abt Johann von Laach den Hof und die Güter zu Lehen erhalten zu haben, die sein verstorbener Vater Hertwin von Winningen einst von Abt Rudolf von Laach als Lehensgüter zu Kruft empfangen hatte.
Siegelankündigung: Auf Bitten des Ausstellers dessen Schwager Dietrich ("Doytdert") Breeder von Hohenstein ("Hoynsteyn").
"Datum .. 1458 st. Tr. feria quinta post b. Gregorii pp."
Charter: 354
Date: 1459 November 3
Abstract: Der Ritter Lepard von Heimbach ("Hembach") und sein Sohn Johann von Heimbach geloben dem Abt Johann Reuber ("Royffer") und dem Konvent von Laach als Lehensleute Treue, weil die Abtei Lepards Sohn Dietrich als Mönch aufgenommen und ihm eine Provende gegeben hat. Falls Dietrich mit oder ohne Erlaubnis seiner Klosteroberen aus dem Kloster austritt, soll dieses Lehensverhältnis bestehen bleiben, wobei jedoch keine Partei deshalb zusätzliche Forderungen geltend machen darf. Wenn sich Dietrich zu seiner Familie begibt, soll er sogleich wieder nach Laach geschickt werden. Falls sich dann freilich zeigt, dass Dietrich nicht Priester oder Mönch werden will, brauchen ihn der Abt und der Konvent nicht wieder aufnehmen und als Mönch halten. Sollte sich an Dietrich innerhalb der nächsten drei Jahre eine verborgene Krankheit ("Suychte") oder ein Gebrechen zeigen, die mit den Gewohnheiten des Klosters unvereinbar sind, wird ihn seine Familie ohne Einspruch wieder aufnehmen.
Siegelankündigung: Lepard, sowie für Lepards Sohn, der kein Siegel führt, Jordan Muyll von Bruich.
"Datum .. 1459 in festo b. Huperti conf."
Charter: 775
Date: 1460 April 8
Abstract: Peter Wyngartner und seine Frau Katharina, wohnhaft zu Kell, pachten erblich vom Laacher Prior Johann von Heuchelheim ("Huychelheym") und dessen Nachfolger im Priorenamt näher bezeichnete Liegenschaften im Gericht von Kell, darunter einen Weinberg "uff Hoelwech, der des Priors Wyngart" genannt wird, gegen zwölf gute fränkische ("frentzsche") Viertel Wein jedes Jahr in das Fass des Priors, wofür sie Besitz zu Kell zum Unterpfand setzen. Falls die Pächter ihren Wein jedoch an Händler verkaufen, sollen sie den Anteil des Priors ebenfalls veräußern und ihm, falls er damit einverstanden ist, statt dessen den Erlös geben.
Anwesend: Die Geschworenen von Kell, Nikolaus Houeman und Johann Contzen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller und der Geschworenen die Andernacher Schöffen Johann Meyener und Dietrich von Mendig.
"Datum .. 1460 octava die mensis Aprilis".
Charter: 776
Date: 1460 Dezember 2
Abstract: Richwin Muytter und seine Frau Grete, wohnhaft zu Leutesdorf, pachten auf 16 Jahre vom Abt, Prior und Konvent von Laach den Klosterhof zu Leutesdorf mit den zu diesem gehörenden, näher bezeichneten Liegenschaften, gegen abwechselnd die Hälfte, bzw. ein Drittel des Ertrags der Weinberge in das Kelterhaus der Abtei zu Leutesdorf, Beköstigung der Klosterboten und Ausrichtung des jährlichen Schützenessens auf dem Hof, wozu die Abtei jedoch das Getränk sowie vier Malter Korn für das Essen gibt. Die Abtei stellt den Pächtern in den ersten sechs Jahren je 100 [Bund] Büsche und überlässt ihnen danach bestimmte, näher bezeichnete Büsche bei Leutesdorf. Die Pächter sind verpflichtet, jährlich an zwei Tagen auf ihre Kosten einen Dachdecker anzustellen, während größere Gebäudeschäden die Abtei trägt.
Anwesend: Die Leutesdorfer Schöffen Richwin Behende und Johann Soengen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller und der Schöffen der Pfarrer von Leutesdorf, Johann von Hejier und der Leutesdorfer Schöffe, Richard Stechropen.
"Datum .. 1460 secundo die mensis Decembris".
Charter: 778
Date: 1460 Dezember 8
Abstract: Revers des Meffart Fulger und seiner Frau Grete bezüglich des Pachtvertrags vom selben Tag, Best. 128 Nr. 777:
Abt Johann und der Konvent von Laach verpachten ihnen erblich eine zu Leutesdorf beim Hof des Klosters gelegene Hofstatt, genannt "der Hinder Hoff", in den gegenwärtig abgesteinten Grenzen, gegen einen jährlichen Zins von drei rheinischen, oberländischen Gulden oder vier Mark, Kölner Währung. Die Pächter sollen zwischen dem Klosterhof und dem hinteren Hof eine Mauer ziehen mit einem Durchgang, so dass der Klosterhof die hintere Pforte allein benutzen kann. Auch verpachtet ihnen die Abtei ein zur Zeit unbebautes Landstück in "der Bitzen", von dem sie einen Teil erblich, einen anderen Teil, den sie bebauen sollen jedoch neun Jahre hindurch abgabenfrei innehaben und danach ein Drittel des Ertrags an das Kelterhaus des Klosters liefern sollen, ferner auf 16 Jahre einen Weinberg hinter der Hofstätte, "im Plentzer", gegen ein Drittel des Ertrags in den ersten drei Jahren und danach gegen abwechselnd die Hälfte und ein Drittel. Um den Weg durch den Plentzer benutzen zu können, dürfen die Pächter auch eine Tür bei ihrer Hofstätte anlegen. Falls nach Ablauf der 16 jährigen Pachtzeit die Ländereien in gutem Zustand sind, wird die Abtei sie den Pächtern auch danach überlassen, andernfalls müssen sie jenes Land übergeben und die Türe versprerren.
Anwesend: Die Schöffen von Leutesdorf, Richwin Behende und Johann Soengen.
Siegelankündigung: Der Pfarrer von Leutesdorf, Johann van Hejier und der Leutesdorfer Schöffe Richard Stechroipen.
"Datum .. 1460 octava die mensis Decembris".
Charter: 777
Date: 1460 Dezember 8
Abstract: Abt Johann und der Konvent von Laach verpachten erblich dem Meffart Fulger und seiner Frau Grete eine zu Leutesdorf beim Hof des Klosters gelegene Hofstatt, genannt "der Hinder Hoff", in den gegenwärtig abgesteinten Grenzen, gegen einen jährlichen Zins von drei rheinischen, oberländischen Gulden oder vier Mark, Kölner Währung. Die Pächter sollen zwischen dem Klosterhof und dem hinteren Hof eine Mauer ziehen mit einem Durchgang, so dass der Klosterhof die hintere Pforte allein benutzen kann. Auch verpachtet ihnen die Abtei ein zur Zeit unbebautes Landstück in "der Bitzen", von dem sie einen Teil erblich, einen anderen Teil, den sie bebauen sollen, jedoch neun Jahre hindurch abgabenfrei innehaben und danach ein Drittel des Ertrags an das Kelterhaus des Klosters liefern sollen, ferner auf 16 Jahre einen Weinberg hinter der Hofstätte, "im Plentzer", gegen ein Drittel des Ertrags in den ersten drei Jahren und danach gegen abwechselnd die Hälfte und ein Drittel. Um den Weg durch den Plentzer benutzen zu können, dürfen die Pächter auch eine Tür bei ihrer Hofstätte anlegen. Falls nach Ablauf der 16 jährigen Pachtzeit die Ländereien in gutem Zustand sind, wird die Abtei sie den Pächtern auch danach überlassen, andernfalls müssen sie jenes Land übergeben und die Türe versprerren.
Siegelankündigung: Die Aussteller mit dem gemeinsamen Konventssiegel ad causas.
"Datum .. 1460 octava die mensis Decembris".
Charter: 355
Date: 1460 Dezember 13
Abstract: Die Sendschöffen von Kruft, Christian ("Kyrstgin") Mengher, Johann Rope, Jakob Rope und Wilhelm von Miesenheim ("Mesenheym"), die Kirchenmeister Heinrich Cruder und Johann Rope der Junge und die Brudermeister der Kirche und des Dorfes Kruft, Peter Lutzgin und Hermann Schirmer, bekunden, dass sie, nachdem sie dem Offizial des Trierer Erzbischofs Rechenschaft wegen der Testamente des Johann Smancks und des Peter Cleynen gegeben haben, auch die Zustimmung des Abtes von Laach als des wahren Pfarrers, dessen Kloster die Pfarrei inkorporiert ist, eingeholt haben, um zwei ewige Messen stiften zu können, wie in diesen Testamenten angeordnet ist. Daher sind sie mit dem Laacher Abt übereingekommen, hierfür einen Priester mit Rat des Laacher Abtes jedes Mal neu anzustellen ("eyme Prester dingen"), wodurch der Rechte des Abts kein Eintrag geschehen soll.
Siegelankündigung: Der Pfarrer ("Kyrchere") von Fraukirch, Gerhard von Mendig und der Krufter Schultheiß Peter Cruder.
"Datum .. 1460 ipso die Lucie".
Charter: 779
Date: 1461 Juli 8
Abstract: Gerhard Dorynck und seine Frau Else, wohnhaft in Leutesdorf, pachten erblich vom Abt, Prior und Konvent von Laach den näher beschriebenen Driesch und den Steinbruch des Klosters "an deme Friienstahl", in der Gemarkung Leutesdorf, gegen jährlich sechs Weißpfennige, zahlbar am 11. November (Martin) im Leutesdorfer Hof der Abtei. Sie verpflichten sich, im Fall der Zahlungsversäumnis oder der Vernachlässigung dieser Liegenschaften, vor dem Schultheißen und dem Gericht von Leutesdorf mit ihren eigenen Gütern Pfandschaft zu leisten.
Anwesend: Die Schöffen von Leutesdorf, Richwin Behende und Johann Soengen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller und der Schöffen der Pfarrer von Leutesdorf, Johann von Hejier und der Leutesdorfer Schöffe Richard Stechroipen.
"Datum .. 1461 octava die mensis Julii".
Charter: 780
Date: 1461 Juli 10
Abstract: Johann Geirloch und seine Frau Else, wohnhaft zu Leutesdorf, pachten erblich vom Abt, Prior und vom Konvent von Laach eine zu Leutesdorf gelegene Hofstätte und einen Platz in dem "Plentzer", beim Hof des Klosters, gegen jährlich sechs Mark, Kölner Währung, zahlbar am 11. November (Martin) im Hof der Abtei. Die Pächter verpflichten sich, auf der Hofstätte eine Wohnung zu erbauen, dort keine Bäume zu pflanzen und im Fall der Zahlungsversäumnis oder Vernachlässigung dieser Pachtung vor dem Schultheißen und Gericht von Leutesdorf mit ihren Gütern Pfandschaft zu leisten.
Anwesend: Die Schöffen von Leutesdorf, Richwin Behende und Johann Soengen.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller und der Schöffen der Pfarrer von Leutesdorf, Johann von Hejier und der Leutesdorfer Schöffe Richard Stechroipen.
"Datum .. 1461 decimo die mensis Julii".
Charter: 780
Date: (1461 Juli 10) 16. Jh.
Abstract: Abschrift aus dem 16. Jh. der Urkunde von 1461 Juli 10, Best. 128 Nr. 780:
Johann Geirloch und seine Frau Else, wohnhaft zu Leutesdorf, pachten erblich vom Abt, Prior und vom Konvent von Laach eine zu Leutesdorf gelegene Hofstätte und einen Platz in dem "Plentzer", beim Hof des Klosters, gegen jährlich sechs Mark, Kölner Währung, zahlbar am 11. November (Martin) im Hof der Abtei. Die Pächter verpflichten sich, auf der Hofstätte eine Wohnung zu erbauen, dort keine Bäume zu pflanzen und im Fall der Zahlungsversäumnis oder Vernachlässigung dieser Pachtung vor dem Schultheißen und Gericht von Leutesdorf mit ihren Gütern Pfandschaft zu leisten.
Charter: 357
Date: 1461 Dezember 13
Abstract: Dietrich Huyst, Herr von Ulmen, bekundet, dass er, nachdem er schon zuvor der Abtei Laach Gerde, die Tochter des zu Kruft wohnenden Johann Sneitze gegeben hat, ihr nun auch Grete, eine weitere Tochter dieses Johanns schenkt.
Anwesend: Der Andernacher Schultheiß Johann Schudienst sowie Johann von Modersbach.
Siegelankündigung: Der Aussteller.
"Gegeuen ... 1461 uff s. Lutzien Dach".
Charter: 364
Date: 1462 März 27/28, Laach und Kruft
Abstract: Instrument des kaiserlichen Notars und Klerikers der Trierer Diözese, Friedrich Modersbach von Andernach, dass am 27. März 1462 der Abt von Laach vor ihm erschienen sei und erklärt habe, dass seine Abtei seit ihrer Gründung durch den Pfalzgrafen Heinrich keine Abgaben gegen andere Herrschaften zu Kruft und an anderen Orten hätte leisten müssen, dass jedoch der derzeitige Vogt von Andernach die Güter des Klosters zu Kruft zu beschweren versuche, wogegen er Protest einlegen und diesen mit mehreren Zeugnissen beglaubigen lassen wolle. Als erster Zeuge sagt der hierzu vereidigte, über 60 Jahre alte Priester Heinrich von Bendorf aus: Zuerst habe 1441 der Kölner Erzbischof Friedrich von Saarwerden durch seinen Vogt zu Andernach, während der Regierung des Laacher Abtes Wilhelm von Leutesdorf ungebührliche Leistungen zu Kruft verlangt, wogegen Abt Wilhelm Einspruch erhoben habe. Darauf habe der Erzbischof in der Burg zu Andernach den Johann von Eynenberg, den damaligen Bonner Propst Johann von Mayen, den Propst von Rees als seinen damaligen Einnehmer und Arnold von Bremen ("de Breme") mit der Untersuchung der Freiheiten der Abtei Laach beauftragt. Deren Privilegien seien damals vorgelegt worden, worauf für über zwei Jahre die Forderungen Kurkölns eingestellt wurden. Danach habe der Erzbischof Friedrich seine Ansprüche erneuert und die Güterbeschlagnahmung verhängt, doch hätten sich die Laacher Äbte auch weiterhin geweigert, die Forderungen Kurkölns anzuerkennen. Darauf machte der über 60 Jahre alte Frater Johann von Kruft, der Pfistereimeister ("magister pistorie") des Klosters, seine Aussage, die mit der des ersten Zeugen übereinstimmte. Er fügte hinzu, dass er vor 40 Jahren von Heinrich Sifridi, Hofmann des Klosters zu Kruft, einstens gehört habe, dass der frühere Kölner Vogt zu Andernach, Rollmann von Bell, namens des Kölner Erzbischofs von diesem Hofmann Abgaben gefordert hätte, worauf der Laacher Abt jenem und allen anderen Laacher Hofleuten zu Kruft solche Leistungen untersagt habe.
Am 28. März erschien der siebzigjährige Peter Conze vor dem Notar. Seiner Aussage, die mit denen der beiden ersten Zeugen übereingestimmt habe, habe er hinzugefügt, dass früher der Andernacher Vogt auch von den verstorbenen Arnold und Nikolaus Lahner vergeblich solche Leistungen verlangt habe, denen diese von den Verwaltern der Krufter Klostergüter, Kuno und Roisz untersagt worden seien. Danach sagten Christian Menglreder und Peter Cruder aus, dass zu Zeiten des Laacher Abtes Rudolf der Andernacher Vogt Friedrich ebenfalls solche Forderungen erhoben, infolge der Indulte der Kölner Erzbischöfe diesen Streit dann für zwei Jahre habe ruhen lassen, währenddessen unter großen Mühen und Ausgaben Johann Burck von Godesberg, der Sohn der Schwester des vierten Zeugen und Schreiber in der Kölner Kanzlei eine Restitution erlangt habe. Als sechster Zeuge sagt schließlich Emmerich Wolfskehl ("Wolffkel") übereinstimmend mit den zuvor Befragten aus.
Anwesend: Die Kleriker Siegfried von Metternich und Johann von Ebernach sowie die Laien Gerhard de Hoeffelt und Heinrich Cruder.
"Acta ... in monasterio Lacense ac curte dominorum in Cruft".
Charter: 854
Date: 1462 April 22
Abstract: Paul ("Pauwels") Gauwart, wohnhaft zu Niederernst ("Nederernsche") und seine Frau Else pachten erblich vom Propst von Ebernach, Hermann und von dessen Nachfolgern im Amt einen Garten zu Niederernst, hinter dem Haus des Resart, gegen jährlich fünf Kölner Weißpfennige oder andere, zu Cochem gängige Münzen, fällig am 11. November (Martin) zu Ebernach. Da die Pächter als Unterpfand für diese Zahlung keine Liegenschaften haben, erklären sie sich einverstanden, dass bei Zahlungsverzug der Ebernacher Propst vor dem Vogt und dem Gerich von Valwig ("Valluey") diesen Garten wieder einklagen kann.
Siegelankündigung: Auf Bitten der Aussteller die Schöffen von Valwig mit dem Schöffensiegel.
"Gegeben .. 1462 des nehesten Donderstags nach dem heyligen Oistertag".
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